München (ots) - Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) beanstandet die Verbreitung des Livestreams "Drache_Offiziell" im Internet, da keine rundfunkrechtliche Zulassung dafür vorliegt. Sie untersagt dem Anbieter Rainer Winkler mit sofortiger Wirkung, dieses oder ein im Wesentlichen inhaltsgleiches Angebot online als Livestream zu verbreiten.
Über Younow verbreitet Rainer Winkler nahezu täglich - und teilweise auch mehrmals pro Tag - das Streaming-Angebot "Drache_Offiziell". Thema des Streams ist Winkler selbst bzw. die von ihm geschaffene Kunstfigur "Drache" oder "Drachenlord". In seinem Stream richtet sich Winkler an die Allgemeinheit, kommentiert und beantwortet erhaltene Chat-Nachrichten und trägt damit zur öffentlichen Meinungsbildung bei. Aus diesen Gründen ist "Drache_Offiziell" als Rundfunk zu bewerten.
Der Anbieter kann gegen den entsprechenden Bescheid der BLM innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen. Sollte bei der Landeszentrale der Eindruck entstehen, dass Rainer Winkler die Untersagungsverfügung ignoriert, wird sie auf Zwangsmittel zurückgreifen.
Die für die Aufsicht jeweils zuständige Medienanstalt, in diesem Fall die BLM, muss nach geltendem Recht für die Durchsetzung der von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) getroffenen Entscheidung sorgen.
Informationen zu der Frage, wann Livestreams im Netz eine Rundfunkgenehmigung brauchen, finden Sie in der Checkliste der Medienanstalten (http://ots.de/visyff) sowie auf der Website der BLM (http://ots.de/TY9ZSS).
OTS: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien newsroom: http://www.presseportal.de/nr/62483 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_62483.rss2
Pressekontakt: Stefanie Reger Pressesprecherin Tel.: (089) 638 08-315 stefanie.reger@blm.de
Über Younow verbreitet Rainer Winkler nahezu täglich - und teilweise auch mehrmals pro Tag - das Streaming-Angebot "Drache_Offiziell". Thema des Streams ist Winkler selbst bzw. die von ihm geschaffene Kunstfigur "Drache" oder "Drachenlord". In seinem Stream richtet sich Winkler an die Allgemeinheit, kommentiert und beantwortet erhaltene Chat-Nachrichten und trägt damit zur öffentlichen Meinungsbildung bei. Aus diesen Gründen ist "Drache_Offiziell" als Rundfunk zu bewerten.
Der Anbieter kann gegen den entsprechenden Bescheid der BLM innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen. Sollte bei der Landeszentrale der Eindruck entstehen, dass Rainer Winkler die Untersagungsverfügung ignoriert, wird sie auf Zwangsmittel zurückgreifen.
Die für die Aufsicht jeweils zuständige Medienanstalt, in diesem Fall die BLM, muss nach geltendem Recht für die Durchsetzung der von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) getroffenen Entscheidung sorgen.
Informationen zu der Frage, wann Livestreams im Netz eine Rundfunkgenehmigung brauchen, finden Sie in der Checkliste der Medienanstalten (http://ots.de/visyff) sowie auf der Website der BLM (http://ots.de/TY9ZSS).
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