Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
189 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: creditshelf Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: creditshelf Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
creditshelf Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-02 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
creditshelf Aktiengesellschaft Frankfurt am Main ISIN: 
DE000A2LQUA5 
WKN: A2LQUA EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
2019 
am 14. Mai 2019 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
zur ordentlichen Hauptversammlung der creditshelf 
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, ein, die 
 
am Dienstag, den 14. Mai 2019, um 10:00 Uhr, 
in der Deutschen Nationalbibliothek, 
Adickesallee 1, 
60322 Frankfurt am Main, 
 
stattfindet. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   creditshelf Aktiengesellschaft und den 
   Konzern zum 31. Dezember 2018 sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats und des 
   Corporate-Governance-Berichts zum 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die genannten Unterlagen enthalten auch den 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB. Die nach den 
   §§ 175 Abs. 2, 176 Absatz 1 AktG zugänglich 
   zu machenden Unterlagen können unter 
 
   www.creditshelf.com 
 
   im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 
   'Investor Relations' > 'Hauptversammlung' 
   eingesehen werden. Ferner werden die 
   Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
   sein und näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 11. März 2019 gebilligt. 
   Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG 
   festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 
   1 keine Beschlussfassung vorgesehen. 

2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das am 31. 
   Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu 
   lassen. 

3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. 
   Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden 
   zu lassen. 

4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das am 31. 
   Dezember 2019 endende Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein 
   Grant Thornton Aktiengesellschaft, Frankfurt 
   am Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu wählen. 
 
*II. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE* 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
    der Einberufung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
1.331.250,00 und ist eingeteilt in 1.331.250 
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 
je Aktie. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen 
Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien 
der Gesellschaft somit auf 1.331.250 und die Gesamtzahl 
der Stimmrechte auf 1.331.250. 
 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 16 Absätze 1 und 2 
der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und 
der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachweisen. Die Anmeldung zur Teilnahme muss der 
Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und 
der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen sind. Für 
den Nachweis der Berechtigung ist ein in Textform (§ 
126b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
das depotführende Institut notwendig, der sich auf den 
im AktG und der Satzung hierfür vorgesehenen Zeitpunkt 
beziehen muss (Nachweisstichtag). Gemäß § 123 Abs. 
4 Satz 2 AktG und § 16 Absatz 2 der Satzung unserer 
Gesellschaft hat sich der Nachweis auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 
Beginn des *23. April 2019, 0:00 Uhr (MESZ)* zu 
beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der 
Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der Adresse 
 
creditshelf Aktiengesellschaft 
c/o Commerzbank AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt am Main 
Telefax-Nr.: 0 69/1 36 - 2 63 51 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
bis spätestens zum Ablauf des *7. Mai 2019, 24:00 Uhr 
(MESZ)* zugehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. 
h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes unter der oben genannten 
Adresse werden den teilnahmeberechtigten Aktionären 
Eintrittskarten für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung übersandt. Anders als die Anmeldung 
zur Hauptversammlung sind die Eintrittskarten lediglich 
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
Ausübung des Stimmrechts. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des 
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch 
das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die 
rechtzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem 
depotführenden Institut angefordert haben, brauchen 
daher nichts weiter zu veranlassen. 
 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein 
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder 
eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch 
dann ist eine fristgemäße Anmeldung des jeweiligen 
Anteilsbesitzes mit dem entsprechenden Nachweis 
erforderlich. Vollmachten können jederzeit - auch noch 
während der Hauptversammlung - erteilt werden. 
 
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
oder Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die 
besonderen Vorschriften des § 135 AktG, die unter 
anderem verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar 
festzuhalten ist. Hier können daher Ausnahmen von dem 
allgemeinen Textformerfordernis gelten. Die 
betreffenden Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter 
Umständen besondere Regelungen für ihre eigene 
Bevollmächtigung fest. Die Aktionäre werden deshalb 
gebeten, sich ggf. mit den betreffenden 
Vollmachtsempfängern rechtzeitig über die jeweilige 
Form und das Verfahren der Bevollmächtigung 
abzustimmen. 
 
Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind 
jeder Eintrittskarte beigefügt sowie auf der 
Internetseite der creditshelf Aktiengesellschaft unter 
 
www.creditshelf.com 
 
im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 'Investor 
Relations' > 'Hauptversammlung' zugänglich. Sie werden 
zudem auf Verlangen jeder stimmberechtigten Person in 
Textform übermittelt. Die Erteilung und der Widerruf 
der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 02, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.