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DGAP-News: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 16.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-02 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA Hof ISIN:
DE0005785802 // WKN: 578580
ISIN: DE000A2TSV87 // WKN: A2TSV8
ISIN: US3580291066 // CUSIP: 358029106 Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, dem 16. Mai 2019, um 10:00 Uhr im Congress
Center Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327
Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der
Lageberichte für die Fresenius Medical Care AG &
Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden
Berichts der persönlich haftenden
Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie
des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius
Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr
2018; Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der Fresenius Medical Care AG &
Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich
haftenden Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG)
gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt
die Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Hauptversammlung; im Übrigen sind die
vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung
zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren
Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss
der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das
Geschäftsjahr 2018 in der vorgelegten Fassung,
die einen Bilanzgewinn von EUR 3.654.879.668,80
ausweist, festzustellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
3.654.879.668,80 für das Geschäftsjahr 2018 wie
folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende EUR 359.048.080,17
von EUR 1,17 für jede
der 306.878.701
dividendenberechtigten
Aktien
Gewinnvortrag auf neue EUR 3.295.831.588,63
Rechnung
Bilanzgewinn EUR 3.654.879.668,80
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die
am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses
unmittelbar von der Gesellschaft gehaltenen
999.951 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG
nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die
Zahl der für das Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigten Aktien bis zur
Hauptversammlung ändern, wird der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag unterbreitet, der unverändert
eine Dividende von EUR 1,17 je
dividendenberechtigter Aktie sowie entsprechend
angepasste Beträge für die Dividendensumme und
den Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorsieht.
Die Dividende ist am 21. Mai 2019 fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2018*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich
haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers sowie der Prüfer für die
etwaige prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts und sonstiger
unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung seines Prüfungs- und
Corporate-Governance-Ausschusses, vor,
a) die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die
etwaige prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts und sonstiger
unterjähriger Finanzinformationen für das
Geschäftsjahr 2019
und
b) die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Prüfer für die
etwaige prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzinformationen für das
Geschäftsjahr 2020, die vor der
ordentlichen Hauptversammlung 2020
erstellt werden,
zu wählen.
Der Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss
hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und
ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende
Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr.
537/2014) auferlegt wurde.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 278 Abs. 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG sowie gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die
von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen
des Aktiengesetzes gewählt werden.
Der frühere Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr
Dr. Gerd Krick, hat sein Amt als Mitglied und
Vorsitzender des Aufsichtsrats nach der
ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2018
niedergelegt. Durch die Amtsniederlegung von
Herrn Dr. Krick blieb ein Sitz im Aufsichtsrat
zunächst vakant.
Am 29. Oktober 2018 wurde Herr Prof. Dr. Gregor
Zünd auf Antrag des Vorsitzenden des
Aufsichtsrats der Gesellschaft durch Beschluss
des Amtsgerichts Hof zum Mitglied des
Aufsichtsrats bestellt. Das Gericht hat die
Bestellung von Herrn Prof. Dr. Zünd
antragsgemäß auf die Zeit bis zur Beendigung
der auf die gerichtliche Bestellung folgenden
Hauptversammlung befristet. Herr Prof. Dr. Zünd
soll nunmehr von der Hauptversammlung zum
Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden.
Frau Deborah Doyle McWhinney hat ihr Amt als
Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 1.
November 2018 niedergelegt. Aufgrund dieser
Amtsniederlegung ist derzeit ein Sitz im
Aufsichtsrat vakant. Als Nachfolgerin von Frau
McWhinney soll Frau Dr. Dorothea Wenzel von der
Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats
gewählt werden.
Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der
Gesellschaft soll für den Fall eines Ausscheidens
eines von der Hauptversammlung gewählten
Mitglieds des Aufsichtsrats vor Ablauf seiner
Amtsdauer in der nächsten Hauptversammlung eine
Neuwahl vorgenommen werden, wobei die Amtsdauer
des neugewählten Mitglieds für den Rest der
Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds gilt. Da
die Amtszeiten von Herrn Dr. Krick und Frau
McWhinney mit Beendigung derjenigen
Hauptversammlung geendet hätten, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2020
beschließt, sollen auch die Amtszeiten von
Herrn Prof. Dr. Zünd und Frau Dr. Wenzel zu
diesem Zeitpunkt enden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor diesem Hintergrund
vor,
a) Herrn Prof. Dr. Gregor Zünd, Vorsitzender
der Spitaldirektion (CEO) des
UniversitätsSpitals Zürich, wohnhaft in
Herrliberg, Schweiz,
und
b) Frau Dr. Dorothea Wenzel, Executive Vice
President und Leiterin des globalen
Geschäftsbereichs Surface Solutions bei
der Merck KGaA, wohnhaft in Darmstadt,
Deutschland,
mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 16. Mai 2019 und für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020
beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats
der Gesellschaft zu wählen.
Im Einklang mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 Deutscher
Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die
Wahlen als Einzelwahl durchzuführen.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu diesem
Tagesordnungspunkt stützen sich auf die
Empfehlung des Nominierungsausschusses des
Aufsichtsrats und tragen der Ausfüllung des vom
Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für
das Gesamtgremium Rechnung. Der Stand der
Umsetzung des Kompetenzprofils ist im
Corporate-Governance-Bericht und der Erklärung
zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr
2018 veröffentlicht. Das Kompetenzprofil, der
Corporate-Governance-Bericht und die Erklärung
zur Unternehmensführung werden der
Hauptversammlung zugänglich gemacht und sind
zudem vom Tag der Einberufung an auch auf der
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