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DGAP-News: SPORTTOTAL AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
SPORTTOTAL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
16.05.2019 in Nürburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-04-02 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SPORTTOTAL AG Köln ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag,
dem 16. Mai 2019, um 10:00 Uhr (Einlass von 9:30 Uhr an),
im Gläsernen Studio Nürburgring, ring boulevard, 53520
Nürburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019
ein.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
SPORTTOTAL AG ('GESELLSCHAFT'), des gebilligten
Konzernabschlusses und des zusammengefassten
Lageberichts für die GESELLSCHAFT und den Konzern
einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des
Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das
Geschäftsjahr 2018
Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung
der Hauptversammlung an über die Internetseite der
GESELLSCHAFT
(https://www.sporttotal.com/investor-relations im
Bereich 'Hauptversammlung') zugänglich und werden
den Aktionären auf Verlangen unverzüglich kostenlos
zugesendet. Ferner werden diese Unterlagen auch in
der Hauptversammlung der GESELLSCHAFT zugänglich
gemacht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine
etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger
Zwischenfinanzberichte*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kölner
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschluss-
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger Zwischenfinanzberichte für
das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss
gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat der
Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2
Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April
2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag für die Wahl
des Abschlussprüfers frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines
bestimmten Abschlussprüfers auferlegt wurde.
Die Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Kurt Heller GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Köln, hat gegenüber dem
Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen,
finanziellen, persönlichen oder sonstigen
Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und
Prüfungsleitern einerseits und der GESELLSCHAFT und
ihren Organmitgliedern andererseits bestehen, die
Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.
5. *Beschlussfassung über die Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern*
Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten
Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Dr. Michael Kern,
Herrn Jens Reidel und Herrn Hans Jakob Zimmermann
endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung
am 16. Mai 2019.
Der gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der
GESELLSCHAFT aus drei Mitgliedern bestehende
Aufsichtsrat setzt sich gemäß den §§ 95, 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) aus von
der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Dr. Michael Kern, Köln,
Diplom Ökonom,
b) Herrn Jens Reidel, Luzern, Schweiz,
Kaufmann,
c) Herrn Jean Fuchs, Luxemburg,
Großherzogtum Luxemburg,
Mitglied des Vorstands der
* Fuchs & Associés Finance S.A.,
Luxemburg, Großherzogtum
Luxemburg,
* Fuchs & Insurance S.A., Luxemburg,
Großherzogtum Luxemburg,
* Alternative Advisors S.A, Luxemburg,
Großherzogtum Luxemburg,
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung
bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege
der Einzelabstimmung über die Kandidaten entscheiden
zu lassen.
Herr Dr. Michael Kern gehört derzeit dem
Aufsichtsrat der SPORTTOTAL AG, Köln, und der
NanoRepro AG, Marburg, an. Daneben gehört er
folgendem vergleichbaren inländischen oder
ausländischen Kontrollgremien an:
Mitglied des Beirats der Brink B.V., Staphorst,
Niederlande.
Es ist beabsichtigt, dass Herr Dr. Michael Kern im
Fall seiner Wahl den Vorsitz des Aufsichtsrats
übernimmt.
Herr Jens Reidel gehört derzeit dem Aufsichtsrat der
SPORTTOTAL AG, Köln, an. Daneben gehört er keinem
anderen Aufsichtsrat oder vergleichbaren
inländischen oder ausländischen Kontrollgremium an.
Herr Jean Fuchs gehört derzeit dem folgenden
vergleichbaren inländischen oder ausländischen
Kontrollgremium an:
Mitglied des Verwaltungsrats der JPMorgan Asset
Management (Europe) S.à r.l., Luxemburg,
Großherzogtum Luxemburg.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes
hingewiesen:
Abgesehen davon, dass Herr Dr. Michael Kern und Herr
Jens Reidel bereits gegenwärtig Mitglieder des
Aufsichtsrats der GESELLSCHAFT sind, bestehen nach
Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die
Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden
Aktionärs maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Dr.
Michael Kern sowie Herrn Jens Reidel einerseits und
der GESELLSCHAFT, einem mit der GESELLSCHAFT
verbundenen Unternehmen, den Organen der
GESELLSCHAFT oder einem direkt oder indirekt mit
mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien an
der GESELLSCHAFT beteiligten Aktionär andererseits.
Herr Jean Fuchs steht insofern in geschäftlichen
Beziehungen zur GESELLSCHAFT als er gegenwärtig
Gespräche über die gemeinsam mit der sporttotal.tv
gmbh zu errichtende Sporttotal International S.A.
(Luxemburg) und deren Fremdfinanzierung durch einen
von Fuchs & Associés Finance S.A. beratenen RAIF
führt.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen
Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu
erwartenden Zeitaufwand erbringen können.
Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung
abgedruckt.
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten
Kapitals 2013 und die Aufhebung des Bedingten
Kapitals 2017/I sowie die entsprechende
Satzungsänderung*
Die Hauptversammlung der GESELLSCHAFT vom 23. Juli
2013 hatte den Vorstand bis zum 22. Juli 2018
gemäß Tagesordnungspunkt 6 ermächtigt, auf den
Inhaber lautende Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von
bis zu EUR 20.000.000,00 mit oder ohne
Laufzeitbegrenzung zu begeben oder für solche von
mit der GESELLSCHAFT im Sinne von §§ 15 ff. AktG
verbundene Unternehmen begebene
Teilschuldverschreibungen die Garantie zu
übernehmen. Um die Inhaber dieser Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen bei Ausübung ihrer
Rechte mit Aktien der GESELLSCHAFT bedienen zu
können, hatte die Hauptversammlung der GESELLSCHAFT
vom 23. Juli 2013 eine bedingte Kapitalerhöhung um
bis zu EUR 2.312.263,00 beschlossen ('*Bedingtes
Kapital 2013*') und die Satzung der GESELLSCHAFT
entsprechend in § 4 Abs. 6 geändert. Der Vorstand
hat von der Ermächtigung und dem Bedingten Kapital
2013 gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung der
GESELLSCHAFT Gebrauch gemacht und 1.842.106 Stück
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von
EUR 3.500.001,40 (ISIN: DE000A11QCU2/WKN: A11QCU)
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April 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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