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DGAP-HV: JOST Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: JOST Werke AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
JOST Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
09.05.2019 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-03-29 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
JOST Werke AG Neu-Isenburg WKN JST400 
ISIN DE000JST4000 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
am Donnerstag, 9. Mai 2019, um 11.00 Uhr (MESZ) im 
Mercure Hotel Frankfurt Airport Neu-Isenburg 
Frankfurter Straße 190 
63263 Neu-Isenburg ein. I. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts (einschl. des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   übernahmerelevanten Angaben), des Berichts 
   des Aufsichtsrats und des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. 
   Dezember 2018 endende Geschäftsjahr* 
 
   Diese Unterlagen sind auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   http://ir.jost-world.com/hv 
 
   ab dem Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch 
   während der Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Der vom Vorstand am 14. März 2019 
   aufgestellte Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2018 ist vom Aufsichtsrat am 
   20. März 2019 gemäß § 172 Satz 1 
   Aktiengesetz (AktG) gebilligt worden; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Zugleich hat der Aufsichtsrat den 
   Konzernabschluss gebilligt. Einer 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zur 
   Feststellung des Jahresabschlusses oder zur 
   Billigung des Konzernabschlusses nach § 173 
   AktG bedarf es deshalb nicht. Auch die 
   übrigen vorgenannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung nach § 176 Absatz 1 Satz 1 
   AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne 
   dass es - abgesehen von der Beschlussfassung 
   über die Gewinnverwendung, die unter 
   Tagesordnungspunkt 2 erfolgt - einer 
   Beschlussfassung hierzu bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   16.390.000,00 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 16.390.000,00 
   Dividende von EUR 1,10 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   insgesamt 
   Vortrag auf neue Rechnung  EUR 0,00 
   Bilanzgewinn               EUR 16.390.000,00 
 
   Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für 
   die Auszahlung der Dividende Folgendes: Da 
   die Dividende in vollem Umfang aus dem 
   steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 
   KStG geleistet wird, erfolgt die Auszahlung 
   ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und 
   Solidaritätszuschlag. Bei inländischen 
   Aktionären unterliegt die Dividende nicht der 
   Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder 
   Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der 
   Dividende nicht verbunden. 
 
   In Übereinstimmung mit § 58 Absatz 4 
   Satz 2 AktG erfolgt die Auszahlung der 
   Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 14. Mai 2019. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - der 
   Hauptversammlung vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, als Jahres- und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am Tag der 
Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 14.900.000,00 
und ist eingeteilt in 14.900.000 Stück nennbetragslose 
Inhaberaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die 
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl 
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 
14.900.000 Aktien. 
 
*2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder 
durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, 
die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
d. h. am 18. April 2019, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), 
Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur 
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen 
mit einem vom depotführenden Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag 
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis 
zum Ablauf des 2. Mai 2019 bei der nachstehend 
genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und 
müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
Anmeldestelle: 
 
JOST Werke AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Die Aktionäre werden gebeten, sich möglichst frühzeitig 
an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und 
dabei gleichzeitig eine Eintrittskarte für die 
Hauptversammlung zu bestellen. 
 
*3. Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemisst sich ausschließlich nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; 
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind für die von ihnen 
gehaltenen Aktien grundsätzlich nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt; etwas anderes gilt dann, wenn und 
soweit sie sich vom Vorbesitzer, welcher die Aktien zum 
Nachweisstichtag noch gehalten hat, bevollmächtigen 
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
*4. Verfahren für die Stimmabgabe bei 
Stimmrechtsvertretung* 
 
*Bevollmächtigung eines Dritten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten 
ausüben lassen. Auch dann sind für den betreffenden 
Aktienbestand eine fristgemäße Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein 
entsprechendes Vollmachtsformular ist auf der Rückseite 
der Eintrittskarte abgebildet. Ein Vollmachtsformular 
ist auch im Internet unter 
 
http://ir.jost-world.com/hv 
 
verfügbar. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Widerruf einer 
erteilten Vollmacht kann auch formfrei durch 
persönliches Erscheinen des Aktionärs bzw. 
Vollmachtgebers auf der Hauptversammlung erfolgen. Der 
Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch 
geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle 
vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
Bevollmächtigung. 
 
Für die Erteilung einer Vollmacht gegenüber der 
Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung 
des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten 
erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht 
nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung: 
 
JOST Werke AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München, Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 21 027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, eines 
ihnen gemäß § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 
AktG gleichgestellten Instituts oder Unternehmens oder 

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March 29, 2019 10:04 ET (14:04 GMT)

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