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DGAP-HV: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 16.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-02 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA Hof ISIN: 
DE0005785802 // WKN: 578580 
ISIN: DE000A2TSV87 // WKN: A2TSV8 
ISIN: US3580291066 // CUSIP: 358029106 Einberufung der 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
Donnerstag, dem 16. Mai 2019, um 10:00 Uhr im Congress 
Center Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 
Frankfurt am Main, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der 
   Lageberichte für die Fresenius Medical Care AG & 
   Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden 
   Berichts der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 
   1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius 
   Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 
   2018; Beschlussfassung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses der Fresenius Medical Care AG & 
   Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG) 
   gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt 
   die Feststellung des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung; im Übrigen sind die 
   vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren 
   Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 
   der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das 
   Geschäftsjahr 2018 in der vorgelegten Fassung, 
   die einen Bilanzgewinn von EUR 3.654.879.668,80 
   ausweist, festzustellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   3.654.879.668,80 für das Geschäftsjahr 2018 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Zahlung einer Dividende EUR 359.048.080,17 
   von EUR 1,17 für jede 
   der 306.878.701 
   dividendenberechtigten 
   Aktien 
   Gewinnvortrag auf neue  EUR 3.295.831.588,63 
   Rechnung 
   Bilanzgewinn            EUR 3.654.879.668,80 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
   am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses 
   unmittelbar von der Gesellschaft gehaltenen 
   999.951 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG 
   nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die 
   Zahl der für das Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigten Aktien bis zur 
   Hauptversammlung ändern, wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag unterbreitet, der unverändert 
   eine Dividende von EUR 1,17 je 
   dividendenberechtigter Aktie sowie entsprechend 
   angepasste Beträge für die Dividendensumme und 
   den Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorsieht. 
 
   Die Dividende ist am 21. Mai 2019 fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft für 
   das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie der Prüfer für die 
   etwaige prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts und sonstiger 
   unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung seines Prüfungs- und 
   Corporate-Governance-Ausschusses, vor, 
 
   a) die KPMG AG 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
      zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die 
      etwaige prüferische Durchsicht des 
      Halbjahresfinanzberichts und sonstiger 
      unterjähriger Finanzinformationen für das 
      Geschäftsjahr 2019 
 
      und 
   b) die PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Frankfurt am Main, zum Prüfer für die 
      etwaige prüferische Durchsicht 
      unterjähriger Finanzinformationen für das 
      Geschäftsjahr 2020, die vor der 
      ordentlichen Hauptversammlung 2020 
      erstellt werden, 
 
   zu wählen. 
 
   Der Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss 
   hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und 
   ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
   Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014) auferlegt wurde. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 278 Abs. 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
   AktG sowie gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die 
   von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen 
   des Aktiengesetzes gewählt werden. 
 
   Der frühere Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr 
   Dr. Gerd Krick, hat sein Amt als Mitglied und 
   Vorsitzender des Aufsichtsrats nach der 
   ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 
   niedergelegt. Durch die Amtsniederlegung von 
   Herrn Dr. Krick blieb ein Sitz im Aufsichtsrat 
   zunächst vakant. 
 
   Am 29. Oktober 2018 wurde Herr Prof. Dr. Gregor 
   Zünd auf Antrag des Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft durch Beschluss 
   des Amtsgerichts Hof zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats bestellt. Das Gericht hat die 
   Bestellung von Herrn Prof. Dr. Zünd 
   antragsgemäß auf die Zeit bis zur Beendigung 
   der auf die gerichtliche Bestellung folgenden 
   Hauptversammlung befristet. Herr Prof. Dr. Zünd 
   soll nunmehr von der Hauptversammlung zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. 
 
   Frau Deborah Doyle McWhinney hat ihr Amt als 
   Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 1. 
   November 2018 niedergelegt. Aufgrund dieser 
   Amtsniederlegung ist derzeit ein Sitz im 
   Aufsichtsrat vakant. Als Nachfolgerin von Frau 
   McWhinney soll Frau Dr. Dorothea Wenzel von der 
   Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   gewählt werden. 
 
   Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der 
   Gesellschaft soll für den Fall eines Ausscheidens 
   eines von der Hauptversammlung gewählten 
   Mitglieds des Aufsichtsrats vor Ablauf seiner 
   Amtsdauer in der nächsten Hauptversammlung eine 
   Neuwahl vorgenommen werden, wobei die Amtsdauer 
   des neugewählten Mitglieds für den Rest der 
   Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds gilt. Da 
   die Amtszeiten von Herrn Dr. Krick und Frau 
   McWhinney mit Beendigung derjenigen 
   Hauptversammlung geendet hätten, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 
   beschließt, sollen auch die Amtszeiten von 
   Herrn Prof. Dr. Zünd und Frau Dr. Wenzel zu 
   diesem Zeitpunkt enden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor diesem Hintergrund 
   vor, 
 
   a) Herrn Prof. Dr. Gregor Zünd, Vorsitzender 
      der Spitaldirektion (CEO) des 
      UniversitätsSpitals Zürich, wohnhaft in 
      Herrliberg, Schweiz, 
 
      und 
   b) Frau Dr. Dorothea Wenzel, Executive Vice 
      President und Leiterin des globalen 
      Geschäftsbereichs Surface Solutions bei 
      der Merck KGaA, wohnhaft in Darmstadt, 
      Deutschland, 
 
   mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 16. Mai 2019 und für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 
   beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Im Einklang mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 Deutscher 
   Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die 
   Wahlen als Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu diesem 
   Tagesordnungspunkt stützen sich auf die 
   Empfehlung des Nominierungsausschusses des 
   Aufsichtsrats und tragen der Ausfüllung des vom 
   Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für 
   das Gesamtgremium Rechnung. Der Stand der 
   Umsetzung des Kompetenzprofils ist im 
   Corporate-Governance-Bericht und der Erklärung 
   zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 
   2018 veröffentlicht. Das Kompetenzprofil, der 
   Corporate-Governance-Bericht und die Erklärung 
   zur Unternehmensführung werden der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht und sind 
   zudem vom Tag der Einberufung an auch auf der 

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April 02, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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