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DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: RATIONAL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.05.2019 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-03 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 080 
ISIN DE0007010803 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zu der am 
 
Mittwoch, den 15. Mai 2019, um 10:00 Uhr, 
in der Messe Augsburg (Schwabenhalle), 
Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg, 
 
stattfindenden 22. ordentlichen Hauptversammlung der 
RATIONAL Aktiengesellschaft ein. 
 
TAGESORDNUNG 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht 
    der RATIONAL Aktiengesellschaft und des 
    gebilligten Konzernabschlusses mit 
    Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 
    2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
    Die genannten Unterlagen sind auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.rational-online.de 
 
    (im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor 
    Relations' > 'Hauptversammlung') zugänglich. 
    Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen 
    der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg am 
    Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. 
 
    Der Aufsichtsrat der RATIONAL 
    Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und 
    den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 
    AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
    festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
    Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 
    daher kein Beschluss zu fassen. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2   Bilanzgewinns* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für 
    das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft 
    von Euro 315.280.591,67 wie folgt zu verwenden: 
 
    a) Zahlung einer Dividende von Euro 9,50 je 
       dividendenberechtigter Aktie: 
 
       Euro 108.015.000,00 
    b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf 
       neue Rechnung: 
 
       Euro 207.265.591,67 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
    Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 20. 
    Mai 2019 ausgezahlt werden. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
3   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
    Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung 
    zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
4   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers für das 
5   Geschäftsjahr 2019* 
 
    Der Aufsichtsrat - gestützt auf die Empfehlung 
    seines Prüfungsausschusses - schlägt vor, die 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
    das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
TOP *Beschlussfassung über die Änderung von § 
6   8 Abs. 1 der Satzung (Erhöhung der Anzahl der 
    Aufsichtsratsmitglieder)* 
 
    § 8 Abs. 1 der Satzung legt die Anzahl der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats fest. Gegenwärtig 
    besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. 
    Der Aufsichtsrat soll erweitert werden und 
    künftig aus sieben Mitgliedern bestehen. 
 
    Am 28. Juli 2017 ist Herr Siegfried Meister, 
    Unternehmensgründer, ehemaliger 
    Mehrheitsaktionär und Aufsichtsratsvorsitzender 
    der RATIONAL Aktiengesellschaft verstorben. 
    Seitdem halten die Erben von Siegfried Meister 
    insgesamt ca. 63 % des Grundkapitals der 
    Gesellschaft. Die Erweiterung des Aufsichtsrats 
    soll es den Erben als Mehrheitsaktionäre 
    ermöglichen, einen Kandidaten in den 
    Aufsichtsrat zu wählen, der für die Kontinuität 
    auf Gesellschafterseite steht. Gleichzeitig 
    sollen die vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten 
    und fachlichen Erfahrungen im Aufsichtsrat 
    unverändert erhalten bleiben. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
    folgende Satzungsänderung zu beschließen: 
 
    § 8 Abs. 1 wird geändert und wie folgt neu 
    gefasst: 
 
     '_Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
     aus sieben Mitgliedern._' 
 
    Die aktuell gültige Fassung der Satzung der 
    RATIONAL Aktiengesellschaft ist unter 
 
    www.rational-online.de 
 
    (im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor 
    Relations' > 'Hauptversammlung') abrufbar und 
    wird auch in der Hauptversammlung zugänglich 
    sein. 
TOP *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
7 
 
    A. Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
       i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung setzt sich 
       der Aufsichtsrat gegenwärtig aus sechs 
       Mitgliedern zusammen. 
 
       Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des 
       sechsköpfigen Aufsichtsrats endet mit der 
       Beendigung der ordentlichen 
       Hauptversammlung am 15. Mai 2019. Daher 
       ist eine Neuwahl der 
       Aufsichtsratsmitglieder erforderlich. 
 
       Der Aufsichtsratsvorsitzende und Aktionär 
       Herr Walter Kurtz hat am 12. Februar 2019 
       das ihm gemäß § 8 Abs. 6 der Satzung 
       zustehende Entsendungsrecht durch 
       schriftliche Erklärung an den Vorstand 
       ausgeübt und sich selbst in den 
       Aufsichtsrat entsandt für den Zeitraum ab 
       Beendigung der ordentlichen 
       Hauptversammlung am 15. Mai 2019 bis zur 
       Beendigung der Hauptversammlung, die über 
       die Entlastung der Mitglieder des 
       Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 
       beschließt. Daher sind für den 
       bestehenden Aufsichtsrat fünf 
       Aufsichtsratsmitglieder von der 
       Hauptversammlung zu wählen. 
 
       Der Aufsichtsrat schlägt vor, als 
       Mitglieder des Aufsichtsrats für die 
       Amtszeit bis zur Beendigung der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
       Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu 
       wählen: 
 
       a. Herrn *Dr. Hans Maerz*, 
          Wirtschaftsprüfer, 
          wohnhaft in München; 
       b. Herrn *Dr. Gerd Lintz*, Notar a.D. 
          und selbständiger Rechtsanwalt, 
          wohnhaft in Landsberg am Lech; 
       c. Herrn *Erich Baumgärtner*, ehemaliges 
          Vorstandsmitglied der RATIONAL 
          Aktiengesellschaft, 
          Dipl.-Betriebswirt, 
          wohnhaft in Reisch/Landsberg am Lech; 
       d. Herrn *Werner Schwind*, ehemaliges 
          Vorstandsmitglied der Wacker Neuson 
          SE, Betriebswirt VWA, 
          wohnhaft in Dachau; 
       e. Herrn *Dr.-Ing. Georg Sick*, 
          ehemaliger Vorstandsvorsitzender 
          derWacker Neuson SE, Dipl.-Ingenieur, 
          wohnhaft in Feldafing. 
 
       Die oben genannten Personen sind alle 
       Mitglieder im Aufsichtsrat der 
       Gesellschaft und werden zur Wiederwahl 
       vorgeschlagen. 
    B. Für den Fall, dass die unter 
       Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene 
       Satzungsänderung mit der notwendigen 
       Mehrheit beschlossen wird, setzt sich der 
       Aufsichtsrat der Gesellschaft mit 
       Eintragung der Satzungsänderung in das 
       Handelsregister gemäß §§ 96 Abs. 1, 
       101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der 
       Satzung aus sieben Mitgliedern zusammen. 
 
       Für diesen Fall schlägt der Aufsichtsrat 
       vor, als weiteres Mitglied des 
       Aufsichtsrats für die Amtszeit beginnend 
       mit Eintragung der Satzungsänderung in 
       das Handelsregister bis zur Beendigung 
       der Hauptversammlung, die über die 
       Entlastung der Mitglieder des 
       Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 
       beschließt, zu wählen: 
 
       f. Herrn *Dr. Johannes Würbser*, 
          Dipl.-Kaufmann, Vermögensverwalter, 
          wohnhaft in München. 
 
       Die Hauptversammlung ist nicht an 
       Wahlvorschläge gebunden. Es ist 
       beabsichtigt, die Wahlen als Einzelwahlen 
       durchzuführen. Herr Walter Kurtz 
       beabsichtigt, erneut für den 
       Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
       Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 
       gemäß §§ 125 Abs. 1 Satz 5, 100 Abs. 
       2 AktG sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 
       4 bis 6 des Deutschen Corporate 
       Governance Kodex: 
 
       Herr Dr. Hans Maerz ist Mitglied in 
       folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
       und ausländischen Kontrollgremien: 
 
       - Aufsichtsratsvorsitzender FWU AG, 
         München 
       - Vorsitzender Prüfungsausschuss FWU 
         Provisions-Factoring-GmbH, München 
 
       Herr Dr.-Ing. Georg Sick ist Mitglied in 
       folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
       und ausländischen Kontrollgremien: 
 
       - Mitglied des Aufsichtsrates REMA Tip 
         Top AG, Poing 
       - Mitglied Expertenrat Obermark 
         S.a.r.l., Luxemburg 
       - Vorsitzender des Beirats Holoplot 
         GmbH, Berlin 
 

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