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DGAP-News: Deutsche Post AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Deutsche Post AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-03 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Deutsche Post AG Bonn WKN 555200 ISIN DE0005552004 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, den 15. Mai 2019, 10.00 Uhr im World Conference Center Bonn, Eingang Hauptgebäude, Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, stattfindet. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Zu TOP 1 ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 5.652.974.286,83 Euro wie folgt zu verwenden: Verteilung an die 1.418.857.793,90 Aktionäre durch Euro Ausschüttung einer Dividende von 1,15 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie Einstellung in andere 0,00 Euro Gewinnrücklagen Gewinnvortrag 4.234.116.492,93 Euro Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen und mindert - nach Auffassung der Finanzverwaltung - die Anschaffungskosten der Aktien. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet, der eine unveränderte Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2020 erstellt werden, zu wählen. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Amtszeiten von Frau Simone Menne, Herrn Prof. Dr. Henning Kagermann und Herrn Dr. Stefan Schulte enden planmäßig mit Ablauf der Hauptversammlung am 15. Mai 2019. Sie stehen bis auf Herrn Prof. Dr. Kagermann, der mit Blick auf die Altersgrenze nicht kandidiert, für eine Wiederwahl zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wahlen im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung (Kompetenzprofil) schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, a) Frau Simone Menne, Kiel Mitglied des Aufsichtsrats der BMW AG, Mitglied des Board of Directors der Johnson Controls International plc, Mitglied des Board of Directors der Russell Reynolds Associates Inc., Mitglied des Aufsichtsrats der Springer Nature KGaA, b) Herrn Dr. Stefan Schulte, Bad Homburg Vorsitzender des Vorstands der Fraport AG, und c) Herrn Dr. Heinrich Hiesinger, Essen Mitglied des Aufsichtsrats der BMW AG, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen, jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Der Aufsichtsrat der Deutsche Post AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 sowie nach § 10 Abs. 1 der Satzung aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer und zu jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen und Männern zusammen. Im Aufsichtsrat der Gesellschaft müssen jeweils mindestens sechs Sitze von Frauen und von Männern besetzt sein, um die gesetzliche Mindestquote (§ 96 Abs. 2 Satz 1 AktG) zu erfüllen. Die gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, da weder die Anteilseignervertreter noch die Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen haben. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den gesetzlichen Vorgaben zur Mindestquote von Frauen und Männern bereits ohne Berücksichtigung der heute zur Wahl stehenden Personen. Weitere Informationen zu den Kandidaten erhalten Sie im Anschluss an die weiteren Angaben zur Einberufung. *Weitere Angaben zur Einberufung* *1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 1.236.506.759 eingeteilt in 1.236.506.759 nennwertlose Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 1.236.506.759 Stimmrechte. *2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung - persönlich oder durch Bevollmächtigte - sind diejenigen Personen berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis zum 8. Mai 2019 einschließlich per Post, Telefax oder angebotenem Online-Service zur Teilnahme angemeldet haben. Postanschrift: Hauptversammlung Deutsche Post AG, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20716 Hamburg Telefax: +49 (0)228 182 63631 Online-Service: www.dpdhl.de/hauptversammlung (Bitte beachten Sie die dort einsehbaren Nutzungsbedingungen - insbesondere auch zum grundsätzlichen Vorrang von Anmeldungen und Aktionen, die über den Online-Service übermittelt wurden.) Den Zugangscode für die Teilnahme am Online-Service erhalten Aktionäre mit der Einladung zur Hauptversammlung. Aktionäre, die sich für die Versendung der Einladung per E-POST registriert haben, verwenden bitte den in ihrer E-POST-Einladung enthaltenen bzw. den bei der Registrierung festgelegten Zugangscode. Wir bitten Sie, die Anmeldung zur Hauptversammlung entweder durch Rücksendung des mit der Einladung übersandten Antwortbogens oder über den bereitgestellten Online-Service (s.o.) vorzunehmen. Die Anmeldung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft an. Mit dem Antwortbogen oder per Online-Service können Sie eine Eintrittskarte für sich selbst oder einen Dritten bestellen, Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen. Wenn Sie hierfür den Antwortbogen nutzen, senden Sie diesen bitte ausschließlich an die oben genannte Anschrift bzw. Telefaxnummer. Wenn im Aktienregister mehrere Personen als Aktionäre eingetragen sind (Aktionärsgemeinschaft), können Sie mit dem Antwortbogen oder per Online-Service eine oder - unter gleicher Aufteilung der Stimmen - zwei Eintrittskarten für den an erster Stelle im Aktienregister eingetragenen Aktionär bestellen. Möchten Sie einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution Vollmacht und Weisungen erteilen, übermitteln Sie den Antwortbogen bitte an die Ihnen von dem Bevollmächtigten genannte Anschrift. Nehmen Sie
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April 03, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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