DJ DGAP-HV: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 15.05.2019 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-27 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft Dortmund ISIN
DE0005677108 / Wertpapier-Kenn-Nummer: 567 710
Einladung zur 20. ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
unsere 20. ordentliche Hauptversammlung findet am
Mittwoch, den 15. Mai 2019, um 10:00 Uhr in der
Spielbank Hohensyburg, Hohensyburgstraße 200,
44265 Dortmund, statt.
*TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018, des zusammengefassten
Lageberichts des Vorstands für die Elmos
Semiconductor Aktiengesellschaft und für den
Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2018*
Die vorstehenden Unterlagen
(einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1
AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §
289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB) sind von
der Einberufung der Hauptversammlung an über
die Internetseite der Gesellschaft unter
www.elmos.com/ueber-elmos/investor
zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch
in der Hauptversammlung selbst zur
Einsichtnahme der Aktionäre zugänglich gemacht.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem
bei der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
ausgewiesenen Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 127.150.719,68
Euro einen Betrag in Höhe von 10.247.576,04
Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,52
Euro je Aktie zu verwenden und den Restbetrag
in Höhe von 116.903.143,64 Euro auf neue
Rechnung vorzutragen.
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt
die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen
Aktien (396.636 Stück), die nicht
dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl
der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von 0,52 Euro je
dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu
lassen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019 und des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des Zwischenberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahres 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein
Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
zum
a) Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 sowie
b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des Zwischenberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahres 2019
zu bestellen.
*GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 20.103.513,00 Euro
und ist in 20.103.513 nennwertlose, auf den Inhaber
lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft
396.636 Stück eigene Aktien hält. Aus diesen Aktien
stehen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine
Rechte zu, insbesondere keine Stimmrechte.
*TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 11 der Satzung der Gesellschaft
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut
erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an
diese Adresse übermitteln:
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im
Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d.h. auf
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), und somit auf den *Beginn des 24.
April 2019* beziehen und der Gesellschaft zusammen mit
der Anmeldung spätestens bis zum *Ablauf des 8. Mai
2019* unter der genannten Adresse zugehen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich;
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich insoweit
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte
für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche
Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das
depotführende Institut vorgenommen.
*HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ*
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder
eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir
personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren
Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren
personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß
der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie im
Internet auf der Webseite zur Hauptversammlung:
www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
*VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH
BEVOLLMÄCHTIGTE*
_Erteilung von Vollmachten_
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten
ausgeübt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch
eine Aktionärsvereinigung noch eine sonstige,
Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10
AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft zumindest
der Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b
BGB).
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu
bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr
Widerruf bedürfen auch insoweit zumindest der Textform
(§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB). Wird ein
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt,
müssen mit der Vollmacht zudem Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen.
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine
fristgerechte Anmeldung des betreffenden
Aktienbestandes und ein Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 27, 2019 10:04 ET (14:04 GMT)
Aktionärsvereinigungen und sonstigen, Kreditinstituten
nach § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten
Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den
Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige,
Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10
AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können
zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung
besondere Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden
daher gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu
Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht in Verbindung zu setzen.
_Übermittlung von Vollmachten an die Gesellschaft_
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
vorgelegt werden oder im Vorfeld der Hauptversammlung
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende
Adresse erfolgen:
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
Hauptversammlungsstelle
Heinrich-Hertz-Straße 1
44227 Dortmund
Telefax: +49 (0) 231-7549-111
E-Mail: hauptversammlung@elmos.com
Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur
Entgegennahme des Nachweises der Bevollmächtigung ab
9:00 Uhr bis kurz vor Beginn der Abstimmungen lediglich
die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in
der Spielbank Hohensyburg, Hohensyburgstraße 200,
44265 Dortmund, zur Verfügung. Aktionäre, die die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im
Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten,
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum *13. Mai
2019, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft),*
postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die folgende
Adresse zu übermitteln:
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
_Bereitstellung von Vollmachtsformularen_
Aktionären, die sich entsprechend § 11 der Satzung der
Gesellschaft angemeldet haben, wird als Teil der
Eintrittskarte ein Vollmachtsformular zugesandt.
Darüber hinaus ist ein Vollmachtsformular über die
Internetseite der Gesellschaft zugänglich und kann
unter
www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
abgerufen werden.
*RECHTE DER AKTIONÄRE (ANTRÄGE,
WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSVERLANGEN)*
_1. Erweiterung der Tagesordnung_
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000,00 Euro (entspricht 500.000 Aktien) erreichen,
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag
des Zugangs sowie der Tag der Hauptversammlung sind
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist
daher Sonntag, der *14. April 2019, 24:00 Uhr.*
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende
Adresse zu übermitteln:
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
z.Hd. des Vorstands
Heinrich-Hertz-Straße 1
44227 Dortmund
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter
www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
veröffentlicht.
_2. Gegenanträge und Wahlvorschläge_
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG
berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu
den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die
Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, müssen sie der Gesellschaft mit einem Nachweis
der Aktionärseigenschaft mindestens 14 Tage vor der
Versammlung, d.h. bis zum *30. April 2019, 24:00 Uhr,*
wie folgt zugehen:
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
Hauptversammlungsstelle
Heinrich-Hertz-Straße 1
44227 Dortmund
Telefax: +49 (0) 231-7549-111
E-Mail: hauptversammlung@elmos.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht
zugänglich gemacht. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs.
3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs
und einer etwaigen Begründung sowie etwaiger
Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter
www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
veröffentlicht.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den
Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern (soweit dies Gegenstand der
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung ist)
oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Zusätzlich zu
den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der
Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann
nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten
enthält. Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht
zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu
der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz
5 AktG beigefügt sind.
Auch wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge der
Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden sie
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung, wenn sie
dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet
werden. Das Recht der Aktionäre, auf der
Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge
(soweit dies Gegenstand der Tagesordnung ist) auch ohne
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
_3. Auskunftsrecht_
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft zu den mit ihr
verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die
Auskunftspflicht auch die Lage des Elmos
Semiconductor-Konzerns und der in den Konzernabschluss
der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft einbezogenen
Unternehmen.
_4. Weitergehende Erläuterungen_
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und §
131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
abrufbar.
*VERÖFFENTLICHUNG DER EINLADUNG ZUR
HAUPTVERSAMMLUNG SOWIE SONSTIGER DOKUMENTE IM
ZUSAMMENHANG MIT DER HAUPTVERSAMMLUNG*
Die gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen,
insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung, die
der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen,
Anträge von Aktionären und weitere Informationen stehen
im Internet unter
www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
zur Verfügung.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse
bekannt gegeben.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im
Bundesanzeiger vom 27. März 2019 veröffentlicht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
*ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET*
Auf Anordnung des Versammlungsleiters kann am 15. Mai
2019 ab 10:00 Uhr die Hauptversammlung zeitweise live
im Internet
(www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung)
für Aktionäre der Elmos Semiconductor
Aktiengesellschaft sowie die interessierte
Öffentlichkeit übertragen werden.
Eine Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht
nicht die Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne
des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Dortmund, im März 2019
*Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2019-03-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
Heinrich-Hertz-Str. 1
44227 Dortmund
Deutschland
Telefon: +49 231 75490
Fax: +49 231 7549111
E-Mail: hauptversammlung@elmos.com
Internet: https://www.elmos.com
ISIN: DE0005677108
WKN: 567710
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, München,
Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
792489 2019-03-27
(END) Dow Jones Newswires
March 27, 2019 10:04 ET (14:04 GMT)
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