DJ DGAP-HV: Lechwerke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in LEW Business Club der WWK ARENA, Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 86199 Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Lechwerke AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Lechwerke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in LEW Business Club der WWK ARENA, Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 86199 Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-01 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Lechwerke AG Augsburg International Securities Identification Number (ISIN): DE0006458003 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, 15. Mai 2019, 10:00 Uhr im LEW Business Club der WWK ARENA, Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 86199 Augsburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG zum 31. Dezember 2018 und des Lageberichts für die Lechwerke AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Lechwerke AG für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer = 99.244.992,00 EUR Dividende von 2,80 EUR je Stückaktie Gewinnvortrag auf neue = 122.970,69 EUR Rechnung Bilanzgewinn = 99.367.962,69 EUR Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 20. Mai 2019, fällig 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Lechwerke AG für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 6. *Änderung von § 10 und § 18 der Satzung der Gesellschaft* *a) Änderung von § 10 Absätze 2 bis 5 der Satzung* § 10 Absätze 2 bis 5 der Satzung enthalten Regelungen zu Einberufung, Beschlussfähigkeit, Teilnahme, Beschlussfassung und Niederschrift von Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats. Die Regelungen sollen an die aktuelle Rechtslage sowie die modernen Kommunikationsmittel angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: § 10 Absatz 2 (Einberufung von Aufsichtsratssitzungen), Absatz 3 (Beschlussfähigkeit und Teilnahme), Absatz 4 (Beschlussfassungen des Aufsichtsrats) und Absatz 5 (Beschlussniederschrift) der Satzung werden wie folgt neu gefasst: 'Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden einberufen. Die Einberufung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder mittels elektronischer Medien erfolgen. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder teilnehmen. Eine Teilnahme ist auch per Audio- oder Video-Zuschaltung möglich, sofern kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht. Der Aufsichtsrat beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats kann auf Veranlassung des Vorsitzenden auch in einer Audio- oder Video-Konferenz oder außerhalb einer Sitzung durch mündliche, fernmündliche, schriftliche, durch Telefax oder mittels elektronischer Medien übermittelte Stimmabgaben oder durch eine Kombination der vorgenannten Möglichkeiten erfolgen, sofern kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht. Über die Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats wird eine Niederschrift geführt, welche vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Außerhalb von Sitzungen gefasste Beschlüsse werden vom jeweiligen Leiter der Abstimmung schriftlich festgestellt; die entsprechende Feststellung wird allen Mitgliedern zugeleitet und in die Niederschrift über die nächste Sitzung aufgenommen.' *b) Aufhebung von § 18 Absatz 2 der Satzung* § 18 Absatz 2 der Satzung in seiner heutigen Fassung regelt Details zur Niederschrift der Hauptversammlung und zum Teilnehmerverzeichnis. Die Regelungen in § 18 Absatz 2 der Satzung sind teilweise nach der heutigen Gesetzeslage nicht mehr erforderlich und weisen im Übrigen keinen eigenen Regelungsgehalt gegenüber den einschlägigen Regelungen des Aktiengesetzes auf; zudem ist die Aufhebung der Regelung zur Beifügung des Teilnehmerverzeichnisses aus Datenschutzgründen angezeigt. § 18 Absatz 2 soll daher gestrichen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: § 18 Absatz 2 der Satzung wird aufgehoben. *Freiwillige Hinweise für Aktionäre* Nach § 121 Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 des Aktiengesetzes ist die Gesellschaft als nichtbörsennotierte Aktiengesellschaft in der Einberufung zur Angabe der Firma, des Sitzes der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie nach weiteren Vorgaben des Aktiengesetzes und der Satzung zur Angabe einiger der unten stehenden Adressen verpflichtet. Soweit die nachfolgenden Hinweise darüber hinausgehen, erfolgen die Angaben freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 35.444.640 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, die 35.444.640 Stimmrechte gewähren. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich spätestens bis zum 8. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse Lechwerke AG c/o Link Market Services Landshuter Allee 10 80637 München oder per Telefax: +49 89 21027-289 oder per E-Mail: lechwerke@linkmarketservices.de bei der Gesellschaft anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines sog. besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, dass sie zu Beginn des 24. April 2019 (d. h. 00:00 Uhr MESZ, 'Nachweisstichtag') Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am 8. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts ergeben sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen üblicherweise durch das depotführende Institut vorgenommen. *Stimmrechtsvertretung* *Bevollmächtigung eines Dritten* Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 01, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung auch
durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen
sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall
sind Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des
Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere der
in § 135 Absätze 8 und 10 des Aktiengesetzes
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen
können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Nach
dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem
bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem
nachprüfbar festgehalten werden; die
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, sich
in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
rechtzeitig über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter
bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung
der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die
Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte ('Vollmacht an Dritte',
gekennzeichnet mit A), die dem Aktionär, der
rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert hat, von
seinem depotführenden Institut zugesandt wird. Wir
bitten, das ausgefüllte Vollmachtsformular durch die
bevollmächtigte Person zusammen mit der Eintrittskarte
am Tag der Hauptversammlung an den Anmeldeschaltern
vorlegen zu lassen.
Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, dass sie den
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft an folgende E-Mail-Adresse elektronisch
übermitteln:
lechwerke@linkmarketservices.de
*Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft*
Außerdem bieten wir unseren Aktionären in diesem
Jahr wieder an, sich durch einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen
vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen
dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter
ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und
Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des
hierfür auf der Rückseite der Eintrittskarte
vorgesehenen Formulars ('Vollmacht an von der Lechwerke
AG benannten Stimmrechtsvertreter', gekennzeichnet mit
B) oder des auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.lew.de/hauptversammlung) bereitgehaltenen
Formulars erteilt werden. Die Eintrittskarte ist in
diesem Fall mit dem ausgefüllten Vollmachtsformular bis
spätestens zum Ablauf des 13. Mai 2019 (Eingang
maßgeblich) an folgende Anschrift zu übermitteln,
andernfalls werden Vollmacht und Stimmrechtsweisungen
nicht berücksichtigt:
Lechwerke AG
c/o Link Market Services
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 89 21027-289
oder per E-Mail:
lechwerke@linkmarketservices.de
Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren sowie ein
Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lew.de/hauptversammlung
abrufbar und können über
investor-relations@lew.de
angefordert werden.
Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können sich ferner bei den Abstimmungen
durch den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, indem sie diesem
an den als 'Stimmrechtsvertretung' gekennzeichneten
Schaltern im Foyer oder am Ausgang ihre Vollmacht und
Weisungen erteilen. Diese Möglichkeit steht den
Aktionären unabhängig davon offen, ob sie
anschließend die Hauptversammlung verlassen oder
weiter an ihr teilnehmen wollen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung eines Dritten oder
des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters sind die Anmeldung des Aktionärs
und der Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
*Angabe der Rechte der Aktionäre*
*Angabe der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2,
126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes*
*Ergänzungsverlangen*
*(§ 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes)*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der
Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft
mindestens 24 Tage vor der Versammlung schriftlich
zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen.
Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 20. April
2019, 24:00 Uhr MESZ. Später zugegangene
Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die
Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens 90
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende
Adresse zu übermitteln:
Lechwerke AG
- Vorstand -
z. Hd. Investor Relations
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg
oder in elektronischer Form gemäß § 126a
des Bürgerlichen Gesetzbuches per E-Mail an:
investor-relations@lew.de
*Anträge von Aktionären*
*(§ 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes)*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung
einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der
nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor
der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag
der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis
spätestens zum 30. April 2019, 24:00 Uhr MESZ,
zugegangen sind, werden einschließlich des Namens
des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite
www.lew.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
In § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes nennt das Gesetz
Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen
Begründung nicht zugänglich gemacht werden müssen.
Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lew.de/hauptversammlung
beschrieben.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst
Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich:
Lechwerke AG
Investor Relations
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg
oder per Telefax: +49 821 328-333-6161
oder per E-Mail: investor-relations@lew.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht
berücksichtigt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen, bleibt unberührt.
*Wahlvorschläge von Aktionären*
*(§ 127 des Aktiengesetzes)*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung
Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft
unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14
Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und
der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind,
also bis spätestens zum 30. April 2019, 24:00 Uhr MESZ,
zugegangen sind, werden einschließlich des Namens
des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung über die Internetseite
www.lew.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Wahlvorschläge von Aktionären werden nur zugänglich
gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und
den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl.
§ 127 Satz 3 i. V. m. § 124 Absatz 3 des
Aktiengesetzes).
Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Absatz 1 des
Aktiengesetzes brauchen Wahlvorschläge nicht begründet
zu werden.
Nach § 127 Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 2 des
Aktiengesetzes gibt es weitere Gründe, bei deren
Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht
werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.lew.de/hauptversammlung
beschrieben.
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist
folgende Adresse maßgeblich:
Lechwerke AG
Investor Relations
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg
oder per Telefax: +49 821 328-333-6161
oder per E-Mail: investor-relations@lew.de
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von
Abschlussprüfern oder von Aufsichtsratsmitgliedern auch
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an
die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
*Auskunftsrecht des Aktionärs*
*(§ 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes)*
Nach § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes ist jedem
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April 01, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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