"Stuttgarter Zeitung" zu Negativ-Urteil des OLG Stuttgart:
"Die Banken können nichts dafür, dass die Europäische Zentralbank die Zinsen zum Teil unter die Null-Linie gedrückt hat. Aber wer ein Altersvorsorgeprodukt verkauft und im Vertrag von Zinsgutschriften spricht, kann diese nicht in Gebühren umwandeln, weil das Produkt damit seinen ursprünglichen Charakter verliert. Hoffentlich sieht das auch der Bundesgerichtshof so, denn das letzte Wort in dieser Frage ist sicher noch nicht gesprochen."/al/DP/he
AXC0003 2019-03-28/05:35
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