Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Berlin (pta033/27.03.2019/18:10) - Das Landgericht Frankfurt am Main hat über die Anfechtungsklage der Koh-I-Noor Capital Limited gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Januar 2018, dem Vorstand Herrn Michael Reza Pacha das Vertrauen zu entziehen, entschieden. Das Urteil wurde der Gesellschaft heute zugestellt.
Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass mittlerweile das Vorstandsmandat von Herrn Pacha ganz unzweifelhaft ausgelaufen sei. Daher gebe es kein rechtliches Interesse zu klären, ob der Beschluss, ihm das Vertrauen der Hauptversammlung zu entziehen, was eine Vorstufe der Abberufung ist, rechtmäßig war oder nicht.
Das Gericht hat damit den Anträgen der Gesellschaft in vollem Umfange stattgegeben und der Klägerin Koh-I-Noor Capital Limited die gesamten Verfahrenskosten auferlegt.
(Ende)
Aussender: PEARL GOLD AG Adresse: c/o Malmendier Partners, Kurfürstendamm 213, 10719 Berlin Land: Deutschland Ansprechpartner: Julia Boutonnet Tel.: +49 30 59 00 30 40 E-Mail: info@pearlgoldag.com Website: www.pearlgoldag.com
ISIN(s): DE000A0AFGF3 (Aktie) Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1553706600813
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Berlin (pta033/27.03.2019/18:10) - Das Landgericht Frankfurt am Main hat über die Anfechtungsklage der Koh-I-Noor Capital Limited gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Januar 2018, dem Vorstand Herrn Michael Reza Pacha das Vertrauen zu entziehen, entschieden. Das Urteil wurde der Gesellschaft heute zugestellt.
Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass mittlerweile das Vorstandsmandat von Herrn Pacha ganz unzweifelhaft ausgelaufen sei. Daher gebe es kein rechtliches Interesse zu klären, ob der Beschluss, ihm das Vertrauen der Hauptversammlung zu entziehen, was eine Vorstufe der Abberufung ist, rechtmäßig war oder nicht.
Das Gericht hat damit den Anträgen der Gesellschaft in vollem Umfange stattgegeben und der Klägerin Koh-I-Noor Capital Limited die gesamten Verfahrenskosten auferlegt.
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