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DGAP-News: AlzChem Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
AlzChem Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
14.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-04-03 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AlzChem Group AG Trostberg ISIN DE000A0AHT46
WKN A0AHT4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu
der am Dienstag, den 14. Mai 2019, um 10.00 Uhr (MESZ),
im Haus der Bayerischen Wirtschaft -Europasaal-
Max-Joseph-Straße 5 80333 München stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses für das
Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2018, des
Lageberichts für die AlzChem Group AG und des
Lageberichts für den Konzern einschließlich
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB,
des Corporate Governance-, des Vergütungs- und
des Corporate Social Responsibility-Berichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2018
Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet
unter
www.alzchem.com/de/hv
erhältlich. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich gemacht und
erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2018
beendete Rumpfgeschäftsjahr ('*Rumpfgeschäftsjahr
zum 31. Dezember 2018*') gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer
Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer
Billigung des Konzernabschlusses für das
Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 durch
die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf
es daher nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung erfolgt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in
der Bilanz zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 15.602.882,34 wie
folgt zu verwenden:
(i) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe
von insgesamt EUR 9.158.701,95,
entsprechend einer Dividende in Höhe
von EUR 0,09 für jede der 101.763.355
dividendenberechtigten Stückaktien. Die
Dividende ist zahlbar am 17. Mai 2019;
(ii) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe
von EUR 6.444.180,39.
Der oben genannte Ausschüttungsbetrag basiert auf
dem zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von
Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen,
dividendenberechtigten Grundkapital der
Gesellschaft. Eigene Aktien sind nicht
dividendenberechtigt. Im Zeitpunkt des
Gewinnvorschlags hielt die Gesellschaft keine
eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von EUR 0,09 je
dividendenberechtigter Aktie sowie einen
entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31.
Dezember 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2018
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31.
Dezember 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2018
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des
Grundkapitals im Wege der Einziehung von 5 Aktien
durch die Gesellschaft gemäß § 237 Absatz 1
Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG*
Um dem von zahlreichen Aktionären unter anderem
in der letzten Hauptversammlung der Gesellschaft
geäußerten Wunsch Rechnung zu tragen, die
Aktienzahl, in die das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt ist, auf ein der
Größe und dem Unternehmenswert der
Gesellschaft angemessenes Verhältnis zu
reduzieren und dadurch zugleich den Börsenpreis
je Aktie der Gesellschaft auf ein
kapitalmarktübliches Niveau zu erhöhen, schlagen
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ein
zweistufiges Vorgehen vor, das aus einer
geringfügigen Kapitalherabsetzung
(Tagesordnungspunkt 5) und einer Zusammenlegung
von jeweils zehn Aktien zu einer Aktie
(Tagesordnungspunkt 6) besteht:
Zur Durchführung einer Zusammenlegung von Aktien
ist zunächst eine Aktienanzahl zu schaffen, die
durch das vorgesehene Zusammenlegungsverhältnis
von 10 zu 1 teilbar ist. Die unter diesem
Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagene,
vorgeschaltete Einziehung von wenigen Aktien der
Gesellschaft, die ihr von einem Aktionär
unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (§
237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1
AktG), ist Voraussetzung, um die unter
Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene
Zusammenlegung von Aktien in einem glatten
Zusammenlegungsverhältnis durchführen zu können.
Nach Einziehung der unentgeltlich zur Verfügung
gestellten Aktien besteht ein Grundkapital, das
durch das vorgesehene Zusammenlegungsverhältnis
der Kapitalherabsetzung teilbar ist, ohne dass
Bruchteile entstehen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe
von EUR 101.763.355,00, eingeteilt in
101.763.355 auf den Inhaber lautende
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag
des Grundkapitals von EUR 1,00 je
Stückaktie, wird um EUR 5,00 auf EUR
101.763.350,00 herabgesetzt im Wege der
Kapitalherabsetzung durch Einziehung von
Aktien nach § 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall
i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG. Diese
Herabsetzung wird durch die Einziehung
von 5 Stückaktien mit einem anteiligen
Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je
Stückaktie, insgesamt somit EUR 5,00,
vorgenommen, auf die der Ausgabebetrag
voll geleistet ist und die der
Gesellschaft von einem Aktionär
unentgeltlich zur Verfügung gestellt und
damit erworben werden. Diese
Kapitalherabsetzung dient
ausschließlich dem Zweck, eine
Grundkapitalziffer zu schaffen, welche
bei Durchführung der unter
Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen
Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung
von Aktien ein glattes
Zusammenlegungsverhältnis ermöglicht. Der
auf die eingezogenen Aktien entfallende
Betrag des Grundkapitals in Höhe von
insgesamt EUR 5,00 wird in die
Kapitalrücklage der Gesellschaft nach §
266 Absatz 3 A II HGB eingestellt.
b) § 4 Absatz 1 und Absatz 2 der Satzung
erhalten mit dem Wirksamwerden der
Kapitalherabsetzung folgende Fassung:
'(1) Das Grundkapital der Gesellschaft
beträgt EUR 101.763.350,00 (in
Worten: Euro
einhunderteinmillionensiebenhundert
dreiundsechzigtausenddreihundertfün
fzig).
(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in
101.763.350 Stückaktien (Aktien ohne
Nennbetrag).'
6. *Beschlussfassung über die Zusammenlegung von
Aktien*
Nach der Einziehung von 5 Aktien auf Grundlage
des Beschlusses unter Tagesordnungspunkt 5 soll
auf Grundlage des Beschlusses unter
Tagesordnungspunkt 6 die Anzahl der ausgegebenen
Stückaktien durch Zusammenlegung von Stückaktien
im Verhältnis 10 zu 1 von 101.763.350 auf
10.176.335 reduziert werden. Durch diese
Maßnahme wird sich der auf die einzelne
Stückaktie entfallende anteilige Betrag des
Grundkapitals von EUR 1,00 auf EUR 10,00 erhöhen.
Jedenfalls rechnerisch sollte sich der
Börsenpreis je Aktie der Gesellschaft dadurch
entsprechend erhöhen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) Die nach vorheriger Einziehung von 5
Aktien bestehende Einteilung des
Grundkapitals der AlzChem Group AG in
Höhe von EUR 101.763.350 in 101.763.350
auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit
einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von EUR 1,00 je Stückaktie wird in der
Weise verändert, dass je zehn Stückaktien
zu je einer Stückaktie mit einem
anteiligen Betrag des Grundkapitals von
EUR 10,00 je Stückaktie zusammengelegt
werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, über die
weiteren Einzelheiten der Durchführung
des Beschlusses mit Zustimmung des
Aufsichtsrats zu entscheiden.
b) § 4 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt
neu gefasst:
'(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in
10.176.335 Stückaktien (Aktien ohne
Nennbetrag).'
c) Der Vorstand wird angewiesen, die
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April 03, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
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