Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
172 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: CompuGroup Medical SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 15.05.2019 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-03 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
CompuGroup Medical SE Koblenz - ISIN DE0005437305 - 
- WKN 543730 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 Wir laden hiermit unsere Aktionäre 
zu der am Mittwoch, den 15. Mai 2019, um 11:00 Uhr, am 
Sitz der Gesellschaft Maria Trost 21 
56070 Koblenz 
- Innovationsforum - stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 ein. I. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   CompuGroup Medical SE zum 31. Dezember 2018 und 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018, des Lageberichts für die 
   CompuGroup Medical SE, des Konzernlageberichts, 
   des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a 
   Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs 
   (HGB), des Vorschlags des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können ab dem 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im 
   Internet unter 
 
   www.cgm.com/hv 
 
   und in den Geschäftsräumen am Sitz der 
   Gesellschaft, Maria Trost 21, 56070 Koblenz, 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
   Wunsch auch unverzüglich kostenlos zugesandt. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch 
   die Hauptversammlung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in 
   Höhe von 72.111.455,38 EUR sollen 0,50 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet 
   werden. Die Dividende soll am 20. Mai 2019 
   ausgezahlt werden. Zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 
   4.391.110 eigene Aktien, diese sind nicht 
   dividendenberechtigt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den 
   im Jahresabschluss der CompuGroup Medical SE zum 
   31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von 72.111.455,38 EUR wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          24.414.120,00 
   Dividende von 0,50 EUR je   EUR 
   für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Vortrag auf neue Rechnung:  47.697.335,38 
                               EUR 
   *Gesamt:*                   *72.111.455,38 
                               EUR* 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die 
   Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag (Vortrag 
   auf neue Rechnung) sind die 48.828.240 zur Zeit 
   des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und 
   Aufsichtsrat vorhandenen, für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten 
   Stückaktien berücksichtigt. Sollte sich die Zahl 
   der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von 0,50 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Gewinnvortrag (Vortrag 
   auf neue Rechnung) vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 
   für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Prüfers für den Abschluss des 
   Geschäftsjahres 2019 und für etwaige prüferische 
   Durchsichten von Zwischenfinanzberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz: Berlin, 
   Zweigniederlassung Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für 
   etwaige prüferische Durchsichten von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2019 und für das erste Quartal 2020 zu bestellen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung 
   des Prüfungsausschusses gemäß Art. 16 Abs. 2 
   der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über 
   spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung 
   bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und 
   zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission (EU-Abschlussprüferverordnung). Der 
   Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat die KPMG 
   AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz: Berlin, 
   Zweigniederlassung Frankfurt am Main, sowie die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz: Frankfurt 
   am Main, als Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer empfohlen und dabei seine 
   Präferenz für die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz: Berlin, 
   Zweigniederlassung Frankfurt am Main, mitgeteilt. 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art 
   auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über die Schaffung einer 
   Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten 
   (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der 
   Gesellschaft und an leitende Angestellte der 
   Gesellschaft sowie an Mitglieder der 
   Geschäftsführungen nachgeordneter verbundener 
   Unternehmen und deren leitende Angestellte* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   *Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen* 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 14. Mai 2024 
   (Ermächtigungszeitraum) an die Bezugsberechtigten 
   (wie nachfolgend definiert) bis zu 5.321.935 
   Bezugsrechte (Aktienoptionen) auf bis zu 
   5.321.935 auf den Inhaber lautende Stückaktien 
   der CompuGroup Medical SE (die Gesellschaft) 
   auszugeben (Gesamtvolumen). Für bezugsberechtigte 
   Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft liegt 
   die Zuständigkeit zur Gewährung von 
   Aktienoptionen ausschließlich beim 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft. 
 
   Die Bedienung ausgeübter Aktienoptionen kann nach 
   Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung 
   eines zu diesem Zwecke beschlossenen bedingten 
   Kapitals, insbesondere des unter 
   Tagesordnungspunkt 8 zur Beschlussfassung 
   vorgeschlagenen Bedingten Kapitals 2019, oder 
   durch eigene Aktien der Gesellschaft oder in bar 
   erfolgen. 
 
   Die Eckpunkte für die Gewährung der 
   Aktienoptionen und die Ausgabe von Bezugsaktien 
   lauten wie folgt: 
 
   a) Kreis der Bezugsberechtigten 
 
   Die Aktienoptionen können nur an Mitglieder des 
   Vorstands der CompuGroup Medical SE (Gruppe 1) 
   und an leitende Angestellte der CompuGroup 
   Medical SE sowie an Mitglieder der 
   Geschäftsführungen ihrer nachgeordneten 
   verbundenen Unternehmen und deren leitende 
   Angestellte, die jeweils der Gruppe der Senior 
   Vice Presidents oder der Gruppe der General 
   Manager angehören müssen (Gruppe 2), ausgegeben 
   werden. 
 
   Das Gesamtvolumen der Aktienoptionen (bis zu 
   5.321.935 Stück) verteilt sich auf die beiden 
   Gruppen der Bezugsberechtigten wie folgt: 
 
   * Die Bezugsberechtigten der Gruppe 1 
     erhalten zusammen höchstens 3.547.957 
     Aktienoptionen und der hieraus 
     resultierenden Bezugsrechte. 
   * Die Bezugsberechtigten der Gruppe 2 
     erhalten zusammen höchstens 1.773.978 
     Aktienoptionen und der hieraus 
     resultierenden Bezugsrechte. 
 
   Bezugsberechtigte, die beiden Gruppen angehören, 
   erhalten keine zusätzlichen Bezugsrechte aufgrund 
   ihrer Zugehörigkeit zur Gruppe 2. 
 
   b) Einräumung der Aktienoptionen 
 
   Aktienoptionen können während des 
   Ermächtigungszeitraumes jeweils binnen eines 
   Zeitraumes von sechzehn Wochen nach dem Tag der 
   ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft 
   ausgegeben werden (jeweils ein Erwerbszeitraum). 
   An neu in das Unternehmen der Gesellschaft oder 
   nachgeordnete verbundene Unternehmen eintretende 
   Bezugsberechtigte können jeweils binnen zwölf 
   Wochen nach Eintritt Aktienoptionen ausgegeben 
   werden (insoweit jeweils ein Erwerbszeitraum). 
 
   Als Ausgabetag der Aktienoptionen gilt der Tag, 
   an dem die vom Vorstand, beziehungsweise für 
   bezugsberechtigte Vorstandsmitglieder vom 
   Aufsichtsrat, beschlossene Ausgabe der 
   Aktienoptionen dem jeweiligen Bezugsberechtigten 
   mitgeteilt wird (Zugang der Erklärung). 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.