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DGAP-HV: MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: MyHammer Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-03-29 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
MyHammer Holding AG Berlin WKN: A11QWW 
ISIN: DE000A11QWW6 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zur ordentlichen 
Hauptversammlung der MyHammer Holding AG am Dienstag, den 7. Mai 
2019, um 11:00 Uhr (Einlass: ab 10:30 Uhr), in das Palisa.de GmbH 
Tagungs- und Veranstaltungszentrum, Palisadenstr. 48, 10243 Berlin, 
ein. 
 
Tagesordnung 
 
*Tagesordnungspunkt 1* 
 
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die 
MyHammer Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018, des 
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289a Abs. 
1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch und des Berichts des Aufsichtsrats 
für das Geschäftsjahr 2018* 
 
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 Satz 1 
Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht 
erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der 
Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich 
zu machen, einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht. 
 
*Tagesordnungspunkt 2* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
für das Geschäftsjahr 2018* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
 
*Tagesordnungspunkt 3* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
 
*Tagesordnungspunkt 4* 
 
*Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2019* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart 
(Zweigniederlassung Berlin) zum Abschlussprüfer und 
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Die Wahl 
schließt die etwaige prüferische Durchsicht eines verkürzten 
Abschlusses und eines Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 2019 durch 
den Abschlussprüfer gemäß § 115 Abs. 5 Satz 1 WpHG ein. 
 
*Tagesordnungspunkt 5* 
 
*Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf 
der Hauptversammlung am 7. Mai 2019. Es ist daher ein neuer 
Aufsichtsrat zu wählen. 
 
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 
AktG zusammen und besteht nach § 9 Absatz 1 der Satzung aus fünf 
Mitgliedern. Gem. § 9 Absatz 2 der Satzung erfolgt die Wahl der 
Aufsichtsratsmitglieder - soweit die Hauptversammlung nichts 
Abweichendes bestimmt - für die Zeit bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das bei 
Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet. 
 
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
a) Herrn Dr. Jochen Gutbrod, Geschäftsführer der 
   Raffay & Cie. GmbH, der Raffay 
   Wohnungsgesellschaft mbH, der Raffay 
   Immobilengesellschaft mbH, der RI Digital 
   Ventures GmbH, der Raffay Media Ventures 
   GmbH, der Gutbrod Capital GmbH, der 
   GutbrodWessel Beteiligungs GmbH, sämtlich in 
   Berlin. Herr Dr. Gutbrod ist wohnhaft in 
   Potsdam, 
b) Herrn Jeffrey Kip, Chief Executive Officer 
   (CEO) der HomeAdvisor International LLC, 
   Wilmington, Delaware, USA, und 
   Geschäftsführer der HomeAdvisor GmbH, 
   Ismaning, wohnhaft in Needham, Massachusetts, 
   USA, 
c) Herrn Ingo Hassert, selbständiger 
   Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wohnhaft 
   in Düren, 
d) Frau Anabela Fernandes Perozek, Managing 
   Partner der Sproutward, LLC., Wellesley, 
   Massachusetts, USA, wohnhaft in Wellesley, 
   Massachusetts, USA, 
e) Herrn David Sullivan, Chief Financial Officer 
   der HomeAdvisor International LLC, 
   Wilmington, Delaware USA; Geschäftsführer der 
   ServiceMagic GmbH, Potsdam; Manager A 
   (gérant) der ServiceMagic Europe S.à r.l., 
   Munsbach, Luxemburg; Manager A (gérant) der 
   ServiceMagic International S.à.r.l., 
   Munsbach, Luxemburg; Director der HomeAdvisor 
   B.V., Amsterdam, Niederlande; Director der 
   Werkspot BV, Amsterdam, Niederlande; Sole 
   Director der ServiceMagic IP Ireland Limited, 
   Dublin, Irland; Sole Director der Home 
   Advisor Limited, London, Großbritannien; 
   Manager (gérant) der Travaux.com S.à.r.l., 
   Aix-en-Provence, Frankreich, wohnhaft in 
   Dover, Massachusetts, USA, 
 
mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 
2019 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats mit der Maßgabe zu wählen, 
dass ihre Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die 
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. 
 
Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. 
 
In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung soll vorgeschlagen 
werden, Herrn Dr. Jochen Gutbrod zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
zu wählen. 
 
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung die vom Aufsichtsrat für seine 
Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Es wird aber darauf hingewiesen, 
dass in Person von Herrn Dr. Jochen Gutbrod und von Herrn Ingo 
Hassert das vom Aufsichtsrat in diesem Rahmen beschlossene Ziel einer 
Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat von maximal 
10 Jahren bei vollständiger Wahrnehmung der vorgeschlagenen Amtsdauer 
durch die Genannten überschritten werden würde. Allerdings ist im 
Entwurf eines geänderten Deutschen Corporate Governance Kodex der 
Regierungskommission vom 25.10.2018 ohnehin die Empfehlung einer 
entsprechenden Regelgrenze nicht mehr vorgesehen. Der Aufsichtsrat 
wird daher zu gegebener Zeit ohnehin prüfen, seine eigene 
entsprechende Zielsetzung aufzuheben. 
 
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand 
aufbringen können. 
 
Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die 
Hauptversammlung gem. Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
Kodex (Kodex) die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen 
eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche 
Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv 
urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend 
ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind 
gem. dem Kodex die Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % 
der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Vor diesem 
Hintergrund wird Folgendes mitgeteilt: 
 
Die HomeAdvisor International LLC, Wilmington, Delaware, USA, 
mittelbar und die HomeAdvisor GmbH, Ismaning, unmittelbar, halten 
ausweislich der am 06. April 2017 veröffentlichten 
Stimmrechtsmitteilung die Mehrheit der Aktien an der Gesellschaft. 
Herr Kip ist als Chief Executive Officer (CEO) der HomeAdvisor 
International LLC und als Geschäftsführer der HomeAdvisor GmbH tätig. 
Herr David Sullivan ist der Chief Financial Officer der HomeAdvisor 
International LLC, Wilmington, Delaware USA. 
 
Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine 
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung von Kandidaten zur 
Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder 
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die ein 
objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
maßgebend ansehen würde. 
 
*Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:* 
 
*Herr Dr. Gutbrod *ist Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräte: 
 
* MyHammer AG, Berlin, Vorsitzender des 
  Aufsichtsrats 
* Jung von Matt AG, Hamburg, Vorsitzender des 
  Aufsichtsrats 
* Investment Navigator AG, Mitglied des 
  Verwaltungsrates 
* btov Partners AG, St. Gallen, Vorsitzender des 
  Verwaltungsrates 
 
Im Übrigen gehört er keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. 
 
*Herr Kip* ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten: 
 
- MyHammer AG, Berlin (stellvertretender 
  Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
Er ist zudem Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
- The IAC Foundation Inc., Wilmington, Delaware, 
  USA (Member of the Board) 
- IAC Family Foundation Inc., Wilmington, 
  Delaware, USA (Member of the Board) 
 
*Herr Hassert *gehört keinem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat 
oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremium von 
Wirtschaftsunternehmen an. 
 

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March 29, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

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