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DGAP-HV: MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: MyHammer Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-03-29 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
MyHammer Holding AG Berlin WKN: A11QWW 
ISIN: DE000A11QWW6 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zur ordentlichen 
Hauptversammlung der MyHammer Holding AG am Dienstag, den 7. Mai 
2019, um 11:00 Uhr (Einlass: ab 10:30 Uhr), in das Palisa.de GmbH 
Tagungs- und Veranstaltungszentrum, Palisadenstr. 48, 10243 Berlin, 
ein. 
 
Tagesordnung 
 
*Tagesordnungspunkt 1* 
 
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die 
MyHammer Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018, des 
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289a Abs. 
1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch und des Berichts des Aufsichtsrats 
für das Geschäftsjahr 2018* 
 
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 Satz 1 
Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht 
erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der 
Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich 
zu machen, einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht. 
 
*Tagesordnungspunkt 2* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
für das Geschäftsjahr 2018* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
 
*Tagesordnungspunkt 3* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
 
*Tagesordnungspunkt 4* 
 
*Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2019* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart 
(Zweigniederlassung Berlin) zum Abschlussprüfer und 
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Die Wahl 
schließt die etwaige prüferische Durchsicht eines verkürzten 
Abschlusses und eines Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 2019 durch 
den Abschlussprüfer gemäß § 115 Abs. 5 Satz 1 WpHG ein. 
 
*Tagesordnungspunkt 5* 
 
*Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf 
der Hauptversammlung am 7. Mai 2019. Es ist daher ein neuer 
Aufsichtsrat zu wählen. 
 
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 
AktG zusammen und besteht nach § 9 Absatz 1 der Satzung aus fünf 
Mitgliedern. Gem. § 9 Absatz 2 der Satzung erfolgt die Wahl der 
Aufsichtsratsmitglieder - soweit die Hauptversammlung nichts 
Abweichendes bestimmt - für die Zeit bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das bei 
Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet. 
 
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
a) Herrn Dr. Jochen Gutbrod, Geschäftsführer der 
   Raffay & Cie. GmbH, der Raffay 
   Wohnungsgesellschaft mbH, der Raffay 
   Immobilengesellschaft mbH, der RI Digital 
   Ventures GmbH, der Raffay Media Ventures 
   GmbH, der Gutbrod Capital GmbH, der 
   GutbrodWessel Beteiligungs GmbH, sämtlich in 
   Berlin. Herr Dr. Gutbrod ist wohnhaft in 
   Potsdam, 
b) Herrn Jeffrey Kip, Chief Executive Officer 
   (CEO) der HomeAdvisor International LLC, 
   Wilmington, Delaware, USA, und 
   Geschäftsführer der HomeAdvisor GmbH, 
   Ismaning, wohnhaft in Needham, Massachusetts, 
   USA, 
c) Herrn Ingo Hassert, selbständiger 
   Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wohnhaft 
   in Düren, 
d) Frau Anabela Fernandes Perozek, Managing 
   Partner der Sproutward, LLC., Wellesley, 
   Massachusetts, USA, wohnhaft in Wellesley, 
   Massachusetts, USA, 
e) Herrn David Sullivan, Chief Financial Officer 
   der HomeAdvisor International LLC, 
   Wilmington, Delaware USA; Geschäftsführer der 
   ServiceMagic GmbH, Potsdam; Manager A 
   (gérant) der ServiceMagic Europe S.à r.l., 
   Munsbach, Luxemburg; Manager A (gérant) der 
   ServiceMagic International S.à.r.l., 
   Munsbach, Luxemburg; Director der HomeAdvisor 
   B.V., Amsterdam, Niederlande; Director der 
   Werkspot BV, Amsterdam, Niederlande; Sole 
   Director der ServiceMagic IP Ireland Limited, 
   Dublin, Irland; Sole Director der Home 
   Advisor Limited, London, Großbritannien; 
   Manager (gérant) der Travaux.com S.à.r.l., 
   Aix-en-Provence, Frankreich, wohnhaft in 
   Dover, Massachusetts, USA, 
 
mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 
2019 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats mit der Maßgabe zu wählen, 
dass ihre Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die 
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. 
 
Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. 
 
In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung soll vorgeschlagen 
werden, Herrn Dr. Jochen Gutbrod zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
zu wählen. 
 
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung die vom Aufsichtsrat für seine 
Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Es wird aber darauf hingewiesen, 
dass in Person von Herrn Dr. Jochen Gutbrod und von Herrn Ingo 
Hassert das vom Aufsichtsrat in diesem Rahmen beschlossene Ziel einer 
Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat von maximal 
10 Jahren bei vollständiger Wahrnehmung der vorgeschlagenen Amtsdauer 
durch die Genannten überschritten werden würde. Allerdings ist im 
Entwurf eines geänderten Deutschen Corporate Governance Kodex der 
Regierungskommission vom 25.10.2018 ohnehin die Empfehlung einer 
entsprechenden Regelgrenze nicht mehr vorgesehen. Der Aufsichtsrat 
wird daher zu gegebener Zeit ohnehin prüfen, seine eigene 
entsprechende Zielsetzung aufzuheben. 
 
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand 
aufbringen können. 
 
Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die 
Hauptversammlung gem. Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
Kodex (Kodex) die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen 
eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche 
Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv 
urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend 
ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind 
gem. dem Kodex die Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % 
der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Vor diesem 
Hintergrund wird Folgendes mitgeteilt: 
 
Die HomeAdvisor International LLC, Wilmington, Delaware, USA, 
mittelbar und die HomeAdvisor GmbH, Ismaning, unmittelbar, halten 
ausweislich der am 06. April 2017 veröffentlichten 
Stimmrechtsmitteilung die Mehrheit der Aktien an der Gesellschaft. 
Herr Kip ist als Chief Executive Officer (CEO) der HomeAdvisor 
International LLC und als Geschäftsführer der HomeAdvisor GmbH tätig. 
Herr David Sullivan ist der Chief Financial Officer der HomeAdvisor 
International LLC, Wilmington, Delaware USA. 
 
Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine 
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung von Kandidaten zur 
Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder 
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die ein 
objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
maßgebend ansehen würde. 
 
*Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:* 
 
*Herr Dr. Gutbrod *ist Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräte: 
 
* MyHammer AG, Berlin, Vorsitzender des 
  Aufsichtsrats 
* Jung von Matt AG, Hamburg, Vorsitzender des 
  Aufsichtsrats 
* Investment Navigator AG, Mitglied des 
  Verwaltungsrates 
* btov Partners AG, St. Gallen, Vorsitzender des 
  Verwaltungsrates 
 
Im Übrigen gehört er keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. 
 
*Herr Kip* ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten: 
 
- MyHammer AG, Berlin (stellvertretender 
  Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
Er ist zudem Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
- The IAC Foundation Inc., Wilmington, Delaware, 
  USA (Member of the Board) 
- IAC Family Foundation Inc., Wilmington, 
  Delaware, USA (Member of the Board) 
 
*Herr Hassert *gehört keinem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat 
oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremium von 
Wirtschaftsunternehmen an. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 29, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

*Frau Perozek* ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten: 
 
- MyHammer AG, Berlin 
 
Im Übrigen gehört sie keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. 
 
*Herr Sullivan *gehört keinem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat 
oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremium von 
Wirtschaftsunternehmen an. 
 
Weitere Informationen zu den Kandidaten sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
https://www.myhammer-holding.de/deutsch/das-unternehmen/aufsichtsrat/ 
 
abrufbar. 
 
Ende der Tagesordnung 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor 
der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die 
Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer 
Sprache erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende 
Institut erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes nachzuweisen. 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf Dienstag, den 
16. April 2019, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), und muss der 
Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung zur Hauptversammlung bis 
spätestens Dienstag, den 30. April 2019, 24:00 Uhr, unter folgender 
Adresse zugehen: 
 
 MyHammer Holding AG 
 c/o AAA HV Management GmbH 
 Ettore-Bugatti-Str. 31 
 51149 Köln 
 Telefax: +49 (0)2203 20229-11 
 E-Mail: myhammer2019@aaa-hv.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit 
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit 
des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des 
Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben daher keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind daher nicht als 
Aktionär teilnahme- und stimmberechtigt, sie können sich aber ggf. 
vom Veräußerer bevollmächtigen lassen. 
 
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die 
erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des 
Anteilsbesitzes auf deren Wunsch für ihre Kunden. Die Aktionäre 
werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges 
depotführendes Institut zu wenden. Klargestellt sei, dass die 
Eintrittskarten nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung sind, sondern der Erleichterung der technischen 
Abwicklung dienen. 
 
*Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein 
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. 
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der 
Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl 
Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber 
der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine 
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Hinweisen in dem Abschnitt '*Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'* 
erforderlich. 
 
Bevollmächtigung von Dritten, die nicht dem Anwendungsbereich des § 
135 AktG unterliegen 
 
Für Vollmachten, die nicht Kreditinstituten bzw. diesen gem. § 135 
Absatz 8 oder gem. § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG 
insoweit gleichgestellten Personen oder Vereinigungen (insbesondere 
Aktionärsvereinigungen) erteilt werden, bestimmt § 15 Absatz 1 der 
Satzung: 'Die Vollmacht kann jedenfalls schriftlich oder per Telefax 
erteilt werden, etwaige andere im Gesetz geregelte Formen für die 
Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft werden durch die Satzung 
nicht eingeschränkt.' Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können 
nach § 134 Absatz 3 AktG daher in Textform erfolgen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden zur 
organisatorischen Erleichterung gebeten, zur Erteilung der Vollmacht 
das Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte zu verwenden, die 
sie nach der Anmeldung erhalten, oder das auf der Internetseite 
 
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung 
 
zur Verfügung gestellte Formular zu benutzen. Eine Verpflichtung zur 
Verwendung der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten 
Formulare besteht nicht. Möglich ist daher auch, dass Aktionäre eine 
Vollmacht anderweitig ausstellen, solange die erforderliche Form 
gewahrt bleibt. 
 
Die Vollmacht und ihr Widerruf sind entweder an die Gesellschaft zu 
übermitteln oder gegenüber dem Bevollmächtigten zu erklären. Wird die 
Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt bzw. widerrufen, so 
bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung bzw. des Widerrufs 
gegenüber der Gesellschaft in Textform. Für die Erklärung einer 
Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, ihres Widerrufs und 
die Übermittlung des Nachweises einer erklärten Vollmacht 
beziehungsweise deren Widerrufs steht die nachfolgend genannte 
Adresse zur Verfügung: 
 
MyHammer Holding AG 
c/o AAA HV Management GmbH 
Ettore-Bugatti-Str. 31 
51149 Köln 
Telefax: +49 (0)2203 20229-11 
E-Mail: myhammer2019@aaa-hv.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Bevollmächtigung 
auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht 
werden. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. 
 
Bevollmächtigung von Kreditinstituten bzw. diesen insoweit 
gleichgestellten Personen oder Vereinigungen (insbesondere 
Aktionärsvereinigungen) 
 
Werden Kreditinstitute bzw. diesen gem. § 135 Absatz 8 oder gem. § 
135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG insoweit gleichgestellte 
Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) 
bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 
135 AktG). Deshalb können Kreditinstitute sowie sonstige diesen gem. 
§ 135 AktG gleichgestellte Personen oder Vereinigungen für ihre 
Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der 
Vollmachterteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere 
denen in § 135 AktG, genügen müssen. Wir empfehlen unseren 
Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmacht mit den Genannten 
abzustimmen. 
 
Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der MyHammer Holding AG 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft 
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
(Stimmrechtsvertreter) mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung durch den 
Stimmrechtsvertreter sind - wie auch in den übrigen vorstehenden 
Fällen - eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt 
'*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts*' erforderlich. Soweit der 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen ihm Weisungen für 
die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Gegenständen der 
Tagesordnung erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung darf und wird 
der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die Erteilung 
der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular 
zur Erteilung der Vollmacht und von Weisungen zu den Punkten der 
Tagesordnung. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher 
Weisungen kann - abgesehen von der Vollmachterteilung während der 
Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das dem in der 
Hauptversammlung auszuhändigenden Stimmkartenbogen beigefügt ist - 
ausschließlich das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte 
oder das auf der Internetseite 
 
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung 
 
zur Verfügung gestellte Vollmacht- und Weisungsformular verwendet 
werden. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen - sofern die 
Vollmacht nicht während der Hauptversammlung erteilt wird - die 
Vollmacht nebst Weisungen spätestens bis Freitag, den 3. Mai 2019, 
24:00 Uhr, per Post, per Fax oder per E-Mail an die folgende Adresse 
übermitteln: 
 
 MyHammer Holding AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 29, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

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