Halle (ots) - Ohnehin stimmt die Grundsatzentscheidung der Leipziger Richter mit dem überein, was die überwiegende Mehrheit der Deutschen denkt: dass Vereine, die unfassbare Summen für Transfers und Gehälter ausgeben und trotzdem noch satte Überschüsse erwirtschaften, in der Lage sein müssen, einen Obolus zu entrichten für die Absicherung einzelner Spiele. Das gilt umso mehr, weil viele Menschen fußballbegeistert sind - viele aber auch nicht. Sie hängen über ihr Steuergeld dennoch mit drin.
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