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Dow Jones News
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DGAP-HV: bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: bet-at-home.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-03-28 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
bet-at-home.com AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer 
A0DNAY 
ISIN DE000A0DNAY5 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden die Aktionärinnen und 
Aktionäre unserer Gesellschaft 
zu der am Mittwoch, den 22. Mai 2019, 14:30 Uhr (MESZ) 
Jumeirah Frankfurt 
Thurn-und-Taxis-Platz 2 
60313 Frankfurt am Main stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 
UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2018, des Zusammengefassten 
   Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 nebst 
   dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuches, des 
   Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Auch die 
   übrigen vorgenannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne 
   dass es einer Beschlussfassung hierzu bedarf. 
   Die Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss 
   zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 47.003.241,46 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Bilanzgewinn:              EUR 47.003.241,46 
   An die Aktionäre           EUR 45.617.000,00 
   auszuschüttender Betrag: 
   Gewinnvortrag:             EUR 1.386.241,46 
 
   Die Ausschüttung an die Aktionäre setzt sich 
   zusammen aus a) einer Dividende von EUR 3,50 
   je Stückaktie, insgesamt also EUR 
   24.563.000,00 und b) einer Sonderdividende 
   von Euro 3,00 je Stückaktie, insgesamt also 
   EUR 21.054.000,00. 
 
   *Hinweis:* 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz 
   (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, das heißt 
   am 27. Mai 2019. Die bet-at-home.com AG hält 
   zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien, die 
   gemäß § 71b AktG nicht an der 
   Gewinnverteilung teilnehmen würden. Auf die 
   insgesamt vorhandenen 7.018.000 
   gewinnberechtigten Aktien soll nach dem 
   Beschlussvorschlag ein Betrag in Höhe von 
   insgesamt EUR 6,50 pro Aktie ausgeschüttet 
   werden. Falls zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eine Änderung der 
   Anzahl eigener Aktien eingetreten sein 
   sollte, wird der Hauptversammlung ein 
   entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag 
   zur Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet 
   werden, der neben einer unveränderten 
   Ausschüttung je dividendenberechtigter Aktie 
   in Höhe von insgesamt EUR 6,50 den Ausweis 
   einer entsprechend geminderten 
   Gewinnausschüttung und eines entsprechend 
   erhöhten Gewinnvortrags vorsehen wird. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für 
   eine prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts 2019 und von 
   Zwischenfinanzberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Fasselt 
   Schlage Partnerschaft mbB, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, 
   Zweigniederlassung Duisburg, 47059 Duisburg, 
   zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Zwischenabschlusses und Zwischenlageberichts 
   zum 30. Juni 2019 gemäß § 115 Abs. 5 
   Wertpapierhandelsgesetz zu bestellen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in 
   Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus 
   drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von 
   der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl 
   der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt 
   gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung nach 
   Bestimmung der Hauptversammlung längstens für 
   die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai 
   2019 endet die turnusgemäße Amtszeit von 
   Herrn Jean-Laurent Nabet als 
   Aufsichtsratsmitglied der bet-at-home.com AG. 
   Die Aufsichtsratsmitglieder Isabelle Andres 
   und Martin Arendts sind für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die 
   über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2021 beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied 
   des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung 
   der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai 
   2019 zu wählen: 
 
    Herrn Jean-Laurent Nabet, Director General 
    bei Financière Lov S.A.S., Paris, 
    Frankreich, und Head of Investment bei der 
    Lov Group Invest S.A.S., Paris, Frankreich, 
    wohnhaft in Paris, Frankreich, 
 
   und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über seine Entlastung 
   für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. 
 
   *Ergänzende Hinweise:* 
 
   Entsprechend Ziffer 5.4.3 Satz 3 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
   darauf hingewiesen, dass Herr Arendts zum 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt ist 
   und dass diesbezügliche Änderungen nicht 
   vorgesehen sind. Der Aufsichtsrat hat sich 
   bei dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
   vergewissert, dass er den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für 
   seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele 
   sowie die festgelegten Zielgrößen für 
   den Frauenanteil im Aufsichtsrat. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex soll der 
   Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an 
   die Hauptversammlung die persönlichen und die 
   geschäftlichen Beziehungen eines jeden 
   Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft und einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. 
   Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt 
   sich auf solche Umstände, die nach der 
   Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv 
   urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
   würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser 
   Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder 
   indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten 
   Aktien der Gesellschaft halten. 
 
   Herr Nabet ist als Director General für die 
   Financière Lov S.A.S., Paris, Frankreich, und 
   als Head of Investment für die Lov Group 
   Invest S.A.S., Paris, Frankreich, tätig. Die 
   Lov Group Invest S.A.S. hält mit der Société 
   anonyme monégasque des Bains de Mer et du 
   Cercle des Etrangers, Monaco, über die 
   Betclic Everest Group SAS, Paris, Frankreich, 
   mittelbar die Mehrheit der Anteile an der 
   bet-at-home.com AG. Allerdings führte dies 
   nach der Einschätzung des Aufsichtsrats nicht 
   zu einem wesentlichen und nicht nur 
   vorübergehenden Interessenkonflikt. Denn 
   zwischen den betreffenden Unternehmen und der 
   Gesellschaft bestehen keine laufenden 
   operativen Beziehungen. Wenn und soweit es zu 
   einzelnen geschäftlichen Beziehungen kommt, 
   wird möglicherweise bestehenden 
   Interessenkonflikten durch erprobte 
   Verfahren, z. B. Stimmenthaltung, Rechnung 
   getragen. Zudem unterliegen Beziehungen 
   zwischen beherrschenden Unternehmen und der 
   Gesellschaft den Berichts- und 
   Prüfungspflichten nach §§ 312 ff. AktG. Diese 
   Prüfungen, insb. die des Abschlussprüfers, 
   haben bisher ergeben, dass die geschäftlichen 
   Beziehungen zu herrschenden Unternehmen 
   allein zu angemessenen Gegenleistungen 
   erfolgt sind. 
 
   Herr Jean-Laurent Nabet gehört folgenden 
   anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten an: 
 
   - Lov Group Invest S.A.S., Paris, Frankreich 
   - Lov Hotel Collection Holding S.A.S.U., 
     Paris, Frankreich 
 

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March 28, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

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