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DGAP-News: RATIONAL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-03 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 080 ISIN DE0007010803 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, den 15. Mai 2019, um 10:00 Uhr, in der Messe Augsburg (Schwabenhalle), Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg, stattfindenden 22. ordentlichen Hauptversammlung der RATIONAL Aktiengesellschaft ein. TAGESORDNUNG TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 1 der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats* Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rational-online.de (im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 'Hauptversammlung') zugänglich. Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. Der Aufsichtsrat der RATIONAL Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher kein Beschluss zu fassen. TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 2 Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft von Euro 315.280.591,67 wie folgt zu verwenden: a) Zahlung einer Dividende von Euro 9,50 je dividendenberechtigter Aktie: Euro 108.015.000,00 b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung: Euro 207.265.591,67 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 20. Mai 2019 ausgezahlt werden. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 3 Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 4 Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. TOP *Wahl des Abschlussprüfers für das 5 Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. TOP *Beschlussfassung über die Änderung von § 6 8 Abs. 1 der Satzung (Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder)* § 8 Abs. 1 der Satzung legt die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats fest. Gegenwärtig besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat soll erweitert werden und künftig aus sieben Mitgliedern bestehen. Am 28. Juli 2017 ist Herr Siegfried Meister, Unternehmensgründer, ehemaliger Mehrheitsaktionär und Aufsichtsratsvorsitzender der RATIONAL Aktiengesellschaft verstorben. Seitdem halten die Erben von Siegfried Meister insgesamt ca. 63 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Erweiterung des Aufsichtsrats soll es den Erben als Mehrheitsaktionäre ermöglichen, einen Kandidaten in den Aufsichtsrat zu wählen, der für die Kontinuität auf Gesellschafterseite steht. Gleichzeitig sollen die vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen im Aufsichtsrat unverändert erhalten bleiben. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen: § 8 Abs. 1 wird geändert und wie folgt neu gefasst: '_Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus sieben Mitgliedern._' Die aktuell gültige Fassung der Satzung der RATIONAL Aktiengesellschaft ist unter www.rational-online.de (im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 'Hauptversammlung') abrufbar und wird auch in der Hauptversammlung zugänglich sein. TOP *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 7 A. Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat gegenwärtig aus sechs Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des sechsköpfigen Aufsichtsrats endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2019. Daher ist eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder erforderlich. Der Aufsichtsratsvorsitzende und Aktionär Herr Walter Kurtz hat am 12. Februar 2019 das ihm gemäß § 8 Abs. 6 der Satzung zustehende Entsendungsrecht durch schriftliche Erklärung an den Vorstand ausgeübt und sich selbst in den Aufsichtsrat entsandt für den Zeitraum ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Daher sind für den bestehenden Aufsichtsrat fünf Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats für die Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu wählen: a. Herrn *Dr. Hans Maerz*, Wirtschaftsprüfer, wohnhaft in München; b. Herrn *Dr. Gerd Lintz*, Notar a.D. und selbständiger Rechtsanwalt, wohnhaft in Landsberg am Lech; c. Herrn *Erich Baumgärtner*, ehemaliges Vorstandsmitglied der RATIONAL Aktiengesellschaft, Dipl.-Betriebswirt, wohnhaft in Reisch/Landsberg am Lech; d. Herrn *Werner Schwind*, ehemaliges Vorstandsmitglied der Wacker Neuson SE, Betriebswirt VWA, wohnhaft in Dachau; e. Herrn *Dr.-Ing. Georg Sick*, ehemaliger Vorstandsvorsitzender derWacker Neuson SE, Dipl.-Ingenieur, wohnhaft in Feldafing. Die oben genannten Personen sind alle Mitglieder im Aufsichtsrat der Gesellschaft und werden zur Wiederwahl vorgeschlagen. B. Für den Fall, dass die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Satzungsänderung mit der notwendigen Mehrheit beschlossen wird, setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus sieben Mitgliedern zusammen. Für diesen Fall schlägt der Aufsichtsrat vor, als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats für die Amtszeit beginnend mit Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu wählen: f. Herrn *Dr. Johannes Würbser*, Dipl.-Kaufmann, Vermögensverwalter, wohnhaft in München. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen. Herr Walter Kurtz beabsichtigt, erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß §§ 125 Abs. 1 Satz 5, 100 Abs. 2 AktG sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Herr Dr. Hans Maerz ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: - Aufsichtsratsvorsitzender FWU AG, München - Vorsitzender Prüfungsausschuss FWU Provisions-Factoring-GmbH, München Herr Dr.-Ing. Georg Sick ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: - Mitglied des Aufsichtsrates REMA Tip Top AG, Poing - Mitglied Expertenrat Obermark S.a.r.l., Luxemburg - Vorsitzender des Beirats Holoplot GmbH, Berlin
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April 03, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)