Das Bundesverkehrsministerium muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Einsicht in Akten zum Dieselskandal gewähren. Die Entscheidung gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Freitag bekannt. Verhandelt wurden zwei Berufungsverfahren zu Klagen der DUH gegen das Ministerium (BMVI). Beide Berufungen wies das Gericht nun zurück mit der Begründung, dass die Information der Öffentlichkeit wichtiger sei als das Geheimhaltungsinteresse.
Im ersten Verfahren hatte der Verband nach eigenen Angaben seit Juli
2016 verlangt, Unterlagen aus der Untersuchungskommission Volkswagen
In beiden Fällen hatte die DUH erster Instanz bereits Recht bekommen. Das Ministerium hatte Berufung eingelegt und argumentiert, dass es seine Informationspflicht in diesem Fall nicht erfüllen müsse, weil noch strafrechtliche Ermittlungsverfahren liefen. Außerdem sei es an Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene beteiligt.
Das Gericht erklärte die Argumente nun für nicht stichhaltig, weil das Ermittlungsverfahren nicht mehr gefährdet sei. "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stünden der Informationspflicht nicht entgegen", heißt es in der Mitteilung des OVG zur Entscheidung. Das öffentliche Informationsinteresse überwiege das Geheimhaltungsinteresse, heißt es darin weiter - "unter anderem wegen des Nichterreichens der Klimaziele der massiven Auswirkungen der Dieselabgase in vielen Städten und des Verbraucherinteresses an umwelteffizienten Fahrzeugen"./juc/DP/mis
ISIN DE0005190003 DE0007100000 DE0007664039
AXC0190 2019-03-29/12:58