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DGAP-News: CompuGroup Medical SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-03 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. CompuGroup Medical SE Koblenz - ISIN DE0005437305 - - WKN 543730 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 15. Mai 2019, um 11:00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft Maria Trost 21 56070 Koblenz - Innovationsforum - stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CompuGroup Medical SE zum 31. Dezember 2018 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts für die CompuGroup Medical SE, des Konzernlageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter www.cgm.com/hv und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Maria Trost 21, 56070 Koblenz, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch unverzüglich kostenlos zugesandt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 72.111.455,38 EUR sollen 0,50 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am 20. Mai 2019 ausgezahlt werden. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 4.391.110 eigene Aktien, diese sind nicht dividendenberechtigt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den im Jahresabschluss der CompuGroup Medical SE zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 72.111.455,38 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer 24.414.120,00 Dividende von 0,50 EUR je EUR für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigter Stückaktie: Vortrag auf neue Rechnung: 47.697.335,38 EUR *Gesamt:* *72.111.455,38 EUR* Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag (Vortrag auf neue Rechnung) sind die 48.828.240 zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,50 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag (Vortrag auf neue Rechnung) vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Prüfers für den Abschluss des Geschäftsjahres 2019 und für etwaige prüferische Durchsichten von Zwischenfinanzberichten* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz: Berlin, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für etwaige prüferische Durchsichten von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2019 und für das erste Quartal 2020 zu bestellen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses gemäß Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (EU-Abschlussprüferverordnung). Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz: Berlin, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, sowie die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz: Frankfurt am Main, als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer empfohlen und dabei seine Präferenz für die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz: Berlin, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, mitgeteilt. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde. 6. *Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen nachgeordneter verbundener Unternehmen und deren leitende Angestellte* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: *Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen* Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 14. Mai 2024 (Ermächtigungszeitraum) an die Bezugsberechtigten (wie nachfolgend definiert) bis zu 5.321.935 Bezugsrechte (Aktienoptionen) auf bis zu 5.321.935 auf den Inhaber lautende Stückaktien der CompuGroup Medical SE (die Gesellschaft) auszugeben (Gesamtvolumen). Für bezugsberechtigte Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft liegt die Zuständigkeit zur Gewährung von Aktienoptionen ausschließlich beim Aufsichtsrat der Gesellschaft. Die Bedienung ausgeübter Aktienoptionen kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung eines zu diesem Zwecke beschlossenen bedingten Kapitals, insbesondere des unter Tagesordnungspunkt 8 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Bedingten Kapitals 2019, oder durch eigene Aktien der Gesellschaft oder in bar erfolgen. Die Eckpunkte für die Gewährung der Aktienoptionen und die Ausgabe von Bezugsaktien lauten wie folgt: a) Kreis der Bezugsberechtigten Die Aktienoptionen können nur an Mitglieder des Vorstands der CompuGroup Medical SE (Gruppe 1) und an leitende Angestellte der CompuGroup Medical SE sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen ihrer nachgeordneten verbundenen Unternehmen und deren leitende Angestellte, die jeweils der Gruppe der Senior Vice Presidents oder der Gruppe der General Manager angehören müssen (Gruppe 2), ausgegeben werden. Das Gesamtvolumen der Aktienoptionen (bis zu 5.321.935 Stück) verteilt sich auf die beiden Gruppen der Bezugsberechtigten wie folgt: * Die Bezugsberechtigten der Gruppe 1 erhalten zusammen höchstens 3.547.957 Aktienoptionen und der hieraus resultierenden Bezugsrechte. * Die Bezugsberechtigten der Gruppe 2 erhalten zusammen höchstens 1.773.978 Aktienoptionen und der hieraus resultierenden Bezugsrechte. Bezugsberechtigte, die beiden Gruppen angehören, erhalten keine zusätzlichen Bezugsrechte aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Gruppe 2. b) Einräumung der Aktienoptionen Aktienoptionen können während des Ermächtigungszeitraumes jeweils binnen eines Zeitraumes von sechzehn Wochen nach dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ausgegeben werden (jeweils ein Erwerbszeitraum). An neu in das Unternehmen der Gesellschaft oder nachgeordnete verbundene Unternehmen eintretende Bezugsberechtigte können jeweils binnen zwölf Wochen nach Eintritt Aktienoptionen ausgegeben werden (insoweit jeweils ein Erwerbszeitraum). Als Ausgabetag der Aktienoptionen gilt der Tag, an dem die vom Vorstand, beziehungsweise für bezugsberechtigte Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat, beschlossene Ausgabe der Aktienoptionen dem jeweiligen Bezugsberechtigten mitgeteilt wird (Zugang der Erklärung).
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April 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)