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DGAP-News: EnBW Energie Baden-Württemberg AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 08.05.2019 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-03-29 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
EnBW Energie Baden-Württemberg AG Karlsruhe ISIN
DE0005220008 / WKN 522 000 Einberufung der
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre hiermit ein
zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 8.
Mai 2019,
um 10:00 Uhr in die Schwarzwaldhalle des
Kongresszentrums Karlsruhe
Festplatz 5
76137 Karlsruhe
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des
gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum
31. Dezember 2018, des zusammengefassten
Lageberichts für die EnBW Energie
Baden-Württemberg AG und den Konzern
(einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a
Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) sowie des Berichts
des Aufsichtsrats jeweils für das
Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss am 27. März 2019 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt
ist daher gesetzlich nicht erforderlich und
aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter
diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen
sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://hv.enbw.com
zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen in
der Hauptversammlung zugänglich sein und dort
näher erläutert werden.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der EnBW
Energie Baden-Württemberg AG zum 31. Dezember
2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2018 in Höhe von
279.055.118,92 EUR zur Ausschüttung einer
Dividende von 0,65 EUR je
dividendenberechtigter Aktie, das entspricht
bei 270.855.027 dividendenberechtigten
Stückaktien einem Betrag von 176.055.767,55
EUR, zu verwenden und den Restbetrag von
102.999.351,37 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende
erfolgt gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am
13. Mai 2019.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019 sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen*
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat
gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission ('EU-Verordnung 537/2014') ein
Auswahlverfahren durchgeführt für die Prüfung
des Einzel- und Konzernabschlusses der EnBW
Energie Baden-Württemberg AG und bestimmter
Einzelabschlüsse und Teilkonzernabschlüsse der
in den EnBW-Konzernabschluss einbezogenen
Konzerngesellschaften jeweils für die
Geschäftsjahre 2019 bis einschließlich
2023 (mit Verlängerungsoption um zwei Jahre).
Im Anschluss an dieses Auswahlverfahren hat
der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
und die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als
Abschlussprüfer empfohlen und dies begründet.
Dabei wurde dem Aufsichtsrat unter Angabe von
Gründen mitgeteilt, dass der Prüfungsausschuss
die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
präferiert. Der Prüfungsausschuss hat zudem
erklärt, dass seine Empfehlung frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm insbesondere keine Klausel der in
Art.?16 Abs. 6 der EU-Verordnung 537/2014
genannten Art auferlegt wurde, die seine
Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer
beschränkt hätte.
a) Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die
Empfehlung und Präferenz seines
Prüfungsausschusses vor, die Ernst &
Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, für das Geschäftsjahr 2019 zum
Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer
für die prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019
enthaltenen verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts sowie für eine
etwaige prüferische Durchsicht
zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen im Sinne von § 115
Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2019 zu
wählen.
b) Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die
Empfehlung und Präferenz seines
Prüfungsausschusses vor, die Ernst &
Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen im
Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG des
Geschäftsjahres 2020 zu wählen, sofern
eine solche prüferische Durchsicht vor
der nächsten Hauptversammlung erfolgt.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der
Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 20
Mitgliedern und setzt sich gemäß den §§
96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs.
1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus zehn von der
Hauptversammlung und zehn von den
Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern sowie
zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens
30% aus Männern (also mindestens sechs Frauen
und sechs Männern) zusammen. Die Vertreter der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer im
Aufsichtsrat haben jeweils gemäß § 96
Abs. 2 Satz 3 AktG Widerspruch gegen eine
gesamthafte Erfüllung des Mindestanteils von
Frauen und Männern im Aufsichtsrat erklärt.
Dies hat zur Folge, dass der Mindestanteil von
der Seite der Anteilseigner und der Seite der
Arbeitnehmer jeweils getrennt zu erfüllen ist.
Von den zehn Sitzen der Anteilseigner im
Aufsichtsrat müssen daher mindestens drei mit
Frauen und mindestens drei mit Männern besetzt
sein. Dieser Mindestanteil ist unabhängig vom
Ergebnis der in dieser Hauptversammlung
vorzunehmenden Ergänzungswahl bereits erfüllt.
Frau Silke Krebs hat ihr Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats niedergelegt und ist mit Wirkung
zum Ablauf des 31. Dezember 2018 aus dem
Aufsichtsrat ausgeschieden. Auch Herr Heinz
Seiffert hat sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats niedergelegt. Er ist ebenfalls
mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2018
aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom
6. Dezember 2018 wurde Herr Harald Sievers,
Landrat des Landkreises Ravensburg, als
Nachfolger von Herrn Seiffert mit Wirkung ab
dem 1. Januar 2019 zum Mitglied des
Aufsichtsrats bestellt. Durch weiteren
Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 14.
Februar 2019 wurde Frau Marika Lulay,
Vorsitzende der geschäftsführenden Direktoren
(CEO) der GFT Technologies SE mit Sitz in
Stuttgart, als Nachfolgerin von Frau Krebs mit
sofortiger Wirkung zum Mitglied des
Aufsichtsrats bestellt.
Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3
Satz 2 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wurden beide gerichtlichen Bestellungen
bis zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2019
befristet, so dass nunmehr eine Nachwahl von
zwei Aufsichtsratsmitgliedern der
Anteilseigner durch die Hauptversammlung
erforderlich wird.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Harald Sievers, Ravensburg, Landrat
des Landkreises Ravensburg, und
b) Frau Marika Lulay, Heppenheim,
Vorsitzende der geschäftsführenden
Direktoren (CEO) und Mitglied des
Verwaltungsrats der GFT Technologies SE
mit Sitz in Stuttgart,
jeweils mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 8. Mai 2019 für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
beschließt, als Vertreter der
Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats
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March 29, 2019 10:04 ET (14:04 GMT)
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