DJ DGAP-HV: bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: bet-at-home.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
22.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-03-28 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
bet-at-home.com AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer
A0DNAY
ISIN DE000A0DNAY5 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden die Aktionärinnen und
Aktionäre unserer Gesellschaft
zu der am Mittwoch, den 22. Mai 2019, 14:30 Uhr (MESZ)
Jumeirah Frankfurt
Thurn-und-Taxis-Platz 2
60313 Frankfurt am Main stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG
UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2018, des Zusammengefassten
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 nebst
dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuches, des
Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Auch die
übrigen vorgenannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1
AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne
dass es einer Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss
zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 47.003.241,46
wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn: EUR 47.003.241,46
An die Aktionäre EUR 45.617.000,00
auszuschüttender Betrag:
Gewinnvortrag: EUR 1.386.241,46
Die Ausschüttung an die Aktionäre setzt sich
zusammen aus a) einer Dividende von EUR 3,50
je Stückaktie, insgesamt also EUR
24.563.000,00 und b) einer Sonderdividende
von Euro 3,00 je Stückaktie, insgesamt also
EUR 21.054.000,00.
*Hinweis:*
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz
(AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, das heißt
am 27. Mai 2019. Die bet-at-home.com AG hält
zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien, die
gemäß § 71b AktG nicht an der
Gewinnverteilung teilnehmen würden. Auf die
insgesamt vorhandenen 7.018.000
gewinnberechtigten Aktien soll nach dem
Beschlussvorschlag ein Betrag in Höhe von
insgesamt EUR 6,50 pro Aktie ausgeschüttet
werden. Falls zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung eine Änderung der
Anzahl eigener Aktien eingetreten sein
sollte, wird der Hauptversammlung ein
entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag
zur Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet
werden, der neben einer unveränderten
Ausschüttung je dividendenberechtigter Aktie
in Höhe von insgesamt EUR 6,50 den Ausweis
einer entsprechend geminderten
Gewinnausschüttung und eines entsprechend
erhöhten Gewinnvortrags vorsehen wird.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für
eine prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts 2019 und von
Zwischenfinanzberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Fasselt
Schlage Partnerschaft mbB,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte,
Zweigniederlassung Duisburg, 47059 Duisburg,
zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten
Zwischenabschlusses und Zwischenlageberichts
zum 30. Juni 2019 gemäß § 115 Abs. 5
Wertpapierhandelsgesetz zu bestellen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in
Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus
drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von
der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl
der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt
gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung nach
Bestimmung der Hauptversammlung längstens für
die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai
2019 endet die turnusgemäße Amtszeit von
Herrn Jean-Laurent Nabet als
Aufsichtsratsmitglied der bet-at-home.com AG.
Die Aufsichtsratsmitglieder Isabelle Andres
und Martin Arendts sind für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die
über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr
2021 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied
des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung
der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai
2019 zu wählen:
Herrn Jean-Laurent Nabet, Director General
bei Financière Lov S.A.S., Paris,
Frankreich, und Head of Investment bei der
Lov Group Invest S.A.S., Paris, Frankreich,
wohnhaft in Paris, Frankreich,
und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über seine Entlastung
für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.
*Ergänzende Hinweise:*
Entsprechend Ziffer 5.4.3 Satz 3 des
Deutschen Corporate Governance Kodex wird
darauf hingewiesen, dass Herr Arendts zum
Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt ist
und dass diesbezügliche Änderungen nicht
vorgesehen sind. Der Aufsichtsrat hat sich
bei dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
vergewissert, dass er den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele
sowie die festgelegten Zielgrößen für
den Frauenanteil im Aufsichtsrat.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex soll der
Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an
die Hauptversammlung die persönlichen und die
geschäftlichen Beziehungen eines jeden
Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen.
Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt
sich auf solche Umstände, die nach der
Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv
urteilender Aktionär für seine
Wahlentscheidung als maßgebend ansehen
würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser
Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder
indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten
Aktien der Gesellschaft halten.
Herr Nabet ist als Director General für die
Financière Lov S.A.S., Paris, Frankreich, und
als Head of Investment für die Lov Group
Invest S.A.S., Paris, Frankreich, tätig. Die
Lov Group Invest S.A.S. hält mit der Société
anonyme monégasque des Bains de Mer et du
Cercle des Etrangers, Monaco, über die
Betclic Everest Group SAS, Paris, Frankreich,
mittelbar die Mehrheit der Anteile an der
bet-at-home.com AG. Allerdings führte dies
nach der Einschätzung des Aufsichtsrats nicht
zu einem wesentlichen und nicht nur
vorübergehenden Interessenkonflikt. Denn
zwischen den betreffenden Unternehmen und der
Gesellschaft bestehen keine laufenden
operativen Beziehungen. Wenn und soweit es zu
einzelnen geschäftlichen Beziehungen kommt,
wird möglicherweise bestehenden
Interessenkonflikten durch erprobte
Verfahren, z. B. Stimmenthaltung, Rechnung
getragen. Zudem unterliegen Beziehungen
zwischen beherrschenden Unternehmen und der
Gesellschaft den Berichts- und
Prüfungspflichten nach §§ 312 ff. AktG. Diese
Prüfungen, insb. die des Abschlussprüfers,
haben bisher ergeben, dass die geschäftlichen
Beziehungen zu herrschenden Unternehmen
allein zu angemessenen Gegenleistungen
erfolgt sind.
Herr Jean-Laurent Nabet gehört folgenden
anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten an:
- Lov Group Invest S.A.S., Paris, Frankreich
- Lov Hotel Collection Holding S.A.S.U.,
Paris, Frankreich
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
Herr Jean-Laurent Nabet gehört folgenden
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
an:
- Betclic Everest Group S.A.S., Paris,
Frankreich
- Banijay Group Holding S.A.S., Paris,
Frankreich
- Lov Banijay S.A.S.U., Paris, Frankreich
- LDH S.A.S., Paris, Frankreich
_Ende der Tagesordnung_
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 7.018.000 und
ist eingeteilt in 7.018.000 Stückaktien, die jeweils
eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich bei der Gesellschaft fristgerecht angemeldet
und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung
hat gemäß § 17 Absatz 2 der Satzung in Textform (§
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu
erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist
durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in
deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, also
auf Mittwoch, den 01. Mai 2019, 0.00 Uhr (MESZ).
Die Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, den 15.
Mai 2019, 24.00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend
genannten Anschrift zugehen:
*bet-at-home.com AG*
*c/o LINK Market Services GmbH*
*Landshuter Allee 10*
*80637 München*
*Deutschland*
*Telefax: +49 (0) 89-210 27 289*
*E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.
h., Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind daher
nicht als Aktionär teilnahme- und stimmberechtigt, sie
können sich aber ggf. vom Veräußerer, welcher die
Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat,
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen
lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für
eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden
Institute die erforderliche Anmeldung und die
Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes
für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten,
sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges
depotführendes Institut zu wenden. Nach Eingang der
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden
Eintrittskarten zur Verfügung gestellt. Klargestellt
sei, dass die Eintrittskarten nicht Voraussetzung für
die Teilnahme an der Hauptversammlung sind, sondern der
Erleichterung der technischen Abwicklung dienen.
*Stimmrechtsvertretung*
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von
Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung einer
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung
kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft
in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen. Auch im Fall einer
Stimmrechtsvertretung sind eine form- und fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
gemäß den vorstehenden Bestimmungen in dem
Abschnitt '*Teilnahme an der Hauptversammlung*'
erforderlich.
Vollmachterteilung an Personen, die nicht in den
Anwendungsbereich von § 135 AktG fallen
Für die Form von Vollmachten, die nicht
Kreditinstituten bzw. gemäß § 135 Absatz 8 oder
gemäß § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125
Absatz 5 AktG Kreditinstituten insoweit
gleichgestellten Personen oder Vereinigungen
(insbesondere Aktionärsvereinigungen), sondern Dritten
erteilt werden, ist gemäß § 17 Absatz 3 der
Satzung die Textform einzuhalten. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
damit der Textform.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten,
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, zur
Erteilung der Vollmacht das Formular auf der
Eintrittskarte zu verwenden, die sie nach der Anmeldung
erhalten, oder das auf der Internetseite
www.bet-at-home.ag
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zur Verfügung
gestellte Formular zu benutzen. Möglich ist es aber
auch, dass Aktionäre anderweitig eine Vollmacht
ausstellen, solange die Textform gewahrt bleibt. Eine
Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft
zur Verfügung gestellten Formulare besteht nicht.
Die Vollmacht und ihr Widerruf sind entweder (i) an die
Gesellschaft zu übermitteln oder (ii) gegenüber dem
Bevollmächtigten zu erklären. Wird die Vollmacht
gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es
eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft in Textform. Für die Erklärung einer
Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, ihres
Widerrufs und die Übermittlung des Nachweises
einer erklärten Vollmacht beziehungsweise deren
Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur
Verfügung:
*bet-at-home.com AG*
*c/o LINK Market Services GmbH*
*Landshuter Allee 10*
*80637 München*
*Deutschland*
*Telefax: +49 (0) 89-210 27 289*
*E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de*
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der
Bevollmächtigung auch an der Ein- und Ausgangskontrolle
zur Hauptversammlung erbracht werden. Gleiches gilt für
den Widerruf der Vollmacht.
Vollmachterteilung an Kreditinstitute bzw. gemäß §
135 Absatz 8 oder gemäß § 135 Absatz 10 in
Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG Kreditinstituten
insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen
Werden Kreditinstitute bzw. diesen gemäß § 135
Absatz 8 oder gemäß § 135 Absatz 10 in Verbindung
mit § 125 Absatz 5 AktG insoweit gleichgestellte
Personen oder Vereinigungen (insbesondere
Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, haben diese die
Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir
empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form
der Vollmacht mit den Genannten abzustimmen.
Vollmachterteilung an Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft
Die bet-at-home.com AG möchte in diesem Jahr wie auch
schon in den Vorjahren den Aktionären die Wahrnehmung
ihrer Rechte erleichtern und bietet ihnen an, sich in
der Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen.
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein
Formular zur Erteilung einer Vollmacht an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Für dessen
Bevollmächtigung kann - abgesehen von der
Vollmachterteilung während der Hauptversammlung durch
Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung
ausgehändigt wird - ausschließlich das zusammen
mit der Eintrittskarte zugesandte oder auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.bet-at-home.ag
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zur Verfügung
gestellte Formular verwendet werden. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform.
Soweit der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
bevollmächtigt wird, müssen ihm auf den
bereitgestellten Formularen Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende
Weisung darf der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht
nicht ausüben.
Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an ihn im
Vorfeld der Hauptversammlung müssen bis Dienstag, den
21. Mai 2019, 18.00 Uhr (MESZ), bei der folgenden
Adresse eingehen:
*bet-at-home.com AG*
*c/o LINK Market Services GmbH*
*Landshuter Allee 10*
*80637 München*
*Deutschland*
*Telefax: +49 (0) 89-210 27 289*
*E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de*
Für einen Widerruf der Vollmacht und Änderungen
von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den
Möglichkeiten der Übermittlung der
Vollmachterteilung und zu den dabei einzuhaltenden
Fristen entsprechend. Die zeitlich zuletzt eingegangene
Vollmacht nebst Weisungen wird als verbindlich
erachtet.
Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter
Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters an der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
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