Anzeige
Mehr »
Donnerstag, 03.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Nach dem Genius Act: Dieses börsennotierte XRP-Unternehmen greift im Token-Finanzmarkt an!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
366 Leser
Artikel bewerten:
(3)

DGAP-HV: AIXTRON SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: AIXTRON SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: AIXTRON SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
AIXTRON SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
15.05.2019 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-02 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
AIXTRON SE Herzogenrath ISIN DE000A0WMPJ6 / WKN A0WMPJ 
ISIN DE000A2TSNX1 /WKN A2TSNX Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die 
Aktionäre der AIXTRON SE mit dem Sitz in Herzogenrath 
zu der am Mittwoch, den 15. Mai 2019, um 10:00 Uhr MESZ 
im 
Hotel Pullman Aachen Quellenhof, 
Monheimsallee 52, 
52062 Aachen, stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung* ein. 
I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2018 und des 
   Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018, des Konzernlageberichts für 
   das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a 
   Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs 
 
   Diese Unterlagen sind von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.aixtron.com/hv 
 
   abrufbar. Sie werden auch in der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht und dort 
   erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit gemäß § 172 AktG 
   festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 
   1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
   Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2018 wird 
   auf neue Rechnung vorgetragen; es wird keine 
   Dividende für das Geschäftsjahr 2018 gezahlt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands der AIXTRON SE für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Von der Hauptversammlung sind insgesamt drei 
   neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Mit 
   Beendigung der am 15. Mai 2019 stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung endet die 
   Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Kim 
   Schindelhauer und Prof. Dr. Wolfgang 
   Blättchen. Dr. Martin Komischke ist mit 
   Wirkung zum Ablauf der am 15. Mai 2019 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
   aus persönlichen Gründen von seinem 
   Aufsichtsratsmandat zurückgetreten. Herr 
   Prof. Dr. Blättchen steht nach mehr als 
   20-jähriger engagierter Mitgliedschaft nicht 
   zur Wiederwahl zur Verfügung, Herr 
   Schindelhauer stellt sich für eine verkürzte 
   Amtsdauer von 3 Jahren erneut zur Verfügung. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 
   40 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 
   2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über 
   das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) 
   ('SE-Verordnung'), § 17 SE-Ausführungsgesetz 
   in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung der 
   AIXTRON SE aus fünf Mitgliedern zusammen, die 
   von der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die 
   nachfolgend unter lit. a) genannte Person mit 
   Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 
   15. Mai 2019 für den Zeitraum bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt, in den Aufsichtsrat der 
   AIXTRON SE zu wählen: 
 
   a) Herrn Kim Schindelhauer, geboren am 
      28.05.1953 in Essen und wohnhaft in 
      Hamburg/Deutschland, Diplom-Kaufmann, 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
      AIXTRON SE, Herzogenrath/Deutschland 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, die 
   nachfolgend unter lit. b) und c) genannten 
   Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 15. Mai 2019 für den 
   Zeitraum bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat der AIXTRON SE zu wählen: 
 
   b) Frau Prof. Dr. Anna Gersbacher, geboren 
      am 19.11.1984 in Freiburg im Breisgau und 
      wohnhaft in Burghaun/Deutschland, 
      Diplom-Kauffrau, Wirtschaftsprüferin / 
      Steuerberaterin, Professorin für 
      Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 
      Hochschule Heilbronn/Deutschland 
   c) Herrn Frits van Hout, geboren am 
      20.06.1960 in Emmerich und wohnhaft in 
      Retie/Belgien, Diplom-Physiker, 
      Vorstandsmitglied der ASML Holding N.V., 
      Veldhoven/Niederlande 
 
   Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich 
   auf die Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats, 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für 
   seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und 
   streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil 
   wurden vom Aufsichtsrat im Jahr 2010 
   beschlossen und sind einschließlich des 
   Stands der Umsetzung im 
   Corporate-Governance-Bericht zum 
   Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Dieser ist 
   im Geschäftsbericht 2018 enthalten und 
   Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 
   genannten Unterlagen, die über unsere 
   Internetseite unter 
 
   www.aixtron.com/hv 
 
   zugänglich sind. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 
   5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vergewissert, dass alle 
   Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand für 
   die Tätigkeit als Mitglieder des 
   Aufsichtsrats aufbringen können. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Für den Fall der Wahl der vorgeschlagenen 
   Kandidaten in den Aufsichtsrat schlägt der 
   Aufsichtsrat Herrn Kim Schindelhauer, der die 
   Position des Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   innehat, erneut zur Wahl zum Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats vor, um insbesondere von seinen 
   profunden Kenntnissen der Gesellschaft, des 
   AIXTRON Konzerns und des gesamten Sektors, in 
   dem AIXTRON tätig ist, zu profitieren. Frau 
   Professor Dr. Gersbacher wird vornehmlich 
   aufgrund Ihrer umfassenden Kenntnisse in den 
   Bereichen Rechnungslegung, interne 
   Kontrollverfahren und Abschlussprüfung zur 
   Wahl vorgeschlagen. Sie erfüllt die 
   Voraussetzungen eines Finanzexperten im Sinne 
   des § 100 Abs. 5 AktG und soll dem 
   Aufsichtsrat nach ihrer Wahl nach 
   Maßgabe der Ziffer 5.3.2 Abs. 3 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex auch für 
   den Vorsitz des Prüfungsausschusses 
   vorgeschlagen werden. Herr van Hout wird 
   insbesondere aufgrund seiner tiefgreifenden 
   Managementerfahrung und langjährigen 
   Erfahrung in der Zulieferindustrie für die 
   Halbleiterbranche zur Wahl in den 
   Aufsichtsrat vorgeschlagen und soll den 
   stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrats 
   übernehmen. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
   AktG:* 
 
   Herr Frits van Hout ist Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Bambi Belt Holding B.V. in 
   Eindhoven / Niederlande. Darüber hinaus ist 
   er nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Weder Frau Prof. Dr. Gersbacher noch Herr 
   Schindelhauer sind Mitglied in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex:* 
 
   Der zur Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagene Kandidat Herr Kim 
   Schindelhauer ist bereits Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats der AIXTRON SE. Abgesehen davon 
   bestehen nach Einschätzung des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und 
   des Aufsichtsrats zwischen den 
   vorgeschlagenen Kandidaten und der AIXTRON SE 
   oder deren Konzernunternehmen, ihren Organen 
   oder einem wesentlich an ihr beteiligten 
   Aktionär oder einen mit diesem verbundenen 
   Unternehmen keine maßgebenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex, die 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein 
   objektiv urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
   würde. 
 
   Ergänzende Angaben zu dem vorgeschlagenen 
   Kandidaten, insbesondere auch deren 
   Lebensläufe, sind auf der Internetseite von 
   AIXTRON unter 
 
   www.aixtron.com/hv 
 
   abrufbar. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: AIXTRON SE: Bekanntmachung der -2-

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu wählen. 
 
   Für die Prüfungsaufgaben im Geschäftsjahr 
   2019 wird von Deloitte ein neues Prüfungsteam 
   mit dem leitenden Revisor Herrn André 
   Bedenbecker eingesetzt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner 
   Empfehlung erklärt, dass diese frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte 
   gemäß Art. 16 Abs. 2 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014) ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 
   Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   auferlegt wurde. 
II. Weitere Angaben und Hinweise 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
hat die AIXTRON SE insgesamt 112.927.320 Stückaktien 
ausgegeben, die 112.927.320 Stimmen gewähren. Jede 
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält 
jedoch im Zeitpunkt der Einberufung 1.087.305 Stück 
eigene Aktien, sodass die Zahl der stimmberechtigten 
Aktien 111.840.015 Stück beträgt. 
 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder 
durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nach § 20 der Satzung unserer 
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 
Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen 
sind und sich entweder mit dem im Anmeldebogen 
enthaltenen Formular oder elektronisch unter Nutzung 
des passwortgeschützten Internetservice gemäß des 
von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens unter der 
Internetadresse 
 
www.aixtron.com/hv 
 
oder über die Aktionärs-App 'BetterSmart' gemäß 
des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens oder 
in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter 
der nachfolgend genannten Anmeldeadresse bei der 
Gesellschaft angemeldet haben: 
 
 AIXTRON SE 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Telefax: +49 (89) 889 690 633 
 E-Mail: aixtron@better-orange.de 
 
Die Aktionärs-App kann kostenfrei über die gängigen 
App-Marktplätze ('App Store' / 'Play Store') 
heruntergeladen werden. 
 
Der Anmeldebogen sowie die individuellen Zugangsdaten 
für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.aixtron.com/hv 
 
bzw. für die Nutzung der Aktionärs-App 'BetterSmart' 
werden den Aktionären zusammen mit der 
Hauptversammlungseinladung per Post oder - sofern sie 
sich bereits für den E-Mail-Versand registriert haben - 
per E-Mail übersandt. Der Anmeldebogen kann auch auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.aixtron.com/hv 
 
heruntergeladen und zudem unter der oben genannten 
Anmeldeadresse der AIXTRON SE postalisch, per Fax oder 
per E-Mail angefordert werden. 
 
Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des 
 
8. Mai 2019 (24:00 MESZ) 
 
bei der Gesellschaft eingegangen sein. 
 
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der 
am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
eingetragene Aktienbestand maßgebend. Es wird 
darauf hingewiesen, dass nach § 20 Ziffer 2 Satz 2 der 
Satzung Löschungen und Neueintragungen im 
Aktienregister in den letzten sechs Tagen vor der 
Hauptversammlung und am Tag der Hauptversammlung, d.h. 
in der Zeit vom 9. Mai 2019 bis einschließlich dem 
15. Mai 2019 nicht stattfinden. Technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. Technical 
Record Date) ist daher der Ablauf, d.h. 24:00 Uhr MESZ, 
des *8. Mai 2019*. Bitte beachten Sie, dass die Aktien 
durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung _nicht_ 
gesperrt oder blockiert werden. Aktionäre können daher 
auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung 
weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. 
den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der 
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. 
 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Bevollmächtigte* 
 
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht 
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, 
können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, 
auch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, 
ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft sowie grundsätzlich auch der Widerruf der 
Vollmacht bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein 
Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Weitere 
Informationen zur Vollmachtserteilung finden sich in 
den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
unter anderem dadurch geführt werden, dass der 
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch 
durch Übermittlung des Nachweises per Post, per 
Fax oder per E-Mail an die oben genannte Anmeldeadresse 
der AIXTRON SE. 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der 
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den 
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Ein solcher 
Widerruf erfolgt zudem formfrei durch persönliches 
Erscheinen auf der Hauptversammlung. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht die 
Formulare zu verwenden, welche die Gesellschaft hierfür 
bereithält. 
 
Die Formulare zur Erteilung einer Vollmacht werden dem 
Einladungsschreiben beigefügt und können auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.aixtron.com/hv 
 
heruntergeladen sowie unter der oben genannten 
Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail 
angefordert werden. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder 
einer von § 135 Abs. 8 AktG erfassten 
Aktionärsvereinigung oder Person oder eines nach § 135 
Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten 
Instituts oder Unternehmens sowie für den Widerruf und 
den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. Ein Kreditinstitut darf das Stimmrecht für 
Namensaktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber 
es aber im Aktienregister eingetragen ist, nur auf 
Grund einer Ermächtigung ausüben. 
 
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Stimmrechtsvertreter* 
 
Die Gesellschaft bietet teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung 
weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Vollmacht und 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter sind entweder elektronisch unter 
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice 
gemäß des von der Gesellschaft festgelegten 
Verfahrens unter der Internetadresse 
 
www.aixtron.com/hv 
 
bzw. über die Aktionärs-App 'BetterSmart' gemäß 
des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens oder 
in Textform zu erteilen. 
 
Die Zugangsdaten für die Nutzung des 
passwortgeschützten Internetservice bzw. für die 
Nutzung der Aktionärs-App 'BetterSmart' und das 
Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
werden dem Einladungsschreiben beigefügt. Das Formular 
kann zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse der 
AIXTRON SE postalisch, per Fax oder per E-Mail 
angefordert werden. Ferner steht ein neutrales Formular 
zusammen mit weiteren Informationen zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.aixtron.com/hv 
 
zum Herunterladen bereit. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden 
gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis 
zum *14. Mai 2019, 18:00 Uhr MESZ* (Eingang bei der 
Gesellschaft), postalisch, per Fax oder per E-Mail an 
die oben genannte Anmeldeadresse der AIXTRON SE zu 
übermitteln. Gleiches gilt für die Änderung und 
den Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen. Der 
passwortgeschützte Internetservice unter der 
Internetadresse 
 
www.aixtron.com/hv 
 
bzw. die Aktionärs-App 'BetterSmart' gemäß dem von 
der Gesellschaft festgelegten Verfahren steht 
Aktionären zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
ebenfalls zur Verfügung. Änderungen und der 
Widerruf von bereits erteilten Vollmachten nebst 
Weisungen über den passwortgeschützten Internetservice 
bzw. die Aktionärs-App 'BetterSmart' sind bis zum *14. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

Mai 2019, 18:00 Uhr MESZ*, möglich. Die persönliche 
Teilnahme an der Hauptversammlung gilt automatisch als 
Widerruf der zuvor an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und 
Weisungen. 
 
5. 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
können ihre Stimme durch Briefwahl abgeben, ohne an der 
Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Ausübung des 
Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen 
eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig bis 
zum Ablauf des *8. Mai 2019, 24:00 MESZ*, (Eingang bei 
der Gesellschaft) angemeldet sind. 
 
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt dann 
entweder schriftlich oder elektronisch unter der oben 
genannten Anmeldeadresse der AIXTRON SE oder unter 
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter 
der Internetadresse 
 
www.aixtron.com/hv 
 
bzw. durch Nutzung der Aktionärs-App 'BetterSmart' 
gemäß des von der Gesellschaft festgelegten 
Verfahrens und muss spätestens bis zum 
 
14. Mai 2019, 18:00 Uhr MESZ 
 
bei der Gesellschaft eingegangen sein. 
 
Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl wird 
dem Einladungsschreiben beigefügt und kann auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.aixtron.com/hv 
 
heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der oben 
genannten Anmeldeadresse der AIXTRON SE postalisch, per 
Fax oder per E-Mail angefordert werden. Auf dem 
Formular und unter der Internetadresse 
 
www.aixtron.com/hv 
 
bzw. in der Aktionärs-App 'BetterSmart' finden 
Aktionäre weitere Hinweise zur Briefwahl. 
 
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder andere ihnen nach § 135 
Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen und 
Institutionen können sich der Briefwahl bedienen. 
 
Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl 
ist ebenfalls der am Tag der Hauptversammlung im 
Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
maßgebend. 
 
Abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum *14. Mai 
2019, 18:00 Uhr MESZ* (Eingang bei der Gesellschaft), 
schriftlich oder elektronisch unter der oben genannten 
Anmeldeadresse der AIXTRON SE oder unter Nutzung des 
passwortgeschützten Internetservice unter der 
Internetadresse 
 
www.aixtron.com/hv 
 
bzw. über die Aktionärs-App 'BetterSmart' gemäß 
dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren 
geändert oder widerrufen werden. Die persönliche 
Teilnahme an der Hauptversammlung gilt automatisch als 
Widerruf der zuvor erfolgten Stimmabgabe per Briefwahl. 
 
6. *Rechte der Aktionäre nach Art. 56 
   SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 
   SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2, § 126 
   Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Verlangen auf Tagesordnungsergänzung nach Art. 56 
SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 
Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des 
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am 
Grundkapital von 500.000 Euro (dies entspricht 500.000 
Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den 
Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft 
spätestens bis zum Ablauf des *14. April 2019 (24:00 
MESZ) *zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung 
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an 
die folgende Adresse: 
 
 AIXTRON SE 
 Vorstand 
 Dornkaulstraße 2 
 52134 Herzogenrath 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger veröffentlicht und gemäß § 121 Abs. 
4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden den Aktionären außerdem 
über die Internetadresse der Gesellschaft unter 
 
www.aixtron.com/hv 
 
zugänglich gemacht. Die geänderte Tagesordnung wird 
ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den 
Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu 
stellen. Sollen die Gegenanträge bereits im Vorfeld der 
Hauptversammlung zugänglich gemacht werden, sind sie 
gemäß § 126 Abs. 1 AktG spätestens bis zum Ablauf 
des *30. April 2019 (24:00 MESZ) *an die nachstehende 
Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte 
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
berücksichtigt. 
 
 AIXTRON SE 
 Investor Relations 
 Dornkaulstraße 2 
 52134 Herzogenrath 
 Telefax: +49 (2407) 9030-445 
 E-Mail: AIXTRON-HV@aixtron.com 
 
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich 
zu machende Gegenanträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, einer 
zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.aixtron.com/hv 
 
veröffentlicht. 
 
Für den Wahlvorschlag eines Aktionärs gemäß § 127 
AktG gelten die vorstehenden Ausführungen 
einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung 
des Wahlvorschlags (Zugang spätestens bis zum Ablauf 
des *30. April 2019, 24:00 MESZ*) sinngemäß; der 
Wahlvorschlag muss nicht begründet werden. Der Vorstand 
der AIXTRON SE braucht den Wahlvorschlag nach § 127 
Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn 
der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und 
den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall der 
Wahl von Aufsichtsratsmitglieder Angaben zu deren 
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
enthält. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen 
Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge auch ohne 
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt. Es wird 
darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der 
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur 
dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während 
der Hauptversammlung gestellt werden. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der 
Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). 
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen. Von der Beantwortung 
einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 
Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach der Satzung 
ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und 
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu 
beschränken. 
 
7. *Weitergehende Erläuterungen / Hinweis auf 
   die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 
SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 
127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.aixtron.com/hv 
 
Auch die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden 
Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung 
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.aixtron.com/hv 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse 
veröffentlicht. 
 
Wir weisen alle Teilnehmer der Hauptversammlung 
ausdrücklich darauf hin, dass das Mitführen von Tieren 
auf der Veranstaltung nicht gestattet ist. 
 
8. *Informationen zum Datenschutz* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle 
im Sinne von Art. 4 Nr. 7 VO (EU) 2016/679 (DS-GVO) 
personenbezogene Daten: persönliche Daten (z.B. Name), 
Kontaktdaten (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse), 
Informationen über die Aktien (z.B. Aktienanzahl) und 
Verwaltungsdaten auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und 
Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen 
der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Aktien der 
AIXTRON SE sind Namensaktien, die gemäß § 67 AktG 
unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der 
Adresse des Aktionärs sowie der Stückzahl oder der 
Aktiennummer in das Aktienregister der Gesellschaft 
einzutragen sind. Die Gesellschaft wird gesetzlich 
vertreten durch ihren Vorstand, namentlich Herrn Dr. 
Felix Grawert und Herrn Dr. Bernd Schulte. 
 
Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche 
Stelle lauten: 
 
 AIXTRON SE 
 Dornkaulstraße 2 
 52134 Herzogenrath 
 Verantwortlicher: Dr. Bernd Schulte 
 (Vorstandsmitglied AIXTRON SE) 
 E-Mail: AIXTRON-HV@aixtron.com 
 
Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die 
Hauptversammlung nach Maßgabe des Aktiengesetzes 
durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen 
Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter ist für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend 
erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft 
die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die 
Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO. 
 
Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.