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DGAP-News: Koenig & Bauer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in
Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-03 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
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Koenig & Bauer AG Würzburg WKN 719350
ISIN DE0007193500 94. Ordentliche Hauptversammlung
Sehr herzlich laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre zur 94. Ordentlichen
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Die Hauptversammlung findet *am Mittwoch, 22. Mai 2019, um 10:00 Uhr* im Vogel
Convention Center (VCC), Max-Planck-Straße 7/9 (Eingang Ost), 97082 Würzburg,
Deutschland statt.
*I. Tagesordnung*
1) *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses sowie
des zusammengefassten Lageberichts für die
Koenig & Bauer AG und die Koenig &
Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2018
sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des
Corporate Governance-Berichts für das
Geschäftsjahr 2018 sowie des nichtfinanziellen
Konzernberichts*
2) *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Koenig & Bauer AG für das
Geschäftsjahr 2018*
3) *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer AG
für das Geschäftsjahr 2018*
4) *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig &
Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018*
5) *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
6) *Wahlen zum Aufsichtsrat*
7) *Beschlussfassung zur Änderung der
Satzung der Koenig & Bauer AG*
a) *Einführung einer Altersgrenze für
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
(Abschnitt IV, Ziffer 7 und Abschnitt V,
Ziffer 9 der Satzung)*
b) *Neufassung der Vergütung des
Aufsichtsrats (Abschnitt V, Ziffer 13 der
Satzung)*
8) *Beschlussfassung über die Zustimmung zur
Initiative Integrity 2023 und der damit
verbundenen Haftungsfreistellung*
*II. Vorschläge zur Beschlussfassung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die
Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31.
Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des
Corporate-Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2018 sowie des
nichtfinanziellen Konzernberichts*
Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und
den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie
nach § 315a Abs.1 HGB. Die Dokumente sind vom Tag der Einberufung an
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlicht und abrufbar. Ferner werden sie den Aktionären auf
Anfrage per Post zugesandt. Schließlich werden alle Unterlagen
auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der
Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 20. März 2019 den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Er hat in derselben Sitzung
ferner den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu diesem Punkt der Tagesordnung daher keine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig &
Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 16.524.783,- wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von je EUR 1 je Stammaktie auf
16.524.783 Stückaktien, wobei sämtliche Stückaktien
dividendenberechtigt sind, insgesamt also EUR 16.524.783,-.
Gemäß § 58 Abs.4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag
fällig. Die Auszahlung der Dividende erfolgt daher am 27. Mai 2019.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018
amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Koenig & Bauer AG
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor,
KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
München, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses als auch der Vorschlag
des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme
Dritter. Auch bestanden keine Regelungen, die die
Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die
Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Nachdem das Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner, Herr Dr.
Andreas Pleßke, sein Mandat mit Wirkung zum 7. November 2018
niedergelegt hat, hat das Amtsgericht Würzburg auf Antrag des
Vorstands gemäß des Vorschlags des Nominierungsausschusses und
des Beschlusses des Aufsichtsrats Herrn Prof. Dr.-Ing. Raimund
Klinkner am 19. November 2018 zum Mitglied des Aufsichtsrats der
Koenig & Bauer AG bestellt. Der Vorgenannte soll nunmehr ordentlich
von der Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner gewählt
werden. Gemäß § 104 Abs. 6 AktG endet das Mandat des
gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds automatisch mit der
Bestellung eines ordnungsgemäß durch die Hauptversammlung
gewählten Aufsichtsratsmitglieds.
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 endet ferner die
Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herrn Dr. Martin Hoyos und Frau
Dagmar Rehm. Somit sind in der Hauptversammlung weitere zwei
Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat neu zu wählen. Frau Rehm
hat sich bereit erklärt, für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung
zu stehen. Herr Dr. Hoyos hat die in der Geschäftsordnung des
Aufsichtsrats geregelte Altersgrenze erreicht und scheidet mit
Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 aus dem Aufsichtsrat der
Koenig & Bauer AG aus.
Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG besteht gemäß Abschnitt
V, Ziffer 9.1 der Satzung der Koenig & Bauer AG aus insgesamt zwölf
Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, Abs. 2 und 101
AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 und 7 Abs. 1, S. 1 Nr. 1 MitbestG
aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und
Arbeitnehmer sowie zu jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen und
Männern zusammen.
Die Mindestquote ist im Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG für beide
Seiten, sowohl der Anteilseigner als auch der
Arbeitnehmervertreterseite, jeweils getrennt zu erfüllen, da die
Seite der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen
hat. Es müssen daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner- als
auch auf der Arbeitnehmervertreterseite mindestens zwei Sitze von
Frauen und mindestens zwei Sitze von Männern besetzt sein.
Anteilseignervertreterinnen im Aufsichtsrat sind Frau Dagmar Rehm
und Frau Prof. Dr.-Ing. Gisela Lanza. Arbeitnehmervertreterinnen
sind Frau Julia Cuntz und Frau Simone Walter. Die übrigen
Aufsichtsratsmitglieder sind Männer. Der Mindestanteil wird also
derzeit sowohl auf Anteilseigner- als auch auf Arbeitnehmerseite
erfüllt und wäre nach der Wiederwahl von Frau Rehm auf
Anteilseignerseite auch weiterhin erfüllt.
Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für
die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und gemäß des Vorschlags
des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat daher vor, mit
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 die
folgenden Personen als Vertreter der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG zu wählen:
a) Herrn Professor Dr.-Ing. Raimund
Klinkner, Gräfelfing
Geschäftsführender Gesellschafter,
Institute for Manufacturing Excellence
GmbH, Martinsried
b) Herrn Dr. Johannes Liechtenstein, Wien
CFO, Constantia Industries AG, Wien
c) Frau Dipl.-Volkswirtin Dagmar Rehm,
Langen
CFO, juwi AG, Wörrstadt
Die Bestellung von Herrn Prof. Dr.-Ing. Klinkner, Herrn Dr.
Liechtenstein und Frau Rehm erfolgt jeweils für die Zeit bis zur
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April 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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