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Dow Jones News
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DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: RATIONAL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.05.2019 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-03 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 080 
ISIN DE0007010803 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zu der am 
 
Mittwoch, den 15. Mai 2019, um 10:00 Uhr, 
in der Messe Augsburg (Schwabenhalle), 
Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg, 
 
stattfindenden 22. ordentlichen Hauptversammlung der 
RATIONAL Aktiengesellschaft ein. 
 
TAGESORDNUNG 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht 
    der RATIONAL Aktiengesellschaft und des 
    gebilligten Konzernabschlusses mit 
    Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 
    2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
    Die genannten Unterlagen sind auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.rational-online.de 
 
    (im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor 
    Relations' > 'Hauptversammlung') zugänglich. 
    Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen 
    der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg am 
    Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. 
 
    Der Aufsichtsrat der RATIONAL 
    Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und 
    den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 
    AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
    festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
    Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 
    daher kein Beschluss zu fassen. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2   Bilanzgewinns* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für 
    das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft 
    von Euro 315.280.591,67 wie folgt zu verwenden: 
 
    a) Zahlung einer Dividende von Euro 9,50 je 
       dividendenberechtigter Aktie: 
 
       Euro 108.015.000,00 
    b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf 
       neue Rechnung: 
 
       Euro 207.265.591,67 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
    Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 20. 
    Mai 2019 ausgezahlt werden. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
3   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
    Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung 
    zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
4   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers für das 
5   Geschäftsjahr 2019* 
 
    Der Aufsichtsrat - gestützt auf die Empfehlung 
    seines Prüfungsausschusses - schlägt vor, die 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
    das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
TOP *Beschlussfassung über die Änderung von § 
6   8 Abs. 1 der Satzung (Erhöhung der Anzahl der 
    Aufsichtsratsmitglieder)* 
 
    § 8 Abs. 1 der Satzung legt die Anzahl der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats fest. Gegenwärtig 
    besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. 
    Der Aufsichtsrat soll erweitert werden und 
    künftig aus sieben Mitgliedern bestehen. 
 
    Am 28. Juli 2017 ist Herr Siegfried Meister, 
    Unternehmensgründer, ehemaliger 
    Mehrheitsaktionär und Aufsichtsratsvorsitzender 
    der RATIONAL Aktiengesellschaft verstorben. 
    Seitdem halten die Erben von Siegfried Meister 
    insgesamt ca. 63 % des Grundkapitals der 
    Gesellschaft. Die Erweiterung des Aufsichtsrats 
    soll es den Erben als Mehrheitsaktionäre 
    ermöglichen, einen Kandidaten in den 
    Aufsichtsrat zu wählen, der für die Kontinuität 
    auf Gesellschafterseite steht. Gleichzeitig 
    sollen die vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten 
    und fachlichen Erfahrungen im Aufsichtsrat 
    unverändert erhalten bleiben. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
    folgende Satzungsänderung zu beschließen: 
 
    § 8 Abs. 1 wird geändert und wie folgt neu 
    gefasst: 
 
     '_Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
     aus sieben Mitgliedern._' 
 
    Die aktuell gültige Fassung der Satzung der 
    RATIONAL Aktiengesellschaft ist unter 
 
    www.rational-online.de 
 
    (im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor 
    Relations' > 'Hauptversammlung') abrufbar und 
    wird auch in der Hauptversammlung zugänglich 
    sein. 
TOP *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
7 
 
    A. Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
       i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung setzt sich 
       der Aufsichtsrat gegenwärtig aus sechs 
       Mitgliedern zusammen. 
 
       Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des 
       sechsköpfigen Aufsichtsrats endet mit der 
       Beendigung der ordentlichen 
       Hauptversammlung am 15. Mai 2019. Daher 
       ist eine Neuwahl der 
       Aufsichtsratsmitglieder erforderlich. 
 
       Der Aufsichtsratsvorsitzende und Aktionär 
       Herr Walter Kurtz hat am 12. Februar 2019 
       das ihm gemäß § 8 Abs. 6 der Satzung 
       zustehende Entsendungsrecht durch 
       schriftliche Erklärung an den Vorstand 
       ausgeübt und sich selbst in den 
       Aufsichtsrat entsandt für den Zeitraum ab 
       Beendigung der ordentlichen 
       Hauptversammlung am 15. Mai 2019 bis zur 
       Beendigung der Hauptversammlung, die über 
       die Entlastung der Mitglieder des 
       Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 
       beschließt. Daher sind für den 
       bestehenden Aufsichtsrat fünf 
       Aufsichtsratsmitglieder von der 
       Hauptversammlung zu wählen. 
 
       Der Aufsichtsrat schlägt vor, als 
       Mitglieder des Aufsichtsrats für die 
       Amtszeit bis zur Beendigung der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
       Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu 
       wählen: 
 
       a. Herrn *Dr. Hans Maerz*, 
          Wirtschaftsprüfer, 
          wohnhaft in München; 
       b. Herrn *Dr. Gerd Lintz*, Notar a.D. 
          und selbständiger Rechtsanwalt, 
          wohnhaft in Landsberg am Lech; 
       c. Herrn *Erich Baumgärtner*, ehemaliges 
          Vorstandsmitglied der RATIONAL 
          Aktiengesellschaft, 
          Dipl.-Betriebswirt, 
          wohnhaft in Reisch/Landsberg am Lech; 
       d. Herrn *Werner Schwind*, ehemaliges 
          Vorstandsmitglied der Wacker Neuson 
          SE, Betriebswirt VWA, 
          wohnhaft in Dachau; 
       e. Herrn *Dr.-Ing. Georg Sick*, 
          ehemaliger Vorstandsvorsitzender 
          derWacker Neuson SE, Dipl.-Ingenieur, 
          wohnhaft in Feldafing. 
 
       Die oben genannten Personen sind alle 
       Mitglieder im Aufsichtsrat der 
       Gesellschaft und werden zur Wiederwahl 
       vorgeschlagen. 
    B. Für den Fall, dass die unter 
       Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene 
       Satzungsänderung mit der notwendigen 
       Mehrheit beschlossen wird, setzt sich der 
       Aufsichtsrat der Gesellschaft mit 
       Eintragung der Satzungsänderung in das 
       Handelsregister gemäß §§ 96 Abs. 1, 
       101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der 
       Satzung aus sieben Mitgliedern zusammen. 
 
       Für diesen Fall schlägt der Aufsichtsrat 
       vor, als weiteres Mitglied des 
       Aufsichtsrats für die Amtszeit beginnend 
       mit Eintragung der Satzungsänderung in 
       das Handelsregister bis zur Beendigung 
       der Hauptversammlung, die über die 
       Entlastung der Mitglieder des 
       Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 
       beschließt, zu wählen: 
 
       f. Herrn *Dr. Johannes Würbser*, 
          Dipl.-Kaufmann, Vermögensverwalter, 
          wohnhaft in München. 
 
       Die Hauptversammlung ist nicht an 
       Wahlvorschläge gebunden. Es ist 
       beabsichtigt, die Wahlen als Einzelwahlen 
       durchzuführen. Herr Walter Kurtz 
       beabsichtigt, erneut für den 
       Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
       Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 
       gemäß §§ 125 Abs. 1 Satz 5, 100 Abs. 
       2 AktG sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 
       4 bis 6 des Deutschen Corporate 
       Governance Kodex: 
 
       Herr Dr. Hans Maerz ist Mitglied in 
       folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
       und ausländischen Kontrollgremien: 
 
       - Aufsichtsratsvorsitzender FWU AG, 
         München 
       - Vorsitzender Prüfungsausschuss FWU 
         Provisions-Factoring-GmbH, München 
 
       Herr Dr.-Ing. Georg Sick ist Mitglied in 
       folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
       und ausländischen Kontrollgremien: 
 
       - Mitglied des Aufsichtsrates REMA Tip 
         Top AG, Poing 
       - Mitglied Expertenrat Obermark 
         S.a.r.l., Luxemburg 
       - Vorsitzender des Beirats Holoplot 
         GmbH, Berlin 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: -2-

Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
       vorgeschlagenen Kandidaten versichert, 
       dass sie den für das Amt zu erwartenden 
       Zeitaufwand erbringen können. 
 
       Herr Dr. Johannes Würbser ist verheiratet 
       mit Frau Franziska Würbser, der Tochter 
       von Frau Gabriella Meister, der Witwe von 
       Herrn Siegfried Meister. Frau Franziska 
       Würbser und Frau Gabriella Meister haben 
       in Mitteilungen nach § 40 Abs. 1 WpHG 
       einen Stimmrechtsanteil von 31,50% am 
       Grundkapital der RATIONAL 
       Aktiengesellschaft gemeldet. Die übrigen 
       zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
       stehen nach Einschätzung des 
       Aufsichtsrats in keiner gemäß Ziffer 
       5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
       Kodex offen zu legenden maßgeblichen 
       persönlichen oder geschäftlichen 
       Beziehung zur RATIONAL Aktiengesellschaft 
       oder Konzernunternehmen, Organen der 
       Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
       Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
       Lebensläufe der zur Wahl in den 
       Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten, 
       die über deren relevante Kenntnisse, 
       Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft 
       geben, sind auf der Internetseite der 
       Gesellschaft unter 
 
       www.rational-online.de 
 
       (im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor 
       Relations' > 'Hauptversammlung') 
       veröffentlicht. 
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG 
I.    *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
      Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung ist das Grundkapital der 
      RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf 
      den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso 
      vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft 
      hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine 
      Aktien unterschiedlicher Gattung. 
II.   *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
      Hauptversammlung und die Ausübung des 
      Stimmrechts* 
 
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
      Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
      Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
      Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihren 
      Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten 
      besonderen Nachweis ihres depotführenden 
      Instituts nachweisen. 
 
      Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf 
      den 24. April 2019 (00:00 Uhr) beziehen 
      (Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung 
      müssen der Gesellschaft spätestens am 08. Mai 
      2019 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer 
      Sprache unter folgender Anschrift, Fax-Nummer 
      oder E-Mail-Adresse zugehen (Anmeldestelle): 
 
      Anschrift 
      RATIONAL Aktiengesellschaft 
      c/o Bayern LB 
      dwpbank, DSHVG 
      Landsberger Str. 187 
      80687 München 
      Deutschland 
      Fax-Nummer 
      +49 69 5099 1110 
      E-Mail-Adresse 
      hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
III.  *Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
      Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
      die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär 
      nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum 
      Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
      Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
      für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
      die Ausübung des Stimmrechts keine Auswirkung. 
      Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
      Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre 
      können über ihre Aktien daher auch am oder nach 
      dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der 
      Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
      Dividendenberechtigung. 
IV.   *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
      Bevollmächtigten* 
 
      Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht 
      durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
      Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, 
      eine andere Person ihrer Wahl oder die von der 
      Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
      ausüben zu lassen. In allen Fällen der 
      Bevollmächtigung sind auch eine fristgerechte 
      Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des 
      Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
      erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr 
      als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
      oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
      der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
      Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
      Zur Erteilung der Vollmacht bzw. zum Nachweis 
      der Bevollmächtigung können die Aktionäre das 
      Vollmachtsformular verwenden, das ihnen zusammen 
      mit der Eintrittskarte übersandt wird. Bei 
      Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
      Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 
      AktG gleichgestellten Personen oder 
      Institutionen können abweichende Regelungen 
      bestehen. Wir bitten die Aktionäre, die 
      Besonderheiten bei dem jeweils zu 
      Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
      Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können 
      den Nachweis der Bevollmächtigung in Textform an 
      die Gesellschaft wie folgt übermitteln: 
 
      Anschrift 
      RATIONAL Aktiengesellschaft 
      c/o Computershare Operations Center 
      80249 München 
      Deutschland 
      Fax-Nummer 
      +49 89 30 90 3 746 75 
      oder E-Mail-Adresse 
      rational-hv2019@computershare.de 
V.    *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
      Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr 
      Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte 
      weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der 
      Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch bei 
      einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
      der Gesellschaft sind eine fristgerechte 
      Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des 
      Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
      erforderlich. Den von der Gesellschaft benannten 
      Stimmrechtsvertretern sind insbesondere 
      Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu 
      den einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen. 
      Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
      weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre 
      können dazu das Vollmachts- und Weisungsformular 
      verwenden, das zusammen mit der Eintrittskarte 
      übermittelt wird. Zu Anträgen, zu denen es keine 
      mit dieser Einladung bekannt gemachten 
      Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
      gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter keine 
      Weisungen entgegen. Ebenso wenig nehmen die 
      Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, 
      zu Fragen von Aktionären oder zur Einlegung von 
      Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
      entgegen. 
 
      Die Vollmacht und die Weisungen an die von der 
      Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
      sowie der Widerruf oder die Änderung von 
      Weisungen sind in Textform an die in Abschnitt 
      IV genannte Anschrift, Fax-Nummer oder 
      E-Mail-Adresse zu senden und müssen der 
      Gesellschaft bis spätestens zum 10. Mai 2019 
      (24:00 Uhr) zugehen. 
 
      Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der 
      Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und 
      Weisungserteilung erhalten die Aktionäre 
      zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. 
      Entsprechende Informationen sind auch auf der 
      Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      www.rational-online.de 
 
      (im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' 
      > 'Hauptversammlung') einsehbar. 
VI.   *Rechte der Aktionäre* 
 
      1. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf 
         Verlangen einer Minderheit gemäß § 
         122 Abs. 2 AktG* 
 
         Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
         zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
         den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 
         des Grundkapitals erreichen, das 
         entspricht 500.000 Stückaktien, können 
         verlangen, dass Gegenstände auf die 
         Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
         werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
         Begründung oder eine Beschlussvorlage 
         beiliegen. Die Antragsteller haben 
         nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
         Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
         Verlangens Inhaber der Aktien sind und 
         dass sie die Aktien bis zur Entscheidung 
         des Vorstands über den Antrag halten. 
 
         Das Verlangen muss dem Vorstand bis 
         spätestens zum 14. April 2019 (24:00 Uhr) 
         schriftlich zugehen. Derartige Verlangen 
         sind ausschließlich an folgende 
         Anschrift zu richten: 
 
         RATIONAL Aktiengesellschaft 
         - Vorstand - 
         Siegfried-Meister-Str. 1 
         86899 Landsberg am Lech 
         Deutschland 
      2. *Anträge und Wahlvorschläge von 
         Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 
         127 AktG* 
 
         Anfragen, Gegenanträge mit Begründung 
         gegen einen Vorschlag von Vorstand 
         und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
         Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von 
         Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers 
         und von Aufsichtsratsmitgliedern sind 
         ausschließlich an die nachstehende 
         Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
         zu richten: 
 
         Anschrift 
         RATIONAL Aktiengesellschaft 
         - Vorstand - 
         Siegfried-Meister-Str. 1 
         86899 Landsberg am Lech 
         Deutschland 
         Fax-Nummer 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

+49 8191 327 272 
         E-Mail-Adresse 
         c.weidner@rational-online.com 
 
         Anderweitig adressierte Gegenanträge oder 
         Wahlvorschläge werden nicht zugänglich 
         gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären 
         nach § 127 AktG brauchen nicht begründet 
         zu werden. Wahlvorschläge werden nur 
         zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, 
         den ausgeübten Beruf und den Wohnort der 
         vorgeschlagenen Person und im Fall einer 
         Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben 
         zu deren Mitgliedschaft in anderen 
         gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
         enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m. 
         § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 
         Satz 5 AktG). 
 
         Die spätestens bis zum 30. April 2019 
         (24:00 Uhr) unter der genannten 
         Anschrift, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse 
         eingegangenen ordnungsgemäßen 
         Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, 
         vorbehaltlich der Regelungen in § 126 
         Abs. 2 und Abs. 3, § 127 Satz 1 und Satz 
         3 AktG, einschließlich des Namens 
         des Aktionärs und ggf. der Begründung auf 
         der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
         www.rational-online.de 
 
         (im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor 
         Relations' > 'Hauptversammlung') 
         zugänglich gemacht. Eventuelle 
         Stellungnahmen der Verwaltung werden 
         ebenfalls unter dieser Internetadresse 
         veröffentlicht. 
      3. *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 
         AktG* 
 
         Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter 
         ist auf Verlangen in der Hauptversammlung 
         vom Vorstand Auskunft über 
         Angelegenheiten der Gesellschaft 
         einschließlich der rechtlichen und 
         geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen 
         Unternehmen sowie über die Lage des 
         Konzerns und der in den Konzernabschluss 
         eingebundenen Unternehmen zu geben, 
         soweit sie zur sachgemäßen 
         Beurteilung des Gegenstands der 
         Tagesordnung erforderlich ist. 
VII.  *Veröffentlichungen auf der Internetseite, 
      Auslage in den Geschäftsräumen* 
 
      Diese Einberufung der Hauptversammlung, die 
      zugänglich zu machenden Unterlagen, die weiteren 
      Angaben nach § 124 a AktG sowie weitere 
      Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
      § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 
      AktG können auf der Internetseite der 
      Gesellschaft unter 
 
      www.rational-online.de 
 
      (im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' 
      > 'Hauptversammlung') eingesehen und 
      heruntergeladen werden. Sie liegen außerdem 
      in den Geschäftsräumen der RATIONAL 
      Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur 
      Einsicht der Aktionäre aus. Sämtliche der 
      Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu 
      machenden Unterlagen liegen auch in der 
      Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
VIII. *Informationen zum Datenschutz* 
 
      Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der 
      geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene 
      Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der 
      Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte 
      im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
      Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die 
      verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die 
      Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c 
      DSGVO. Zum Zwecke der Ausrichtung der 
      Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft 
      verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von 
      der Gesellschaft nur solche personenbezogenen 
      Daten, welche für die Ausführung der 
      beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. 
      Die Dienstleister verarbeiten diese Daten 
      ausschließlich nach Weisung der 
      Gesellschaft. Im Übrigen werden 
      personenbezogene Daten im Rahmen der 
      gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
      Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der 
      Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, 
      namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. 
 
      Personenbezogene Daten werden nicht 
      außerhalb der EU/EWR übermittelt. Die 
      personenbezogenen Daten werden im Rahmen der 
      gesetzlichen Pflichten gespeichert und 
      anschließend gelöscht. Grundsätzlich werden 
      personenbezogene Daten nur so lange aufbewahrt, 
      wie dies für die zuvor genannten Zwecke 
      erforderlich ist und gesetzliche Nachweis- und 
      Aufbewahrungspflichten die Gesellschaft nicht zu 
      einer längeren Speicherung verpflichten. 
 
      Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen 
      ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
      Einschränkungs-, Widerspruchs- und 
      Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer 
      personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf 
      Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. 
 
      Diese Rechte können Sie gegenüber der 
      Gesellschaft unentgeltlich über die 
      E-Mail-Adresse 
 
      datenschutzbeauftragter@rational-online.com 
 
      oder über die folgenden Kontaktdaten geltend 
      machen: 
 
      RATIONAL Aktiengesellschaft 
      Datenschutz 
      Siegfried-Meister-Str. 1 
      86899 Landsberg am Lech 
      Deutschland 
 
      Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
      Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO 
      zu. 
 
      Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten 
      erreichen Sie unter: 
 
      RATIONAL Aktiengesellschaft 
      Datenschutzbeauftragter 
      Siegfried-Meister-Str. 1 
      86899 Landsberg am Lech 
      Deutschland 
      E-Mail: 
      datenschutzbeauftragter@rational-online.com 
 
Landsberg am Lech, im März 2019 
 
*RATIONAL Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: RATIONAL Aktiengesellschaft 
             Siegfried-Meister-Straße 1 
             86899 Landsberg am Lech 
             Deutschland 
E-Mail:      c.weidner@rational-online.com 
Internet:    https://www.rational-online.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
795447 2019-04-03 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 03, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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