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DGAP-HV: Fresenius SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17. Mai 2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Fresenius SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Fresenius SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 17. Mai 2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-02 / 15:30 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
*EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
FRESENIUS SE & Co. KGaA 
 
Bad Homburg v.d.H. 
 
*ISIN: DE0005785604 // WKN: 578560* 
 
*ISIN: DE0005785620 // WKN: 578562* 
 
*ISIN: DE000A2TSV53 // WKN: A2TSV5* 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 17. Mai 2019, um 
10:00 Uhr im Congress Center Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 
Frankfurt am Main, stattfindenden 
 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und 
Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Fresenius SE & Co. KGaA und den 
Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA für 
das Geschäftsjahr 2018; Beschlussfassung über die Feststellung des 
Jahresabschlusses der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018 * 
 
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin 
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 
AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des 
Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die 
vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass 
es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
den Jahresabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018 
in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von Euro 445.916.469,49 
ausweist, festzustellen. 
 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
den im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn 
der Fresenius SE & Co. KGaA von Euro 445.916.469,49 für das Geschäftsjahr 
2018 wie folgt zu verwenden: 
 
Zahlung einer Dividende von Euro 0,80 je Aktie 
 
auf Stück 556.225.154 dividendenberechtigte Aktien Euro 444.980.123,20 
 
Die Dividende ist am 22. Mai 2019 zahlbar. 
 
Vortrag auf neue Rechnung Euro 936.346,29 
 
Euro 445.916.469,49 
 
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten 
Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 
Euro 0,80 je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein 
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
unterbreitet werden. 
 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden 
Gesellschafterin* *für das Geschäftsjahr 2018* 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018 
Entlastung zu erteilen. 
 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2018* 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 
2018 Entlastung zu erteilen. 
 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die eventuelle prüferische 
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des 
Geschäftsjahrs 2019 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen* 
 
Die Abschlussprüfungs-VO (EU) Nr. 537/2014 hat eine Pflicht zur 
regelmäßigen externen Rotation des Abschlussprüfers bzw. 
Konzernabschlussprüfers eingeführt. Eine solche externe Rotation ist bei der 
Fresenius SE & Co. KGaA für das kommende Geschäftsjahr 2020 beabsichtigt. 
Dementsprechend soll der avisierte zukünftige Abschluss- und 
Konzernabschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, in diesem Jahr bereits 
als Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger 
Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2020, die vor der ordentlichen 
Hauptversammlung 2020 erstellt werden, gewählt werden. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines 
Prüfungsausschusses, vor, 
 
a) die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die 
eventuelle prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste 
Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 und sonstiger unterjähriger 
Finanzinformationen im Sinne des § 115 Abs. 7 WpHG für das Geschäftsjahr 
2019 zu wählen sowie 
 
b) die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Frankfurt am Main, zum Prüfer für die eventuelle prüferische Durchsicht 
unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2020, die vor der 
ordentlichen Hauptversammlung 2020 erstellt werden, zu wählen. 
 
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die 
Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Von den insgesamt ausgegebenen Stück 556.323.366 Aktien sind zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung Stück 556.323.366 Aktien teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts * 
 
Aktionäre, die an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen oder das 
Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur ordentlichen Hauptversammlung 
anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft 
unter 
 
Fresenius SE & Co. KGaA 
 
c/o Computershare Operations Center 
 
80249 München 
 
Telefax: +49 89 309037-4675 
 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens am 10. 
Mai 2019, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht 
ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 26. April 2019, 
d.h. 0.00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), beziehen. Für den eingereichten 
Nachweis des Anteilsbesitzes erhält der Aktionär oder sein Bevollmächtigter 
eine Eintrittskarte zur ordentlichen Hauptversammlung. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung 
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen 
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme 
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach 
dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach 
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Jede Aktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe* 
 
_Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte_ 
 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch 
durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. 
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung 
des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend ausgeführt 
erforderlich. 
 
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG bedürfen die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die einen 
Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, das Vollmachtsformular zu 
verwenden, das sie mit der Eintrittskarte erhalten. Die Vollmacht bzw. der 
Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung 
vorgewiesen oder der Gesellschaft an folgende Adresse übermittelt werden: 
 
Fresenius SE & Co. KGaA 
 
Investor Relations 
 
c/o Computershare Operations Center 
 
80249 München 
 
Telefax-Nr. +49 89 309037-4675 
 
E-Mail: FreseniusSE-HV2019@computershare.de 
 
Wenn die Vollmacht bzw. der Nachweis der Bevollmächtigung vorab unter der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 02, 2019 09:30 ET (13:30 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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