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DGAP-News: bet-at-home.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
22.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-03-28 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
bet-at-home.com AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer
A0DNAY
ISIN DE000A0DNAY5 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden die Aktionärinnen und
Aktionäre unserer Gesellschaft
zu der am Mittwoch, den 22. Mai 2019, 14:30 Uhr (MESZ)
Jumeirah Frankfurt
Thurn-und-Taxis-Platz 2
60313 Frankfurt am Main stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG
UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2018, des Zusammengefassten
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 nebst
dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuches, des
Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Auch die
übrigen vorgenannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1
AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne
dass es einer Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss
zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 47.003.241,46
wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn: EUR 47.003.241,46
An die Aktionäre EUR 45.617.000,00
auszuschüttender Betrag:
Gewinnvortrag: EUR 1.386.241,46
Die Ausschüttung an die Aktionäre setzt sich
zusammen aus a) einer Dividende von EUR 3,50
je Stückaktie, insgesamt also EUR
24.563.000,00 und b) einer Sonderdividende
von Euro 3,00 je Stückaktie, insgesamt also
EUR 21.054.000,00.
*Hinweis:*
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz
(AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, das heißt
am 27. Mai 2019. Die bet-at-home.com AG hält
zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien, die
gemäß § 71b AktG nicht an der
Gewinnverteilung teilnehmen würden. Auf die
insgesamt vorhandenen 7.018.000
gewinnberechtigten Aktien soll nach dem
Beschlussvorschlag ein Betrag in Höhe von
insgesamt EUR 6,50 pro Aktie ausgeschüttet
werden. Falls zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung eine Änderung der
Anzahl eigener Aktien eingetreten sein
sollte, wird der Hauptversammlung ein
entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag
zur Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet
werden, der neben einer unveränderten
Ausschüttung je dividendenberechtigter Aktie
in Höhe von insgesamt EUR 6,50 den Ausweis
einer entsprechend geminderten
Gewinnausschüttung und eines entsprechend
erhöhten Gewinnvortrags vorsehen wird.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für
eine prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts 2019 und von
Zwischenfinanzberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Fasselt
Schlage Partnerschaft mbB,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte,
Zweigniederlassung Duisburg, 47059 Duisburg,
zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten
Zwischenabschlusses und Zwischenlageberichts
zum 30. Juni 2019 gemäß § 115 Abs. 5
Wertpapierhandelsgesetz zu bestellen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in
Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus
drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von
der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl
der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt
gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung nach
Bestimmung der Hauptversammlung längstens für
die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai
2019 endet die turnusgemäße Amtszeit von
Herrn Jean-Laurent Nabet als
Aufsichtsratsmitglied der bet-at-home.com AG.
Die Aufsichtsratsmitglieder Isabelle Andres
und Martin Arendts sind für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die
über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr
2021 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied
des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung
der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai
2019 zu wählen:
Herrn Jean-Laurent Nabet, Director General
bei Financière Lov S.A.S., Paris,
Frankreich, und Head of Investment bei der
Lov Group Invest S.A.S., Paris, Frankreich,
wohnhaft in Paris, Frankreich,
und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über seine Entlastung
für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.
*Ergänzende Hinweise:*
Entsprechend Ziffer 5.4.3 Satz 3 des
Deutschen Corporate Governance Kodex wird
darauf hingewiesen, dass Herr Arendts zum
Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt ist
und dass diesbezügliche Änderungen nicht
vorgesehen sind. Der Aufsichtsrat hat sich
bei dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
vergewissert, dass er den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele
sowie die festgelegten Zielgrößen für
den Frauenanteil im Aufsichtsrat.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex soll der
Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an
die Hauptversammlung die persönlichen und die
geschäftlichen Beziehungen eines jeden
Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen.
Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt
sich auf solche Umstände, die nach der
Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv
urteilender Aktionär für seine
Wahlentscheidung als maßgebend ansehen
würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser
Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder
indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten
Aktien der Gesellschaft halten.
Herr Nabet ist als Director General für die
Financière Lov S.A.S., Paris, Frankreich, und
als Head of Investment für die Lov Group
Invest S.A.S., Paris, Frankreich, tätig. Die
Lov Group Invest S.A.S. hält mit der Société
anonyme monégasque des Bains de Mer et du
Cercle des Etrangers, Monaco, über die
Betclic Everest Group SAS, Paris, Frankreich,
mittelbar die Mehrheit der Anteile an der
bet-at-home.com AG. Allerdings führte dies
nach der Einschätzung des Aufsichtsrats nicht
zu einem wesentlichen und nicht nur
vorübergehenden Interessenkonflikt. Denn
zwischen den betreffenden Unternehmen und der
Gesellschaft bestehen keine laufenden
operativen Beziehungen. Wenn und soweit es zu
einzelnen geschäftlichen Beziehungen kommt,
wird möglicherweise bestehenden
Interessenkonflikten durch erprobte
Verfahren, z. B. Stimmenthaltung, Rechnung
getragen. Zudem unterliegen Beziehungen
zwischen beherrschenden Unternehmen und der
Gesellschaft den Berichts- und
Prüfungspflichten nach §§ 312 ff. AktG. Diese
Prüfungen, insb. die des Abschlussprüfers,
haben bisher ergeben, dass die geschäftlichen
Beziehungen zu herrschenden Unternehmen
allein zu angemessenen Gegenleistungen
erfolgt sind.
Herr Jean-Laurent Nabet gehört folgenden
anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten an:
- Lov Group Invest S.A.S., Paris, Frankreich
- Lov Hotel Collection Holding S.A.S.U.,
Paris, Frankreich
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March 28, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
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