Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Koenig & Bauer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-03 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Koenig & Bauer AG Würzburg WKN 719350 ISIN DE0007193500 94. Ordentliche Hauptversammlung Sehr herzlich laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre zur 94. Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet *am Mittwoch, 22. Mai 2019, um 10:00 Uhr* im Vogel Convention Center (VCC), Max-Planck-Straße 7/9 (Eingang Ost), 97082 Würzburg, Deutschland statt. *I. Tagesordnung* 1) *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2018 sowie des nichtfinanziellen Konzernberichts* 2) *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018* 3) *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018* 4) *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018* 5) *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 6) *Wahlen zum Aufsichtsrat* 7) *Beschlussfassung zur Änderung der Satzung der Koenig & Bauer AG* a) *Einführung einer Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder (Abschnitt IV, Ziffer 7 und Abschnitt V, Ziffer 9 der Satzung)* b) *Neufassung der Vergütung des Aufsichtsrats (Abschnitt V, Ziffer 13 der Satzung)* 8) *Beschlussfassung über die Zustimmung zur Initiative Integrity 2023 und der damit verbundenen Haftungsfreistellung* *II. Vorschläge zur Beschlussfassung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate-Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2018 sowie des nichtfinanziellen Konzernberichts* Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie nach § 315a Abs.1 HGB. Die Dokumente sind vom Tag der Einberufung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ veröffentlicht und abrufbar. Ferner werden sie den Aktionären auf Anfrage per Post zugesandt. Schließlich werden alle Unterlagen auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 20. März 2019 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Er hat in derselben Sitzung ferner den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Punkt der Tagesordnung daher keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 16.524.783,- wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von je EUR 1 je Stammaktie auf 16.524.783 Stückaktien, wobei sämtliche Stückaktien dividendenberechtigt sind, insgesamt also EUR 16.524.783,-. Gemäß § 58 Abs.4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der Dividende erfolgt daher am 27. Mai 2019. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Koenig & Bauer AG Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme Dritter. Auch bestanden keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Nachdem das Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner, Herr Dr. Andreas Pleßke, sein Mandat mit Wirkung zum 7. November 2018 niedergelegt hat, hat das Amtsgericht Würzburg auf Antrag des Vorstands gemäß des Vorschlags des Nominierungsausschusses und des Beschlusses des Aufsichtsrats Herrn Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner am 19. November 2018 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG bestellt. Der Vorgenannte soll nunmehr ordentlich von der Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner gewählt werden. Gemäß § 104 Abs. 6 AktG endet das Mandat des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds automatisch mit der Bestellung eines ordnungsgemäß durch die Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 endet ferner die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herrn Dr. Martin Hoyos und Frau Dagmar Rehm. Somit sind in der Hauptversammlung weitere zwei Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat neu zu wählen. Frau Rehm hat sich bereit erklärt, für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen. Herr Dr. Hoyos hat die in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelte Altersgrenze erreicht und scheidet mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 aus dem Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG aus. Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG besteht gemäß Abschnitt V, Ziffer 9.1 der Satzung der Koenig & Bauer AG aus insgesamt zwölf Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, Abs. 2 und 101 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 und 7 Abs. 1, S. 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und Arbeitnehmer sowie zu jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen und Männern zusammen. Die Mindestquote ist im Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG für beide Seiten, sowohl der Anteilseigner als auch der Arbeitnehmervertreterseite, jeweils getrennt zu erfüllen, da die Seite der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen hat. Es müssen daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner- als auch auf der Arbeitnehmervertreterseite mindestens zwei Sitze von Frauen und mindestens zwei Sitze von Männern besetzt sein. Anteilseignervertreterinnen im Aufsichtsrat sind Frau Dagmar Rehm und Frau Prof. Dr.-Ing. Gisela Lanza. Arbeitnehmervertreterinnen sind Frau Julia Cuntz und Frau Simone Walter. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder sind Männer. Der Mindestanteil wird also derzeit sowohl auf Anteilseigner- als auch auf Arbeitnehmerseite erfüllt und wäre nach der Wiederwahl von Frau Rehm auf Anteilseignerseite auch weiterhin erfüllt. Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und gemäß des Vorschlags des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat daher vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 die folgenden Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG zu wählen: a) Herrn Professor Dr.-Ing. Raimund Klinkner, Gräfelfing Geschäftsführender Gesellschafter, Institute for Manufacturing Excellence GmbH, Martinsried b) Herrn Dr. Johannes Liechtenstein, Wien CFO, Constantia Industries AG, Wien c) Frau Dipl.-Volkswirtin Dagmar Rehm, Langen CFO, juwi AG, Wörrstadt Die Bestellung von Herrn Prof. Dr.-Ing. Klinkner, Herrn Dr. Liechtenstein und Frau Rehm erfolgt jeweils für die Zeit bis zur
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)