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DGAP-News: Deutsche Post AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Deutsche Post AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
15.05.2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2019-04-03 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche Post AG Bonn WKN 555200
ISIN DE0005552004 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit
zur
ordentlichen Hauptversammlung
ein, die am Mittwoch, den 15. Mai 2019, 10.00 Uhr im
World Conference Center Bonn, Eingang Hauptgebäude,
Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn,
stattfindet.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, der
Lageberichte für die Gesellschaft und den
Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Zu TOP 1 ist eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung nicht erforderlich, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die
vorgelegten Unterlagen dienen der
Unterrichtung der Hauptversammlung über das
abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der
Gesellschaft sowie des Konzerns.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von 5.652.974.286,83 Euro wie folgt zu
verwenden:
Verteilung an die 1.418.857.793,90
Aktionäre durch Euro
Ausschüttung einer
Dividende von 1,15 Euro je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellung in andere 0,00 Euro
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag 4.234.116.492,93
Euro
Da die Dividende in vollem Umfang aus dem
steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27
KStG (nicht in das Nennkapital geleistete
Einlagen) geleistet wird, erfolgt die
Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer
und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen
Aktionären unterliegt die Dividende nicht der
Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder
Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der
Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung
gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen
und mindert - nach Auffassung der
Finanzverwaltung - die Anschaffungskosten der
Aktien.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl
der dividendenberechtigten Stückaktien
verändern. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet, der
eine unveränderte Dividende pro
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen
entsprechend angepassten Gewinnvortrag
vorsieht.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
5. *Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019 und des Prüfers für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und
den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 und
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten, die vor der
ordentlichen Hauptversammlung 2020 erstellt
werden, zu wählen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeiten von Frau Simone Menne, Herrn
Prof. Dr. Henning Kagermann und Herrn Dr.
Stefan Schulte enden planmäßig mit
Ablauf der Hauptversammlung am 15. Mai 2019.
Sie stehen bis auf Herrn Prof. Dr. Kagermann,
der mit Blick auf die Altersgrenze nicht
kandidiert, für eine Wiederwahl zur
Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wahlen im
Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat
beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung
(Kompetenzprofil) schlägt der Aufsichtsrat
auf Empfehlung des Nominierungsausschusses
vor,
a) Frau Simone Menne, Kiel
Mitglied des Aufsichtsrats der BMW AG,
Mitglied des Board of Directors der
Johnson Controls International plc,
Mitglied des Board of Directors der
Russell Reynolds Associates Inc.,
Mitglied des Aufsichtsrats der Springer
Nature KGaA,
b) Herrn Dr. Stefan Schulte, Bad Homburg
Vorsitzender des Vorstands der Fraport
AG, und
c) Herrn Dr. Heinrich Hiesinger, Essen
Mitglied des Aufsichtsrats der BMW AG,
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen,
jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2023 beschließt.
Der Aufsichtsrat der Deutsche Post AG setzt
sich gemäß §§ 96 Abs. 1 und Abs. 2 Satz
1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr.
3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der
Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 sowie nach § 10
Abs. 1 der Satzung aus je zehn Mitgliedern
der Anteilseigner und der Arbeitnehmer und zu
jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen und
Männern zusammen. Im Aufsichtsrat der
Gesellschaft müssen jeweils mindestens sechs
Sitze von Frauen und von Männern besetzt
sein, um die gesetzliche Mindestquote (§ 96
Abs. 2 Satz 1 AktG) zu erfüllen. Die
gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent ist
vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, da
weder die Anteilseignervertreter noch die
Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung
widersprochen haben. Die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats entspricht den gesetzlichen
Vorgaben zur Mindestquote von Frauen und
Männern bereits ohne Berücksichtigung der
heute zur Wahl stehenden Personen.
Weitere Informationen zu den Kandidaten
erhalten Sie im Anschluss an die weiteren
Angaben zur Einberufung.
*Weitere Angaben zur Einberufung*
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro
1.236.506.759 eingeteilt in 1.236.506.759 nennwertlose
Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf
1.236.506.759 Stimmrechte.
*2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an und zur Ausübung des Stimmrechts in
der Hauptversammlung - persönlich oder durch
Bevollmächtigte - sind diejenigen Personen berechtigt,
die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind
und sich bis zum 8. Mai 2019 einschließlich per
Post, Telefax oder angebotenem Online-Service zur
Teilnahme angemeldet haben.
Postanschrift:
Hauptversammlung Deutsche Post AG,
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH,
20716 Hamburg
Telefax:
+49 (0)228 182 63631
Online-Service:
www.dpdhl.de/hauptversammlung
(Bitte beachten Sie die dort einsehbaren
Nutzungsbedingungen - insbesondere auch zum
grundsätzlichen Vorrang von Anmeldungen und Aktionen,
die über den Online-Service übermittelt wurden.)
Den Zugangscode für die Teilnahme am Online-Service
erhalten Aktionäre mit der Einladung zur
Hauptversammlung. Aktionäre, die sich für die
Versendung der Einladung per E-POST registriert haben,
verwenden bitte den in ihrer E-POST-Einladung
enthaltenen bzw. den bei der Registrierung festgelegten
Zugangscode.
Wir bitten Sie, die Anmeldung zur Hauptversammlung
entweder durch Rücksendung des mit der Einladung
übersandten Antwortbogens oder über den
bereitgestellten Online-Service (s.o.) vorzunehmen. Die
Anmeldung kann auch durch einen Bevollmächtigten
erfolgen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang
der Anmeldung bei der Gesellschaft an.
Mit dem Antwortbogen oder per Online-Service können Sie
eine Eintrittskarte für sich selbst oder einen Dritten
bestellen, Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder
Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft erteilen. Wenn Sie hierfür den
Antwortbogen nutzen, senden Sie diesen bitte
ausschließlich an die oben genannte Anschrift bzw.
Telefaxnummer. Wenn im Aktienregister mehrere Personen
als Aktionäre eingetragen sind (Aktionärsgemeinschaft),
können Sie mit dem Antwortbogen oder per Online-Service
eine oder - unter gleicher Aufteilung der Stimmen -
zwei Eintrittskarten für den an erster Stelle im
Aktienregister eingetragenen Aktionär bestellen.
Möchten Sie einem Kreditinstitut, einer
Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen
gemäß § 135 AktG gleichgestellten Person oder
Institution Vollmacht und Weisungen erteilen,
übermitteln Sie den Antwortbogen bitte an die Ihnen von
dem Bevollmächtigten genannte Anschrift. Nehmen Sie
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April 03, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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