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DGAP-HV: Deutsche Post AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Deutsche Post AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Post AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
15.05.2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-04-03 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche Post AG Bonn WKN 555200 
ISIN DE0005552004 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit 
zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein, die am Mittwoch, den 15. Mai 2019, 10.00 Uhr im 
World Conference Center Bonn, Eingang Hauptgebäude, 
Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, 
stattfindet. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, der 
   Lageberichte für die Gesellschaft und den 
   Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Zu TOP 1 ist eine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung nicht erforderlich, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die 
   vorgelegten Unterlagen dienen der 
   Unterrichtung der Hauptversammlung über das 
   abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der 
   Gesellschaft sowie des Konzerns. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von 5.652.974.286,83 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Verteilung an die          1.418.857.793,90 
   Aktionäre durch            Euro 
   Ausschüttung einer 
   Dividende von 1,15 Euro je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in andere      0,00 Euro 
   Gewinnrücklagen 
   Gewinnvortrag              4.234.116.492,93 
                              Euro 
 
   Da die Dividende in vollem Umfang aus dem 
   steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 
   KStG (nicht in das Nennkapital geleistete 
   Einlagen) geleistet wird, erfolgt die 
   Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer 
   und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen 
   Aktionären unterliegt die Dividende nicht der 
   Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder 
   Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der 
   Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung 
   gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen 
   und mindert - nach Auffassung der 
   Finanzverwaltung - die Anschaffungskosten der 
   Aktien. 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl 
   der dividendenberechtigten Stückaktien 
   verändern. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet, der 
   eine unveränderte Dividende pro 
   dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
   vorsieht. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
5. *Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 und des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und 
   den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 und 
   zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten, die vor der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2020 erstellt 
   werden, zu wählen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeiten von Frau Simone Menne, Herrn 
   Prof. Dr. Henning Kagermann und Herrn Dr. 
   Stefan Schulte enden planmäßig mit 
   Ablauf der Hauptversammlung am 15. Mai 2019. 
   Sie stehen bis auf Herrn Prof. Dr. Kagermann, 
   der mit Blick auf die Altersgrenze nicht 
   kandidiert, für eine Wiederwahl zur 
   Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wahlen im 
   Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
   Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat 
   beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung 
   (Kompetenzprofil) schlägt der Aufsichtsrat 
   auf Empfehlung des Nominierungsausschusses 
   vor, 
 
   a) Frau Simone Menne, Kiel 
      Mitglied des Aufsichtsrats der BMW AG, 
      Mitglied des Board of Directors der 
      Johnson Controls International plc, 
      Mitglied des Board of Directors der 
      Russell Reynolds Associates Inc., 
      Mitglied des Aufsichtsrats der Springer 
      Nature KGaA, 
   b) Herrn Dr. Stefan Schulte, Bad Homburg 
      Vorsitzender des Vorstands der Fraport 
      AG, und 
   c) Herrn Dr. Heinrich Hiesinger, Essen 
      Mitglied des Aufsichtsrats der BMW AG, 
 
   zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen, 
   jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2023 beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat der Deutsche Post AG setzt 
   sich gemäß §§ 96 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 
   1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 
   3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der 
   Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 sowie nach § 10 
   Abs. 1 der Satzung aus je zehn Mitgliedern 
   der Anteilseigner und der Arbeitnehmer und zu 
   jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen und 
   Männern zusammen. Im Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft müssen jeweils mindestens sechs 
   Sitze von Frauen und von Männern besetzt 
   sein, um die gesetzliche Mindestquote (§ 96 
   Abs. 2 Satz 1 AktG) zu erfüllen. Die 
   gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent ist 
   vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, da 
   weder die Anteilseignervertreter noch die 
   Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung 
   widersprochen haben. Die Zusammensetzung des 
   Aufsichtsrats entspricht den gesetzlichen 
   Vorgaben zur Mindestquote von Frauen und 
   Männern bereits ohne Berücksichtigung der 
   heute zur Wahl stehenden Personen. 
 
   Weitere Informationen zu den Kandidaten 
   erhalten Sie im Anschluss an die weiteren 
   Angaben zur Einberufung. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 
1.236.506.759 eingeteilt in 1.236.506.759 nennwertlose 
Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die 
Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 
1.236.506.759 Stimmrechte. 
 
*2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an und zur Ausübung des Stimmrechts in 
der Hauptversammlung - persönlich oder durch 
Bevollmächtigte - sind diejenigen Personen berechtigt, 
die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind 
und sich bis zum 8. Mai 2019 einschließlich per 
Post, Telefax oder angebotenem Online-Service zur 
Teilnahme angemeldet haben. 
 
Postanschrift: 
Hauptversammlung Deutsche Post AG, 
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 
20716 Hamburg 
 
Telefax: 
+49 (0)228 182 63631 
 
Online-Service: 
www.dpdhl.de/hauptversammlung 
(Bitte beachten Sie die dort einsehbaren 
Nutzungsbedingungen - insbesondere auch zum 
grundsätzlichen Vorrang von Anmeldungen und Aktionen, 
die über den Online-Service übermittelt wurden.) 
 
Den Zugangscode für die Teilnahme am Online-Service 
erhalten Aktionäre mit der Einladung zur 
Hauptversammlung. Aktionäre, die sich für die 
Versendung der Einladung per E-POST registriert haben, 
verwenden bitte den in ihrer E-POST-Einladung 
enthaltenen bzw. den bei der Registrierung festgelegten 
Zugangscode. 
 
Wir bitten Sie, die Anmeldung zur Hauptversammlung 
entweder durch Rücksendung des mit der Einladung 
übersandten Antwortbogens oder über den 
bereitgestellten Online-Service (s.o.) vorzunehmen. Die 
Anmeldung kann auch durch einen Bevollmächtigten 
erfolgen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang 
der Anmeldung bei der Gesellschaft an. 
 
Mit dem Antwortbogen oder per Online-Service können Sie 
eine Eintrittskarte für sich selbst oder einen Dritten 
bestellen, Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder 
Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft erteilen. Wenn Sie hierfür den 
Antwortbogen nutzen, senden Sie diesen bitte 
ausschließlich an die oben genannte Anschrift bzw. 
Telefaxnummer. Wenn im Aktienregister mehrere Personen 
als Aktionäre eingetragen sind (Aktionärsgemeinschaft), 
können Sie mit dem Antwortbogen oder per Online-Service 
eine oder - unter gleicher Aufteilung der Stimmen - 
zwei Eintrittskarten für den an erster Stelle im 
Aktienregister eingetragenen Aktionär bestellen. 
 
Möchten Sie einem Kreditinstitut, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen 
gemäß § 135 AktG gleichgestellten Person oder 
Institution Vollmacht und Weisungen erteilen, 
übermitteln Sie den Antwortbogen bitte an die Ihnen von 
dem Bevollmächtigten genannte Anschrift. Nehmen Sie 

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April 03, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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