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Dow Jones News
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DGAP-HV: Serviceware SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Serviceware SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Bad Camberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Serviceware SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Serviceware SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 
in Bad Camberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-02 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Serviceware SE Bad Camberg _(_nachfolgend '*Gesellschaft*') ISIN 
DE000A2G8X31 
Wertpapier-Kenn-Nr. A2G8X3 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft 
ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, dem 15. Mai 2019, 
um 10 Uhr (MESZ) im Saal der Erlenbachhalle, Horstweg 4, 
in 65520 Bad Camberg 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes für 
   das Rumpfgeschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Verwaltungsrats 
   sowie des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den Angaben 
   gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang 
   mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der 
   Verwaltungsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Verwaltungsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2018* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden 
   Direktoren für das Rumpfgeschäftsjahr 2018* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2018 
   amtierenden geschäftsführenden Direktoren für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis zum 30. November 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die RSM GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, 
   Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019 zu 
   bestellen. Des Weiteren schlägt der Verwaltungsrat vor, die RSM 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 
   Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für 
   eine etwaige prüferische Durchsicht von 
   Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019 zu 
   wählen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern* 
 
   Das Amt aller Mitglieder des Verwaltungsrats endet mit der 
   Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019. Es ist deshalb 
   eine Neuwahl erforderlich. Gemäß Art. 43 Abs. 2, 3 Satz 1 
   SE-VO in Verbindung mit §§ 23 Abs. 1, 24 Abs. 1 Halbsatz 1, 28 
   Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft besteht der Verwaltungsrat aus drei Mitgliedern der 
   Aktionäre, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor diesem Hintergrund vor, folgende 
   Personen in den Verwaltungsrat zu wählen: 
 
   1. Herr Christoph Debus, derzeit 
      Vorstandsvorsitzender (CEO) bei der 
      Thomas Cook Group Airlines Ltd., 
      Geschäftsführer (Managing Director) bei 
      der Thomas Cook Airlines UK Ltd. sowie 
      Verwaltungsratsmitglied der Serviceware 
      SE, wohnhaft in Bad Homburg, 
   2. Herr Harald Popp, derzeit 
      Verwaltungsratsmitglied der Serviceware 
      SE, wohnhaft in Wiesbaden, 
   3. Herr Ingo Bollhöfer, derzeit 
      Verwaltungsratsmitglied der Serviceware 
      SE, wohnhaft in Wiesbaden. 
 
   Die Bestellung aller Verwaltungsratsmitglieder erfolgt jeweils mit 
   Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre nach der 
   Bestellung des jeweiligen Verwaltungsratsmitglieds. 
   Kurze Lebensläufe über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen können für jeden Kandidaten auf der Homepage der 
   Gesellschaft 
 
   https://serviceware.se/de/investor-relations/corporate-governance/ 
 
   abgerufen werden. 
 
   Es gibt die folgenden persönlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären: 
 
   * Herr Harald Popp hält über die dreifff 
     Management GmbH, Bad Camberg, rund 31,40 % 
     der Anteile der Gesellschaft. 
 
   Es besteht in Bezug auf die Kandidaten folgende Mitgliedschaft in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Herr Christoph Debus ist derzeit 
     Aufsichtsratsmitglied der Thomas Cook GmbH 
     sowie Chairman of the Board der Thomas 
     Cook Scandinavia A/S. 
   * Herr Harald Popp und Herr Ingo Bollhöfer 
     sind derzeit Mitglieder des Aufsichtsrats 
     der Catenic AG. 
 
   Im Falle der Wahl von Herrn Debus, Herrn Popp und Herrn Bollhöfer 
   planen diese, Herrn Debus zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu 
   wählen. 
Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung 
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 10.500.000,00 
und ist eingeteilt in 10.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien 
ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 
1,00 und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der Aktien und 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der 
Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 10.500.000. 
Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine 
Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen 
Aktien. 
 
Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
ist eine Anmeldung der Aktionäre erforderlich. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
Serviceware SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
bis spätestens am 
 
8. Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ) 
 
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
ist darüber hinaus der Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine von dem 
depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform (§ 
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung 
erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter 
Nachweisstichtag), also auf den 
 
24. April 2019 (0:00 Uhr MESZ) 
 
und muss der Gesellschaft spätestens am 
 
8. Mai 2019 (24:00 MESZ) 
 
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise 
erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige 
Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur 
Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. 
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für 
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen. 
 
Stimmrechtsausübung 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können 
ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel 
durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen 
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b 
BGB) erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder 
Personen bevollmächtigt werden soll, richtet sich das Formerfordernis 
nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 02, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Serviceware SE: Bekanntmachung der -2-

darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen 
oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, 
weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten 
müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten 
Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen 
Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
Den Aktionären der Gesellschaft wird von der jeweils depotführenden Bank 
zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Formular zur 
Anmeldung der Teilnahme an der Hauptversammlung übermittelt. Mit diesem 
Formular kann ein Aktionär, der persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen oder sich dort vertreten lassen möchte, eine Eintrittskarte 
auf seinen Namen oder den des Bevollmächtigten anfordern. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können - müssen 
aber nicht - zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, welches 
die Gesellschaft hierfür bereithält. Mit der Eintrittskarte wird den 
Aktionären ein auf dieser rückseitig abgedrucktes Vollmachtformular 
übersandt. Das Vollmachtformular ist außerdem im Internet unter 
 
https://serviceware.se/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
abrufbar. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft 
erbracht werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an 
folgende Adresse erfolgen: 
 
Serviceware SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich 
auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung unter Erteilung von Weisungen vertreten lassen können. 
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
ausüben. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich 
ebenfalls gemäß den vorstehenden Teilnahmebedingungen 
fristgemäß zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des 
Anteilbesitzes führen. Des Weiteren können - müssen aber nicht - die 
Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
eine Vollmacht erteilen wollen, für diese Vollmacht das auf der Homepage 
der Gesellschaft 
(https://serviceware.se/de/investor-relations/hauptversammlung) 
erhältliche Vollmacht- und Weisungsformular verwenden und hiermit dem 
Stimmrechtsvertreter Weisungen über die Stimmrechtsausübung erteilen. 
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter müssen an die auf dem Formular angegebene Adresse 
versandt werden und aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 14. 
Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. 
 
Alternativ ist eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der 
Gesellschaft während der Hauptversammlung durch dort anwesende Aktionäre 
oder Aktionärsvertreter möglich. 
 
Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, 
mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch 
berechtigt ist, im Falle von mehreren bevollmächtigten Personen eine oder 
mehrere von diesen zurückzuweisen. 
 
Tagesordnungsergänzungsverlangen 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals, das 
entspricht zurzeit 525.000 Stückaktien oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Dieser Mindestbesitz ist gem. Art. 56 S. 3 SE-VO i.V.m. § 
50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer SE 
erforderlich. § 50 Abs. 2 SEAG entspricht inhaltlich § 122 Abs. 1 S. 1 
AktG. 
 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. Eine 90-tägige Vorbesitzzeit des genannten Mindestbesitzes von 
Aktien i.S.d. § 122 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 1 S. 3 AktG ist gemäß § 
50 Abs. 2 SEAG bei der SE keine Voraussetzung für ein 
Ergänzungsverlangen. 
 
Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Verwaltungsrat der 
Gesellschaft zu richten, und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor 
der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 14. April 2019 
(24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen: 
 
Serviceware SE 
Der Verwaltungsrat 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
 
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits 
mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Ergänzungsverlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien 
zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://serviceware.se/de/investor-relations 
 
und dort unter 'Hauptversammlung' bekannt gemacht. 
 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
Jeder Aktionär kann der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge des 
Verwaltungsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. 
Gegenanträge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung 
sind ausschließlich an folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse zu richten: 
 
Serviceware SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 (0) 89 210 27 298 
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de 
 
Vorbehaltlich Art. 53 SE-VO, § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden wir 
Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs 
und ggf. der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung 
hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://serviceware.se/de/investor-relations 
 
und dort unter 'Hauptversammlung' veröffentlichen, wenn der Gegenantrag 
des Aktionärs nebst einer etwaigen Begründung mindestens 14 Tage vor der 
Versammlung, d. h. bis zum Ablauf des 30. April 2019 (24:00 Uhr), der 
Gesellschaft unter der vorstehenden Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse zugegangen ist. 
 
Diese Regelungen gelten gemäß Art. 53 SE-VO, § 127 AktG für den 
Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers oder von 
Verwaltungsratsmitgliedern sinngemäß. Zusätzlich zu den in § 126 
Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Verwaltungsrat einen 
Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich machen, wenn der 
Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen 
Person enthält. Vorschläge zur Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern müssen 
auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu 
Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Verwaltungsratskandidaten in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt sind (siehe Art. 53 
SE-VO, § 127 S. 3 AktG i.V.m. § 124 Abs. 3 S. 4 und § 125 Abs. 1 S. 5 
AktG). 
 
Auskunftsrecht des Aktionärs 
 
Jedem Aktionär ist gemäß Art. 53 SE-VO, § 131 Abs. 1 AktG auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die 
Auskunftspflicht des Verwaltungsrats erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit 
ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht 
auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. 
 
Weitergehende Erläuterungen/Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://serviceware.se/de/investor-relations 
 
und dort unter 'Hauptversammlung'. 
 
Informationen zum Datenschutz 
 
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der 
Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: 
Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre 
Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die 
Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im 
Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c 
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung 
personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur 
Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die 
Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der 
Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die 
Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten 
unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich 
nicht zur Hauptversammlung anmelden. 
 
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die 
Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten: 
 
Serviceware SE 
Sebastian Schmidt 
Carl-Zeiss-Str. 16 
65520 Bad Camberg 
Telefax: +49 6434 94 50-300 
E-Mail: Datenschutz-HV@serviceware.se 
 
Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 02, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen 
Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von 
Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung 
beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische 
Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder 
Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur 
in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. 
 
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber 
nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung 
aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der 
Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen 
oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung 
erforderlich. 
 
Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie 
gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. 
Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das 
Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich 
verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von 
unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten 
personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche 
Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO 
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung 
sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen 
Dateiformat (Recht auf 'Datenportabilität'). 
 
Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an: 
 
Datenschutz-HV@serviceware.se 
 
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer 
Datenschutzaufsichtsbehörde. 
 
Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie unter 
folgender Adresse: 
 
Serviceware SE 
Carl-Zeiss-Straße 16 
65520 Bad Camberg 
Tel.: +49 6434 94500 
E-Mail: Datenschutz-HV@serviceware.se 
 
Bad Camberg, im April 2019 
 
*Serviceware SE* 
 
_Der Verwaltungsrat_ 
 
2019-04-02 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Serviceware SE 
             Carl-Zeiss-Strasse 16 
             65520 Bad Camberg 
             Deutschland 
E-Mail:      contact@serviceware.se 
Internet:    https://serviceware.se/ 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
794871 2019-04-02 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 02, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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