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DGAP-News: SPORTTOTAL AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SPORTTOTAL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in Nürburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-02 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. SPORTTOTAL AG Köln ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 16. Mai 2019, um 10:00 Uhr (Einlass von 9:30 Uhr an), im Gläsernen Studio Nürburgring, ring boulevard, 53520 Nürburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 ein. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPORTTOTAL AG ('GESELLSCHAFT'), des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die GESELLSCHAFT und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2018 Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der GESELLSCHAFT (https://www.sporttotal.com/investor-relations im Bereich 'Hauptversammlung') zugänglich und werden den Aktionären auf Verlangen unverzüglich kostenlos zugesendet. Ferner werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung der GESELLSCHAFT zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Zwischenfinanzberichte* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers auferlegt wurde. Die Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der GESELLSCHAFT und ihren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können. 5. *Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Dr. Michael Kern, Herrn Jens Reidel und Herrn Hans Jakob Zimmermann endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2019. Der gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der GESELLSCHAFT aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Dr. Michael Kern, Köln, Diplom Ökonom, b) Herrn Jens Reidel, Luzern, Schweiz, Kaufmann, c) Herrn Jean Fuchs, Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, Mitglied des Vorstands der * Fuchs & Associés Finance S.A., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, * Fuchs & Insurance S.A., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, * Alternative Advisors S.A, Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Kandidaten entscheiden zu lassen. Herr Dr. Michael Kern gehört derzeit dem Aufsichtsrat der SPORTTOTAL AG, Köln, und der NanoRepro AG, Marburg, an. Daneben gehört er folgendem vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien an: Mitglied des Beirats der Brink B.V., Staphorst, Niederlande. Es ist beabsichtigt, dass Herr Dr. Michael Kern im Fall seiner Wahl den Vorsitz des Aufsichtsrats übernimmt. Herr Jens Reidel gehört derzeit dem Aufsichtsrat der SPORTTOTAL AG, Köln, an. Daneben gehört er keinem anderen Aufsichtsrat oder vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremium an. Herr Jean Fuchs gehört derzeit dem folgenden vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremium an: Mitglied des Verwaltungsrats der JPMorgan Asset Management (Europe) S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Abgesehen davon, dass Herr Dr. Michael Kern und Herr Jens Reidel bereits gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats der GESELLSCHAFT sind, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Dr. Michael Kern sowie Herrn Jens Reidel einerseits und der GESELLSCHAFT, einem mit der GESELLSCHAFT verbundenen Unternehmen, den Organen der GESELLSCHAFT oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der GESELLSCHAFT beteiligten Aktionär andererseits. Herr Jean Fuchs steht insofern in geschäftlichen Beziehungen zur GESELLSCHAFT als er gegenwärtig Gespräche über die gemeinsam mit der sporttotal.tv gmbh zu errichtende Sporttotal International S.A. (Luxemburg) und deren Fremdfinanzierung durch einen von Fuchs & Associés Finance S.A. beratenen RAIF führt. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013 und die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2017/I sowie die entsprechende Satzungsänderung* Die Hauptversammlung der GESELLSCHAFT vom 23. Juli 2013 hatte den Vorstand bis zum 22. Juli 2018 gemäß Tagesordnungspunkt 6 ermächtigt, auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 20.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben oder für solche von mit der GESELLSCHAFT im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen begebene Teilschuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen. Um die Inhaber dieser Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bei Ausübung ihrer Rechte mit Aktien der GESELLSCHAFT bedienen zu können, hatte die Hauptversammlung der GESELLSCHAFT vom 23. Juli 2013 eine bedingte Kapitalerhöhung um bis zu EUR 2.312.263,00 beschlossen ('*Bedingtes Kapital 2013*') und die Satzung der GESELLSCHAFT entsprechend in § 4 Abs. 6 geändert. Der Vorstand hat von der Ermächtigung und dem Bedingten Kapital 2013 gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung der GESELLSCHAFT Gebrauch gemacht und 1.842.106 Stück Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 3.500.001,40 (ISIN: DE000A11QCU2/WKN: A11QCU)
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April 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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