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DGAP-News: AlzChem Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung AlzChem Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-03 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. AlzChem Group AG Trostberg ISIN DE000A0AHT46 WKN A0AHT4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am Dienstag, den 14. Mai 2019, um 10.00 Uhr (MESZ), im Haus der Bayerischen Wirtschaft -Europasaal- Max-Joseph-Straße 5 80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts für die AlzChem Group AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des Corporate Governance-, des Vergütungs- und des Corporate Social Responsibility-Berichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter www.alzchem.com/de/hv erhältlich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2018 beendete Rumpfgeschäftsjahr ('*Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2018*') gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 15.602.882,34 wie folgt zu verwenden: (i) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von insgesamt EUR 9.158.701,95, entsprechend einer Dividende in Höhe von EUR 0,09 für jede der 101.763.355 dividendenberechtigten Stückaktien. Die Dividende ist zahlbar am 17. Mai 2019; (ii) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von EUR 6.444.180,39. Der oben genannte Ausschüttungsbetrag basiert auf dem zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen, dividendenberechtigten Grundkapital der Gesellschaft. Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Im Zeitpunkt des Gewinnvorschlags hielt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,09 je dividendenberechtigter Aktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von 5 Aktien durch die Gesellschaft gemäß § 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG* Um dem von zahlreichen Aktionären unter anderem in der letzten Hauptversammlung der Gesellschaft geäußerten Wunsch Rechnung zu tragen, die Aktienzahl, in die das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt ist, auf ein der Größe und dem Unternehmenswert der Gesellschaft angemessenes Verhältnis zu reduzieren und dadurch zugleich den Börsenpreis je Aktie der Gesellschaft auf ein kapitalmarktübliches Niveau zu erhöhen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ein zweistufiges Vorgehen vor, das aus einer geringfügigen Kapitalherabsetzung (Tagesordnungspunkt 5) und einer Zusammenlegung von jeweils zehn Aktien zu einer Aktie (Tagesordnungspunkt 6) besteht: Zur Durchführung einer Zusammenlegung von Aktien ist zunächst eine Aktienanzahl zu schaffen, die durch das vorgesehene Zusammenlegungsverhältnis von 10 zu 1 teilbar ist. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagene, vorgeschaltete Einziehung von wenigen Aktien der Gesellschaft, die ihr von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (§ 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG), ist Voraussetzung, um die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Zusammenlegung von Aktien in einem glatten Zusammenlegungsverhältnis durchführen zu können. Nach Einziehung der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktien besteht ein Grundkapital, das durch das vorgesehene Zusammenlegungsverhältnis der Kapitalherabsetzung teilbar ist, ohne dass Bruchteile entstehen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 101.763.355,00, eingeteilt in 101.763.355 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, wird um EUR 5,00 auf EUR 101.763.350,00 herabgesetzt im Wege der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien nach § 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG. Diese Herabsetzung wird durch die Einziehung von 5 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, insgesamt somit EUR 5,00, vorgenommen, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Diese Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, eine Grundkapitalziffer zu schaffen, welche bei Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ein glattes Zusammenlegungsverhältnis ermöglicht. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals in Höhe von insgesamt EUR 5,00 wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 266 Absatz 3 A II HGB eingestellt. b) § 4 Absatz 1 und Absatz 2 der Satzung erhalten mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende Fassung: '(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 101.763.350,00 (in Worten: Euro einhunderteinmillionensiebenhundert dreiundsechzigtausenddreihundertfün fzig). (2) Das Grundkapital ist eingeteilt in 101.763.350 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag).' 6. *Beschlussfassung über die Zusammenlegung von Aktien* Nach der Einziehung von 5 Aktien auf Grundlage des Beschlusses unter Tagesordnungspunkt 5 soll auf Grundlage des Beschlusses unter Tagesordnungspunkt 6 die Anzahl der ausgegebenen Stückaktien durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 von 101.763.350 auf 10.176.335 reduziert werden. Durch diese Maßnahme wird sich der auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 auf EUR 10,00 erhöhen. Jedenfalls rechnerisch sollte sich der Börsenpreis je Aktie der Gesellschaft dadurch entsprechend erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Die nach vorheriger Einziehung von 5 Aktien bestehende Einteilung des Grundkapitals der AlzChem Group AG in Höhe von EUR 101.763.350 in 101.763.350 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie wird in der Weise verändert, dass je zehn Stückaktien zu je einer Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 10,00 je Stückaktie zusammengelegt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden. b) § 4 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in 10.176.335 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag).' c) Der Vorstand wird angewiesen, die
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April 03, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)