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Dow Jones News
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DGAP-HV: VERBUND AG: Einberufung der Hauptversammlung

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: VERBUND AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
VERBUND AG: Einberufung der Hauptversammlung 
 
2019-03-29 / 09:04 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
*VERBUND AG 
Wien, FN 76023 z 
ISIN AT0000746409* 
 
*E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g * 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
 
*72. ordentlichen Hauptversammlung der * 
 
*VERBUND AG* 
 
*am Dienstag, dem 30. April 2019, um 10:30 Uhr,* 
 
*im Haus der Industrie, Großer Festsaal, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 
4. * 
 
*T a g e s o r d n u n g* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2018 samt Lagebericht des 
Vorstands und des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt 
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018. 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018 
ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2018. 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2018. 
 
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2019. 
 
6. Wahlen in den Aufsichtsrat. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG 
spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 09. April 2019 
auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft 
www.verbund.com/hv [1] zugänglich: 
 
- Integrierter Geschäftsbericht, 
 
- Jahresabschluss und Lagebericht, 
 
- Corporate Governance-Bericht, 
 
- Konzernabschluss und Konzernlagebericht, 
 
- Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
 
- Bericht des Aufsichtsrats 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2018 
 
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den 
Tagesordnungspunkten 2 bis 6, 
 
- Erklärung der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gem. 
§ 87 Abs. 2 AktG samt Lebenslauf, 
 
- Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, 
 
- Formulare für den Widerruf einer Vollmacht, 
 
- vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
*Hinweis auf die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre * 
*gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG* 
 
*Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionärinnen und Aktionäre* 
 
Gemäß § 109 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile 
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei 
Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich 
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen 
spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit am 09. April 2019 
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit), der Gesellschaft zugeht. Jedem beantragten 
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. 
Die Aktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die 
antragstellenden Aktionärinnen und Aktionäre seit mindestens drei Monaten 
vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der 
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, 
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung 
wird auf die unten stehenden Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
verwiesen. Derartige Anträge müssen der Gesellschaft in Schriftform 
ausschließlich an folgende Adresse zugehen: 
 
Per Post oder per Boten: VERBUND AG 
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer 
Am Hof 6a, 1010 Wien. 
 
Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer 
qualifizierten elektronischen Signatur: 
anmeldung.verbund@hauptversammlung.at 
 
oder per SWIFT: GIBAATWGGMS 
Message Type MT598 oder MT599 
 
*Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären zu der Tagesordnung* 
 
Gemäß § 110 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile 
zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in 
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und 
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 
7. Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 18. April 2019 (24:00 Uhr, 
MESZ, Wiener Zeit), der Gesellschaft zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl 
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die 
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Derartige 
Anträge müssen der Gesellschaft in Textform ausschließlich an eine der 
folgenden Adressen zugehen: 
 
Per Post oder per Boten: VERBUND AG 
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer 
Am Hof 6a, 1010 Wien 
 
Per Telefax: +43 (0) 50313-154010 
 
oder per E-Mail: hv@verbund.com, wobei das Verlangen in Textform, 
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. 
 
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist bei 
Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, 
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben 
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die 
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
verwiesen. 
 
Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf 
es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär. 
 
*Angaben gemäß § 110 Abs. 2 S 2 AktG * 
 
Für den Fall der Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß 
§ 110 AktG zum Tagesordnungspunkt 6 "Wahlen in den Aufsichtsrat", macht die 
Gesellschaft folgende Angaben: 
 
Der Aufsichtsrat der VERBUND AG besteht derzeit aus zehn von der 
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und fünf vom 
Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Zum Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung sind von zehn Kapitalvertretern drei 
Frauen und von fünf Arbeitnehmervertretern zwei Frauen. Ein Widerspruch 
gemäß § 86 Abs. 9 AktG gegen eine Gesamterfüllung der Quote durch die 
Kapital- bzw. Arbeitnehmervertreter liegt nicht vor. 
 
Bei der allfälligen Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre 
gemäß § 110 AktG zum Tagesordnungspunkt 6 "Wahlen in den Aufsichtsrat" 
ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Falle der Annahme des Wahlvorschlags 
von fünfzehn Aufsichtsratsmitgliedern mindestens fünf Frauen dem 
Aufsichtsrat angehören. 
 
*Auskunftsrecht* 
 
Gemäß § 118 AktG ist jeder Aktionärin und jedem Aktionär auf Verlangen 
in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung 
erforderlich ist. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem 
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre 
Erteilung strafbar wäre. 
 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu 
stellen, gerne aber auch schriftlich. 
 
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur 
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in 
Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die 
Gesellschaft per E-Mail an andreas.braeuer@verbund.com übermittelt werden. 
 
*Anträge in der Hauptversammlung* 
 
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten 
Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung 
mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs. 3 AktG der 
Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. 
 
Ein *Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* setzt jedoch 
zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags 
gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können 
nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, 
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 18. April 
2019 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) in der oben angeführten Weise der 
Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 
Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, 
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, 
die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. 
Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. Weiters ist zu beachten, 
dass, da auf die Gesellschaft § 86 Abs. 7 AktG betreffend die 
quotenmäßige Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat 
anwendbar ist, mindestens fünf Sitze im Aufsichtsrat jeweils mit Frauen bzw. 
mit Männern zu besetzen sind, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 29, 2019 04:04 ET (08:04 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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