DJ DGAP-HV: Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Koenig & Bauer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in
Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-03 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Koenig & Bauer AG Würzburg WKN 719350
ISIN DE0007193500 94. Ordentliche Hauptversammlung
Sehr herzlich laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre zur 94. Ordentlichen
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Die Hauptversammlung findet *am Mittwoch, 22. Mai 2019, um 10:00 Uhr* im Vogel
Convention Center (VCC), Max-Planck-Straße 7/9 (Eingang Ost), 97082 Würzburg,
Deutschland statt.
*I. Tagesordnung*
1) *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses sowie
des zusammengefassten Lageberichts für die
Koenig & Bauer AG und die Koenig &
Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2018
sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des
Corporate Governance-Berichts für das
Geschäftsjahr 2018 sowie des nichtfinanziellen
Konzernberichts*
2) *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Koenig & Bauer AG für das
Geschäftsjahr 2018*
3) *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer AG
für das Geschäftsjahr 2018*
4) *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig &
Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018*
5) *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
6) *Wahlen zum Aufsichtsrat*
7) *Beschlussfassung zur Änderung der
Satzung der Koenig & Bauer AG*
a) *Einführung einer Altersgrenze für
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
(Abschnitt IV, Ziffer 7 und Abschnitt V,
Ziffer 9 der Satzung)*
b) *Neufassung der Vergütung des
Aufsichtsrats (Abschnitt V, Ziffer 13 der
Satzung)*
8) *Beschlussfassung über die Zustimmung zur
Initiative Integrity 2023 und der damit
verbundenen Haftungsfreistellung*
*II. Vorschläge zur Beschlussfassung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die
Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31.
Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des
Corporate-Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2018 sowie des
nichtfinanziellen Konzernberichts*
Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und
den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie
nach § 315a Abs.1 HGB. Die Dokumente sind vom Tag der Einberufung an
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlicht und abrufbar. Ferner werden sie den Aktionären auf
Anfrage per Post zugesandt. Schließlich werden alle Unterlagen
auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der
Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 20. März 2019 den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Er hat in derselben Sitzung
ferner den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu diesem Punkt der Tagesordnung daher keine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig &
Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 16.524.783,- wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von je EUR 1 je Stammaktie auf
16.524.783 Stückaktien, wobei sämtliche Stückaktien
dividendenberechtigt sind, insgesamt also EUR 16.524.783,-.
Gemäß § 58 Abs.4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag
fällig. Die Auszahlung der Dividende erfolgt daher am 27. Mai 2019.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018
amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Koenig & Bauer AG
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor,
KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
München, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses als auch der Vorschlag
des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme
Dritter. Auch bestanden keine Regelungen, die die
Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die
Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Nachdem das Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner, Herr Dr.
Andreas Pleßke, sein Mandat mit Wirkung zum 7. November 2018
niedergelegt hat, hat das Amtsgericht Würzburg auf Antrag des
Vorstands gemäß des Vorschlags des Nominierungsausschusses und
des Beschlusses des Aufsichtsrats Herrn Prof. Dr.-Ing. Raimund
Klinkner am 19. November 2018 zum Mitglied des Aufsichtsrats der
Koenig & Bauer AG bestellt. Der Vorgenannte soll nunmehr ordentlich
von der Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner gewählt
werden. Gemäß § 104 Abs. 6 AktG endet das Mandat des
gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds automatisch mit der
Bestellung eines ordnungsgemäß durch die Hauptversammlung
gewählten Aufsichtsratsmitglieds.
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 endet ferner die
Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herrn Dr. Martin Hoyos und Frau
Dagmar Rehm. Somit sind in der Hauptversammlung weitere zwei
Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat neu zu wählen. Frau Rehm
hat sich bereit erklärt, für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung
zu stehen. Herr Dr. Hoyos hat die in der Geschäftsordnung des
Aufsichtsrats geregelte Altersgrenze erreicht und scheidet mit
Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 aus dem Aufsichtsrat der
Koenig & Bauer AG aus.
Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG besteht gemäß Abschnitt
V, Ziffer 9.1 der Satzung der Koenig & Bauer AG aus insgesamt zwölf
Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, Abs. 2 und 101
AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 und 7 Abs. 1, S. 1 Nr. 1 MitbestG
aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und
Arbeitnehmer sowie zu jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen und
Männern zusammen.
Die Mindestquote ist im Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG für beide
Seiten, sowohl der Anteilseigner als auch der
Arbeitnehmervertreterseite, jeweils getrennt zu erfüllen, da die
Seite der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen
hat. Es müssen daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner- als
auch auf der Arbeitnehmervertreterseite mindestens zwei Sitze von
Frauen und mindestens zwei Sitze von Männern besetzt sein.
Anteilseignervertreterinnen im Aufsichtsrat sind Frau Dagmar Rehm
und Frau Prof. Dr.-Ing. Gisela Lanza. Arbeitnehmervertreterinnen
sind Frau Julia Cuntz und Frau Simone Walter. Die übrigen
Aufsichtsratsmitglieder sind Männer. Der Mindestanteil wird also
derzeit sowohl auf Anteilseigner- als auch auf Arbeitnehmerseite
erfüllt und wäre nach der Wiederwahl von Frau Rehm auf
Anteilseignerseite auch weiterhin erfüllt.
Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für
die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und gemäß des Vorschlags
des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat daher vor, mit
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 die
folgenden Personen als Vertreter der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG zu wählen:
a) Herrn Professor Dr.-Ing. Raimund
Klinkner, Gräfelfing
Geschäftsführender Gesellschafter,
Institute for Manufacturing Excellence
GmbH, Martinsried
b) Herrn Dr. Johannes Liechtenstein, Wien
CFO, Constantia Industries AG, Wien
c) Frau Dipl.-Volkswirtin Dagmar Rehm,
Langen
CFO, juwi AG, Wörrstadt
Die Bestellung von Herrn Prof. Dr.-Ing. Klinkner, Herrn Dr.
Liechtenstein und Frau Rehm erfolgt jeweils für die Zeit bis zur
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre jeweilige Entlastung
für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 DCGK:*
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Einberufung zwischen den zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidaten und der Koenig & Bauer AG oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der Koenig & Bauer AG oder einem
wesentlich an ihr beteiligten Aktionär keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung gemäß Ziffer
5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex
empfohlen wird.
Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass die zur Wahl
stehenden Kandidaten die für die Ausübung des Mandats erforderliche
Zeit aufbringen können.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG sowie weitere
Informationen über die unter Punkt 6 der Tagesordnung
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:*
a) Professor Dr.-Ing. Raimund Klinkner, Gräfelfing
Herr Professor Klinkner ist Mitglied in den folgenden vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Terex Corporation, Westport, CT, USA
- ebm-pabst Mulfingen GmbH & Co. KG,
Mulfingen
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bestehen
keine.
b) Dr. Johannes Liechtenstein, Wien
Herr Dr. Liechtenstein ist Mitglied in den folgenden vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
- Isovolta AG, Wiener Neudorf,
Österreich
- FunderMax Holding AG, St. Veit an der
Glan, Österreich
- FunderMax GmbH, St. Veit an der Glan,
Österreich
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bestehen
keine.
Herr Dr. Liechtenstein verfügt über langjährige Erfahrung auf den
Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100
Abs. 5 AktG.
c) Dagmar Rehm, Langen
Frau Rehm ist Mitglied in den folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
- O'Donovan Consulting AG, Bad Homburg
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen keine.
Frau Rehm verfügt über langjährige Erfahrung auf den Gebieten der
Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Weitere Informationen sowie die Lebensläufe der Kandidaten finden
Sie auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
7. *Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung der Koenig &
Bauer AG*
*a) Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Koenig &
Bauer AG, Abschnitt IV, Ziffer 7 'Vorstand' - Festlegung einer
Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands - sowie über die
Neufassung Abschnitt V, Ziffer 9 'Aufsichtsrat' - Festlegung einer
Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats*
Gemäß den Ziffern 5.1.2 und 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei der Bestellung der
Mitglieder des Vorstands bzw. der Wahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats eine Altersgrenze festlegen. Bisher war die Regelung
einer solchen Altersgrenze auf die jeweiligen Geschäftsordnungen
beschränkt. Zur Erhöhung der Transparenz gegenüber den Aktionären
der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG in
seiner Sitzung am 24. Januar 2019 beschlossen, die Regelung der
Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in die
Satzung der Koenig & Bauer AG aufzunehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Abschnitt IV, Ziffer 7
'Vorstand' sowie Abschnitt V, Ziffer 9 'Aufsichtsrat' der Satzung
der Koenig & Bauer AG wie folgt neu zu fassen:
*Abschnitt IV, Ziffer 7:*
'IV. Vorstand
7 Zusammensetzung, Geschäftsordnung
7.1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der
Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder und ernennt
den Vorsitzenden des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann auch einen
Stellvertreter des Vorsitzenden bestimmen.
7.2. Für den Vorstand erfolgt die Anstellung bis zum Ablauf des 65.
Lebensjahres, in Ausnahmefällen bis maximal zum Ablauf des 67.
Lebensjahres.
7.3. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die durch den
Aufsichtsrat zu genehmigen ist.'
*Abschnitt V, Ziffer 9*
'V. Aufsichtsrat
9 Zusammensetzung, Amtsdauer
9.1. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1
MitbestG aus zwölf Mitgliedern.
9.2. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt;
hierbei wird das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet.
9.3. Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen nur Personen
vorgeschlagen werden, die bei ihrer Wahl das 67. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben.
9.4. Ein Antrag der Gesellschaft auf gerichtliche Bestellung eines
Aufsichtsratsmitglieds wird bis zur nächsten Hauptversammlung
befristet.
9.5. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt auch ohne
wichtigen Grund unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei
Monaten durch schriftliche Erklärung an den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats bzw. dieser an den Stellvertreter im Sinne des § 27
MitbestG niederlegen. Eine einvernehmliche Verkürzung der Frist ist
zulässig.'
*b) Beschlussfassung über die Neufassung Abschnitt V, Ziffer 13
'Aufsichtsratsvergütung' der Satzung der Koenig & Bauer AG*
Im Branchenvergleich ist die von der Koenig & Bauer AG bisher
gezahlte Aufsichtsratsvergütung eher im unteren Bereich angesiedelt.
Aufgrund der steigenden Anforderungen an die Tätigkeit im
Aufsichtsrat und um jetzt und in Zukunft adäquat qualifizierte
Aufsichtsratsmitglieder halten und gewinnen zu können, soll die
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erhöht werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Abschnitt V, Ziffer 13
'Aufsichtsratsvergütung' der Satzung der Koenig & Bauer AG wie folgt
neu zu fassen:
'13.1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste jährliche
Vergütung von EUR 35.000,-.
13.2. Der/die Aufsichtsratsvorsitzende erhält jeweils das Doppelte,
seine/ihre Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Vergütung.
13.3. Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhält
- der/die Vorsitzende des
Prüfungsausschusses EUR 11.250,-,
jedes andere Mitglied EUR 7.500,-
- der/die Vorsitzende des
Strategieausschusses EUR 9.375,-,
jedes andere Mitglied EUR 6.250,-
- der/die Vorsitzende des
Personalausschusses EUR 4.625,-,
jedes andere Mitglied EUR 3.750,-.
Die Mitglieder der übrigen Ausschüsse erhalten keine gesonderte
Vergütung. Ausschusstätigkeiten werden im Rahmen der Vergütung nur
einmal berücksichtigt, wobei sich die Vergütung bei einer Tätigkeit
in mehreren Ausschüssen nach der am höchsten dotierten Funktion
bemisst.
13.4. Die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung erfolgt zum Ende
eines Geschäftsjahres. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im
Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie
die Vergütung zeitanteilig und unter Aufrundung auf volle Monate.
Wenn ein Mitglied eines Ausschusses aus diesem ausscheidet, erhält
es die gemäß seiner Funktion im Ausschuss vorgesehene Vergütung
ebenfalls zeitanteilig und unter Aufrundung auf volle Monate. Eine
zeitanteilige Vergütung für Ausschusstätigkeiten setzt jedoch
voraus, dass der betreffende Ausschuss im entsprechenden Zeitraum
zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat.
13.5. Die Mitglieder des Aufsichtsrat erhalten für die in Ausübung
ihres Amtes gemachten Reisen und sonstigen Aufwendungen Ersatz der
angemessenen Auslagen. Ferner erhält jedes in der Sitzung anwesende
Mitglied ein Tagegeld in Höhe von EUR 250,-; für Sitzungen der
Ausschüsse wird kein Tagegeld gewährt.
13.6. Die Gesellschaft erstattet jedem Mitglied des Aufsichtsrats
die von ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Mitglied des
Aufsichtsrats auf die Vergütung und den Aufwendungsersatz zu
entrichtende Umsatzsteuer. Sie stellt den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft Versicherungsschutz in
einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit angemessenen
Umfang zur Verfügung.
13.7. Die Regelungen der Ziffer 13 gelten erstmals für das
Geschäftsjahr, das am 1. Januar 2019 beginnt.'
8. *Beschlussfassung über die Zustimmung zur Initiative Integrity 2023
und der damit verbundenen Haftungsfreistellung*
Vorstand und Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG sehen Integrität und
Compliance im Geschäftsverkehr als unabdingbar an ('zero
tolerance'). Corporate Compliance ist nicht nur Pflicht und
Verantwortung, sondern auch unternehmerische Chance, die wir nutzen
wollen. Wir schreiten ein, wenn wir eine unzureichende Beachtung
unserer Maßstäbe geschäftlichen Verhaltens feststellen. Vor
diesem Hintergrund hat unsere für den Sicherheitsdruck zuständige
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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