Themen heute:
Wie viel Gepäck ist beim Bahnfahren erlaubt /// Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht vorläufige Zahlen für 2018 - Unfallschwerpunkt Straßenverkehr
1.
Dass Anzahl und Gewicht der Gepäckstücke begrenzt sind, kennen die meisten von Flugreisen. Weniger bekannt ist, dass es solche Begrenzungen auch beim Bahnfahren gibt. Denn auch Bahnbetreiber wollen mit ihren Beförderungsbedingungen der Gepäckflut Grenzen setzen - wer schon einmal in der Ferienzeit Bahn gefahren ist, der weiß warum.
Bei der Deutschen Bahn beispielsweise darf nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH jeder Reisende zusätzlich zu seinem Handgepäck nur eine Traglast mitnehmen - also einen Koffer oder einen großen Rucksack. Traglast bedeutet, dass er diese Last alleine tragen können muss. Nicht mit in den Zug dürfen Gegenstände, die andere Reisende behindern, belästigen oder Schäden verursachen können - oder die gefährlich, entzündlich oder explosiv sind. Damit die Gänge frei bleiben, verfügen einige Züge im Einstiegsbereich und in der Mitte der Waggons über Regale für große Gepäckstücke. Ansonsten gehört das Gepäck in die Ablage über dem Sitz oder darunter. Daher empfiehlt sich für eine Bahnreise mit kleinen Kindern ein zusammenklappbarer Kinderwagen. Für alle Gepäckstücke gilt: Aus Sicherheitsgründen Gänge, Fluchtwege, Türen und Feuerlöscher frei halten. Anweisungen des Bordpersonals zum Umstellen des Gepäcks müssen Reisende Folge leisten. In Zügen, die entsprechend gekennzeichnet sind, ist es auch erlaubt, mit Fernverkehrs-Fahrradkarte und kostenloser Stellplatzreservierung ein Fahrrad mitzunehmen. Aus Platz- und Sicherheitsgründen dürfen Fahrräder nur auf dem tatsächlich reservierten Stellplatz mitfahren.
2.
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im Jahr 2018 um 0,4 Prozent auf 876.952 gestiegen. Das ergeben die vorläufigen Arbeitsunfallzahlen, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), soeben veröffentlicht hat. Einen Rückgang gab es hingegen bei den meldepflichtigen Wegeunfällen. Ihre Zahl sank um 1,8 Prozent auf 187.599.
In 430 Fällen endete ein Arbeitsunfall mit tödlichem Ausgang, damit sank die Zahl der tödlichen Unfälle bei der Arbeit um 21 im Vergleich zu 2017. Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle ist hingegen um 31 auf 311 gestiegen. Wie bereits im vergangenen Jahr zeichnete sich auch 2018 weiter eine erfreuliche Tendenz bei den Schulunfällen ab. Sie gingen um 6,5 Prozent zurück auf 1.133.788. Auch die Zahl der meldepflichtigen Schulwegunfälle ist gesunken. Sie lag um 4,0 Prozent niedriger als im Vorjahr.
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