Halle (ots) - Es ist gewiss nachvollziehbar, dass Böhmermann sich über Merkel ärgert. Sie hatte das Gedicht in einem Telefonat mit der türkischen Regierung "bewusst verletzend" genannt. Regierungssprecher Steffen Seibert hatte öffentlich über die Bewertung berichtet. Später bezeichnete die Kanzlerin ihre Aussage als Fehler. Allein schon aus diesem Grund wird sie ihre Aussage nicht wiederholen. Gleichwohl sollte kein deutsches Gericht der Regierungschefin die Wiederholung einer derartigen Einschätzung untersagen. Sie muss schließlich manövrieren und im Zweifel auch mal Fehler machen können. Umso mehr sollte Böhmermann mit dem Versuch scheitern, Merkels Verhalten für rechtswidrig erklären zu lassen.
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