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DGAP-HV: AIXTRON SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: AIXTRON SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
AIXTRON SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
15.05.2019 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-02 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
AIXTRON SE Herzogenrath ISIN DE000A0WMPJ6 / WKN A0WMPJ 
ISIN DE000A2TSNX1 /WKN A2TSNX Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die 
Aktionäre der AIXTRON SE mit dem Sitz in Herzogenrath 
zu der am Mittwoch, den 15. Mai 2019, um 10:00 Uhr MESZ 
im 
Hotel Pullman Aachen Quellenhof, 
Monheimsallee 52, 
52062 Aachen, stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung* ein. 
I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2018 und des 
   Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018, des Konzernlageberichts für 
   das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a 
   Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs 
 
   Diese Unterlagen sind von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.aixtron.com/hv 
 
   abrufbar. Sie werden auch in der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht und dort 
   erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit gemäß § 172 AktG 
   festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 
   1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
   Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2018 wird 
   auf neue Rechnung vorgetragen; es wird keine 
   Dividende für das Geschäftsjahr 2018 gezahlt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands der AIXTRON SE für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Von der Hauptversammlung sind insgesamt drei 
   neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Mit 
   Beendigung der am 15. Mai 2019 stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung endet die 
   Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Kim 
   Schindelhauer und Prof. Dr. Wolfgang 
   Blättchen. Dr. Martin Komischke ist mit 
   Wirkung zum Ablauf der am 15. Mai 2019 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
   aus persönlichen Gründen von seinem 
   Aufsichtsratsmandat zurückgetreten. Herr 
   Prof. Dr. Blättchen steht nach mehr als 
   20-jähriger engagierter Mitgliedschaft nicht 
   zur Wiederwahl zur Verfügung, Herr 
   Schindelhauer stellt sich für eine verkürzte 
   Amtsdauer von 3 Jahren erneut zur Verfügung. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 
   40 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 
   2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über 
   das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) 
   ('SE-Verordnung'), § 17 SE-Ausführungsgesetz 
   in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung der 
   AIXTRON SE aus fünf Mitgliedern zusammen, die 
   von der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die 
   nachfolgend unter lit. a) genannte Person mit 
   Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 
   15. Mai 2019 für den Zeitraum bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt, in den Aufsichtsrat der 
   AIXTRON SE zu wählen: 
 
   a) Herrn Kim Schindelhauer, geboren am 
      28.05.1953 in Essen und wohnhaft in 
      Hamburg/Deutschland, Diplom-Kaufmann, 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
      AIXTRON SE, Herzogenrath/Deutschland 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, die 
   nachfolgend unter lit. b) und c) genannten 
   Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 15. Mai 2019 für den 
   Zeitraum bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat der AIXTRON SE zu wählen: 
 
   b) Frau Prof. Dr. Anna Gersbacher, geboren 
      am 19.11.1984 in Freiburg im Breisgau und 
      wohnhaft in Burghaun/Deutschland, 
      Diplom-Kauffrau, Wirtschaftsprüferin / 
      Steuerberaterin, Professorin für 
      Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 
      Hochschule Heilbronn/Deutschland 
   c) Herrn Frits van Hout, geboren am 
      20.06.1960 in Emmerich und wohnhaft in 
      Retie/Belgien, Diplom-Physiker, 
      Vorstandsmitglied der ASML Holding N.V., 
      Veldhoven/Niederlande 
 
   Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich 
   auf die Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats, 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für 
   seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und 
   streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil 
   wurden vom Aufsichtsrat im Jahr 2010 
   beschlossen und sind einschließlich des 
   Stands der Umsetzung im 
   Corporate-Governance-Bericht zum 
   Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Dieser ist 
   im Geschäftsbericht 2018 enthalten und 
   Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 
   genannten Unterlagen, die über unsere 
   Internetseite unter 
 
   www.aixtron.com/hv 
 
   zugänglich sind. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 
   5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vergewissert, dass alle 
   Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand für 
   die Tätigkeit als Mitglieder des 
   Aufsichtsrats aufbringen können. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Für den Fall der Wahl der vorgeschlagenen 
   Kandidaten in den Aufsichtsrat schlägt der 
   Aufsichtsrat Herrn Kim Schindelhauer, der die 
   Position des Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   innehat, erneut zur Wahl zum Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats vor, um insbesondere von seinen 
   profunden Kenntnissen der Gesellschaft, des 
   AIXTRON Konzerns und des gesamten Sektors, in 
   dem AIXTRON tätig ist, zu profitieren. Frau 
   Professor Dr. Gersbacher wird vornehmlich 
   aufgrund Ihrer umfassenden Kenntnisse in den 
   Bereichen Rechnungslegung, interne 
   Kontrollverfahren und Abschlussprüfung zur 
   Wahl vorgeschlagen. Sie erfüllt die 
   Voraussetzungen eines Finanzexperten im Sinne 
   des § 100 Abs. 5 AktG und soll dem 
   Aufsichtsrat nach ihrer Wahl nach 
   Maßgabe der Ziffer 5.3.2 Abs. 3 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex auch für 
   den Vorsitz des Prüfungsausschusses 
   vorgeschlagen werden. Herr van Hout wird 
   insbesondere aufgrund seiner tiefgreifenden 
   Managementerfahrung und langjährigen 
   Erfahrung in der Zulieferindustrie für die 
   Halbleiterbranche zur Wahl in den 
   Aufsichtsrat vorgeschlagen und soll den 
   stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrats 
   übernehmen. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
   AktG:* 
 
   Herr Frits van Hout ist Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Bambi Belt Holding B.V. in 
   Eindhoven / Niederlande. Darüber hinaus ist 
   er nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Weder Frau Prof. Dr. Gersbacher noch Herr 
   Schindelhauer sind Mitglied in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex:* 
 
   Der zur Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagene Kandidat Herr Kim 
   Schindelhauer ist bereits Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats der AIXTRON SE. Abgesehen davon 
   bestehen nach Einschätzung des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und 
   des Aufsichtsrats zwischen den 
   vorgeschlagenen Kandidaten und der AIXTRON SE 
   oder deren Konzernunternehmen, ihren Organen 
   oder einem wesentlich an ihr beteiligten 
   Aktionär oder einen mit diesem verbundenen 
   Unternehmen keine maßgebenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex, die 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein 
   objektiv urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
   würde. 
 
   Ergänzende Angaben zu dem vorgeschlagenen 
   Kandidaten, insbesondere auch deren 
   Lebensläufe, sind auf der Internetseite von 
   AIXTRON unter 
 
   www.aixtron.com/hv 
 
   abrufbar. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 

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