DJ DGAP-HV: bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: bet-at-home.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
22.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-03-28 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
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bet-at-home.com AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer
A0DNAY
ISIN DE000A0DNAY5 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden die Aktionärinnen und
Aktionäre unserer Gesellschaft
zu der am Mittwoch, den 22. Mai 2019, 14:30 Uhr (MESZ)
Jumeirah Frankfurt
Thurn-und-Taxis-Platz 2
60313 Frankfurt am Main stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG
UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2018, des Zusammengefassten
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 nebst
dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuches, des
Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Auch die
übrigen vorgenannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1
AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne
dass es einer Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss
zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 47.003.241,46
wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn: EUR 47.003.241,46
An die Aktionäre EUR 45.617.000,00
auszuschüttender Betrag:
Gewinnvortrag: EUR 1.386.241,46
Die Ausschüttung an die Aktionäre setzt sich
zusammen aus a) einer Dividende von EUR 3,50
je Stückaktie, insgesamt also EUR
24.563.000,00 und b) einer Sonderdividende
von Euro 3,00 je Stückaktie, insgesamt also
EUR 21.054.000,00.
*Hinweis:*
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz
(AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, das heißt
am 27. Mai 2019. Die bet-at-home.com AG hält
zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien, die
gemäß § 71b AktG nicht an der
Gewinnverteilung teilnehmen würden. Auf die
insgesamt vorhandenen 7.018.000
gewinnberechtigten Aktien soll nach dem
Beschlussvorschlag ein Betrag in Höhe von
insgesamt EUR 6,50 pro Aktie ausgeschüttet
werden. Falls zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung eine Änderung der
Anzahl eigener Aktien eingetreten sein
sollte, wird der Hauptversammlung ein
entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag
zur Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet
werden, der neben einer unveränderten
Ausschüttung je dividendenberechtigter Aktie
in Höhe von insgesamt EUR 6,50 den Ausweis
einer entsprechend geminderten
Gewinnausschüttung und eines entsprechend
erhöhten Gewinnvortrags vorsehen wird.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für
eine prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts 2019 und von
Zwischenfinanzberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Fasselt
Schlage Partnerschaft mbB,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte,
Zweigniederlassung Duisburg, 47059 Duisburg,
zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten
Zwischenabschlusses und Zwischenlageberichts
zum 30. Juni 2019 gemäß § 115 Abs. 5
Wertpapierhandelsgesetz zu bestellen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in
Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus
drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von
der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl
der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt
gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung nach
Bestimmung der Hauptversammlung längstens für
die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai
2019 endet die turnusgemäße Amtszeit von
Herrn Jean-Laurent Nabet als
Aufsichtsratsmitglied der bet-at-home.com AG.
Die Aufsichtsratsmitglieder Isabelle Andres
und Martin Arendts sind für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die
über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr
2021 beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied
des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung
der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai
2019 zu wählen:
Herrn Jean-Laurent Nabet, Director General
bei Financière Lov S.A.S., Paris,
Frankreich, und Head of Investment bei der
Lov Group Invest S.A.S., Paris, Frankreich,
wohnhaft in Paris, Frankreich,
und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über seine Entlastung
für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.
*Ergänzende Hinweise:*
Entsprechend Ziffer 5.4.3 Satz 3 des
Deutschen Corporate Governance Kodex wird
darauf hingewiesen, dass Herr Arendts zum
Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt ist
und dass diesbezügliche Änderungen nicht
vorgesehen sind. Der Aufsichtsrat hat sich
bei dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
vergewissert, dass er den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele
sowie die festgelegten Zielgrößen für
den Frauenanteil im Aufsichtsrat.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex soll der
Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an
die Hauptversammlung die persönlichen und die
geschäftlichen Beziehungen eines jeden
Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen.
Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt
sich auf solche Umstände, die nach der
Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv
urteilender Aktionär für seine
Wahlentscheidung als maßgebend ansehen
würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser
Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder
indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten
Aktien der Gesellschaft halten.
Herr Nabet ist als Director General für die
Financière Lov S.A.S., Paris, Frankreich, und
als Head of Investment für die Lov Group
Invest S.A.S., Paris, Frankreich, tätig. Die
Lov Group Invest S.A.S. hält mit der Société
anonyme monégasque des Bains de Mer et du
Cercle des Etrangers, Monaco, über die
Betclic Everest Group SAS, Paris, Frankreich,
mittelbar die Mehrheit der Anteile an der
bet-at-home.com AG. Allerdings führte dies
nach der Einschätzung des Aufsichtsrats nicht
zu einem wesentlichen und nicht nur
vorübergehenden Interessenkonflikt. Denn
zwischen den betreffenden Unternehmen und der
Gesellschaft bestehen keine laufenden
operativen Beziehungen. Wenn und soweit es zu
einzelnen geschäftlichen Beziehungen kommt,
wird möglicherweise bestehenden
Interessenkonflikten durch erprobte
Verfahren, z. B. Stimmenthaltung, Rechnung
getragen. Zudem unterliegen Beziehungen
zwischen beherrschenden Unternehmen und der
Gesellschaft den Berichts- und
Prüfungspflichten nach §§ 312 ff. AktG. Diese
Prüfungen, insb. die des Abschlussprüfers,
haben bisher ergeben, dass die geschäftlichen
Beziehungen zu herrschenden Unternehmen
allein zu angemessenen Gegenleistungen
erfolgt sind.
Herr Jean-Laurent Nabet gehört folgenden
anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten an:
- Lov Group Invest S.A.S., Paris, Frankreich
- Lov Hotel Collection Holding S.A.S.U.,
Paris, Frankreich
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
DJ DGAP-HV: bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der -2-
Herr Jean-Laurent Nabet gehört folgenden
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
an:
- Betclic Everest Group S.A.S., Paris,
Frankreich
- Banijay Group Holding S.A.S., Paris,
Frankreich
- Lov Banijay S.A.S.U., Paris, Frankreich
- LDH S.A.S., Paris, Frankreich
_Ende der Tagesordnung_
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 7.018.000 und
ist eingeteilt in 7.018.000 Stückaktien, die jeweils
eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich bei der Gesellschaft fristgerecht angemeldet
und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung
hat gemäß § 17 Absatz 2 der Satzung in Textform (§
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu
erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist
durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in
deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, also
auf Mittwoch, den 01. Mai 2019, 0.00 Uhr (MESZ).
Die Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, den 15.
Mai 2019, 24.00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend
genannten Anschrift zugehen:
*bet-at-home.com AG*
*c/o LINK Market Services GmbH*
*Landshuter Allee 10*
*80637 München*
*Deutschland*
*Telefax: +49 (0) 89-210 27 289*
*E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.
h., Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind daher
nicht als Aktionär teilnahme- und stimmberechtigt, sie
können sich aber ggf. vom Veräußerer, welcher die
Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat,
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen
lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für
eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden
Institute die erforderliche Anmeldung und die
Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes
für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten,
sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges
depotführendes Institut zu wenden. Nach Eingang der
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden
Eintrittskarten zur Verfügung gestellt. Klargestellt
sei, dass die Eintrittskarten nicht Voraussetzung für
die Teilnahme an der Hauptversammlung sind, sondern der
Erleichterung der technischen Abwicklung dienen.
*Stimmrechtsvertretung*
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von
Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung einer
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung
kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft
in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen. Auch im Fall einer
Stimmrechtsvertretung sind eine form- und fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
gemäß den vorstehenden Bestimmungen in dem
Abschnitt '*Teilnahme an der Hauptversammlung*'
erforderlich.
Vollmachterteilung an Personen, die nicht in den
Anwendungsbereich von § 135 AktG fallen
Für die Form von Vollmachten, die nicht
Kreditinstituten bzw. gemäß § 135 Absatz 8 oder
gemäß § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125
Absatz 5 AktG Kreditinstituten insoweit
gleichgestellten Personen oder Vereinigungen
(insbesondere Aktionärsvereinigungen), sondern Dritten
erteilt werden, ist gemäß § 17 Absatz 3 der
Satzung die Textform einzuhalten. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
damit der Textform.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten,
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, zur
Erteilung der Vollmacht das Formular auf der
Eintrittskarte zu verwenden, die sie nach der Anmeldung
erhalten, oder das auf der Internetseite
www.bet-at-home.ag
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zur Verfügung
gestellte Formular zu benutzen. Möglich ist es aber
auch, dass Aktionäre anderweitig eine Vollmacht
ausstellen, solange die Textform gewahrt bleibt. Eine
Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft
zur Verfügung gestellten Formulare besteht nicht.
Die Vollmacht und ihr Widerruf sind entweder (i) an die
Gesellschaft zu übermitteln oder (ii) gegenüber dem
Bevollmächtigten zu erklären. Wird die Vollmacht
gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es
eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft in Textform. Für die Erklärung einer
Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, ihres
Widerrufs und die Übermittlung des Nachweises
einer erklärten Vollmacht beziehungsweise deren
Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur
Verfügung:
*bet-at-home.com AG*
*c/o LINK Market Services GmbH*
*Landshuter Allee 10*
*80637 München*
*Deutschland*
*Telefax: +49 (0) 89-210 27 289*
*E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de*
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der
Bevollmächtigung auch an der Ein- und Ausgangskontrolle
zur Hauptversammlung erbracht werden. Gleiches gilt für
den Widerruf der Vollmacht.
Vollmachterteilung an Kreditinstitute bzw. gemäß §
135 Absatz 8 oder gemäß § 135 Absatz 10 in
Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG Kreditinstituten
insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen
Werden Kreditinstitute bzw. diesen gemäß § 135
Absatz 8 oder gemäß § 135 Absatz 10 in Verbindung
mit § 125 Absatz 5 AktG insoweit gleichgestellte
Personen oder Vereinigungen (insbesondere
Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, haben diese die
Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir
empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form
der Vollmacht mit den Genannten abzustimmen.
Vollmachterteilung an Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft
Die bet-at-home.com AG möchte in diesem Jahr wie auch
schon in den Vorjahren den Aktionären die Wahrnehmung
ihrer Rechte erleichtern und bietet ihnen an, sich in
der Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen.
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein
Formular zur Erteilung einer Vollmacht an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Für dessen
Bevollmächtigung kann - abgesehen von der
Vollmachterteilung während der Hauptversammlung durch
Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung
ausgehändigt wird - ausschließlich das zusammen
mit der Eintrittskarte zugesandte oder auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.bet-at-home.ag
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zur Verfügung
gestellte Formular verwendet werden. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform.
Soweit der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
bevollmächtigt wird, müssen ihm auf den
bereitgestellten Formularen Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende
Weisung darf der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht
nicht ausüben.
Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an ihn im
Vorfeld der Hauptversammlung müssen bis Dienstag, den
21. Mai 2019, 18.00 Uhr (MESZ), bei der folgenden
Adresse eingehen:
*bet-at-home.com AG*
*c/o LINK Market Services GmbH*
*Landshuter Allee 10*
*80637 München*
*Deutschland*
*Telefax: +49 (0) 89-210 27 289*
*E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de*
Für einen Widerruf der Vollmacht und Änderungen
von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den
Möglichkeiten der Übermittlung der
Vollmachterteilung und zu den dabei einzuhaltenden
Fristen entsprechend. Die zeitlich zuletzt eingegangene
Vollmacht nebst Weisungen wird als verbindlich
erachtet.
Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter
Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters an der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
DJ DGAP-HV: bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der -3-
Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies bei Erscheinen in der Hauptversammlung möglich. Im Falle eines persönlichen Teilnahmebegehrens durch den Aktionär oder seinen Vertreter an der Einlasskontrolle wird der Stimmrechtsvertreter von einer ihm erteilten Vollmacht auch ohne formgerechten Widerruf seiner Vollmacht keinen Gebrauch machen. *Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Absatz 2 AktG)* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Nach § 70 AktG bestehen bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hingewiesen wird. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugang für ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist damit Sonntag, der 21. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ). Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung sind an folgende Anschrift zu richten: *bet-at-home.com AG* *- Vorstand -* *Tersteegenstraße 30* *D-40474 Düsseldorf* Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bet-at-home.ag unter der Rubrik 'Hauptversammlung' veröffentlicht. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG* Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen Handlung bedarf. Es können insbesondere Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten gestellt werden (Gegenanträge) bzw. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemacht werden (Wahlvorschläge), soweit die Tagesordnung entsprechende Wahlen vorsieht. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung gem. den §§ 126, 127 AktG über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden sollen, müssen bis Dienstag, den 07. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse eingehen: *bet-at-home.com AG* *Tersteegenstraße 30* *D-40474 Düsseldorf* *Fax: +49 (0) 211-17934757* *E-Mail: ir@bet-at-home.com* Nur unter der vorgenannten Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge nebst Begründung sowie Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs über die Internetseite der Gesellschaft unter www.bet-at-home.ag unter der Rubrik 'Hauptversammlung' unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gem. den §§ 126, 127 AktG hierfür im Übrigen erfüllt sind. Unter der vorgenannten Internetadresse werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen werden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. *Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung (§ 131 Absatz 1 AktG)* Jedem Aktionär ist auf mündliches Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Absatz 3 Satz 1 AktG genannten Gründen verweigern. Nach der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. *Unterlagen zur Hauptversammlung / weitergehende Informationen (einschließlich solcher nach § 124a AktG) und weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG* Die vorstehend unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Tersteegenstraße 30, D-40474 Düsseldorf, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Die genannten Unterlagen werden auch im Internet unter www.bet-at-home.ag unter der Rubrik 'Hauptversammlung' veröffentlicht. Dort werden von der Einberufung der Hauptversammlung an auch weitergehende Informationen (einschließlich solcher nach § 124a AktG) und weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG zugänglich gemacht. *Information für Aktionäre und Aktionärsvertreter zum Datenschutz* Die bet-at-home.com AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie sonstigen rechtlichen Erfordernissen nachzukommen, denen sie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung unterliegt (z.B. Publikations- und Offenlegungspflichten). Die bet-at-home.com AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der unten genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe der personenbezogenen Daten können Aktionäre und ihre Vertreter an der Hauptversammlung nicht teilnehmen. Der Verantwortliche ist unter folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichbar: bet-at-home.com AG, Tersteegenstrasse 30, D-40474 Düsseldorf, Telefax: +49 211 179 34 757 Verarbeitet werden folgende personenbezogene Daten des jeweiligen Aktionärs bzw. von Personen, die von einem Aktionär ermächtigt sind, im eigenen Namen das Stimmrecht für Aktien auszuüben: Name und Vorname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse (soweit mitgeteilt bzw. bekannt), Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien (Eigenbesitz, Fremdbesitz oder Vollmachtbesitz) und Nummer der Eintrittskarte. Ist ein Aktionärsvertreter vorhanden, werden von diesem folgende personenbezogenen Daten verarbeitet: Name und Vorname sowie Anschrift, gegebenenfalls E-Mail-Adresse (soweit mitgeteilt bzw. bekannt). Soweit uns diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären oder Aktionärsvertretern selbst im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung, der Teilnahme an der Hauptversammlung oder aber der Stellung eines Ergänzungsverlangens nach § 122 AktG oder der Übersendung eines Gegenantrags oder Wahlvorschlags nach §§ 126, 127 AktG übermittelt werden, übermittelt die Depotbank des betreffenden Aktionärs die personenbezogenen Daten an uns. Werden Gegenanträge oder Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG gestellt, werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft und damit öffentlich zugänglich gemacht. In der Hauptversammlung ist gem. § 129 AktG das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen Teilnehmern zugänglich zu machen. Das Teilnehmerverzeichnis enthält nach Maßgabe von § 129 AktG die dort genannten personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Hauptversammlung bzw. des vertretenen Aktionärs, u.a. Namen und Wohnort sowie die Zahl der von jedem Anwesenden vertretenen Aktien unter Angabe ihrer Gattung und die Besitzart. Jedem Aktionär ist zudem auf Verlangen bis zu zwei Jahren nach der Hauptversammlung Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis zu gewähren. Die genannten Daten werden 3 Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung oder aus anderen Gründen erforderlich oder gesetzlich angeordnet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Wahrnehmung der Rechte als Aktionär zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) DSGVO.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
Die Dienstleister der Gesellschaft (wie etwa
HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer),
welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur
solche personenbezogenen Daten, welche für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach
Weisung der Gesellschaft als Verantwortlichem.
Betroffene Personen haben bei Bestehen der
entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht
auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16
DSGVO), Einschränkung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch
(Art. 21 DSGVO), Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
und Löschung (Art. 17 DSGVO) bezüglich ihrer
personenbezogenen Daten. Diese Rechte können betroffene
Personen gegenüber der bet-at-home.com AG unter den
vorstehenden Kontaktdaten geltend machen.
Zudem steht Aktionären und Aktionärsvertretern ein
Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
nach Art. 77 DSGVO.
Düsseldorf, im März 2019
*bet-at-home.com AG*
_Der Vorstand_
*bet-at-home.com AG*
Tersteegenstraße 30
40474 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49-211-179 34 770
Telefax: +49-211-179 34 757
E-Mail: ir@bet-at-home.com
2019-03-28 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: bet-at-home.com AG
Tersteegenstr. 30
40474 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ir@bet-at-home.com
Internet: https://www.bet-at-home.ag/de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
793129 2019-03-28
(END) Dow Jones Newswires
March 28, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
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