Anzeige
Mehr »
Freitag, 04.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
+210 % Kursgewinn Year to Date: Neuausrichtung nimmt Fahrt auf - jetzt exklusives CEO-Interview ansehen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
238 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: SPORTTOTAL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in Nürburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: SPORTTOTAL AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SPORTTOTAL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.05.2019 in Nürburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-02 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SPORTTOTAL AG Köln ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 
dem 16. Mai 2019, um 10:00 Uhr (Einlass von 9:30 Uhr an), 
im Gläsernen Studio Nürburgring, ring boulevard, 53520 
Nürburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   SPORTTOTAL AG ('GESELLSCHAFT'), des gebilligten 
   Konzernabschlusses und des zusammengefassten 
   Lageberichts für die GESELLSCHAFT und den Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2018 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung 
   der Hauptversammlung an über die Internetseite der 
   GESELLSCHAFT 
   (https://www.sporttotal.com/investor-relations im 
   Bereich 'Hauptversammlung') zugänglich und werden 
   den Aktionären auf Verlangen unverzüglich kostenlos 
   zugesendet. Ferner werden diese Unterlagen auch in 
   der Hauptversammlung der GESELLSCHAFT zugänglich 
   gemacht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
   und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine 
   etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Zwischenfinanzberichte* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kölner 
   Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschluss- 
   und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht unterjähriger Zwischenfinanzberichte für 
   das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss 
   gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat der 
   Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 
   Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 
   2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag für die Wahl 
   des Abschlussprüfers frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers auferlegt wurde. 
 
   Die Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung 
   Kurt Heller GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Köln, hat gegenüber dem 
   Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, 
   finanziellen, persönlichen oder sonstigen 
   Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und 
   Prüfungsleitern einerseits und der GESELLSCHAFT und 
   ihren Organmitgliedern andererseits bestehen, die 
   Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten 
   Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Dr. Michael Kern, 
   Herrn Jens Reidel und Herrn Hans Jakob Zimmermann 
   endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 
   am 16. Mai 2019. 
 
   Der gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der 
   GESELLSCHAFT aus drei Mitgliedern bestehende 
   Aufsichtsrat setzt sich gemäß den §§ 95, 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) aus von 
   der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Dr. Michael Kern, Köln, 
      Diplom Ökonom, 
   b) Herrn Jens Reidel, Luzern, Schweiz, 
      Kaufmann, 
   c) Herrn Jean Fuchs, Luxemburg, 
      Großherzogtum Luxemburg, 
      Mitglied des Vorstands der 
 
      * Fuchs & Associés Finance S.A., 
        Luxemburg, Großherzogtum 
        Luxemburg, 
      * Fuchs & Insurance S.A., Luxemburg, 
        Großherzogtum Luxemburg, 
      * Alternative Advisors S.A, Luxemburg, 
        Großherzogtum Luxemburg, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung 
   bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
   Beginn der Amtszeit beschließt, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege 
   der Einzelabstimmung über die Kandidaten entscheiden 
   zu lassen. 
 
   Herr Dr. Michael Kern gehört derzeit dem 
   Aufsichtsrat der SPORTTOTAL AG, Köln, und der 
   NanoRepro AG, Marburg, an. Daneben gehört er 
   folgendem vergleichbaren inländischen oder 
   ausländischen Kontrollgremien an: 
 
   Mitglied des Beirats der Brink B.V., Staphorst, 
   Niederlande. 
 
   Es ist beabsichtigt, dass Herr Dr. Michael Kern im 
   Fall seiner Wahl den Vorsitz des Aufsichtsrats 
   übernimmt. 
 
   Herr Jens Reidel gehört derzeit dem Aufsichtsrat der 
   SPORTTOTAL AG, Köln, an. Daneben gehört er keinem 
   anderen Aufsichtsrat oder vergleichbaren 
   inländischen oder ausländischen Kontrollgremium an. 
 
   Herr Jean Fuchs gehört derzeit dem folgenden 
   vergleichbaren inländischen oder ausländischen 
   Kontrollgremium an: 
 
   Mitglied des Verwaltungsrats der JPMorgan Asset 
   Management (Europe) S.à r.l., Luxemburg, 
   Großherzogtum Luxemburg. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes 
   hingewiesen: 
 
   Abgesehen davon, dass Herr Dr. Michael Kern und Herr 
   Jens Reidel bereits gegenwärtig Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der GESELLSCHAFT sind, bestehen nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die 
   Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden 
   Aktionärs maßgebenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Dr. 
   Michael Kern sowie Herrn Jens Reidel einerseits und 
   der GESELLSCHAFT, einem mit der GESELLSCHAFT 
   verbundenen Unternehmen, den Organen der 
   GESELLSCHAFT oder einem direkt oder indirekt mit 
   mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien an 
   der GESELLSCHAFT beteiligten Aktionär andererseits. 
 
   Herr Jean Fuchs steht insofern in geschäftlichen 
   Beziehungen zur GESELLSCHAFT als er gegenwärtig 
   Gespräche über die gemeinsam mit der sporttotal.tv 
   gmbh zu errichtende Sporttotal International S.A. 
   (Luxemburg) und deren Fremdfinanzierung durch einen 
   von Fuchs & Associés Finance S.A. beratenen RAIF 
   führt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 
   Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu 
   erwartenden Zeitaufwand erbringen können. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung 
   abgedruckt. 
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten 
   Kapitals 2013 und die Aufhebung des Bedingten 
   Kapitals 2017/I sowie die entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Die Hauptversammlung der GESELLSCHAFT vom 23. Juli 
   2013 hatte den Vorstand bis zum 22. Juli 2018 
   gemäß Tagesordnungspunkt 6 ermächtigt, auf den 
   Inhaber lautende Options- und/oder 
   Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 
   bis zu EUR 20.000.000,00 mit oder ohne 
   Laufzeitbegrenzung zu begeben oder für solche von 
   mit der GESELLSCHAFT im Sinne von §§ 15 ff. AktG 
   verbundene Unternehmen begebene 
   Teilschuldverschreibungen die Garantie zu 
   übernehmen. Um die Inhaber dieser Options- und/oder 
   Wandelschuldverschreibungen bei Ausübung ihrer 
   Rechte mit Aktien der GESELLSCHAFT bedienen zu 
   können, hatte die Hauptversammlung der GESELLSCHAFT 
   vom 23. Juli 2013 eine bedingte Kapitalerhöhung um 
   bis zu EUR 2.312.263,00 beschlossen ('*Bedingtes 
   Kapital 2013*') und die Satzung der GESELLSCHAFT 
   entsprechend in § 4 Abs. 6 geändert. Der Vorstand 
   hat von der Ermächtigung und dem Bedingten Kapital 
   2013 gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung der 
   GESELLSCHAFT Gebrauch gemacht und 1.842.106 Stück 
   Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 
   EUR 3.500.001,40 (ISIN: DE000A11QCU2/WKN: A11QCU) 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

In unserem kostenlosen Spezialreport erfahren Sie, welche 3 Unternehmen jetzt im Zentrum dieser energiepolitischen Neuausrichtung stehen, und wer vom kommenden Boom der Nuklearindustrie besonders profitieren könnte.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche Aktien besonders von der Energiewende in den USA profitieren dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.