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DGAP-HV: Serviceware SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Bad Camberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Serviceware SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Serviceware SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 
in Bad Camberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-02 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Serviceware SE Bad Camberg _(_nachfolgend '*Gesellschaft*') ISIN 
DE000A2G8X31 
Wertpapier-Kenn-Nr. A2G8X3 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft 
ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, dem 15. Mai 2019, 
um 10 Uhr (MESZ) im Saal der Erlenbachhalle, Horstweg 4, 
in 65520 Bad Camberg 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes für 
   das Rumpfgeschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Verwaltungsrats 
   sowie des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den Angaben 
   gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang 
   mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der 
   Verwaltungsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Verwaltungsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2018* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden 
   Direktoren für das Rumpfgeschäftsjahr 2018* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2018 
   amtierenden geschäftsführenden Direktoren für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis zum 30. November 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die RSM GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, 
   Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019 zu 
   bestellen. Des Weiteren schlägt der Verwaltungsrat vor, die RSM 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 
   Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für 
   eine etwaige prüferische Durchsicht von 
   Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019 zu 
   wählen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern* 
 
   Das Amt aller Mitglieder des Verwaltungsrats endet mit der 
   Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019. Es ist deshalb 
   eine Neuwahl erforderlich. Gemäß Art. 43 Abs. 2, 3 Satz 1 
   SE-VO in Verbindung mit §§ 23 Abs. 1, 24 Abs. 1 Halbsatz 1, 28 
   Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft besteht der Verwaltungsrat aus drei Mitgliedern der 
   Aktionäre, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor diesem Hintergrund vor, folgende 
   Personen in den Verwaltungsrat zu wählen: 
 
   1. Herr Christoph Debus, derzeit 
      Vorstandsvorsitzender (CEO) bei der 
      Thomas Cook Group Airlines Ltd., 
      Geschäftsführer (Managing Director) bei 
      der Thomas Cook Airlines UK Ltd. sowie 
      Verwaltungsratsmitglied der Serviceware 
      SE, wohnhaft in Bad Homburg, 
   2. Herr Harald Popp, derzeit 
      Verwaltungsratsmitglied der Serviceware 
      SE, wohnhaft in Wiesbaden, 
   3. Herr Ingo Bollhöfer, derzeit 
      Verwaltungsratsmitglied der Serviceware 
      SE, wohnhaft in Wiesbaden. 
 
   Die Bestellung aller Verwaltungsratsmitglieder erfolgt jeweils mit 
   Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre nach der 
   Bestellung des jeweiligen Verwaltungsratsmitglieds. 
   Kurze Lebensläufe über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen können für jeden Kandidaten auf der Homepage der 
   Gesellschaft 
 
   https://serviceware.se/de/investor-relations/corporate-governance/ 
 
   abgerufen werden. 
 
   Es gibt die folgenden persönlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären: 
 
   * Herr Harald Popp hält über die dreifff 
     Management GmbH, Bad Camberg, rund 31,40 % 
     der Anteile der Gesellschaft. 
 
   Es besteht in Bezug auf die Kandidaten folgende Mitgliedschaft in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Herr Christoph Debus ist derzeit 
     Aufsichtsratsmitglied der Thomas Cook GmbH 
     sowie Chairman of the Board der Thomas 
     Cook Scandinavia A/S. 
   * Herr Harald Popp und Herr Ingo Bollhöfer 
     sind derzeit Mitglieder des Aufsichtsrats 
     der Catenic AG. 
 
   Im Falle der Wahl von Herrn Debus, Herrn Popp und Herrn Bollhöfer 
   planen diese, Herrn Debus zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu 
   wählen. 
Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung 
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 10.500.000,00 
und ist eingeteilt in 10.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien 
ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 
1,00 und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der Aktien und 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der 
Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 10.500.000. 
Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine 
Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen 
Aktien. 
 
Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
ist eine Anmeldung der Aktionäre erforderlich. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
Serviceware SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
bis spätestens am 
 
8. Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ) 
 
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
ist darüber hinaus der Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine von dem 
depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform (§ 
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung 
erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter 
Nachweisstichtag), also auf den 
 
24. April 2019 (0:00 Uhr MESZ) 
 
und muss der Gesellschaft spätestens am 
 
8. Mai 2019 (24:00 MESZ) 
 
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise 
erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige 
Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur 
Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. 
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für 
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen. 
 
Stimmrechtsausübung 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können 
ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel 
durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen 
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b 
BGB) erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder 
Personen bevollmächtigt werden soll, richtet sich das Formerfordernis 
nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 02, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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