Anzeige
Mehr »
Samstag, 05.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
LiquidLink startet Bitcoin Lightning- und XRP-ILP-Nodes - Aufbau des Rückgrats der tokenisierten Finanzwelt
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
208 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Talanx Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.05.2019 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-28 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Talanx Aktiengesellschaft Hannover 
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): TLX100 
ISIN DE000TLX1005 Einladung zur Hauptversammlung 
der Talanx Aktiengesellschaft am 9. Mai 2019 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft, 
Hannover, 
 
 am Donnerstag, den 9. Mai 2019 
 um *11:00 Uhr (MESZ) *(Einlass ab 10:00 Uhr 
 (MESZ)) 
 im HCC Hannover Congress Centrum (Kuppelsaal), 
 Theodor-Heuss-Platz 1-3 in 30175 Hannover. 
 
*Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses nebst 
   zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx 
   Aktiengesellschaft und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die genannten Unterlagen enthalten auch den 
   Vergütungsbericht und den erläuternden 
   Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches und 
   können ab dem Zeitpunkt der Einberufung im 
   Internet unter 
 
   www.talanx.com/hv 
 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Wunsch auch zugesendet. Darüber hinaus 
   werden die Unterlagen den Aktionären während 
   der Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von EUR 485.159.445,38 (in Worten: 
   vierhunderfünfundachtzig Millionen 
   einhundertneunundfünfzigtausendvierhunderfünf 
   undvierzig Euro und achtunddreißig Cent) 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung von EUR 1,45 EUR 366.556.569,30 
   (in Worten: ein Euro und 
   fünfundvierzig Cent) 
   Dividende 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Gewinnvortrag auf neue    EUR 118.602.876,08 
   Rechnung: 
   Bilanzgewinn:             EUR 485.159.445,38 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Talanx 
Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
unter der unten im Absatz '*Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 
und 127 AktG*' angegebenen Adresse *spätestens am 8. 
April 2019, 24:00 Uhr (MESZ)* zugegangen sein. 
 
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die 
Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens 90 
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der 
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, 
wobei § 70 des Aktiengesetzes bei der Berechnung der 
Aktienbesitzzeit Anwendung findet. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit 
sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter der Internetadresse 
 
www.talanx.com/hv 
 
bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 des 
Aktiengesetzes mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen 
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie 
Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden 
Wahlen zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 des 
Aktiengesetzes). 
 
Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 
Abs. 2 und Abs. 3 des Aktiengesetzes, Wahlvorschläge 
werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 und Abs. 
3, § 127 Satz 3 des Aktiengesetzes ausschließlich 
im Internet unter 
 
www.talanx.com/hv 
 
zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen 
Voraussetzungen eingehalten werden. Das 
Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des Namens 
des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen 
einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
richten und zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
mit Begründung gemacht werden. Zugänglich zu machende 
Wahlvorschläge müssen zu den auf der Tagesordnung 
stehenden Wahlen gemacht werden; sie müssen nicht mit 
einer Begründung versehen werden. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung 
gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
und Wahlvorschläge von Aktionären zu den auf der 
Tagesordnung stehenden Wahlen müssen der Gesellschaft 
*spätestens am 24. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ)* unter 
der nachstehenden Adresse zugegangen sein. 
 
 Talanx Aktiengesellschaft, z. Hd. Leiter 
 Corporate Office 
 *postalisch: *HDI-Platz 1, 30659 Hannover 
 *per Telefax: *+49 (0) 511 3747 2520 
 *elektronisch:* vorstandsbuero@talanx.com 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 
AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen 
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. 
 
*Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre* 
 
Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 
Abs. 1 des Aktiengesetzes finden sich auch im Internet 
unter 
 
www.talanx.com/hv 
 
*Hinweise zur Teilnahme* 
 
*Anmeldung zur Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich *spätestens 
bis 2. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des 
Zugangs)* 
 
* *schriftlich     * *oder elektronisch unter der 
  unter der          Internet-Adresse: * 
  Postadresse *      https://netvote.talanx.de 
  Talanx             oder unter dem Link: 
  Aktiengesellscha   www.talanx.com/hv 
  ft 
  Aktionärsservice 
  Postfach 1460 
  61365 
  Friedrichsdorf 
* *oder per        * *oder elektronisch unter der 
  Telefax unter      E-Mail-Adresse: * 
  der Nummer: *      talanx.hv@linkmarketservices.de 
  +49 (0) 69 2222 
  3312 
 
angemeldet haben und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
für die angemeldeten Aktien im Aktienregister 
eingetragen sind. 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung 
weiterhin frei verfügen. Eine Verfügung kann jedoch 
Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung und die 
Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts haben, da für 
die Teilnahme- und Stimmberechtigung der Aktienbestand 
laut Aktienregister zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
maßgeblich ist. Dieser wird dem Bestand des 
Aktienregisters am *2. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ)* (= 
technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, 
sogenanntes Technical Record Date) entsprechen, da aus 
abwicklungstechnischen Gründen zwischen dem Ablauf der 
Anmeldefrist und dem Ende der Hauptversammlung, d. h. 
vom 2. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) bis 
einschließlich 9. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), 
keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden. 
 
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: -2-

so kann es das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht 
gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
ausüben. 
 
Aufgrund der Börsenzulassung der Aktien auch an der 
Warschauer Börse sind entsprechend den anwendbaren 
polnischen Rechtsvorschriften bestimmte Daten zu 
übermitteln: Spätestens am Tag der Hauptversammlung ist 
der polnischen Finanzmarktaufsicht (_Komisja Nadzoru 
Finansowego_ - KNF) eine Aufstellung über die zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten 
Aktionäre nebst der jeweils gehaltenen Aktienzahl und 
Stimmrechte zu übermitteln. Ferner ist innerhalb von 
sieben Tagen nach der Hauptversammlung eine Aufstellung 
über solche Aktionäre, die in der Hauptversammlung 
mindestens 5 % der Stimmrechte gehalten haben, nebst 
der jeweiligen Anzahl der gehaltenen Stimmrechte und 
ihres prozentualen Anteils an den in der 
Hauptversammlung vertretenen Aktien und an der 
Gesamtzahl der Aktien, zu veröffentlichen sowie der KNF 
und der Warschauer Börse zu übermitteln. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen 
die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in 
diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch 
den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den 
oben unter '*Anmeldung zur Hauptversammlung*' genannten 
Voraussetzungen Sorge zu tragen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Eine 
Bevollmächtigung kann per E-Mail, postalisch oder per 
Telefax an die oben unter '*Anmeldung zur 
Hauptversammlung*' genannte Anschrift, E-Mail-Adresse 
bzw. Telefax-Nummer vorgenommen werden. Bitte verwenden 
Sie hierfür das den Anmeldeunterlagen beigefügte 
Antwortformular. Außerdem steht Ihnen der 
Online-Hauptversammlungsservice netVote zur Verfügung. 
 
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, 
einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen in § 
135 Abs. 8 des Aktiengesetzes oder § 135 Abs. 10 des 
Aktiengesetzes in Verbindung mit § 125 Abs. 5 des 
Aktiengesetzes genannten Person oder Institution 
richten sich das Verfahren, die Form und der Widerruf 
der Bevollmächtigung nach besonderen Regelungen. Bitte 
wenden Sie sich an das betreffende Kreditinstitut, die 
betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 
Abs. 8 des Aktiengesetzes oder § 135 Abs. 10 des 
Aktiengesetzes in Verbindung mit § 125 Abs. 5 des 
Aktiengesetzes genannte Person oder Institution, um 
Näheres zu erfahren. 
 
Als Service für ihre Aktionäre hat die Gesellschaft 
gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung außerdem Dr. 
Florian Schmidt (Group Legal) und Bernhard Krebs (Group 
Corporate Office), beide Mitarbeiter der Gesellschaft, 
als Stimmrechtsvertreter benannt, die Sie ebenfalls mit 
der Stimmabgabe bevollmächtigen können. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom 
Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung sowie 
Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter können bis *spätestens 8. Mai 
2019, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs)* 
postalisch, per E-Mail oder per Telefax an die oben 
unter '*Anmeldung zur Hauptversammlung*' genannte 
Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen 
(abgesehen von einer Vollmachts- und Weisungserteilung 
während der Hauptversammlung durch Verwendung des 
Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung 
gestellt wird), soweit Sie sich bis *spätestens 2. Mai 
2019, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) 
*angemeldet haben. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen 
hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. 
Außerdem steht Ihnen der 
Online-Hauptversammlungsservice netVote zur Verfügung. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im 
Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt 
eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt 
auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
Wir bitten Sie zu beachten, dass die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im 
Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu 
Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig 
nehmen die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu 
Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen 
oder Anträgen entgegen. Die persönliche Teilnahme eines 
Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der 
Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der 
zuvor an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und Weisungen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre können ihre Stimme - auch ohne an der 
Hauptversammlung teilzunehmen - per Briefwahl abgeben. 
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind 
nur diejenigen am Tag der Hauptversammlung im 
Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die 
rechtzeitig entsprechend den oben unter '*Anmeldung zur 
Hauptversammlung*' genannten Voraussetzungen angemeldet 
sind. Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie 
Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen 
können bis *spätestens 8. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) 
(Zeitpunkt des Zugangs)* postalisch, per E-Mail oder 
per Telefax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen 
beigefügten Antwortformulars an die oben unter 
'*Anmeldung zur Hauptversammlung*' genannte Anschrift, 
E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen, soweit Sie 
sich bis *spätestens 2. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) 
(Zeitpunkt des Zugangs) *angemeldet haben. Bei mehrfach 
eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene 
Erklärung Vorrang. Außerdem steht auch hier der 
Online-Hauptversammlungsservice netVote zur Verfügung. 
 
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines 
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt 
automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen 
Briefwahlstimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt 
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass 
dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, 
so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt 
insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden 
Punkt der Einzelabstimmung. 
 
Bitte beachten Sie, dass Sie - auch bei Nutzung des 
Online-Hauptversammlungsservices netVote - keine 
Briefwahlstimme für mögliche Abstimmungen über 
eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht 
im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge 
einschließlich Verfahrensanträgen abgeben können. 
 
Ebenso wenig können im Vorfeld oder während der 
Hauptversammlung durch Briefwahl Wortmeldungen, Fragen, 
Anträge oder Wahlvorschläge entgegengenommen bzw. 
vorgebracht oder Widersprüche gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse eingelegt werden. 
 
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen und sonstige in § 135 Abs. 8 
oder § 135 Abs. 10 des Aktiengesetzes in Verbindung mit 
§ 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes genannte Personen oder 
Institutionen können sich der Briefwahl bedienen. 
 
*Online-Hauptversammlungsservice netVote - 
Eintrittskartenbestellung via Internet* 
 
Als im Aktienregister der Gesellschaft eingetragener 
Aktionär können Sie über das Internet Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung bestellen, den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht 
und Weisung zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen 
oder Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben. 
Detailinformationen hierzu finden Sie in dem den 
Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformular sowie im 
Internet unter 
 
www.talanx.com/hv 
 
*Hinweis zur Aktionärshotline für Aktionäre und Banken* 
 
Bei Fragen zur Hauptversammlung der Talanx 
Aktiengesellschaft können sich die Aktionäre und 
Kreditinstitute per E-Mail an 
 
talanx.hv@linkmarketservices.de 
 
wenden. 
 
Zusätzlich steht Ihnen Montag bis Freitag zwischen 8:00 
Uhr und 17:00 Uhr (MESZ) die Aktionärshotline unter der 
Telefonnummer 0800 10 16 358 aus Deutschland 
(kostenfrei) oder +49 (0) 61 96 88 70 709 aus dem 
Ausland zur Verfügung. 
 
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet 
unter 
 
www.talanx.com/hv 
 
*Live-Internetübertragung* 
 
Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den 
Versammlungsleiter sowie der Vortrag des Vorstands 
werden live in Bild und Ton auf der Internetseite der 
Talanx Aktiengesellschaft unter 
 
www.talanx.com/hv 
 
übertragen. Eine Videoaufzeichnung hiervon ist im 
Nachgang an die Hauptversammlung unter derselben 
Adresse abrufbar. Wortbeiträge der 
Hauptversammlungsteilnehmer werden nicht aufgezeichnet. 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung 
beträgt 252.797.634 Stück. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 
252.797.634. 
 
*Internetseite der Gesellschaft, über die die 
Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind* 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich 
geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über die 
Internetseite 
 
www.talanx.com/hv 
 
zugänglich. Hier finden Sie zudem die weiteren 
Informationen gemäß § 124a des Aktiengesetzes. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

*Informationen zum Datenschutz für Aktionäre der Talanx 
Aktiengesellschaft* 
 
Seit dem 25. Mai 2018 finden die 
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das 
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in ihrer neuen Fassung 
Anwendung. Mit den nachfolgenden Hinweisen möchten wir 
Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer 
personenbezogenen Daten durch die Talanx 
Aktiengesellschaft und die Ihnen nach den 
datenschutzrechtlichen Bestimmungen zustehenden Rechte 
informieren. 
 
*Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?* 
 
Talanx Aktiengesellschaft 
HDI-Platz 1 
30659 Hannover 
Telefon: +49 511 3747-2227 
ir@talanx.com 
 
Den Datenschutzbeauftragten der Talanx 
Aktiengesellschaft erreichen Sie per Post unter der 
oben genannten Adresse des Verantwortlichen mit dem 
Zusatz - Datenschutzbeauftragter / Group Data 
Protection Officer - oder per E-Mail unter 
 
privacy@talanx.com 
 
*Welche Datenkategorien verarbeiten wir für welche 
Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage?* 
 
Die Talanx Aktiengesellschaft verarbeitet Ihre 
personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO, des 
BDSG, des Aktiengesetzes (AktG) sowie weiteren 
maßgeblichen Rechtsvorschriften. 
 
Die Aktien der Talanx Aktiengesellschaft sind auf den 
Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Nach § 67 AktG 
sind bei der Ausgabe von derartigen Namensaktien 
personenbezogene Daten in das Aktienregister der 
Gesellschaft einzutragen. Bei diesen handelt es sich um 
Vor- und Nachname, Adressdaten, Geburtsdatum des 
Aktionärs sowie Nennung der Stückzahl oder 
Aktiennummer. Der Aktionär ist nach § 67 Abs. 1 Satz 2 
AktG verpflichtet, diese Angaben der Gesellschaft 
mitzuteilen. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel 
durch die Kreditinstitute, die beim Erwerb bzw. Verkauf 
und bei der Verwahrung der Aktien mitwirken. Die 
Übermittlung an die Talanx Aktiengesellschaft 
durch die Kreditinstitute erfolgt über die Clearstream 
Banking AG, Frankfurt, die als Zentralverwahrer die 
technische Abwicklung von Wertpapiergeschäften und die 
Verwahrung der Aktien für die Kreditinstitute 
wahrnimmt. 
 
Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten findet 
im Zusammenhang mit den im Aktiengesetz vorgesehenen 
Zwecken statt. Hierbei handelt es sich vorrangig um die 
Führung des Aktienregisters, die Kommunikation mit den 
Aktionären sowie der Organisation, die Durchführung und 
Abwicklung von Hauptversammlungen. Zudem werden Ihre 
personenbezogenen Daten zu statistischen Zwecken 
verarbeitet, z. B. zur Entwicklung der 
Aktionärsstruktur oder der Handelsvolumina. 
 
Diese Datenverarbeitung basiert auf der Rechtsgrundlage 
Art. 6 Absatz 1 c) und Absatz 4 DSGVO in Verbindung mit 
dem Aktiengesetz. 
 
Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten auch 
aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. 
aufsichtsrechtlicher Vorgaben, aktien-, handels- und 
steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. 
Sofern Sie beispielsweise den von der Gesellschaft zur 
Hauptversammlung benannten Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, die 
Daten, die dem Nachweis der Bevollmächtigung dienen, 
nachprüfbar festzuhalten und drei Jahre 
zugriffsgeschützt aufzubewahren (§ 134 Absatz 3 Satz 5 
AktG). Für die Verarbeitung der Daten bildet der Art. 6 
Absatz 1 c) DSGVO die maßgebliche Rechtsgrundlage. 
 
In Einzelfällen verarbeitet die Talanx 
Aktiengesellschaft Ihre Daten auch zur Wahrung der 
berechtigten Interessen nach Art. 6 Absatz 1 f) DSGVO. 
Dies ist der Fall, wenn z. B. bei Kapitalerhöhungen 
einzelne Aktionäre aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit 
oder ihres Wohnsitzes von der Information über 
Bezugsangebote ausgenommen werden müssen, um 
Wertpapiervorschriften solcher Länder einzuhalten. 
 
Sollte beabsichtigt werden, Ihre personenbezogenen 
Daten für einen anderen Zweck zu verarbeiten, werden 
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber 
vorher informiert. 
 
*An welche Kategorien von Empfängern geben wir Ihre 
Daten ggf. weiter?* 
 
*Externe Dienstleister:* 
 
Zur Führung des Aktienregisters sowie zur technischen 
Abwicklung der Hauptversammlung bedient sich die Talanx 
Aktiengesellschaft externer Dienstleister. Beispiele 
für Dienstleister, die wir in diesem Zusammenhang 
beauftragen, sind: 
 
* Verwaltung und technische Führung des 
  Aktienregisters durch eine 
  Aktienregisterservicegesellschaft 
* Organisation der Hauptversammlungen durch 
  HV-Dienstleister, Dienstleister für Druck und 
  Versand der Aktionärsmitteilungen 
* Durchführung der Hauptversammlung (im 
  Wesentlichen: Teilnahmeüberprüfung, technische 
  Infrastruktur für Abstimmungen und 
  Dokumentation der Hauptversammlungen) 
 
*Weitere Empfänger:* 
 
Im Rahmen der Hauptversammlung der Talanx 
Aktiengesellschaft wird ein Teilnehmerverzeichnis 
erstellt, welches persönliche Daten der Teilnehmer 
enthält. Dieses Verzeichnis kann während der 
Hauptversammlung von anderen Aktionären eingesehen 
werden. Aufgrund der Börsenzulassung der Aktien auch an 
der Warschauer Börse ist entsprechend den anwendbaren 
polnischen Rechtsvorschriften eine Aufstellung über die 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten 
Aktionäre nebst der jeweils gehaltenen Aktienzahl und 
Stimmrechte der polnischen Finanzmarktaufsicht (Komisja 
Nadzoru Finansowego - KNF) zu übermitteln. Darüber 
hinaus kann es gesetzlich notwendig werden, dass wir 
Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger 
übermitteln. Bei Erfüllung bestimmter Tatbestände sind 
wir zur Übermittlung an Behörden (z. B. beim 
Überschreiten gesetzlich vorgegebener 
Stimmrechtsschwellen, an Finanzbehörden oder 
Strafverfolgungsbehörden) verpflichtet. 
 
*Findet eine Drittlandübermittlung bei Dienstleistern 
statt?* 
 
Sollten Ihre personenbezogenen Daten an Dienstleister 
außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 
übermittelt werden, erfolgt die Übermittlung nur, 
soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein 
angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder 
andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. 
verbindliche unternehmensinterne 
Datenschutzvorschriften oder 
EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Bevor eine 
solche Übermittlung vorgenommen wird, werden Sie 
auf Basis der gesetzlichen Vorschriften informiert. 
 
*Wie lange speichern wir Ihre Daten?* 
 
Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald 
sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr 
erforderlich sind und soweit nicht andere gesetzliche 
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren 
Speicherung verpflichten. Entsprechende Nachweis- und 
Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus 
dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem 
Geldwäschegesetz. 
 
Die im Aktienregister gespeicherten Daten werden 
während der Haltedauer gespeichert und nach 
vollständiger Veräußerung Ihrer Anteile auf 
Grundlage der gesetzlichen Nachweis- und 
Aufbewahrungspflichten zehn Jahre gespeichert. Sofern 
rechtliche Ansprüche von Ihnen geltend gemacht werden 
oder von der Talanx Aktiengesellschaft erhoben werden, 
führt dies zu einer Speicherung der personenbezogenen 
Daten. Grundsätzlich dient dies zur Klärung der 
Ansprüche und der Durchsetzung in Einzelfällen. Auf 
Basis der gesetzlichen Verjährungsrechtsgrundlagen kann 
dies zu einer Speicherung von drei bis dreißig 
Jahren führen. 
 
Für die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang 
mit Hauptversammlungen anfallen, beträgt die 
Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Sofern 
möglich, werden Ihre personenbezogenen Daten 
anonymisiert. 
 
*Welche Datenschutzrechte haben Sie?* 
 
Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft 
über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. 
Darüber hinaus können Sie unter bestimmten 
Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung 
Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht 
auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie 
ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten 
Daten in einem strukturierten, gängigen und 
maschinenlesbaren Format zustehen. 
 
Unseren Online-Hauptversammlungsservice sowie das 
Aktionärsportal erreichen Sie direkt über 
 
https://netvote.talanx.de 
 
oder über unsere Unternehmens-Homepage 
 
www.talanx.com/hv 
 
Im Aktionärsportal haben Sie Zugriff auf die 
wesentlichen zu Ihrer Person im Aktienregister 
verzeichneten Angaben und können uns dort oder unter 
unserer oben genannten Adresse etwaige Berichtigungen 
mitteilen. Darüber hinaus steht Ihnen die 
E-Mail-Adresse 
 
talanx.hv@linkmarketservices.de 
 
für die Übermittlung von Nachrichten zur 
Verfügung. 
 
*Widerspruchsrecht* 
 
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer 
personenbezogenen Daten zur Wahrung berechtigter 
Interessen aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen 
Situation ergeben, zu widersprechen. Die Talanx 
Aktiengesellschaft verarbeitet Ihre personenbezogenen 
Daten dann nicht mehr, es sei denn, es können zwingende 
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachgewiesen 
werden, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten 
überwiegen, oder die Verarbeitung dient der 
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von 
Rechtsansprüchen. 
 
*Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich über den Umgang 
mit Ihren Daten beschweren?* 
 
Sie haben die Möglichkeit, sich an den 
Datenschutzbeauftragten (Kontaktdaten siehe oben) oder 
an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. 
 
Die für die Talanx Aktiengesellschaft zuständige 
Datenschutzaufsichtsbehörde ist: 
 
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen 
Prinzenstraße 5 
30159 Hannover 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.