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DGAP-HV: GRENKE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2019 in Kongresshaus Baden-Baden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: GRENKE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
GRENKE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2019 in 
Kongresshaus Baden-Baden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-01 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
GRENKE AG Baden-Baden Wertpapier Kennnummer A161N3 
ISIN DE000A161N30 Einladung zur Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 14. Mai 2019, um 
11.00 Uhr (MESZ), im Kongresshaus Baden-Baden, Augustaplatz 10, 
76530 Baden-Baden, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKE AG 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, 
   des zusammengefassten Lageberichts für die GRENKE AG und den 
   Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs jeweils 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter 
 
   www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung 
 
   veröffentlicht und können dort eingesehen werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der 
   GRENKE AG* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 
   43.047.901,71 wie folgt zu verwenden: 
 
   Bilanzgewinn               EUR 43.047.901,71 
   Ausschüttung einer         EUR 37.083.134,40 
   Dividende von EUR 0,80 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag              EUR 5.964.767,31 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der 
   Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das 
   heißt am 17. Mai 2019, fällig. 
 
   Die Gesellschaft besitzt zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien und wird auch im 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung selbst keine eigenen Aktien 
   halten. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers 
   und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. Der Abschlussprüfer nimmt 
   auch die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses 
   und des Zwischenlageberichts nach §§ 115, 117 
   Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für die ersten sechs Monate 
   des Geschäftsjahres 2019 vor, soweit diese erfolgt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei 
   von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm 
   keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne 
   des Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt 
   wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 
   2005/909/EG der Kommission). 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 14. Mai 2019 endet 
   gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 2 der Satzung der 
   GRENKE AG die Amtszeit der folgenden vier 
   Aufsichtsratsmitglieder: 
 
   * Frau Tanja Dreilich 
   * Frau Dr. Ljiljana Mitic 
   * Herr Florian Schulte und 
   * Herr Erwin Staudt 
 
   Es sind somit vier Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen, 
   wobei nach vorgenannter Satzungsregelung eine Wiederwahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern möglich ist. Herr Florian Schulte 
   und Frau Dr. Mitic sollen jeweils der Hauptversammlung zur 
   Wiederwahl vorgeschlagen werden. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
   AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der GRENKE AG 
   aus sechs ausschließlich von den Aktionären zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Frau Claudia Krcmar, Baden-Baden, 
 
      Geschäftsführerin der AMPIT GmbH, 
      Baden-Baden, 
 
      mit Wirkung ab Beendigung dieser 
      Hauptversammlung für eine Amtszeit bis 
      zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung der 
      Aufsichtsratsmitglieder für das 
      Geschäftsjahr 2021 beschließt, in 
      den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG: 
 
      Frau Krcmar gehört keinen anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren Gremien bei in- oder 
      ausländischen Wirtschaftsunternehmen im 
      Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG an. 
   b) Herrn Heinz Panter, Baden-Baden, 
 
      selbstständiger Unternehmensberater, 
 
      mit Wirkung ab Beendigung dieser 
      Hauptversammlung für eine Amtszeit bis 
      zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung der 
      Aufsichtsratsmitglieder für das 
      Geschäftsjahr 2021 beschließt, in 
      den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG: 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Panter in 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      * Familienheim Mittelbaden eG, Achern 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * keine 
   c) Frau Dr. Ljiljana Mitic, München, 
 
      selbstständige Unternehmensberaterin 
      sowie Partnerin bei der Impact51 AG, 
      Küsnacht, Schweiz, und Geschäftsführerin 
      der Venture Value Partners GmbH, München, 
 
      mit Wirkung ab Beendigung dieser 
      Hauptversammlung für eine Amtszeit bis 
      zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung der 
      Aufsichtsratsmitglieder für das 
      Geschäftsjahr 2023 beschließt, in 
      den Aufsichtsrat wiederzuwählen. 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG: 
 
      Frau Dr. Mitic gehört keinen anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren Gremien bei in- oder 
      ausländischen Wirtschaftsunternehmen im 
      Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG an. 
   d) Herr Florian Schulte, Baden-Baden, 
 
      Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der 
      Fines Holding GmbH, Baden-Baden, sowie 
      der S.K. Management- und Beteiligungs 
      GmbH, Baden-Baden, 
 
      mit Wirkung ab Beendigung dieser 
      Hauptversammlung für eine Amtszeit bis 
      zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung der 
      Aufsichtsratsmitglieder für das 
      Geschäftsjahr 2023 beschließt, in 
      den Aufsichtsrat wiederzuwählen. 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG: 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Schulte in 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      * Upside Beteiligungs-AG, Grünwald 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Schulte in 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      * keine 
 
   Die Lebensläufe sowie weitere Angaben zu den vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten, welche über relevante Kenntnisse, 
   Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft geben, können 
   ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im 
   Internet unter 
 
   www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung 
 
   eingesehen werden und sind zudem auch während der 
   Hauptversammlung zugänglich. 
 
   In Bezug auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex wird erklärt, dass das zwischen Frau Krcmar als 
   Stabsstelle Vorstand für Personal- und Kosten-Controlling 
   sowie Entwicklung und der GRENKE AG bestehende 
   Beschäftigungsverhältnis mit Wirkung zum 30. April 2019 
   aufgehoben wurde. Darüber hinaus wird erklärt, dass nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats keine offenzulegenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den 
   jeweils vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und der GRENKE 
   AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der GRENKE AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 01, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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