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Dow Jones News
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DGAP-HV: Biotest Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Biotest Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Biotest Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Biotest Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 07.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-28 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Biotest Aktiengesellschaft Dreieich - ISIN DE0005227201 
/ DE0005227235 - 
- WKN 522720 / 522723 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 
dem 7. Mai 2019, 10:30 Uhr, in der Alten Oper 
Frankfurt, Mozart Saal, Opernplatz, 60313 Frankfurt am 
Main, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Biotest AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des 
   Lageberichts für die Biotest AG und den 
   Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die genannten Unterlagen können im Internet 
   unter 
 
   www.biotest.com 
 
   eingesehen werden und werden in der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss 
   zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von EUR 65.288.667,75 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 791.429,04 
   Dividende von EUR 0,04 je 
   dividendenberechtigter 
   Vorzugsaktie auf 
   19.785.726 Stück 
   Vorzugsaktien ohne 
   Stimmrecht 
   Ausschüttung insgesamt     EUR 791.429,04 
   Gewinnvortrag auf neue     EUR 64.497.238,71 
   Rechnung 
   Bilanzgewinn               EUR 65.288.667,75 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz 
   ist der Anspruch auf die Dividende am dritten 
   auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 10. Mai 2019, 
   fällig. Die Dividende wird am 10. Mai 2019 
   ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Eschborn/Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu 
   wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner 
   Empfehlung erklärt, dass diese frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 
   der EU Abschlussprüferverordnung genannten 
   Art auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und 
   zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission). 
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
   bestehenden genehmigten Kapitals und 
   Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 
   und entsprechende Ergänzung der Satzung* 
 
   Die in § 4 Abs. 5 der Satzung enthaltene 
   Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des 
   Grundkapitals (Genehmigtes Kapital), von 
   welcher der Vorstand bisher keinen Gebrauch 
   gemacht hat, soll durch ein neues genehmigtes 
   Kapital ersetzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor 
   zu beschließen: 
 
   Es wird ein neues genehmigtes Kapital 
   geschaffen. 
 
   § 4 Abs. 5 der Satzung wird aufgehoben und 
   wie folgt neu gefasst: 
 
   "(5) Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Mai 
   2024 das Grundkapital der Gesellschaft durch 
   Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender 
   Stammaktien und/oder Ausgabe neuer auf den 
   Inhaber lautender Vorzugsaktien ohne 
   Stimmrecht gegen Bareinlagen und/oder 
   Sacheinlagen, einmalig oder mehrmals, um bis 
   zu EUR 19.785.726,00 zu erhöhen (genehmigtes 
   Kapital). Die Ermächtigung umfasst die 
   Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, 
   die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien 
   ohne Stimmrecht bei der Verteilung des 
   Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens 
   gleichstehen. Die Aktionäre haben ein 
   Bezugsrecht. Das Bezugsrecht kann dabei auch 
   ganz oder teilweise als mittelbares 
   Bezugsrecht im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 
   AktG ausgestaltet werden. 
 
   Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die 
   weiteren Einzelheiten der Durchführung von 
   Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital 
   festzulegen." 
 
   Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung 
   nach vollständiger oder teilweiser 
   Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals 
   aus genehmigtem Kapital entsprechend dem 
   Umfang der Kapitalerhöhung anzupassen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts - soweit ein solches besteht - sind 
nach § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen von 
ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen 
Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf 
den 16. April 2019, 0:00 Uhr (MESZ) 
("Nachweisstichtag"), beziehen. Die Anmeldung zur 
Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Biotest AG spätestens bis zum Ablauf des 30. 
April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse 
zugehen: 
 
 Biotest AG 
 c/o Landesbank Baden-Württemberg 
 Abteilung 4035 H 
 Am Hauptbahnhof 2 
 70173 Stuttgart 
 Fax: +49-711-12 77 92 64 
 E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. 
h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag 
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem 
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche 
Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen 
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das 
depotführende Institut vorgenommen. 
 
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die 
Stammaktionäre berechtigt. Den Vorzugsaktionären steht 
nach § 21 Abs. 2 der Satzung kein Stimmrecht zu. 
 
*Verfahren bei Stimmabgabe und Teilnahme durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich 
ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer 
Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch einen 
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, 
vertreten lassen. Zusätzlich bieten wir unseren 
Stammaktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter an. Auch im Fall der Vertretung 
des Aktionärs sind die oben dargestellten 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu 
beachten. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 
AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung 
des Stimmrechts bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht 
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b 
BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 
AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer 
Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann, erhalten 
die Stammaktionäre mit der Eintrittskarte und steht auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
 
www.biotest.com 
 
über die Seite "Investor Relations/Hauptversammlung 
2019" zum Download zur Verfügung. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag 
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
vorgelegt werden oder im Vorfeld der Hauptversammlung 
der Gesellschaft an folgende Adresse übermittelt 
werden: 
 
 Biotest AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Fax: +49-89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur 
Entgegennahme des Nachweises der Bevollmächtigung ab 
9:30 Uhr bis kurz vor Beginn der Abstimmungen lediglich 
die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in 
der Alten Oper Frankfurt, Mozart Saal, Opernplatz, 
60313 Frankfurt am Main, zur Verfügung. 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen und anderen ihnen nach § 135 
Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Institutionen oder Personen können 
Besonderheiten gelten. Wir bitten die Aktionäre, sich 
in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Stammaktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung 
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen 
Erleichterung gebeten, das auf der Eintrittskarte 
abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter vollständig 
ausgefüllt an die Adresse der 
 
 Biotest AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Fax: +49-89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
bis zum Montag, dem 6. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), dort 
eingehend zu übersenden. 
 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie 
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
ausüben. Ohne Weisungen werden sich die 
Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten bzw. nicht an 
der Abstimmung teilnehmen. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals (das sind EUR 1.978.572,60) oder den 
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 
500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten. 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie 
mindestens seit 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten. 
 
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, 
also bis zum 6. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter 
folgender Adresse zugehen: 
 
 Biotest AG 
 Vorstand 
 Landsteinerstraße 5 
 63303 Dreieich 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1 und 127 
AktG)* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge zur Wahl eines 
Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers 
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
versehen sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären sind ausschließlich an die nachstehende 
Adresse zu richten. Anderweitig adressierte 
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
berücksichtigt. 
 
 Biotest AG 
 Investor Relations 
 Landsteinerstraße 5 
 63303 Dreieich 
 Telefax: +49-6103-80 13 47 
 oder per E-Mail an: HV2019@biotest.com 
 
Innerhalb der gesetzlichen Frist, d. h. bis zum 22. 
April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), eingehende, den 
gesetzlichen Anforderungen entsprechende Gegenanträge 
und Wahlvorschläge werden auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
www.biotest.com 
 
über die Seite "Investor Relations/Hauptversammlung 
2019" zugänglich gemacht. 
 
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
ebenfalls unter der genannten Internetseite 
veröffentlicht. 
 
*Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG)* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die 
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf 
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen. 
 
*Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 
Abs. 1 AktG befinden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
www.biotest.com 
 
über die Seite "Investor Relations/Hauptversammlung 
2019". 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 
124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
der Adresse 
 
www.biotest.com 
 
über die Seite "Investor Relations/Hauptversammlung 
2019" zugänglich gemacht. 
 
*Hinweise zum Datenschutz* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und 
Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene 
Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. 
Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den 
Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige 
E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die 
Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger 
Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen 
auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. 
 
_Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage_ 
 
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die 
verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung 
ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die 
Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung 
ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung 
ist Art. 6 Abs. 1 Satz. 1 lit. c DSGVO. 
 
_Empfänger_ 
 
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer 
Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und 
Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des 
jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die 
Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im 
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen 
der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich 
über das Teilnehmerverzeichnis. 
 
_Speicherungsdauer_ 
 
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange 
dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein 
berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im 
Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher 
Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. 
Anschließend werden die personenbezogenen Daten 
gelöscht. 
 
_Betroffenenrechte_ 
 
Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen 
ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, 
Wiederspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre 
personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie 
ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. 
Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. 
 
_Kontaktdaten_ 
 
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten: 
 
 Biotest AG 
 Landsteinerstraße 5 
 63303 Dreieich 
 Telefon: +49- (0)6103 - 801 4406 
 Telefax: +49- (0)6103 - 801 347 
 E-Mail: HV2019@biotest.com 
 
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: 
 
 SPIE Deutschland & Zentraleuropa GmbH 
 c/o Biotest Aktiengesellschaft 
 Lyoner Straße 9 
 60528 Frankfurt 
 E-Mail: anton.peuser@spie.com 
 
*Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (§ 49 
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG)* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 39.571.452,00. 
Es ist eingeteilt in insgesamt 39.571.452 auf den 
Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen 
Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00, davon 
19.785.726 Stammaktien mit ebenso vielen Stimmrechten 
sowie 19.785.726 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die 
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

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