Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 07.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
+56,25% in 5 Tagen: Genialer Schachzug - diese Übernahme verändert alles
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
210 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Koenig & Bauer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in 
Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-03 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Koenig & Bauer AG Würzburg WKN 719350 
ISIN DE0007193500 94. Ordentliche Hauptversammlung 
 
Sehr herzlich laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre zur 94. Ordentlichen 
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. 
 
Die Hauptversammlung findet *am Mittwoch, 22. Mai 2019, um 10:00 Uhr* im Vogel 
Convention Center (VCC), Max-Planck-Straße 7/9 (Eingang Ost), 97082 Würzburg, 
Deutschland statt. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1) *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Koenig & Bauer AG und die Koenig & 
   Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2018 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des 
   Corporate Governance-Berichts für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des nichtfinanziellen 
   Konzernberichts* 
2) *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Koenig & Bauer AG für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
3) *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer AG 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
4) *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & 
   Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018* 
5) *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
6) *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
7) *Beschlussfassung zur Änderung der 
   Satzung der Koenig & Bauer AG* 
 
   a) *Einführung einer Altersgrenze für 
      Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 
      (Abschnitt IV, Ziffer 7 und Abschnitt V, 
      Ziffer 9 der Satzung)* 
   b) *Neufassung der Vergütung des 
      Aufsichtsrats (Abschnitt V, Ziffer 13 der 
      Satzung)* 
8) *Beschlussfassung über die Zustimmung zur 
   Initiative Integrity 2023 und der damit 
   verbundenen Haftungsfreistellung* 
 
*II. Vorschläge zur Beschlussfassung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. 
   Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des 
   Corporate-Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2018 sowie des 
   nichtfinanziellen Konzernberichts* 
 
   Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und 
   den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie 
   nach § 315a Abs.1 HGB. Die Dokumente sind vom Tag der Einberufung an 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
   veröffentlicht und abrufbar. Ferner werden sie den Aktionären auf 
   Anfrage per Post zugesandt. Schließlich werden alle Unterlagen 
   auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der 
   Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 20. März 2019 den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Er hat in derselben Sitzung 
   ferner den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu diesem Punkt der Tagesordnung daher keine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig & 
   Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das 
   Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 16.524.783,- wie folgt zu 
   verwenden: 
   Ausschüttung einer Dividende von je EUR 1 je Stammaktie auf 
   16.524.783 Stückaktien, wobei sämtliche Stückaktien 
   dividendenberechtigt sind, insgesamt also EUR 16.524.783,-. 
 
   Gemäß § 58 Abs.4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende 
   am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
   fällig. Die Auszahlung der Dividende erfolgt daher am 27. Mai 2019. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Koenig & Bauer AG 
   Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG 
   Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, 
   KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   München, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
   Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses als auch der Vorschlag 
   des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme 
   Dritter. Auch bestanden keine Regelungen, die die 
   Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
   Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die 
   Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Nachdem das Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner, Herr Dr. 
   Andreas Pleßke, sein Mandat mit Wirkung zum 7. November 2018 
   niedergelegt hat, hat das Amtsgericht Würzburg auf Antrag des 
   Vorstands gemäß des Vorschlags des Nominierungsausschusses und 
   des Beschlusses des Aufsichtsrats Herrn Prof. Dr.-Ing. Raimund 
   Klinkner am 19. November 2018 zum Mitglied des Aufsichtsrats der 
   Koenig & Bauer AG bestellt. Der Vorgenannte soll nunmehr ordentlich 
   von der Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner gewählt 
   werden. Gemäß § 104 Abs. 6 AktG endet das Mandat des 
   gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds automatisch mit der 
   Bestellung eines ordnungsgemäß durch die Hauptversammlung 
   gewählten Aufsichtsratsmitglieds. 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 endet ferner die 
   Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herrn Dr. Martin Hoyos und Frau 
   Dagmar Rehm. Somit sind in der Hauptversammlung weitere zwei 
   Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat neu zu wählen. Frau Rehm 
   hat sich bereit erklärt, für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung 
   zu stehen. Herr Dr. Hoyos hat die in der Geschäftsordnung des 
   Aufsichtsrats geregelte Altersgrenze erreicht und scheidet mit 
   Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 aus dem Aufsichtsrat der 
   Koenig & Bauer AG aus. 
 
   Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG besteht gemäß Abschnitt 
   V, Ziffer 9.1 der Satzung der Koenig & Bauer AG aus insgesamt zwölf 
   Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, Abs. 2 und 101 
   AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 und 7 Abs. 1, S. 1 Nr. 1 MitbestG 
   aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und 
   Arbeitnehmer sowie zu jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen und 
   Männern zusammen. 
 
   Die Mindestquote ist im Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG für beide 
   Seiten, sowohl der Anteilseigner als auch der 
   Arbeitnehmervertreterseite, jeweils getrennt zu erfüllen, da die 
   Seite der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen 
   hat. Es müssen daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner- als 
   auch auf der Arbeitnehmervertreterseite mindestens zwei Sitze von 
   Frauen und mindestens zwei Sitze von Männern besetzt sein. 
 
   Anteilseignervertreterinnen im Aufsichtsrat sind Frau Dagmar Rehm 
   und Frau Prof. Dr.-Ing. Gisela Lanza. Arbeitnehmervertreterinnen 
   sind Frau Julia Cuntz und Frau Simone Walter. Die übrigen 
   Aufsichtsratsmitglieder sind Männer. Der Mindestanteil wird also 
   derzeit sowohl auf Anteilseigner- als auch auf Arbeitnehmerseite 
   erfüllt und wäre nach der Wiederwahl von Frau Rehm auf 
   Anteilseignerseite auch weiterhin erfüllt. 
 
   Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für 
   die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und gemäß des Vorschlags 
   des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat daher vor, mit 
   Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 die 
   folgenden Personen als Vertreter der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG zu wählen: 
 
   a) Herrn Professor Dr.-Ing. Raimund 
      Klinkner, Gräfelfing 
      Geschäftsführender Gesellschafter, 
      Institute for Manufacturing Excellence 
      GmbH, Martinsried 
   b) Herrn Dr. Johannes Liechtenstein, Wien 
      CFO, Constantia Industries AG, Wien 
   c) Frau Dipl.-Volkswirtin Dagmar Rehm, 
      Langen 
      CFO, juwi AG, Wörrstadt 
 
   Die Bestellung von Herrn Prof. Dr.-Ing. Klinkner, Herrn Dr. 
   Liechtenstein und Frau Rehm erfolgt jeweils für die Zeit bis zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der -2-

Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre jeweilige Entlastung 
   für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. 
 
   *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 DCGK:* 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der 
   Veröffentlichung dieser Einberufung zwischen den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten und der Koenig & Bauer AG oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der Koenig & Bauer AG oder einem 
   wesentlich an ihr beteiligten Aktionär keine persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung gemäß Ziffer 
   5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   empfohlen wird. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass die zur Wahl 
   stehenden Kandidaten die für die Ausübung des Mandats erforderliche 
   Zeit aufbringen können. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG sowie weitere 
   Informationen über die unter Punkt 6 der Tagesordnung 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:* 
 
   a) Professor Dr.-Ing. Raimund Klinkner, Gräfelfing 
 
   Herr Professor Klinkner ist Mitglied in den folgenden vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   - Terex Corporation, Westport, CT, USA 
   - ebm-pabst Mulfingen GmbH & Co. KG, 
     Mulfingen 
 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bestehen 
   keine. 
 
   b) Dr. Johannes Liechtenstein, Wien 
 
   Herr Dr. Liechtenstein ist Mitglied in den folgenden vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
 
   - Isovolta AG, Wiener Neudorf, 
     Österreich 
   - FunderMax Holding AG, St. Veit an der 
     Glan, Österreich 
   - FunderMax GmbH, St. Veit an der Glan, 
     Österreich 
 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bestehen 
   keine. 
 
   Herr Dr. Liechtenstein verfügt über langjährige Erfahrung auf den 
   Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 
   Abs. 5 AktG. 
 
   c) Dagmar Rehm, Langen 
 
   Frau Rehm ist Mitglied in den folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten: 
 
   - O'Donovan Consulting AG, Bad Homburg 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen keine. 
 
   Frau Rehm verfügt über langjährige Erfahrung auf den Gebieten der 
   Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Weitere Informationen sowie die Lebensläufe der Kandidaten finden 
   Sie auf der Website der Gesellschaft unter 
 
   https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
7. *Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung der Koenig & 
   Bauer AG* 
 
   *a) Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Koenig & 
   Bauer AG, Abschnitt IV, Ziffer 7 'Vorstand' - Festlegung einer 
   Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands - sowie über die 
   Neufassung Abschnitt V, Ziffer 9 'Aufsichtsrat' - Festlegung einer 
   Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Gemäß den Ziffern 5.1.2 und 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei der Bestellung der 
   Mitglieder des Vorstands bzw. der Wahl der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats eine Altersgrenze festlegen. Bisher war die Regelung 
   einer solchen Altersgrenze auf die jeweiligen Geschäftsordnungen 
   beschränkt. Zur Erhöhung der Transparenz gegenüber den Aktionären 
   der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG in 
   seiner Sitzung am 24. Januar 2019 beschlossen, die Regelung der 
   Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in die 
   Satzung der Koenig & Bauer AG aufzunehmen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Abschnitt IV, Ziffer 7 
   'Vorstand' sowie Abschnitt V, Ziffer 9 'Aufsichtsrat' der Satzung 
   der Koenig & Bauer AG wie folgt neu zu fassen: 
 
   *Abschnitt IV, Ziffer 7:* 
 
   'IV. Vorstand 
 
   7 Zusammensetzung, Geschäftsordnung 
 
   7.1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der 
   Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder und ernennt 
   den Vorsitzenden des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann auch einen 
   Stellvertreter des Vorsitzenden bestimmen. 
 
   7.2. Für den Vorstand erfolgt die Anstellung bis zum Ablauf des 65. 
   Lebensjahres, in Ausnahmefällen bis maximal zum Ablauf des 67. 
   Lebensjahres. 
 
   7.3. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die durch den 
   Aufsichtsrat zu genehmigen ist.' 
 
   *Abschnitt V, Ziffer 9* 
 
   'V. Aufsichtsrat 
 
   9 Zusammensetzung, Amtsdauer 
 
   9.1. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 
   MitbestG aus zwölf Mitgliedern. 
 
   9.2. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; 
   hierbei wird das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet. 
 
   9.3. Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen nur Personen 
   vorgeschlagen werden, die bei ihrer Wahl das 67. Lebensjahr noch 
   nicht vollendet haben. 
 
   9.4. Ein Antrag der Gesellschaft auf gerichtliche Bestellung eines 
   Aufsichtsratsmitglieds wird bis zur nächsten Hauptversammlung 
   befristet. 
 
   9.5. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt auch ohne 
   wichtigen Grund unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei 
   Monaten durch schriftliche Erklärung an den Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats bzw. dieser an den Stellvertreter im Sinne des § 27 
   MitbestG niederlegen. Eine einvernehmliche Verkürzung der Frist ist 
   zulässig.' 
 
   *b) Beschlussfassung über die Neufassung Abschnitt V, Ziffer 13 
   'Aufsichtsratsvergütung' der Satzung der Koenig & Bauer AG* 
 
   Im Branchenvergleich ist die von der Koenig & Bauer AG bisher 
   gezahlte Aufsichtsratsvergütung eher im unteren Bereich angesiedelt. 
   Aufgrund der steigenden Anforderungen an die Tätigkeit im 
   Aufsichtsrat und um jetzt und in Zukunft adäquat qualifizierte 
   Aufsichtsratsmitglieder halten und gewinnen zu können, soll die 
   Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erhöht werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Abschnitt V, Ziffer 13 
   'Aufsichtsratsvergütung' der Satzung der Koenig & Bauer AG wie folgt 
   neu zu fassen: 
 
   '13.1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste jährliche 
   Vergütung von EUR 35.000,-. 
 
   13.2. Der/die Aufsichtsratsvorsitzende erhält jeweils das Doppelte, 
   seine/ihre Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Vergütung. 
 
   13.3. Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhält 
 
   - der/die Vorsitzende des 
     Prüfungsausschusses EUR 11.250,-, 
     jedes andere Mitglied EUR 7.500,- 
   - der/die Vorsitzende des 
     Strategieausschusses EUR 9.375,-, 
     jedes andere Mitglied EUR 6.250,- 
   - der/die Vorsitzende des 
     Personalausschusses EUR 4.625,-, 
     jedes andere Mitglied EUR 3.750,-. 
 
   Die Mitglieder der übrigen Ausschüsse erhalten keine gesonderte 
   Vergütung. Ausschusstätigkeiten werden im Rahmen der Vergütung nur 
   einmal berücksichtigt, wobei sich die Vergütung bei einer Tätigkeit 
   in mehreren Ausschüssen nach der am höchsten dotierten Funktion 
   bemisst. 
 
   13.4. Die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung erfolgt zum Ende 
   eines Geschäftsjahres. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im 
   Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie 
   die Vergütung zeitanteilig und unter Aufrundung auf volle Monate. 
   Wenn ein Mitglied eines Ausschusses aus diesem ausscheidet, erhält 
   es die gemäß seiner Funktion im Ausschuss vorgesehene Vergütung 
   ebenfalls zeitanteilig und unter Aufrundung auf volle Monate. Eine 
   zeitanteilige Vergütung für Ausschusstätigkeiten setzt jedoch 
   voraus, dass der betreffende Ausschuss im entsprechenden Zeitraum 
   zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat. 
 
   13.5. Die Mitglieder des Aufsichtsrat erhalten für die in Ausübung 
   ihres Amtes gemachten Reisen und sonstigen Aufwendungen Ersatz der 
   angemessenen Auslagen. Ferner erhält jedes in der Sitzung anwesende 
   Mitglied ein Tagegeld in Höhe von EUR 250,-; für Sitzungen der 
   Ausschüsse wird kein Tagegeld gewährt. 
 
   13.6. Die Gesellschaft erstattet jedem Mitglied des Aufsichtsrats 
   die von ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Mitglied des 
   Aufsichtsrats auf die Vergütung und den Aufwendungsersatz zu 
   entrichtende Umsatzsteuer. Sie stellt den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft Versicherungsschutz in 
   einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit angemessenen 
   Umfang zur Verfügung. 
 
   13.7. Die Regelungen der Ziffer 13 gelten erstmals für das 
   Geschäftsjahr, das am 1. Januar 2019 beginnt.' 
8. *Beschlussfassung über die Zustimmung zur Initiative Integrity 2023 
   und der damit verbundenen Haftungsfreistellung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG sehen Integrität und 
   Compliance im Geschäftsverkehr als unabdingbar an ('zero 
   tolerance'). Corporate Compliance ist nicht nur Pflicht und 
   Verantwortung, sondern auch unternehmerische Chance, die wir nutzen 
   wollen. Wir schreiten ein, wenn wir eine unzureichende Beachtung 
   unserer Maßstäbe geschäftlichen Verhaltens feststellen. Vor 
   diesem Hintergrund hat unsere für den Sicherheitsdruck zuständige 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Schweizer Tochtergesellschaft KBA-NotaSys SA im November 2015 ein 
   Selbstanzeige-Verfahren wegen Defiziten in der Korruptionsprävention 
   bei der schweizerischen Bundesanwaltschaft eingeleitet. Wir haben 
   darüber im Konzernbericht 2016 und im Geschäftsbericht 2017 sowie in 
   der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2017 berichtet. Der 
   Verwaltungsrat der KBA-NotaSys SA hat mit der Selbstanzeige einen 
   international zukunftsweisenden Weg gewählt. In der Schweiz war es 
   das erste Selbstanzeige-Verfahren eines Unternehmens. Vorstand und 
   Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG haben die Entscheidung für die 
   Selbstanzeige einstimmig unterstützt. Die schweizerische 
   Bundesanwaltschaft hat im März 2017 ein symbolisches Bußgeld 
   von CHF 1,- verhängt. Die KBA-NotaSys SA fördert Integrität und 
   Compliance intern und extern. Dazu hat der Verwaltungsrat der 
   KBA-NotaSys SA gemeinsam mit dem Vorstand und Aufsichtsrat der 
   Koenig & Bauer AG die Initiative Integrity 2023 gegründet. Sie soll 
   die Integrität und Compliance in der Koenig & Bauer-Gruppe in 
   Zukunft unterstützen und ein abschließender Schritt zur 
   Aufarbeitung der der Selbstanzeige zugrunde liegenden Sachverhalte 
   sein. 
a. *Zweck und Dauer* 
 
   Die Initiative Integrity 2023 zielt darauf 
   ab, Compliance und Integrität in der Koenig & 
   Bauer-Gruppe in den nächsten fünf Jahren 
   beginnend mit der rechtswirksamen Zustimmung 
   der Generalversammlung der KBA-NotaSys SA und 
   der Hauptversammlung der Koenig & Bauer AG zu 
   fördern und einen übergreifenden 
   Expertendialog einzurichten. Dazu sollen 
   Forschungsvorhaben zur Compliance-Prävention 
   unterstützt und ein Award-Programm zur 
   Auszeichnung von Vorschlägen zur 
   Compliance-Prävention ausgelobt werden. Zudem 
   steht der Austausch zur Compliance-Prävention 
   mit anderen Unternehmen innerhalb und 
   außerhalb des Konzerns im Fokus. Einmal 
   jährlich soll ein Group Compliance Day 
   ausgerichtet werden, zu dem national und 
   international erfahrene Compliance-Experten 
   zum Austausch von Erfahrungen und Wissen mit 
   den Compliance-Verantwortlichen des Konzerns 
   eingeladen werden sollen. Mitglieder der 
   Initiative können nur Mitglieder des 
   Verwaltungsrats, der Geschäftsführung und 
   sonstige Führungskräfte der KBA-NotaSys SA 
   werden, deren Tätigkeit für die Gesellschaft 
   auch den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2005 
   und dem 2. April 2015 ganz oder teilweise 
   umfasst. 
b. *Mittelbereitstellung und -verwendung* 
 
   Die Mittelausstattung der Initiative soll 
   ausschließlich über die Mitglieder 
   erfolgen und beträgt nach den getroffenen 
   Vereinbarungen mindestens EUR 2,7 Mio. Eine 
   Mittelzuführung ist weder von der KBA-NotaSys 
   SA noch seitens der Koenig & Bauer AG 
   vorgesehen. Die Mitgliedschaft setzt einen 
   Beitrag zur finanziellen Ausstattung der 
   Initiative voraus. Über die Verwendung 
   der Mittel entscheidet der 
   Integritätsausschuss der Initiative. Ihm 
   gehören das für die 
   Compliance-Überwachung zuständige 
   Mitglied des Verwaltungsrats und der 
   Compliance Officer der KBA-NotaSys SA sowie 
   der Finanzvorstand und der Group Compliance 
   Officer der Koenig & Bauer AG an. Die 
   Mitglieder der Initiative haben ein 
   Vorschlagsrecht, wie die Mittel der 
   Initiative verwendet werden sollen. 
 
   Die schweizerische Bundesanwaltschaft 
   ermittelt gegen einzelne frühere Mitarbeiter 
   der KBA-NotaSys SA, die sämtlich - zum Teil 
   schon lange zurückliegend - aus der 
   Gesellschaft ausgeschieden sind. KBA-NotaSys 
   SA macht gegen sie Schadensersatzforderungen 
   geltend. Personen, gegen die strafrechtlich 
   ermittelt wird oder ermittelt worden ist, 
   können an der Initiative Integrity 2023 nicht 
   teilnehmen. 
c. *Haftungsfreistellung* 
 
   Die KBA-NotaSys SA und die Koenig & Bauer AG 
   wollen den zur Initiative Integrity 2023 
   beigetretenen Mitgliedern eine 
   Haftungsfreistellung unter der Bedingung 
   zusagen, dass die Generalversammlung der 
   KBA-NotaSys SA und die Hauptversammlung der 
   Koenig & Bauer AG rechtswirksam zustimmen. 
   Die KBA-NotaSys SA und die Koenig & Bauer AG 
   beabsichtigen weiter, die Mitglieder der 
   Initiative von Rückgriffsansprüchen Dritter - 
   gleich aus welchem rechtlichen Grund - 
   freizustellen, die wegen Schäden aufgrund 
   eines Verhaltens der Mitglieder im Zeitraum 
   vom 1. Januar 2005 bis zum 2. April 2015 
   entstanden sein könnten oder entstehen 
   könnten, vorausgesetzt, dass der zugrunde 
   liegende Sachverhalt im Zusammenhang mit den 
   internen Untersuchungen im Vorfeld, während 
   oder seit der Selbstanzeige der KBA-NotaSys 
   SA bei der schweizerischen Bundesanwaltschaft 
   bekannt geworden ist. 
d. *Beschlussvorschlag* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der Koenig & Bauer 
   AG schlagen der Hauptversammlung vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen. 
 
    'Der Initiative Integrity 2023 und der 
    damit verbundenen Haftungsfreistellung - 
    wie nachfolgend mit ihrem wesentlichen 
    Inhalt wiedergegeben - wird zugestimmt.' 
 
   Die Haftungsfreistellung soll mit dem 
   folgenden wesentlichen Inhalt zugesagt 
   werden: 
 
   1. Ansprüche der Gesellschaft / Freistellung 
   von Ansprüchen Dritter 
 
   a. Die Koenig & Bauer AG und die KBA-NotaSys 
   SA (zusammen 'Gesellschaft') stellen das 
   Mitglied von möglichen Ansprüchen auf Ersatz 
   von Schäden der Gesellschaft 
   einschließlich der mit ihr verbundenen 
   Unternehmen (§ 15 AktG) frei, gleich aus 
   welchem rechtlichen Grund, gleich ob bekannt 
   oder unbekannt, und gleich ob gegenwärtig 
   oder zukünftig, 
 
   (1) wenn der Schaden auf einem Verhalten von 
   einer in der Gesellschaft einschließlich 
   der mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 15 
   AktG) verantwortlichen Person begangener 
   Pflichtverletzungen im Zeitraum vom 1. Januar 
   2005 bis zum 2. April 2015 beruht, 
 
   (2 ) das Verhalten der Person die Pflicht zur 
   Korruptionsprävention, -aufsicht und 
   Compliance bei der KBA-NotaSys SA betrifft, 
   im Zusammenhang mit der Gewährung von 
   rechtswidrigen Vorteilen an Dritte für die 
   KBA-NotaSys SA steht oder im Zusammenhang mit 
   den internen Untersuchungen im Vorfeld, 
   während oder seit der Selbstanzeige der 
   KBA-NotaSys SA bei der schweizerischen 
   Bundesanwaltschaft bekannt geworden ist. 
 
   b. Das Mitglied verpflichtet sich, alle ihm 
   etwa zustehenden Ansprüche auf Deckung 
   und/oder Freistellung von den in Absatz 1a. 
   bezeichneten Ansprüchen, die er gegen 
   D&O-Versicherer oder einen Dritten hat, mit 
   Wirkung ab Wirksamkeit der Freistellung nach 
   Absatz 1a. an die Gesellschaft abzutreten. 
   Die Freistellung von Ansprüchen nach Absatz 
   1a. findet in diesen Fällen dadurch statt, 
   dass die Gesellschaft Befriedigung 
   ausschließlich durch Inanspruchnahme der 
   Deckung und/oder Freistellung sucht (pactum 
   de non petendo). Die Gesellschaft 
   gewährleistet, dass auch die mit ihr 
   verbundenen Unternehmen keine weitergehenden 
   Ansprüche geltend machen, gleich ob die 
   Unternehmensverbindung nach Abschluss dieses 
   Vertrages fortbesteht oder nicht. Die 
   Gesellschaft stellt das Mitglied von allen 
   Kosten und Aufwendungen frei, die ihm dadurch 
   entstehen, dass die Gesellschaft die 
   Versicherungsdeckung oder den Dritten in 
   Anspruch nimmt. Das Mitglied erfüllt 
   Obliegenheiten aus dem Deckungs- oder 
   Freistellungsverhältnis in Abstimmung mit der 
   Gesellschaft so, dass - soweit für das 
   Mitglied zumutbar - das Recht auf Deckung 
   oder Freistellung nicht beeinträchtigt wird. 
 
   c. Wenn und soweit das Mitglied keinen 
   Anspruch auf Deckung oder Freistellung von 
   den in Absatz 1 bezeichneten Ansprüchen gegen 
   einen Dritten oder eine Versicherung hat, ist 
   die Freistellung nach Absatz 1a. als 
   vollständiger Verzicht auf Inanspruchnahme 
   aus den in Absatz 1a. bezeichneten Ansprüchen 
   anzusehen. 
 
   d. Die Gesellschaft stellt das Mitglied 
   ferner von Rückgriffsansprüchen der 
   Gesellschaft und der mit ihr verbundenen 
   Unternehmen sowie Dritter frei, die von der 
   Gesellschaft auf Ersatz der in Absatz 1a. 
   bezeichneten möglichen Schäden in Anspruch 
   genommen werden, ferner von der 
   Inanspruchnahme durch Kunden aus den in 
   Absatz 1a. bezeichneten Sachverhalten. 
 
   Die Gesellschaft leitet die Abwehr von 
   Ansprüchen, von denen sie das Mitglied 
   freizustellen hat, in Abstimmung mit dem 
   Mitglied auf eigene Kosten. Das Mitglied kann 
   zur Wahrung seiner rechtlichen Interessen 
   eigene rechtliche Berater hinzuziehen; die 
   Kosten trägt es selbst. Das Mitglied wird die 
   Gesellschaft bei der Abwehr oder Erledigung 
   unterstützen. Es ist ohne Zustimmung der 
   Gesellschaft nicht berechtigt, geltend 
   gemachte Ansprüche, von denen die 
   Gesellschaft es freizustellen hat, 
   anzuerkennen oder sich über solche Ansprüche 
   zu vergleichen. 
 
   2. Fortbestehende Ansprüche 
 
   Die Gesellschaft stellt das Mitglied nicht 
   von etwaigen Ansprüchen der Gesellschaft 
   und/oder der mit ihr verbundenen Unternehmen 
   frei, die darauf beruhen, dass (i) das 
   Mitglied oder eine ihm nahe stehende Person 
   direkt oder indirekt vermögenswerte Vorteile 
   in rechtswidriger Weise auf Kosten der 
   Gesellschaft oder der mit ihr verbundenen 
   Unternehmen erlangt oder sich verschafft hat, 
   auf die sie keinen Anspruch haben, oder (ii) 
   in rechtswidriger Weise über Mittel verfügt, 
   die der Gesellschaft und der mit ihr 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Lithium vs. Palladium - Zwei Rohstoff-Chancen traden
In diesem kostenfreien PDF-Report zeigt Experte Carsten Stork interessante Hintergründe zu den beiden Rohstoffen inkl. . Zudem gibt er Ihnen konkrete Produkte zum Nachhandeln an die Hand, inkl. WKNs.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.