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DGAP-News: LEONI AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-03-29 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. LEONI AG Nürnberg ISIN DE 000 540888 4 Wertpapierkennnummer 540 888 Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der LEONI AG, Nürnberg, die am Donnerstag, den 16. Mai 2019, 10:00 Uhr (MESZ) (Einlass ab 9:00 Uhr (MESZ)), in der Frankenhalle der NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, 90471 Nürnberg, stattfindet. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die LEONI AG und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bzw. § 315a Abs. 1 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.leoni.com/de/hv2019/ zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach § 172 Aktiengesetz (AktG) bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Somit ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Feststellung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen: Der Bilanzgewinn der LEONI AG des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von Euro 16.693.636,52 wird in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Es ergibt sich damit folgende Verwendung des Bilanzgewinns: Bilanzgewinn Euro 16.693.636,52 Einstellung in die Euro 16.693.636,52 anderen Gewinnrücklagen 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung gesondert über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung gesondert über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019* Auf Grundlage eines nach Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, oder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer zu wählen und dabei gegenüber dem Aufsichtsrat eine begründete Präferenz für die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, ausgesprochen. Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung und mitgeteilte Präferenz des Prüfungsausschusses - vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 und als Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere keine Klausel auferlegt wurde, die seine Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer begrenzt hat. 6. *Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands und entsprechende Satzungsänderung* Der in § 2 der Satzung niedergelegte Unternehmensgegenstand soll an die sich verändernden wirtschaftlichen und strategischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Er wurde zuletzt im Jahr 2004 geringfügig geändert und erscheint nicht mehr in jeder Hinsicht zeitgemäß. Die vorgeschlagene Modernisierung und Flexibilisierung des Unternehmensgegenstands soll für LEONI insbesondere mehr Möglichkeiten schaffen, mit Anpassungen von Aufstellung und Tätigkeiten auf veränderte Marktbedingungen und Wertschöpfungsketten zu reagieren und diese im Interesse der Aktionäre mitzugestalten. Neben verschiedenen Aktualisierungen und einer breiteren und flexibleren Aufstellung in den angestammten Automotive- und Industriebereichen wird mit den Informationstechnologien auch die zunehmende Digitalisierung in verschiedenen Geschäftsfeldern des LEONI Konzerns stärker hervorgehoben. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '*§ 2 Gegenstand des Unternehmens* (1) Gegenstand des Unternehmens ist: (a) die Entwicklung, Herstellung, Lieferung und der Vertrieb von sowie der Handel mit - elektrischen, elektronischen und elektromechanischen Systemen, Komponenten und Modulen insbesondere für die Automobilindustrie und andere Industrien - Leitern und Verbindungssystemen für die Übertragung, Wandlung und Speicherung von Leistung, Signalen und Daten sowie - sonstigen verwandten Produkten, Komponenten, Systemen, Anlagen und Lösungen; (b) die Tätigkeit auf dem Gebiet der Informationstechnologie (einschließlich elektronischer Datenverarbeitung und -übertragung sowie der Entwicklung, Bereitstellung und des Vertriebs von und des Handels mit Software, Plattformen und selbstlernenden Systemen) für Zwecke des Energie- und Datenmanagements; (c) die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten. (2) Die Gesellschaft kann im In- und Ausland andere Unternehmen - insbesondere (i) solche, deren Gegenstand sich ganz oder teilweise auf die in Abs. (1) genannten Geschäftsfelder erstreckt oder (ii) zur Anlage von Finanzmitteln - gründen, erwerben, veräußern oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft kann Unternehmen unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen und weitere Aufgaben für diese übernehmen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Gegenstand auch ganz oder teilweise mittelbar verwirklichen und hierzu ihren Betrieb ganz oder teilweise in Beteiligungsunternehmen ausgliedern. Ferner kann sie ihre Tätigkeit auch auf einen Teil der in Abs. (1) genannten Tätigkeiten beschränken. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand ihres Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Vertretungen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland errichten.' Die derzeit gültige Satzung der LEONI AG ist unter www.leoni.com/de/investor-relations/corporate-governance/ zugänglich und wird den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Sie wird auch in der Hauptversammlung zugänglich sein. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Anmeldung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre der LEONI AG berechtigt, die sich bis spätestens Donnerstag, den 9. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), angemeldet haben und die im Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.
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March 29, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)
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