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DGAP-HV: JOST Werke AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: JOST Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: JOST Werke AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
JOST Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
09.05.2019 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-03-29 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
JOST Werke AG Neu-Isenburg WKN JST400 
ISIN DE000JST4000 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
am Donnerstag, 9. Mai 2019, um 11.00 Uhr (MESZ) im 
Mercure Hotel Frankfurt Airport Neu-Isenburg 
Frankfurter Straße 190 
63263 Neu-Isenburg ein. I. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts (einschl. des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   übernahmerelevanten Angaben), des Berichts 
   des Aufsichtsrats und des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. 
   Dezember 2018 endende Geschäftsjahr* 
 
   Diese Unterlagen sind auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   http://ir.jost-world.com/hv 
 
   ab dem Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch 
   während der Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Der vom Vorstand am 14. März 2019 
   aufgestellte Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2018 ist vom Aufsichtsrat am 
   20. März 2019 gemäß § 172 Satz 1 
   Aktiengesetz (AktG) gebilligt worden; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Zugleich hat der Aufsichtsrat den 
   Konzernabschluss gebilligt. Einer 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zur 
   Feststellung des Jahresabschlusses oder zur 
   Billigung des Konzernabschlusses nach § 173 
   AktG bedarf es deshalb nicht. Auch die 
   übrigen vorgenannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung nach § 176 Absatz 1 Satz 1 
   AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne 
   dass es - abgesehen von der Beschlussfassung 
   über die Gewinnverwendung, die unter 
   Tagesordnungspunkt 2 erfolgt - einer 
   Beschlussfassung hierzu bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   16.390.000,00 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 16.390.000,00 
   Dividende von EUR 1,10 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   insgesamt 
   Vortrag auf neue Rechnung  EUR 0,00 
   Bilanzgewinn               EUR 16.390.000,00 
 
   Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für 
   die Auszahlung der Dividende Folgendes: Da 
   die Dividende in vollem Umfang aus dem 
   steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 
   KStG geleistet wird, erfolgt die Auszahlung 
   ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und 
   Solidaritätszuschlag. Bei inländischen 
   Aktionären unterliegt die Dividende nicht der 
   Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder 
   Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der 
   Dividende nicht verbunden. 
 
   In Übereinstimmung mit § 58 Absatz 4 
   Satz 2 AktG erfolgt die Auszahlung der 
   Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 14. Mai 2019. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - der 
   Hauptversammlung vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, als Jahres- und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am Tag der 
Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 14.900.000,00 
und ist eingeteilt in 14.900.000 Stück nennbetragslose 
Inhaberaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die 
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl 
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 
14.900.000 Aktien. 
 
*2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder 
durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, 
die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
d. h. am 18. April 2019, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), 
Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur 
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen 
mit einem vom depotführenden Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag 
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis 
zum Ablauf des 2. Mai 2019 bei der nachstehend 
genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und 
müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
Anmeldestelle: 
 
JOST Werke AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Die Aktionäre werden gebeten, sich möglichst frühzeitig 
an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und 
dabei gleichzeitig eine Eintrittskarte für die 
Hauptversammlung zu bestellen. 
 
*3. Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemisst sich ausschließlich nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; 
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind für die von ihnen 
gehaltenen Aktien grundsätzlich nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt; etwas anderes gilt dann, wenn und 
soweit sie sich vom Vorbesitzer, welcher die Aktien zum 
Nachweisstichtag noch gehalten hat, bevollmächtigen 
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
*4. Verfahren für die Stimmabgabe bei 
Stimmrechtsvertretung* 
 
*Bevollmächtigung eines Dritten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten 
ausüben lassen. Auch dann sind für den betreffenden 
Aktienbestand eine fristgemäße Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein 
entsprechendes Vollmachtsformular ist auf der Rückseite 
der Eintrittskarte abgebildet. Ein Vollmachtsformular 
ist auch im Internet unter 
 
http://ir.jost-world.com/hv 
 
verfügbar. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Widerruf einer 
erteilten Vollmacht kann auch formfrei durch 
persönliches Erscheinen des Aktionärs bzw. 
Vollmachtgebers auf der Hauptversammlung erfolgen. Der 
Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch 
geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle 
vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
Bevollmächtigung. 
 
Für die Erteilung einer Vollmacht gegenüber der 
Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung 
des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten 
erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht 
nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung: 
 
JOST Werke AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München, Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 21 027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, eines 
ihnen gemäß § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 
AktG gleichgestellten Instituts oder Unternehmens oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 29, 2019 10:04 ET (14:04 GMT)

DJ DGAP-HV: JOST Werke AG: Bekanntmachung der -2-

einer von § 135 Absatz 8 AktG erfassten 
Aktionärsvereinigung oder Person sind in der Regel 
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
*Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft* 
 
Außerdem wird den Aktionären, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet haben, angeboten, von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen und sich bei den Abstimmungen unter 
Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die 
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Wir 
bitten zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter nur 
das Stimmrecht zu denjenigen Punkten der Tagesordnung 
ausüben können, zu denen sie Weisungen erhalten haben, 
und dass sie weder im Vorfeld noch während der 
Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen 
entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die 
Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zum 
Einlegen von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen 
oder Anträgen entgegen. 
 
Die Vollmacht und Weisungen sind in Textform zu 
erteilen. Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs 
oder eines bevollmächtigten Dritten (z. B. 
Kreditinstitute oder Aktionärsvereinigungen) an der 
Hauptversammlung gilt als Widerruf der zuvor an die 
Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und Weisungen. 
Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
werden jeder Eintrittskarte auf der Rückseite 
beigefügt. Ein Vollmachts- und Weisungsformular ist 
auch im Internet unter 
 
http://ir.jost-world.com/hv 
 
verfügbar. Vollmacht und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ein 
etwaiger Widerruf müssen bis zum 8. Mai 2019, 24:00 Uhr 
(MESZ), bei der Gesellschaft unter nachfolgender 
Adresse eingehen: 
 
JOST Werke AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München, Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 21 027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
*5. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen 
einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen (letzteres entspricht 500.000 
Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist in 
schriftlicher Form an den Vorstand zu richten und muss 
der Gesellschaft bis zum Ablauf des 8. April 2019 
schriftlich zugegangen sein. 
 
Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung 
können an folgende Adresse der Gesellschaft gerichtet 
werden: 
 
JOST Werke AG 
Vorstand 
Siemensstraße 2 
63263 Neu-Isenburg 
Deutschland 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekanntgemacht und in der gesamten 
Europäischen Union verbreitet. Sie werden außerdem 
unter der Internetadresse 
 
http://ir.jost-world.com/hv 
 
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*6. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 AktG* 
 
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
Abschlussprüfern (Tagesordnungspunkt 5), die vor der 
Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind 
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu 
richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
JOST Werke AG 
Investor Relations 
Siemensstraße 2 
63263 Neu-Isenburg 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 6102 295 661 
E-Mail: ir@jost-world.com 
 
Bis spätestens zum Ablauf des 24. April 2019 bei 
vorstehender Adresse mit Nachweis der 
Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden, soweit sie den anderen 
Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter 
 
http://ir.jost-world.com/hv 
 
unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen 
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
Internetseite veröffentlicht. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten und Vorschläge zur Wahl von 
Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte 
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, 
bleibt unberührt. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der 
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur 
dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während 
der Hauptversammlung gestellt werden. 
 
*7. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 
Absatz 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen 
Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. 
 
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand 
aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen 
absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach 
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen 
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der 
Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das 
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen 
zu beschränken. 
 
*8. Veröffentlichungen auf der Internetseite/Ergänzende 
Informationen gemäß § 124a AktG* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu 
machenden Unterlagen und etwaige Anträge von Aktionären 
sowie weitere Informationen, insbesondere zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung und zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung, stehen auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
http://ir.jost-world.com/hv 
 
zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung 
auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse 
veröffentlicht. 
 
*9. Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und 
Aktionärsvertreter* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle 
im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der 
Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 
2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der 
Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien 
Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG 
(nachfolgend 'DS-GVO')) personenbezogene Daten: 
Kontaktdaten (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse sowie 
gegebenenfalls den Namen des vom jeweiligen Aktionär 
bevollmächtigten Aktionärsvertreters), persönliche 
Daten (z.B. Name, Geburtsdatum), Informationen über die 
Aktien (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der 
Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. Nummer der 
Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und 
Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen 
der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft 
wird gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand, 
namentlich Herrn Brorsen, Herrn Dürr, Herrn Dr. 
Eichler, und Herrn Dr. Terlinde. 
 
Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche 
Stelle lauten: 
 
JOST Werke AG 
Vorstand 
Siemensstraße 2 
63263 Neu-Isenburg 
Deutschland 
 
Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den 
Aktionären und Aktionärsvertretern im Rahmen der 
Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden, 
übermittelt die depotführende Bank oder ein in den 
Anmeldevorgang eingebundener Dritter die 
personenbezogenen Daten der Aktionäre oder 
Aktionärsvertreter an die Gesellschaft. 
 
Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die 
Hauptversammlung nach Maßgabe des Aktiengesetzes 
durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen 
Daten der Aktionäre ist für die Teilnahme der Aktionäre 
an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die 
Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche 
Stelle. 
 
Die personenbezogenen Daten der Aktionäre werden zum 
Zwecke der Anmeldung zur Hauptversammlung, zur 
Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und zur 
Vorbereitung des Abstimmungsverfahrens, zur Erstellung 
der Niederschrift über den Verlauf der Hauptversammlung 
sowie zum Zwecke der Erfüllung aktiengesetzlicher 
Pflichten der Gesellschaft nach Durchführung der 
Hauptversammlung verarbeitet. Rechtsgrundlage für diese 
Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 lit. c) DS-GVO. 
 
Die personenbezogenen Daten werden ferner zu 
statistischen Zwecken verarbeitet, z.B. zur Darstellung 
der Entwicklung der Aktionärsstruktur oder der 
Handelsvolumina. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung 
der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Absatz 1 lit. c) 
und Absatz 4 DS-GVO. 
 
Personenbezogene Daten werden durch die Gesellschaft 
grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. 
Ausnahmsweise erhalten Dritte, welche zum Zweck der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 29, 2019 10:04 ET (14:04 GMT)

Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, von 
der Gesellschaft solche personenbezogenen Daten, die 
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
erforderlich sind. Sie verarbeiten die Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Bei 
solchen Dritten handelt es sich z.B. um 
Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa 
Hauptversammlungsagenturen, Rechtsanwälte oder 
Wirtschaftsprüfer. 
 
Die Gesellschaft speichert - vorbehaltlich nach der 
Hauptversammlung in Kraft tretender gesetzlicher 
Vorschriften - die personenbezogenen Daten aufgrund 
gegenwärtiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für 
einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende 
des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand. Im 
Einzelfall kann es zu einer längeren Speicherung der 
personenbezogenen Daten kommen, wenn die weitere 
Verarbeitung der Daten noch zur Bearbeitung von 
Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in 
Bezug auf die Hauptversammlung notwendig ist. 
 
Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener 
Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von 
Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie 
von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären 
wird auf die Erläuterungen in Abschnitt 'Angaben zu den 
Rechten der Aktionäre' verwiesen. 
 
Den Aktionären und Aktionärsvertretern stehen die 
Rechte nach Kapitel III der DS-GVO zu, namentlich ein 
Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DS-GVO, das Recht, 
nach Maßgabe des Art. 16 DS-GVO die unverzügliche 
Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger 
personenbezogener Daten oder nach Maßgabe des Art. 
17 DS-GVO die unverzügliche Löschung der 
personenbezogenen Daten zu verlangen, nach Maßgabe 
des Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung 
der personenbezogenen Daten zu verlangen und das Recht, 
nach Maßgabe des Art. 20 DS-GVO die 
personenbezogenen Daten in einem die gesetzlichen 
Anforderungen entsprechenden Format zu erhalten und 
diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne 
Behinderung zu übermitteln (Recht auf 
Datenübertragbarkeit). 
 
Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft 
unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend 
machen: 
 
JOST Werke AG 
Vorstand 
Siemensstraße 2 
63263 Neu-Isenburg 
Deutschland 
 
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern 
gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht, 
insbesondere bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, die 
am Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort des Aktionärs 
oder Aktionärsvertreters zuständig ist, oder des 
Bundeslandes, indem der mutmaßliche Verstoß 
begangen wurde, zu. 
 
Sie erreichen unseren betrieblichen 
Datenschutzbeauftragten unter: 
 
JOST Werke AG 
Datenschutzbeauftragter 
Siemensstraße 2 
63263 Neu-Isenburg 
Deutschland 
Telefon: +49 (0) 6102 295 0 
E-Mail: datenschutz@jost-world.com 
 
Neu-Isenburg, im März 2019 
 
*JOST Werke AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-03-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: JOST Werke AG 
             Siemensstraße 2 
             63263 Neu-Isenburg 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@jost-world.com 
Internet:    http://www.jost-world.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
793755 2019-03-29 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 29, 2019 10:04 ET (14:04 GMT)

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