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DGAP-News: CompuGroup Medical SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 15.05.2019 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-03 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
CompuGroup Medical SE Koblenz - ISIN DE0005437305 -
- WKN 543730 - Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2019 Wir laden hiermit unsere Aktionäre
zu der am Mittwoch, den 15. Mai 2019, um 11:00 Uhr, am
Sitz der Gesellschaft Maria Trost 21
56070 Koblenz
- Innovationsforum - stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung 2019 ein. I.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
CompuGroup Medical SE zum 31. Dezember 2018 und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018, des Lageberichts für die
CompuGroup Medical SE, des Konzernlageberichts,
des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a
Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs
(HGB), des Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Die vorgenannten Unterlagen können ab dem
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im
Internet unter
www.cgm.com/hv
und in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Maria Trost 21, 56070 Koblenz,
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf
Wunsch auch unverzüglich kostenlos zugesandt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in
Höhe von 72.111.455,38 EUR sollen 0,50 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet
werden. Die Dividende soll am 20. Mai 2019
ausgezahlt werden. Zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung hält die Gesellschaft
4.391.110 eigene Aktien, diese sind nicht
dividendenberechtigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den
im Jahresabschluss der CompuGroup Medical SE zum
31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von 72.111.455,38 EUR wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer 24.414.120,00
Dividende von 0,50 EUR je EUR
für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigter
Stückaktie:
Vortrag auf neue Rechnung: 47.697.335,38
EUR
*Gesamt:* *72.111.455,38
EUR*
Bei den angegebenen Beträgen für die
Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag (Vortrag
auf neue Rechnung) sind die 48.828.240 zur Zeit
des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und
Aufsichtsrat vorhandenen, für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten
Stückaktien berücksichtigt. Sollte sich die Zahl
der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von 0,50 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen
entsprechend angepassten Gewinnvortrag (Vortrag
auf neue Rechnung) vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2018
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Prüfers für den Abschluss des
Geschäftsjahres 2019 und für etwaige prüferische
Durchsichten von Zwischenfinanzberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz: Berlin,
Zweigniederlassung Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für
etwaige prüferische Durchsichten von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2019 und für das erste Quartal 2020 zu bestellen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung
des Prüfungsausschusses gemäß Art. 16 Abs. 2
der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung
bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und
zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission (EU-Abschlussprüferverordnung). Der
Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat die KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz: Berlin,
Zweigniederlassung Frankfurt am Main, sowie die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz: Frankfurt
am Main, als Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer empfohlen und dabei seine
Präferenz für die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz: Berlin,
Zweigniederlassung Frankfurt am Main, mitgeteilt.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art
auferlegt wurde.
6. *Beschlussfassung über die Schaffung einer
Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten
(Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft und an leitende Angestellte der
Gesellschaft sowie an Mitglieder der
Geschäftsführungen nachgeordneter verbundener
Unternehmen und deren leitende Angestellte*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
*Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen*
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 14. Mai 2024
(Ermächtigungszeitraum) an die Bezugsberechtigten
(wie nachfolgend definiert) bis zu 5.321.935
Bezugsrechte (Aktienoptionen) auf bis zu
5.321.935 auf den Inhaber lautende Stückaktien
der CompuGroup Medical SE (die Gesellschaft)
auszugeben (Gesamtvolumen). Für bezugsberechtigte
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft liegt
die Zuständigkeit zur Gewährung von
Aktienoptionen ausschließlich beim
Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Die Bedienung ausgeübter Aktienoptionen kann nach
Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung
eines zu diesem Zwecke beschlossenen bedingten
Kapitals, insbesondere des unter
Tagesordnungspunkt 8 zur Beschlussfassung
vorgeschlagenen Bedingten Kapitals 2019, oder
durch eigene Aktien der Gesellschaft oder in bar
erfolgen.
Die Eckpunkte für die Gewährung der
Aktienoptionen und die Ausgabe von Bezugsaktien
lauten wie folgt:
a) Kreis der Bezugsberechtigten
Die Aktienoptionen können nur an Mitglieder des
Vorstands der CompuGroup Medical SE (Gruppe 1)
und an leitende Angestellte der CompuGroup
Medical SE sowie an Mitglieder der
Geschäftsführungen ihrer nachgeordneten
verbundenen Unternehmen und deren leitende
Angestellte, die jeweils der Gruppe der Senior
Vice Presidents oder der Gruppe der General
Manager angehören müssen (Gruppe 2), ausgegeben
werden.
Das Gesamtvolumen der Aktienoptionen (bis zu
5.321.935 Stück) verteilt sich auf die beiden
Gruppen der Bezugsberechtigten wie folgt:
* Die Bezugsberechtigten der Gruppe 1
erhalten zusammen höchstens 3.547.957
Aktienoptionen und der hieraus
resultierenden Bezugsrechte.
* Die Bezugsberechtigten der Gruppe 2
erhalten zusammen höchstens 1.773.978
Aktienoptionen und der hieraus
resultierenden Bezugsrechte.
Bezugsberechtigte, die beiden Gruppen angehören,
erhalten keine zusätzlichen Bezugsrechte aufgrund
ihrer Zugehörigkeit zur Gruppe 2.
b) Einräumung der Aktienoptionen
Aktienoptionen können während des
Ermächtigungszeitraumes jeweils binnen eines
Zeitraumes von sechzehn Wochen nach dem Tag der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
ausgegeben werden (jeweils ein Erwerbszeitraum).
An neu in das Unternehmen der Gesellschaft oder
nachgeordnete verbundene Unternehmen eintretende
Bezugsberechtigte können jeweils binnen zwölf
Wochen nach Eintritt Aktienoptionen ausgegeben
werden (insoweit jeweils ein Erwerbszeitraum).
Als Ausgabetag der Aktienoptionen gilt der Tag,
an dem die vom Vorstand, beziehungsweise für
bezugsberechtigte Vorstandsmitglieder vom
Aufsichtsrat, beschlossene Ausgabe der
Aktienoptionen dem jeweiligen Bezugsberechtigten
mitgeteilt wird (Zugang der Erklärung).
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April 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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