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DGAP-News: AIXTRON SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung AIXTRON SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-02 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. AIXTRON SE Herzogenrath ISIN DE000A0WMPJ6 / WKN A0WMPJ ISIN DE000A2TSNX1 /WKN A2TSNX Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre der AIXTRON SE mit dem Sitz in Herzogenrath zu der am Mittwoch, den 15. Mai 2019, um 10:00 Uhr MESZ im Hotel Pullman Aachen Quellenhof, Monheimsallee 52, 52062 Aachen, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2018 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs Diese Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv abrufbar. Sie werden auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und dort erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2018 wird auf neue Rechnung vorgetragen; es wird keine Dividende für das Geschäftsjahr 2018 gezahlt. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der AIXTRON SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat* Von der Hauptversammlung sind insgesamt drei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Mit Beendigung der am 15. Mai 2019 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Kim Schindelhauer und Prof. Dr. Wolfgang Blättchen. Dr. Martin Komischke ist mit Wirkung zum Ablauf der am 15. Mai 2019 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung aus persönlichen Gründen von seinem Aufsichtsratsmandat zurückgetreten. Herr Prof. Dr. Blättchen steht nach mehr als 20-jähriger engagierter Mitgliedschaft nicht zur Wiederwahl zur Verfügung, Herr Schindelhauer stellt sich für eine verkürzte Amtsdauer von 3 Jahren erneut zur Verfügung. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ('SE-Verordnung'), § 17 SE-Ausführungsgesetz in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung der AIXTRON SE aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die nachfolgend unter lit. a) genannte Person mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat der AIXTRON SE zu wählen: a) Herrn Kim Schindelhauer, geboren am 28.05.1953 in Essen und wohnhaft in Hamburg/Deutschland, Diplom-Kaufmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats der AIXTRON SE, Herzogenrath/Deutschland Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, die nachfolgend unter lit. b) und c) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat der AIXTRON SE zu wählen: b) Frau Prof. Dr. Anna Gersbacher, geboren am 19.11.1984 in Freiburg im Breisgau und wohnhaft in Burghaun/Deutschland, Diplom-Kauffrau, Wirtschaftsprüferin / Steuerberaterin, Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Hochschule Heilbronn/Deutschland c) Herrn Frits van Hout, geboren am 20.06.1960 in Emmerich und wohnhaft in Retie/Belgien, Diplom-Physiker, Vorstandsmitglied der ASML Holding N.V., Veldhoven/Niederlande Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat im Jahr 2010 beschlossen und sind einschließlich des Stands der Umsetzung im Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Dieser ist im Geschäftsbericht 2018 enthalten und Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die über unsere Internetseite unter www.aixtron.com/hv zugänglich sind. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass alle Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand für die Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats aufbringen können. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Für den Fall der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten in den Aufsichtsrat schlägt der Aufsichtsrat Herrn Kim Schindelhauer, der die Position des Vorsitzenden des Aufsichtsrats innehat, erneut zur Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats vor, um insbesondere von seinen profunden Kenntnissen der Gesellschaft, des AIXTRON Konzerns und des gesamten Sektors, in dem AIXTRON tätig ist, zu profitieren. Frau Professor Dr. Gersbacher wird vornehmlich aufgrund Ihrer umfassenden Kenntnisse in den Bereichen Rechnungslegung, interne Kontrollverfahren und Abschlussprüfung zur Wahl vorgeschlagen. Sie erfüllt die Voraussetzungen eines Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG und soll dem Aufsichtsrat nach ihrer Wahl nach Maßgabe der Ziffer 5.3.2 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex auch für den Vorsitz des Prüfungsausschusses vorgeschlagen werden. Herr van Hout wird insbesondere aufgrund seiner tiefgreifenden Managementerfahrung und langjährigen Erfahrung in der Zulieferindustrie für die Halbleiterbranche zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen und soll den stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrats übernehmen. *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* Herr Frits van Hout ist Mitglied des Aufsichtsrats der Bambi Belt Holding B.V. in Eindhoven / Niederlande. Darüber hinaus ist er nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Weder Frau Prof. Dr. Gersbacher noch Herr Schindelhauer sind Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat Herr Kim Schindelhauer ist bereits Vorsitzender des Aufsichtsrats der AIXTRON SE. Abgesehen davon bestehen nach Einschätzung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und des Aufsichtsrats zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der AIXTRON SE oder deren Konzernunternehmen, ihren Organen oder einem wesentlich an ihr beteiligten Aktionär oder einen mit diesem verbundenen Unternehmen keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Ergänzende Angaben zu dem vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere auch deren Lebensläufe, sind auf der Internetseite von AIXTRON unter www.aixtron.com/hv abrufbar. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019*
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April 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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