DJ DGAP-HV: AIXTRON SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: AIXTRON SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AIXTRON SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
15.05.2019 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-04-02 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
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AIXTRON SE Herzogenrath ISIN DE000A0WMPJ6 / WKN A0WMPJ
ISIN DE000A2TSNX1 /WKN A2TSNX Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die
Aktionäre der AIXTRON SE mit dem Sitz in Herzogenrath
zu der am Mittwoch, den 15. Mai 2019, um 10:00 Uhr MESZ
im
Hotel Pullman Aachen Quellenhof,
Monheimsallee 52,
52062 Aachen, stattfindenden *ordentlichen
Hauptversammlung* ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2018 und des
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018, des Konzernlageberichts für
das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a
Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs
Diese Unterlagen sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv
abrufbar. Sie werden auch in der
Hauptversammlung zugänglich gemacht und dort
erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt und den
Jahresabschluss damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt
1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der
Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2018 wird
auf neue Rechnung vorgetragen; es wird keine
Dividende für das Geschäftsjahr 2018 gezahlt.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für
das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands der AIXTRON SE für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE
für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl zum
Aufsichtsrat*
Von der Hauptversammlung sind insgesamt drei
neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Mit
Beendigung der am 15. Mai 2019 stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung endet die
Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Kim
Schindelhauer und Prof. Dr. Wolfgang
Blättchen. Dr. Martin Komischke ist mit
Wirkung zum Ablauf der am 15. Mai 2019
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
aus persönlichen Gründen von seinem
Aufsichtsratsmandat zurückgetreten. Herr
Prof. Dr. Blättchen steht nach mehr als
20-jähriger engagierter Mitgliedschaft nicht
zur Wiederwahl zur Verfügung, Herr
Schindelhauer stellt sich für eine verkürzte
Amtsdauer von 3 Jahren erneut zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art.
40 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über
das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
('SE-Verordnung'), § 17 SE-Ausführungsgesetz
in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung der
AIXTRON SE aus fünf Mitgliedern zusammen, die
von der Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die
nachfolgend unter lit. a) genannte Person mit
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am
15. Mai 2019 für den Zeitraum bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt, in den Aufsichtsrat der
AIXTRON SE zu wählen:
a) Herrn Kim Schindelhauer, geboren am
28.05.1953 in Essen und wohnhaft in
Hamburg/Deutschland, Diplom-Kaufmann,
Vorsitzender des Aufsichtsrats der
AIXTRON SE, Herzogenrath/Deutschland
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, die
nachfolgend unter lit. b) und c) genannten
Personen mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 15. Mai 2019 für den
Zeitraum bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in
den Aufsichtsrat der AIXTRON SE zu wählen:
b) Frau Prof. Dr. Anna Gersbacher, geboren
am 19.11.1984 in Freiburg im Breisgau und
wohnhaft in Burghaun/Deutschland,
Diplom-Kauffrau, Wirtschaftsprüferin /
Steuerberaterin, Professorin für
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
Hochschule Heilbronn/Deutschland
c) Herrn Frits van Hout, geboren am
20.06.1960 in Emmerich und wohnhaft in
Retie/Belgien, Diplom-Physiker,
Vorstandsmitglied der ASML Holding N.V.,
Veldhoven/Niederlande
Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich
auf die Empfehlung des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats,
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und
streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil
wurden vom Aufsichtsrat im Jahr 2010
beschlossen und sind einschließlich des
Stands der Umsetzung im
Corporate-Governance-Bericht zum
Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Dieser ist
im Geschäftsbericht 2018 enthalten und
Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1
genannten Unterlagen, die über unsere
Internetseite unter
www.aixtron.com/hv
zugänglich sind.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer
5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate
Governance Kodex vergewissert, dass alle
Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand für
die Tätigkeit als Mitglieder des
Aufsichtsrats aufbringen können.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum
Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Für den Fall der Wahl der vorgeschlagenen
Kandidaten in den Aufsichtsrat schlägt der
Aufsichtsrat Herrn Kim Schindelhauer, der die
Position des Vorsitzenden des Aufsichtsrats
innehat, erneut zur Wahl zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrats vor, um insbesondere von seinen
profunden Kenntnissen der Gesellschaft, des
AIXTRON Konzerns und des gesamten Sektors, in
dem AIXTRON tätig ist, zu profitieren. Frau
Professor Dr. Gersbacher wird vornehmlich
aufgrund Ihrer umfassenden Kenntnisse in den
Bereichen Rechnungslegung, interne
Kontrollverfahren und Abschlussprüfung zur
Wahl vorgeschlagen. Sie erfüllt die
Voraussetzungen eines Finanzexperten im Sinne
des § 100 Abs. 5 AktG und soll dem
Aufsichtsrat nach ihrer Wahl nach
Maßgabe der Ziffer 5.3.2 Abs. 3 des
Deutschen Corporate Governance Kodex auch für
den Vorsitz des Prüfungsausschusses
vorgeschlagen werden. Herr van Hout wird
insbesondere aufgrund seiner tiefgreifenden
Managementerfahrung und langjährigen
Erfahrung in der Zulieferindustrie für die
Halbleiterbranche zur Wahl in den
Aufsichtsrat vorgeschlagen und soll den
stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrats
übernehmen.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG:*
Herr Frits van Hout ist Mitglied des
Aufsichtsrats der Bambi Belt Holding B.V. in
Eindhoven / Niederlande. Darüber hinaus ist
er nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Weder Frau Prof. Dr. Gersbacher noch Herr
Schindelhauer sind Mitglied in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8
des Deutschen Corporate Governance Kodex:*
Der zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagene Kandidat Herr Kim
Schindelhauer ist bereits Vorsitzender des
Aufsichtsrats der AIXTRON SE. Abgesehen davon
bestehen nach Einschätzung des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und
des Aufsichtsrats zwischen den
vorgeschlagenen Kandidaten und der AIXTRON SE
oder deren Konzernunternehmen, ihren Organen
oder einem wesentlich an ihr beteiligten
Aktionär oder einen mit diesem verbundenen
Unternehmen keine maßgebenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex, die
nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein
objektiv urteilender Aktionär für seine
Wahlentscheidung als maßgebend ansehen
würde.
Ergänzende Angaben zu dem vorgeschlagenen
Kandidaten, insbesondere auch deren
Lebensläufe, sind auf der Internetseite von
AIXTRON unter
www.aixtron.com/hv
abrufbar.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
DJ DGAP-HV: AIXTRON SE: Bekanntmachung der -2-
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu wählen.
Für die Prüfungsaufgaben im Geschäftsjahr
2019 wird von Deloitte ein neues Prüfungsteam
mit dem leitenden Revisor Herrn André
Bedenbecker eingesetzt.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner
Empfehlung erklärt, dass diese frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte
gemäß Art. 16 Abs. 2 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014) ist und ihm keine die
Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung
beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16
Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
auferlegt wurde.
II. Weitere Angaben und Hinweise
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
hat die AIXTRON SE insgesamt 112.927.320 Stückaktien
ausgegeben, die 112.927.320 Stimmen gewähren. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
jedoch im Zeitpunkt der Einberufung 1.087.305 Stück
eigene Aktien, sodass die Zahl der stimmberechtigten
Aktien 111.840.015 Stück beträgt.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder
durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 20 der Satzung unserer
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am
Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen
sind und sich entweder mit dem im Anmeldebogen
enthaltenen Formular oder elektronisch unter Nutzung
des passwortgeschützten Internetservice gemäß des
von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens unter der
Internetadresse
www.aixtron.com/hv
oder über die Aktionärs-App 'BetterSmart' gemäß
des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens oder
in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter
der nachfolgend genannten Anmeldeadresse bei der
Gesellschaft angemeldet haben:
AIXTRON SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (89) 889 690 633
E-Mail: aixtron@better-orange.de
Die Aktionärs-App kann kostenfrei über die gängigen
App-Marktplätze ('App Store' / 'Play Store')
heruntergeladen werden.
Der Anmeldebogen sowie die individuellen Zugangsdaten
für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv
bzw. für die Nutzung der Aktionärs-App 'BetterSmart'
werden den Aktionären zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung per Post oder - sofern sie
sich bereits für den E-Mail-Versand registriert haben -
per E-Mail übersandt. Der Anmeldebogen kann auch auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv
heruntergeladen und zudem unter der oben genannten
Anmeldeadresse der AIXTRON SE postalisch, per Fax oder
per E-Mail angefordert werden.
Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des
8. Mai 2019 (24:00 MESZ)
bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der
am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragene Aktienbestand maßgebend. Es wird
darauf hingewiesen, dass nach § 20 Ziffer 2 Satz 2 der
Satzung Löschungen und Neueintragungen im
Aktienregister in den letzten sechs Tagen vor der
Hauptversammlung und am Tag der Hauptversammlung, d.h.
in der Zeit vom 9. Mai 2019 bis einschließlich dem
15. Mai 2019 nicht stattfinden. Technisch
maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. Technical
Record Date) ist daher der Ablauf, d.h. 24:00 Uhr MESZ,
des *8. Mai 2019*. Bitte beachten Sie, dass die Aktien
durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung _nicht_
gesperrt oder blockiert werden. Aktionäre können daher
auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung
weiterhin frei über ihre Aktien verfügen.
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw.
den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte*
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,
können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten,
auch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung,
ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft sowie grundsätzlich auch der Widerruf der
Vollmacht bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Weitere
Informationen zur Vollmachtserteilung finden sich in
den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann
unter anderem dadurch geführt werden, dass der
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch
durch Übermittlung des Nachweises per Post, per
Fax oder per E-Mail an die oben genannte Anmeldeadresse
der AIXTRON SE.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Ein solcher
Widerruf erfolgt zudem formfrei durch persönliches
Erscheinen auf der Hauptversammlung.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten,
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht die
Formulare zu verwenden, welche die Gesellschaft hierfür
bereithält.
Die Formulare zur Erteilung einer Vollmacht werden dem
Einladungsschreiben beigefügt und können auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv
heruntergeladen sowie unter der oben genannten
Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail
angefordert werden.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder
einer von § 135 Abs. 8 AktG erfassten
Aktionärsvereinigung oder Person oder eines nach § 135
Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten
Instituts oder Unternehmens sowie für den Widerruf und
den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen. Ein Kreditinstitut darf das Stimmrecht für
Namensaktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber
es aber im Aktienregister eingetragen ist, nur auf
Grund einer Ermächtigung ausüben.
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Stimmrechtsvertreter*
Die Gesellschaft bietet teilnahme- und
stimmberechtigten Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das
Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung
weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Vollmacht und
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind entweder elektronisch unter
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
gemäß des von der Gesellschaft festgelegten
Verfahrens unter der Internetadresse
www.aixtron.com/hv
bzw. über die Aktionärs-App 'BetterSmart' gemäß
des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens oder
in Textform zu erteilen.
Die Zugangsdaten für die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice bzw. für die
Nutzung der Aktionärs-App 'BetterSmart' und das
Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
werden dem Einladungsschreiben beigefügt. Das Formular
kann zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse der
AIXTRON SE postalisch, per Fax oder per E-Mail
angefordert werden. Ferner steht ein neutrales Formular
zusammen mit weiteren Informationen zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.aixtron.com/hv
zum Herunterladen bereit.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden
gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis
zum *14. Mai 2019, 18:00 Uhr MESZ* (Eingang bei der
Gesellschaft), postalisch, per Fax oder per E-Mail an
die oben genannte Anmeldeadresse der AIXTRON SE zu
übermitteln. Gleiches gilt für die Änderung und
den Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen. Der
passwortgeschützte Internetservice unter der
Internetadresse
www.aixtron.com/hv
bzw. die Aktionärs-App 'BetterSmart' gemäß dem von
der Gesellschaft festgelegten Verfahren steht
Aktionären zur Vollmachts- und Weisungserteilung
ebenfalls zur Verfügung. Änderungen und der
Widerruf von bereits erteilten Vollmachten nebst
Weisungen über den passwortgeschützten Internetservice
bzw. die Aktionärs-App 'BetterSmart' sind bis zum *14.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
Mai 2019, 18:00 Uhr MESZ*, möglich. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und Weisungen. 5. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihre Stimme durch Briefwahl abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig bis zum Ablauf des *8. Mai 2019, 24:00 MESZ*, (Eingang bei der Gesellschaft) angemeldet sind. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt dann entweder schriftlich oder elektronisch unter der oben genannten Anmeldeadresse der AIXTRON SE oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse www.aixtron.com/hv bzw. durch Nutzung der Aktionärs-App 'BetterSmart' gemäß des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens und muss spätestens bis zum 14. Mai 2019, 18:00 Uhr MESZ bei der Gesellschaft eingegangen sein. Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl wird dem Einladungsschreiben beigefügt und kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse der AIXTRON SE postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Auf dem Formular und unter der Internetadresse www.aixtron.com/hv bzw. in der Aktionärs-App 'BetterSmart' finden Aktionäre weitere Hinweise zur Briefwahl. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der Briefwahl bedienen. Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ist ebenfalls der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum *14. Mai 2019, 18:00 Uhr MESZ* (Eingang bei der Gesellschaft), schriftlich oder elektronisch unter der oben genannten Anmeldeadresse der AIXTRON SE oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse www.aixtron.com/hv bzw. über die Aktionärs-App 'BetterSmart' gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren geändert oder widerrufen werden. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor erfolgten Stimmabgabe per Briefwahl. 6. *Rechte der Aktionäre nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG* *Verlangen auf Tagesordnungsergänzung nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des *14. April 2019 (24:00 MESZ) *zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse: AIXTRON SE Vorstand Dornkaulstraße 2 52134 Herzogenrath Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den Aktionären außerdem über die Internetadresse der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv zugänglich gemacht. Die geänderte Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen. Sollen die Gegenanträge bereits im Vorfeld der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden, sind sie gemäß § 126 Abs. 1 AktG spätestens bis zum Ablauf des *30. April 2019 (24:00 MESZ) *an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. AIXTRON SE Investor Relations Dornkaulstraße 2 52134 Herzogenrath Telefax: +49 (2407) 9030-445 E-Mail: AIXTRON-HV@aixtron.com Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv veröffentlicht. Für den Wahlvorschlag eines Aktionärs gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung des Wahlvorschlags (Zugang spätestens bis zum Ablauf des *30. April 2019, 24:00 MESZ*) sinngemäß; der Wahlvorschlag muss nicht begründet werden. Der Vorstand der AIXTRON SE braucht den Wahlvorschlag nach § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall der Wahl von Aufsichtsratsmitglieder Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. *Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG* In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. 7. *Weitergehende Erläuterungen / Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv Auch die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aixtron.com/hv Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht. Wir weisen alle Teilnehmer der Hauptversammlung ausdrücklich darauf hin, dass das Mitführen von Tieren auf der Veranstaltung nicht gestattet ist. 8. *Informationen zum Datenschutz* Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 VO (EU) 2016/679 (DS-GVO) personenbezogene Daten: persönliche Daten (z.B. Name), Kontaktdaten (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse), Informationen über die Aktien (z.B. Aktienanzahl) und Verwaltungsdaten auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Aktien der AIXTRON SE sind Namensaktien, die gemäß § 67 AktG unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Adresse des Aktionärs sowie der Stückzahl oder der Aktiennummer in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen sind. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand, namentlich Herrn Dr. Felix Grawert und Herrn Dr. Bernd Schulte. Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten: AIXTRON SE Dornkaulstraße 2 52134 Herzogenrath Verantwortlicher: Dr. Bernd Schulte (Vorstandsmitglied AIXTRON SE) E-Mail: AIXTRON-HV@aixtron.com Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung nach Maßgabe des Aktiengesetzes durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO. Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der
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April 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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