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DGAP-HV: TAG Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: TAG Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
TAG Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-03-29 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
TAG Immobilien AG Hamburg ISIN DE0008303504 / WKN 830350 
 
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am *Dienstag, 
dem 7. Mai 2019, um 11.00 Uhr (MESZ),* im Haus der 
Patriotischen Gesellschaft, Trostbrücke 6, 20457 
Hamburg, stattfindenden *136. ordentlichen 
Hauptversammlung* ein. 
 
I. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2018, der Lageberichte für die 
   TAG Immobilien AG und den Konzern, des Berichts 
   des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das 
   Geschäftsjahr 2018 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den 
   gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, 
   weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss am 5. März 2019 bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. Über den Vorschlag des 
   Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   stimmen die Aktionäre unter dem 
   Tagesordnungspunkt 2 ab. Für die übrigen 
   Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt 
   genannt werden, sieht das Gesetz generell 
   lediglich die Information der Aktionäre durch 
   die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 
   EUR 157.340.152,36 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 
   0,75 für jede der 146.336.950 für das 
   Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten 
   Stückaktien, 
 
   insgesamt:                EUR 109.752.712,5 
                                 0 
   Vortrag auf neue          EUR 47.587.439,86 
   Rechnung: 
   Bilanzgewinn:             EUR 157.340.152,3 
                                 6 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 10. Mai 2019, 
   fällig. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den 
   im Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser 
   Einladung für das abgelaufene Geschäftsjahr 
   2018 dividendenberechtigten Stückaktien. Der 
   auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien 
   entfallende Betrag wird auf neue Rechnung 
   entsprechend vorgetragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hamburg, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019 zu wählen; 
   b) zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts für das erste 
      Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 zu 
      wählen. 
6. *Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus 
   Gesellschaftsmitteln, eine anschließende 
   ordentliche Kapitalherabsetzung, die 
   Wiederherabsetzung des Bedingten Kapitals 
   2018/I und damit verbundene Satzungsänderungen* 
 
   Die Gesellschaft verfügt ausweislich ihres 
   Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 über 
   eine Kapitalrücklage in Höhe von EUR 
   770.316.096,43. Nach Kenntnis der Gesellschaft 
   handelt es sich dabei in voller Höhe um 
   gebundene Kapitalrücklagen im Sinne von § 272 
   Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB. Diese unterliegen 
   strengen aktienrechtlichen 
   Verwendungsbeschränkungen, die unter anderem 
   einer Ausschüttung dieser Beträge im Rahmen von 
   Dividendenzahlungen entgegenstehen. 
 
   Um ein effizientes und kapitalmarktgerechtes 
   Eigenkapitalmanagement zu ermöglichen und 
   insbesondere die Voraussetzungen für eine 
   flexible Dividendenpolitik zu schaffen, sollen 
   die gebundenen Kapitalrücklagen im Sinne von § 
   272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB in Höhe eines 
   Teilbetrages von EUR 750.000.000,00 in eine 
   freie Kapitalrücklage im Sinne von § 272 Abs. 2 
   Nr. 4 HGB umgewandelt werden. Die Umwandlung 
   von gebundenen Kapitalrücklagen in eine freie 
   Kapitalrücklage erfordert ein mehrstufiges, 
   einheitlich durchzuführendes Verfahren: 
   Zunächst ist in einem ersten Schritt über eine 
   Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu 
   beschließen. Dabei sollen EUR 
   750.000.000,00 aus den gebundenen 
   Kapitalrücklagen zunächst in Grundkapital 
   umgewandelt und das Grundkapital um diesen 
   Betrag erhöht werden, ohne dass neue Aktien 
   ausgegeben werden. Anschließend soll in 
   einem zweiten Schritt das erhöhte Grundkapital 
   im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung 
   um den zuvor beschlossenen 
   Kapitalerhöhungsbetrag von EUR 750.000.000,00 
   herabgesetzt und damit wieder auf den 
   ursprünglichen Betrag reduziert werden. Auch in 
   diesem zweiten Schritt soll die Aktienzahl 
   unverändert bleiben. Die ordentliche 
   Kapitalherabsetzung erfolgt dabei zum Zweck der 
   Einstellung des Herabsetzungsbetrages in die 
   freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB). 
   Mit der Kapitalherabsetzung findet also im 
   Ergebnis lediglich ein Passivtausch innerhalb 
   der Kapitalrücklagen der Gesellschaft statt. Im 
   Ergebnis bleibt durch dieses Verfahren 
 
   * das Grundkapital und die Anzahl der 
     ausgegebenen Aktien unverändert und 
   * es wird ein Betrag von EUR 750.000.000,00 
     von gebundenen Kapitalrücklagen in eine 
     freie Kapitalrücklage umgewandelt und 
     steht damit für zukünftige Ausschüttungen 
     im Rahmen von Dividendenzahlungen zur 
     Verfügung. 
 
   Gemäß § 218 AktG erhöht sich das Bedingte 
   Kapital 2018/I infolge der Kapitalerhöhung aus 
   Gesellschaftsmitteln kraft Gesetzes im gleichen 
   Verhältnis wie das Grundkapital, mithin von EUR 
   29.000.000,00 um EUR 148.465.415,39 auf EUR 
   177.465.415,39. Eines gesonderten Beschlusses 
   der Hauptversammlung bedarf es dafür nicht. 
 
   Demgegenüber führt die ordentliche 
   Kapitalherabsetzung nicht zu einer 
   automatischen Rückführung des bedingten 
   Kapitals auf dessen ursprünglichen Betrag, weil 
   eine § 218 S. 1 AktG entsprechende 
   Anpassungsregelung in den Vorschriften zur 
   ordentlichen Kapitalherabsetzung gemäß §§ 
   222 ff. AktG fehlt. Da das erhöhte bedingte 
   Kapital nach der erfolgten Kapitalherabsetzung 
   zur Absicherung von Options- und 
   Wandelschuldverschreibungen nicht erforderlich 
   ist, soll zusammen mit der anschließenden 
   Kapitalherabsetzung das Bedingte Kapital 2018/I 
   wieder auf den ursprünglichen Betrag von EUR 
   29.000.000,00 herabgesetzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe 
      von EUR 146.498.765,00 wird nach den 
      Vorschriften des Aktiengesetzes über die 
      Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 
      (§§ 207 ff. AktG) um EUR 750.000.000,00 
      auf EUR 896.498.765,00 erhöht durch 
      Umwandlung eines Teilbetrages in Höhe von 
      EUR 750.000.000,00 der in der Bilanz zum 
      31. Dezember 2018 ausgewiesenen 
      Kapitalrücklage in Grundkapital. Die 
      Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe 
      neuer Aktien durch Erhöhung des auf jede 
      Stückaktie entfallenden rechnerischen 
      Anteils am Grundkapital der Gesellschaft. 
      Durch die Kapitalerhöhung erhöht sich der 
      auf die einzelne Stückaktie entfallende 
      anteilige Betrag des Grundkapitals 
      entsprechend (von EUR 1,00 je Stückaktie 
      auf rund EUR 6,12 je Stückaktie). 
 
      Diesem Beschluss wird die Bilanz aus dem 
      vom Vorstand und Aufsichtsrat 
      festgestellten Jahresabschluss der 
      Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 
      zugrunde gelegt. Der Jahresabschluss 
      wurde durch die KPMG 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, 
      Hamburg, geprüft und mit einem 
      uneingeschränkten Bestätigungsvermerk 
      versehen. 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, die näheren 

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March 29, 2019 10:05 ET (14:05 GMT)

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