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DGAP-News: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-02 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA Hof ISIN: DE0005785802 // WKN: 578580 ISIN: DE000A2TSV87 // WKN: A2TSV8 ISIN: US3580291066 // CUSIP: 358029106 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 16. Mai 2019, um 10:00 Uhr im Congress Center Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *I. Tagesordnung* 1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 3.654.879.668,80 ausweist, festzustellen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.654.879.668,80 für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt zu verwenden: Zahlung einer Dividende EUR 359.048.080,17 von EUR 1,17 für jede der 306.878.701 dividendenberechtigten Aktien Gewinnvortrag auf neue EUR 3.295.831.588,63 Rechnung Bilanzgewinn EUR 3.654.879.668,80 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses unmittelbar von der Gesellschaft gehaltenen 999.951 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet, der unverändert eine Dividende von EUR 1,17 je dividendenberechtigter Aktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Dividendensumme und den Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorsieht. Die Dividende ist am 21. Mai 2019 fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie der Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschusses, vor, a) die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2019 und b) die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2020, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2020 erstellt werden, zu wählen. Der Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 278 Abs. 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt werden. Der frühere Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Gerd Krick, hat sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats nach der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 niedergelegt. Durch die Amtsniederlegung von Herrn Dr. Krick blieb ein Sitz im Aufsichtsrat zunächst vakant. Am 29. Oktober 2018 wurde Herr Prof. Dr. Gregor Zünd auf Antrag des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft durch Beschluss des Amtsgerichts Hof zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Das Gericht hat die Bestellung von Herrn Prof. Dr. Zünd antragsgemäß auf die Zeit bis zur Beendigung der auf die gerichtliche Bestellung folgenden Hauptversammlung befristet. Herr Prof. Dr. Zünd soll nunmehr von der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. Frau Deborah Doyle McWhinney hat ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 1. November 2018 niedergelegt. Aufgrund dieser Amtsniederlegung ist derzeit ein Sitz im Aufsichtsrat vakant. Als Nachfolgerin von Frau McWhinney soll Frau Dr. Dorothea Wenzel von der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft soll für den Fall eines Ausscheidens eines von der Hauptversammlung gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats vor Ablauf seiner Amtsdauer in der nächsten Hauptversammlung eine Neuwahl vorgenommen werden, wobei die Amtsdauer des neugewählten Mitglieds für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds gilt. Da die Amtszeiten von Herrn Dr. Krick und Frau McWhinney mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung geendet hätten, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, sollen auch die Amtszeiten von Herrn Prof. Dr. Zünd und Frau Dr. Wenzel zu diesem Zeitpunkt enden. Der Aufsichtsrat schlägt vor diesem Hintergrund vor, a) Herrn Prof. Dr. Gregor Zünd, Vorsitzender der Spitaldirektion (CEO) des UniversitätsSpitals Zürich, wohnhaft in Herrliberg, Schweiz, und b) Frau Dr. Dorothea Wenzel, Executive Vice President und Leiterin des globalen Geschäftsbereichs Surface Solutions bei der Merck KGaA, wohnhaft in Darmstadt, Deutschland, mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2019 und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Im Einklang mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 Deutscher Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen als Einzelwahl durchzuführen. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und tragen der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung. Der Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils ist im Corporate-Governance-Bericht und der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Das Kompetenzprofil, der Corporate-Governance-Bericht und die Erklärung zur Unternehmensführung werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht und sind zudem vom Tag der Einberufung an auch auf der
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