Berlin (ots) - Ein Beamter als Pädagoge taugt wenig als Vorbild für die Schüler, denn er ist dienstrechtlich ein Untergebener, der anders als ein angestellter Lehrer nicht einmal streiken darf. Er verkörpert so nicht gerade das Ideal eines mündigen Bürgers. Eine Rückkehr zur Verbeamtung würde in Berliner Lehrerzimmern zudem neue Ungerechtigkeiten schaffen. Ausgerechnet jene Lehrer, die der Senat vor einigen Jahren ab 2005 noch aufgrund einer wirklichen Bestenauslese anstellte, haben mittlerweile die Altersgrenze für eine Verbeamtung überschritten.
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