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DGAP-News: bet-at-home.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-03-28 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. bet-at-home.com AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer A0DNAY ISIN DE000A0DNAY5 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 22. Mai 2019, 14:30 Uhr (MESZ) Jumeirah Frankfurt Thurn-und-Taxis-Platz 2 60313 Frankfurt am Main stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung hierzu bedarf. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 47.003.241,46 wie folgt zu verwenden: Bilanzgewinn: EUR 47.003.241,46 An die Aktionäre EUR 45.617.000,00 auszuschüttender Betrag: Gewinnvortrag: EUR 1.386.241,46 Die Ausschüttung an die Aktionäre setzt sich zusammen aus a) einer Dividende von EUR 3,50 je Stückaktie, insgesamt also EUR 24.563.000,00 und b) einer Sonderdividende von Euro 3,00 je Stückaktie, insgesamt also EUR 21.054.000,00. *Hinweis:* Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das heißt am 27. Mai 2019. Die bet-at-home.com AG hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht an der Gewinnverteilung teilnehmen würden. Auf die insgesamt vorhandenen 7.018.000 gewinnberechtigten Aktien soll nach dem Beschlussvorschlag ein Betrag in Höhe von insgesamt EUR 6,50 pro Aktie ausgeschüttet werden. Falls zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eine Änderung der Anzahl eigener Aktien eingetreten sein sollte, wird der Hauptversammlung ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet werden, der neben einer unveränderten Ausschüttung je dividendenberechtigter Aktie in Höhe von insgesamt EUR 6,50 den Ausweis einer entsprechend geminderten Gewinnausschüttung und eines entsprechend erhöhten Gewinnvortrags vorsehen wird. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2019 und von Zwischenfinanzberichten* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Zweigniederlassung Duisburg, 47059 Duisburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Zwischenabschlusses und Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2019 gemäß § 115 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz zu bestellen. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung nach Bestimmung der Hauptversammlung längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 endet die turnusgemäße Amtszeit von Herrn Jean-Laurent Nabet als Aufsichtsratsmitglied der bet-at-home.com AG. Die Aufsichtsratsmitglieder Isabelle Andres und Martin Arendts sind für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai 2019 zu wählen: Herrn Jean-Laurent Nabet, Director General bei Financière Lov S.A.S., Paris, Frankreich, und Head of Investment bei der Lov Group Invest S.A.S., Paris, Frankreich, wohnhaft in Paris, Frankreich, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. *Ergänzende Hinweise:* Entsprechend Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Arendts zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt ist und dass diesbezügliche Änderungen nicht vorgesehen sind. Der Aufsichtsrat hat sich bei dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie die festgelegten Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Herr Nabet ist als Director General für die Financière Lov S.A.S., Paris, Frankreich, und als Head of Investment für die Lov Group Invest S.A.S., Paris, Frankreich, tätig. Die Lov Group Invest S.A.S. hält mit der Société anonyme monégasque des Bains de Mer et du Cercle des Etrangers, Monaco, über die Betclic Everest Group SAS, Paris, Frankreich, mittelbar die Mehrheit der Anteile an der bet-at-home.com AG. Allerdings führte dies nach der Einschätzung des Aufsichtsrats nicht zu einem wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt. Denn zwischen den betreffenden Unternehmen und der Gesellschaft bestehen keine laufenden operativen Beziehungen. Wenn und soweit es zu einzelnen geschäftlichen Beziehungen kommt, wird möglicherweise bestehenden Interessenkonflikten durch erprobte Verfahren, z. B. Stimmenthaltung, Rechnung getragen. Zudem unterliegen Beziehungen zwischen beherrschenden Unternehmen und der Gesellschaft den Berichts- und Prüfungspflichten nach §§ 312 ff. AktG. Diese Prüfungen, insb. die des Abschlussprüfers, haben bisher ergeben, dass die geschäftlichen Beziehungen zu herrschenden Unternehmen allein zu angemessenen Gegenleistungen erfolgt sind. Herr Jean-Laurent Nabet gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an: - Lov Group Invest S.A.S., Paris, Frankreich - Lov Hotel Collection Holding S.A.S.U., Paris, Frankreich
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March 28, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)