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DGAP-News: AIXTRON SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AIXTRON SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
15.05.2019 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-04-02 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AIXTRON SE Herzogenrath ISIN DE000A0WMPJ6 / WKN A0WMPJ
ISIN DE000A2TSNX1 /WKN A2TSNX Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die
Aktionäre der AIXTRON SE mit dem Sitz in Herzogenrath
zu der am Mittwoch, den 15. Mai 2019, um 10:00 Uhr MESZ
im
Hotel Pullman Aachen Quellenhof,
Monheimsallee 52,
52062 Aachen, stattfindenden *ordentlichen
Hauptversammlung* ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2018 und des
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018, des Konzernlageberichts für
das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a
Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs
Diese Unterlagen sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv
abrufbar. Sie werden auch in der
Hauptversammlung zugänglich gemacht und dort
erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt und den
Jahresabschluss damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt
1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der
Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2018 wird
auf neue Rechnung vorgetragen; es wird keine
Dividende für das Geschäftsjahr 2018 gezahlt.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für
das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands der AIXTRON SE für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE
für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl zum
Aufsichtsrat*
Von der Hauptversammlung sind insgesamt drei
neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Mit
Beendigung der am 15. Mai 2019 stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung endet die
Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Kim
Schindelhauer und Prof. Dr. Wolfgang
Blättchen. Dr. Martin Komischke ist mit
Wirkung zum Ablauf der am 15. Mai 2019
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
aus persönlichen Gründen von seinem
Aufsichtsratsmandat zurückgetreten. Herr
Prof. Dr. Blättchen steht nach mehr als
20-jähriger engagierter Mitgliedschaft nicht
zur Wiederwahl zur Verfügung, Herr
Schindelhauer stellt sich für eine verkürzte
Amtsdauer von 3 Jahren erneut zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art.
40 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über
das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
('SE-Verordnung'), § 17 SE-Ausführungsgesetz
in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung der
AIXTRON SE aus fünf Mitgliedern zusammen, die
von der Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die
nachfolgend unter lit. a) genannte Person mit
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am
15. Mai 2019 für den Zeitraum bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt, in den Aufsichtsrat der
AIXTRON SE zu wählen:
a) Herrn Kim Schindelhauer, geboren am
28.05.1953 in Essen und wohnhaft in
Hamburg/Deutschland, Diplom-Kaufmann,
Vorsitzender des Aufsichtsrats der
AIXTRON SE, Herzogenrath/Deutschland
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, die
nachfolgend unter lit. b) und c) genannten
Personen mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 15. Mai 2019 für den
Zeitraum bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in
den Aufsichtsrat der AIXTRON SE zu wählen:
b) Frau Prof. Dr. Anna Gersbacher, geboren
am 19.11.1984 in Freiburg im Breisgau und
wohnhaft in Burghaun/Deutschland,
Diplom-Kauffrau, Wirtschaftsprüferin /
Steuerberaterin, Professorin für
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
Hochschule Heilbronn/Deutschland
c) Herrn Frits van Hout, geboren am
20.06.1960 in Emmerich und wohnhaft in
Retie/Belgien, Diplom-Physiker,
Vorstandsmitglied der ASML Holding N.V.,
Veldhoven/Niederlande
Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich
auf die Empfehlung des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats,
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und
streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil
wurden vom Aufsichtsrat im Jahr 2010
beschlossen und sind einschließlich des
Stands der Umsetzung im
Corporate-Governance-Bericht zum
Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Dieser ist
im Geschäftsbericht 2018 enthalten und
Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1
genannten Unterlagen, die über unsere
Internetseite unter
www.aixtron.com/hv
zugänglich sind.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer
5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate
Governance Kodex vergewissert, dass alle
Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand für
die Tätigkeit als Mitglieder des
Aufsichtsrats aufbringen können.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum
Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Für den Fall der Wahl der vorgeschlagenen
Kandidaten in den Aufsichtsrat schlägt der
Aufsichtsrat Herrn Kim Schindelhauer, der die
Position des Vorsitzenden des Aufsichtsrats
innehat, erneut zur Wahl zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrats vor, um insbesondere von seinen
profunden Kenntnissen der Gesellschaft, des
AIXTRON Konzerns und des gesamten Sektors, in
dem AIXTRON tätig ist, zu profitieren. Frau
Professor Dr. Gersbacher wird vornehmlich
aufgrund Ihrer umfassenden Kenntnisse in den
Bereichen Rechnungslegung, interne
Kontrollverfahren und Abschlussprüfung zur
Wahl vorgeschlagen. Sie erfüllt die
Voraussetzungen eines Finanzexperten im Sinne
des § 100 Abs. 5 AktG und soll dem
Aufsichtsrat nach ihrer Wahl nach
Maßgabe der Ziffer 5.3.2 Abs. 3 des
Deutschen Corporate Governance Kodex auch für
den Vorsitz des Prüfungsausschusses
vorgeschlagen werden. Herr van Hout wird
insbesondere aufgrund seiner tiefgreifenden
Managementerfahrung und langjährigen
Erfahrung in der Zulieferindustrie für die
Halbleiterbranche zur Wahl in den
Aufsichtsrat vorgeschlagen und soll den
stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrats
übernehmen.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG:*
Herr Frits van Hout ist Mitglied des
Aufsichtsrats der Bambi Belt Holding B.V. in
Eindhoven / Niederlande. Darüber hinaus ist
er nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Weder Frau Prof. Dr. Gersbacher noch Herr
Schindelhauer sind Mitglied in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8
des Deutschen Corporate Governance Kodex:*
Der zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagene Kandidat Herr Kim
Schindelhauer ist bereits Vorsitzender des
Aufsichtsrats der AIXTRON SE. Abgesehen davon
bestehen nach Einschätzung des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und
des Aufsichtsrats zwischen den
vorgeschlagenen Kandidaten und der AIXTRON SE
oder deren Konzernunternehmen, ihren Organen
oder einem wesentlich an ihr beteiligten
Aktionär oder einen mit diesem verbundenen
Unternehmen keine maßgebenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex, die
nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein
objektiv urteilender Aktionär für seine
Wahlentscheidung als maßgebend ansehen
würde.
Ergänzende Angaben zu dem vorgeschlagenen
Kandidaten, insbesondere auch deren
Lebensläufe, sind auf der Internetseite von
AIXTRON unter
www.aixtron.com/hv
abrufbar.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
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April 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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