Anzeige
Mehr »
Montag, 07.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Surfen Sie die heißeste Edelmetall-Welle des Jahrzehnts! Dieses TOP-Unternehmen zündet nächste Wachstumsstufe!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
237 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Talanx Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.05.2019 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-28 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Talanx Aktiengesellschaft Hannover 
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): TLX100 
ISIN DE000TLX1005 Einladung zur Hauptversammlung 
der Talanx Aktiengesellschaft am 9. Mai 2019 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft, 
Hannover, 
 
 am Donnerstag, den 9. Mai 2019 
 um *11:00 Uhr (MESZ) *(Einlass ab 10:00 Uhr 
 (MESZ)) 
 im HCC Hannover Congress Centrum (Kuppelsaal), 
 Theodor-Heuss-Platz 1-3 in 30175 Hannover. 
 
*Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses nebst 
   zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx 
   Aktiengesellschaft und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die genannten Unterlagen enthalten auch den 
   Vergütungsbericht und den erläuternden 
   Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches und 
   können ab dem Zeitpunkt der Einberufung im 
   Internet unter 
 
   www.talanx.com/hv 
 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Wunsch auch zugesendet. Darüber hinaus 
   werden die Unterlagen den Aktionären während 
   der Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von EUR 485.159.445,38 (in Worten: 
   vierhunderfünfundachtzig Millionen 
   einhundertneunundfünfzigtausendvierhunderfünf 
   undvierzig Euro und achtunddreißig Cent) 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung von EUR 1,45 EUR 366.556.569,30 
   (in Worten: ein Euro und 
   fünfundvierzig Cent) 
   Dividende 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Gewinnvortrag auf neue    EUR 118.602.876,08 
   Rechnung: 
   Bilanzgewinn:             EUR 485.159.445,38 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Talanx 
Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
unter der unten im Absatz '*Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 
und 127 AktG*' angegebenen Adresse *spätestens am 8. 
April 2019, 24:00 Uhr (MESZ)* zugegangen sein. 
 
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die 
Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens 90 
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der 
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, 
wobei § 70 des Aktiengesetzes bei der Berechnung der 
Aktienbesitzzeit Anwendung findet. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit 
sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter der Internetadresse 
 
www.talanx.com/hv 
 
bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 des 
Aktiengesetzes mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen 
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie 
Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden 
Wahlen zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 des 
Aktiengesetzes). 
 
Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 
Abs. 2 und Abs. 3 des Aktiengesetzes, Wahlvorschläge 
werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 und Abs. 
3, § 127 Satz 3 des Aktiengesetzes ausschließlich 
im Internet unter 
 
www.talanx.com/hv 
 
zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen 
Voraussetzungen eingehalten werden. Das 
Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des Namens 
des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen 
einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
richten und zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
mit Begründung gemacht werden. Zugänglich zu machende 
Wahlvorschläge müssen zu den auf der Tagesordnung 
stehenden Wahlen gemacht werden; sie müssen nicht mit 
einer Begründung versehen werden. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung 
gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
und Wahlvorschläge von Aktionären zu den auf der 
Tagesordnung stehenden Wahlen müssen der Gesellschaft 
*spätestens am 24. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ)* unter 
der nachstehenden Adresse zugegangen sein. 
 
 Talanx Aktiengesellschaft, z. Hd. Leiter 
 Corporate Office 
 *postalisch: *HDI-Platz 1, 30659 Hannover 
 *per Telefax: *+49 (0) 511 3747 2520 
 *elektronisch:* vorstandsbuero@talanx.com 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 
AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen 
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. 
 
*Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre* 
 
Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 
Abs. 1 des Aktiengesetzes finden sich auch im Internet 
unter 
 
www.talanx.com/hv 
 
*Hinweise zur Teilnahme* 
 
*Anmeldung zur Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich *spätestens 
bis 2. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des 
Zugangs)* 
 
* *schriftlich     * *oder elektronisch unter der 
  unter der          Internet-Adresse: * 
  Postadresse *      https://netvote.talanx.de 
  Talanx             oder unter dem Link: 
  Aktiengesellscha   www.talanx.com/hv 
  ft 
  Aktionärsservice 
  Postfach 1460 
  61365 
  Friedrichsdorf 
* *oder per        * *oder elektronisch unter der 
  Telefax unter      E-Mail-Adresse: * 
  der Nummer: *      talanx.hv@linkmarketservices.de 
  +49 (0) 69 2222 
  3312 
 
angemeldet haben und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
für die angemeldeten Aktien im Aktienregister 
eingetragen sind. 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung 
weiterhin frei verfügen. Eine Verfügung kann jedoch 
Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung und die 
Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts haben, da für 
die Teilnahme- und Stimmberechtigung der Aktienbestand 
laut Aktienregister zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
maßgeblich ist. Dieser wird dem Bestand des 
Aktienregisters am *2. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ)* (= 
technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, 
sogenanntes Technical Record Date) entsprechen, da aus 
abwicklungstechnischen Gründen zwischen dem Ablauf der 
Anmeldefrist und dem Ende der Hauptversammlung, d. h. 
vom 2. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) bis 
einschließlich 9. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), 
keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden. 
 
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

In unserem kostenlosen Spezialreport erfahren Sie, welche 3 Unternehmen jetzt im Zentrum dieser energiepolitischen Neuausrichtung stehen, und wer vom kommenden Boom der Nuklearindustrie besonders profitieren könnte.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche Aktien besonders von der Energiewende in den USA profitieren dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.