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DGAP-HV: LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: LEONI AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 
in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-29 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
LEONI AG Nürnberg ISIN DE 000 540888 4 
Wertpapierkennnummer 540 888 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der LEONI AG, Nürnberg, die am Donnerstag, den 
16. Mai 2019, 10:00 Uhr (MESZ) (Einlass ab 9:00 Uhr (MESZ)), in 
der Frankenhalle der NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, 90471 
Nürnberg, stattfindet. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der 
   Lageberichte für die LEONI AG und den Konzern, jeweils 
   mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a 
   Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bzw. § 315a Abs. 1 
   HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   www.leoni.com/de/hv2019/ 
 
   zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert 
   werden. 
 
   Zu dem Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den 
   vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss nach § 172 Aktiengesetz (AktG) bereits 
   gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Somit ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine 
   Feststellung durch die Hauptversammlung nicht 
   erforderlich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Der Bilanzgewinn der LEONI AG des Geschäftsjahres 2018 in 
   Höhe von Euro 16.693.636,52 wird in voller Höhe in die 
   anderen Gewinnrücklagen eingestellt. 
 
   Es ergibt sich damit folgende Verwendung des 
   Bilanzgewinns: 
 
   Bilanzgewinn              Euro 16.693.636,52 
   Einstellung in die        Euro 16.693.636,52 
   anderen Gewinnrücklagen 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
   für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung gesondert über 
   die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden 
   zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung gesondert über 
   die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   entscheiden zu lassen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie 
   des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019* 
 
   Auf Grundlage eines nach Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem 
   Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG 
   der Kommission durchgeführten Auswahlverfahrens hat der 
   Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der 
   Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, oder die 
   Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
   zum Abschlussprüfer zu wählen und dabei gegenüber dem 
   Aufsichtsrat eine begründete Präferenz für die Deloitte 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
   ausgesprochen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung 
   und mitgeteilte Präferenz des Prüfungsausschusses - vor, 
   die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 und als Abschlussprüfer für 
   eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses 
   und Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahrs 2019 zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung 
   frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm 
   insbesondere keine Klausel auferlegt wurde, die seine 
   Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer begrenzt hat. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung des 
   Unternehmensgegenstands und entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Der in § 2 der Satzung niedergelegte 
   Unternehmensgegenstand soll an die sich verändernden 
   wirtschaftlichen und strategischen Rahmenbedingungen 
   angepasst werden. Er wurde zuletzt im Jahr 2004 
   geringfügig geändert und erscheint nicht mehr in jeder 
   Hinsicht zeitgemäß. Die vorgeschlagene 
   Modernisierung und Flexibilisierung des 
   Unternehmensgegenstands soll für LEONI insbesondere mehr 
   Möglichkeiten schaffen, mit Anpassungen von Aufstellung 
   und Tätigkeiten auf veränderte Marktbedingungen und 
   Wertschöpfungsketten zu reagieren und diese im Interesse 
   der Aktionäre mitzugestalten. Neben verschiedenen 
   Aktualisierungen und einer breiteren und flexibleren 
   Aufstellung in den angestammten Automotive- und 
   Industriebereichen wird mit den Informationstechnologien 
   auch die zunehmende Digitalisierung in verschiedenen 
   Geschäftsfeldern des LEONI Konzerns stärker 
   hervorgehoben. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   § 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
   '*§ 2 Gegenstand des Unternehmens* 
 
   (1) Gegenstand des Unternehmens ist: 
 
       (a) die Entwicklung, Herstellung, 
           Lieferung und der Vertrieb von sowie 
           der Handel mit 
 
           - elektrischen, elektronischen und 
             elektromechanischen Systemen, 
             Komponenten und Modulen 
             insbesondere für die 
             Automobilindustrie und andere 
             Industrien 
           - Leitern und Verbindungssystemen für 
             die Übertragung, Wandlung und 
             Speicherung von Leistung, Signalen 
             und Daten sowie 
           - sonstigen verwandten Produkten, 
             Komponenten, Systemen, Anlagen und 
             Lösungen; 
       (b) die Tätigkeit auf dem Gebiet der 
           Informationstechnologie 
           (einschließlich elektronischer 
           Datenverarbeitung und -übertragung 
           sowie der Entwicklung, Bereitstellung 
           und des Vertriebs von und des Handels 
           mit Software, Plattformen und 
           selbstlernenden Systemen) für Zwecke 
           des Energie- und Datenmanagements; 
       (c) die Erbringung von Dienstleistungen 
           aller Art im Zusammenhang mit den 
           vorgenannten Tätigkeiten. 
   (2) Die Gesellschaft kann im In- und Ausland 
       andere Unternehmen - insbesondere (i) 
       solche, deren Gegenstand sich ganz oder 
       teilweise auf die in Abs. (1) genannten 
       Geschäftsfelder erstreckt oder (ii) zur 
       Anlage von Finanzmitteln - gründen, 
       erwerben, veräußern oder sich an ihnen 
       beteiligen. Die Gesellschaft kann 
       Unternehmen unter ihrer einheitlichen 
       Leitung zusammenfassen und weitere Aufgaben 
       für diese übernehmen oder sich auf die 
       Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie 
       kann ihren Gegenstand auch ganz oder 
       teilweise mittelbar verwirklichen und 
       hierzu ihren Betrieb ganz oder teilweise in 
       Beteiligungsunternehmen ausgliedern. Ferner 
       kann sie ihre Tätigkeit auch auf einen Teil 
       der in Abs. (1) genannten Tätigkeiten 
       beschränken. 
   (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle 
       Geschäfte vorzunehmen und alle 
       Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem 
       Gegenstand ihres Unternehmens 
       zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder 
       mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann 
       Vertretungen, Zweigniederlassungen und 
       Betriebsstätten im In- und Ausland 
       errichten.' 
 
   Die derzeit gültige Satzung der LEONI AG ist unter 
 
   www.leoni.com/de/investor-relations/corporate-governance/ 
 
   zugänglich und wird den Aktionären auf Anfrage zugesandt. 
   Sie wird auch in der Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Anmeldung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre der 
LEONI AG berechtigt, die sich bis spätestens 
 
Donnerstag, den 9. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), 
 
angemeldet haben und die im Zeitpunkt der Hauptversammlung für 
die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. 
 

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