Wie bekannt, wird Großbritannien bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nach dem Brexit von Deutschland als Drittstaat angesehen. Zulassungen, die UK vor dem Austritt erlassen hat, sollten nach dem Austrittdatum nicht mehr im Wege der gegenseitigen Anerkennung zugelassen werden können (siehe: aktuell 04/2019, Bezug Stellungnahme BVL), so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V....Den vollständigen Artikel lesen ...