DJ DGAP-HV: Serviceware SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Bad Camberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Serviceware SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Serviceware SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019
in Bad Camberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-02 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Serviceware SE Bad Camberg _(_nachfolgend '*Gesellschaft*') ISIN
DE000A2G8X31
Wertpapier-Kenn-Nr. A2G8X3 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft
ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, dem 15. Mai 2019,
um 10 Uhr (MESZ) im Saal der Erlenbachhalle, Horstweg 4,
in 65520 Bad Camberg
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes für
das Rumpfgeschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Verwaltungsrats
sowie des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den Angaben
gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB*
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang
mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der
Verwaltungsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Verwaltungsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2018*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2018
amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden
Direktoren für das Rumpfgeschäftsjahr 2018*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2018
amtierenden geschäftsführenden Direktoren für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis zum 30. November 2019*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019 zu
bestellen. Des Weiteren schlägt der Verwaltungsrat vor, die RSM
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft -
Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht von
Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten für das
Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019 zu
wählen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern*
Das Amt aller Mitglieder des Verwaltungsrats endet mit der
Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019. Es ist deshalb
eine Neuwahl erforderlich. Gemäß Art. 43 Abs. 2, 3 Satz 1
SE-VO in Verbindung mit §§ 23 Abs. 1, 24 Abs. 1 Halbsatz 1, 28
Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft besteht der Verwaltungsrat aus drei Mitgliedern der
Aktionäre, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Verwaltungsrat schlägt vor diesem Hintergrund vor, folgende
Personen in den Verwaltungsrat zu wählen:
1. Herr Christoph Debus, derzeit
Vorstandsvorsitzender (CEO) bei der
Thomas Cook Group Airlines Ltd.,
Geschäftsführer (Managing Director) bei
der Thomas Cook Airlines UK Ltd. sowie
Verwaltungsratsmitglied der Serviceware
SE, wohnhaft in Bad Homburg,
2. Herr Harald Popp, derzeit
Verwaltungsratsmitglied der Serviceware
SE, wohnhaft in Wiesbaden,
3. Herr Ingo Bollhöfer, derzeit
Verwaltungsratsmitglied der Serviceware
SE, wohnhaft in Wiesbaden.
Die Bestellung aller Verwaltungsratsmitglieder erfolgt jeweils mit
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2021
beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre nach der
Bestellung des jeweiligen Verwaltungsratsmitglieds.
Kurze Lebensläufe über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen können für jeden Kandidaten auf der Homepage der
Gesellschaft
https://serviceware.se/de/investor-relations/corporate-governance/
abgerufen werden.
Es gibt die folgenden persönlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären:
* Herr Harald Popp hält über die dreifff
Management GmbH, Bad Camberg, rund 31,40 %
der Anteile der Gesellschaft.
Es besteht in Bezug auf die Kandidaten folgende Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Herr Christoph Debus ist derzeit
Aufsichtsratsmitglied der Thomas Cook GmbH
sowie Chairman of the Board der Thomas
Cook Scandinavia A/S.
* Herr Harald Popp und Herr Ingo Bollhöfer
sind derzeit Mitglieder des Aufsichtsrats
der Catenic AG.
Im Falle der Wahl von Herrn Debus, Herrn Popp und Herrn Bollhöfer
planen diese, Herrn Debus zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu
wählen.
Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 10.500.000,00
und ist eingeteilt in 10.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien
ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR
1,00 und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 10.500.000.
Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine
Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen
Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist eine Anmeldung der Aktionäre erforderlich. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft unter der Adresse
Serviceware SE
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
bis spätestens am
8. Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ)
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist darüber hinaus der Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine von dem
depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform (§
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung
erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter
Nachweisstichtag), also auf den
24. April 2019 (0:00 Uhr MESZ)
und muss der Gesellschaft spätestens am
8. Mai 2019 (24:00 MESZ)
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise
erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige
Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur
Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs.
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können
ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel
durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine
fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b
BGB) erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder
Personen bevollmächtigt werden soll, richtet sich das Formerfordernis
nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch
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darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Den Aktionären der Gesellschaft wird von der jeweils depotführenden Bank zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Formular zur Anmeldung der Teilnahme an der Hauptversammlung übermittelt. Mit diesem Formular kann ein Aktionär, der persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich dort vertreten lassen möchte, eine Eintrittskarte auf seinen Namen oder den des Bevollmächtigten anfordern. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können - müssen aber nicht - zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein auf dieser rückseitig abgedrucktes Vollmachtformular übersandt. Das Vollmachtformular ist außerdem im Internet unter https://serviceware.se/de/investor-relations/hauptversammlung abrufbar. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft erbracht werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: Serviceware SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung unter Erteilung von Weisungen vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls gemäß den vorstehenden Teilnahmebedingungen fristgemäß zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilbesitzes führen. Des Weiteren können - müssen aber nicht - die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, für diese Vollmacht das auf der Homepage der Gesellschaft (https://serviceware.se/de/investor-relations/hauptversammlung) erhältliche Vollmacht- und Weisungsformular verwenden und hiermit dem Stimmrechtsvertreter Weisungen über die Stimmrechtsausübung erteilen. Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen an die auf dem Formular angegebene Adresse versandt werden und aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 14. Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Alternativ ist eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft während der Hauptversammlung durch dort anwesende Aktionäre oder Aktionärsvertreter möglich. Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, im Falle von mehreren bevollmächtigten Personen eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. Tagesordnungsergänzungsverlangen Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals, das entspricht zurzeit 525.000 Stückaktien oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieser Mindestbesitz ist gem. Art. 56 S. 3 SE-VO i.V.m. § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer SE erforderlich. § 50 Abs. 2 SEAG entspricht inhaltlich § 122 Abs. 1 S. 1 AktG. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Eine 90-tägige Vorbesitzzeit des genannten Mindestbesitzes von Aktien i.S.d. § 122 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 1 S. 3 AktG ist gemäß § 50 Abs. 2 SEAG bei der SE keine Voraussetzung für ein Ergänzungsverlangen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu richten, und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 14. April 2019 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen: Serviceware SE Der Verwaltungsrat c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Ergänzungsverlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://serviceware.se/de/investor-relations und dort unter 'Hauptversammlung' bekannt gemacht. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären Jeder Aktionär kann der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge des Verwaltungsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten: Serviceware SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: +49 (0) 89 210 27 298 E-Mail: antraege@linkmarketservices.de Vorbehaltlich Art. 53 SE-VO, § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden wir Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und ggf. der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://serviceware.se/de/investor-relations und dort unter 'Hauptversammlung' veröffentlichen, wenn der Gegenantrag des Aktionärs nebst einer etwaigen Begründung mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum Ablauf des 30. April 2019 (24:00 Uhr), der Gesellschaft unter der vorstehenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugegangen ist. Diese Regelungen gelten gemäß Art. 53 SE-VO, § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers oder von Verwaltungsratsmitgliedern sinngemäß. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Verwaltungsrat einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält. Vorschläge zur Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Verwaltungsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt sind (siehe Art. 53 SE-VO, § 127 S. 3 AktG i.V.m. § 124 Abs. 3 S. 4 und § 125 Abs. 1 S. 5 AktG). Auskunftsrecht des Aktionärs Jedem Aktionär ist gemäß Art. 53 SE-VO, § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Verwaltungsrats erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Weitergehende Erläuterungen/Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://serviceware.se/de/investor-relations und dort unter 'Hauptversammlung'. Informationen zum Datenschutz Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten: Serviceware SE Sebastian Schmidt Carl-Zeiss-Str. 16 65520 Bad Camberg Telefax: +49 6434 94 50-300 E-Mail: Datenschutz-HV@serviceware.se Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an
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Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen
Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von
Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung
beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische
Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder
Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur
in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber
nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung
aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der
Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen
oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung
erforderlich.
Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie
gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten.
Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das
Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich
verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von
unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten
personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche
Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung
sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen
Dateiformat (Recht auf 'Datenportabilität').
Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:
Datenschutz-HV@serviceware.se
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer
Datenschutzaufsichtsbehörde.
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folgender Adresse:
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Carl-Zeiss-Straße 16
65520 Bad Camberg
Tel.: +49 6434 94500
E-Mail: Datenschutz-HV@serviceware.se
Bad Camberg, im April 2019
*Serviceware SE*
_Der Verwaltungsrat_
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Carl-Zeiss-Strasse 16
65520 Bad Camberg
Deutschland
E-Mail: contact@serviceware.se
Internet: https://serviceware.se/
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