Die Union pocht bei der Reform der Grundsteuer auf länderspezifische Regelungen. Der zuständige Fraktionsvize Andreas Jung (CDU) sagte am Mittwoch, die Fraktion bestehe auf eine Öffnungsklausel. "Die Länder, die eigene Regeln umsetzen wollen, sollen das auch können." Die Fraktion unterstützt damit einen Vorstoß Bayerns. Länderspezifische Regelungen könnten es den Bundesländern ermöglichen, eine eigene Grundsteuer zu erheben und dafür Regeln festzulegen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will dem Vernehmen nach am kommenden Mittwoch einen Entwurf zur Reform der Grundsteuer ins Kabinett einbringen. Unklar ist, ob in dem Konzept Öffnungsklauseln enthalten sind. Diese sind unter den Ländern, aber auch kommunalen Verbänden umstritten.
Jung sagte, die Unionsfraktion setze auf ein Bundesgesetz einerseits und eine Öffnungsklausel andererseits. "Beides kann ohne Änderung des Grundgesetzes umgesetzt werden." Die Gegebenheiten zwischen Kiel und Konstanz und etwa zwischen "Stadtstaaten" und Flächenländern seien sehr unterschiedlich. Flexible und passgenaue Lösungen sollten ermöglicht werden. "Zentral bei der Grundsteuer-Reform ist für uns, dass die Einnahmen der Kommunen gesichert werden, Wohnen nicht verteuert wird und keine unnötige Bürokratie entsteht."
Der Vizepräsident des Deutschen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD), hatte am Dienstag vor unterschiedlichen Bestimmungen in den Ländern gewarnt. Nur mit einer bundeseinheitlichen Regelung werde sichergestellt, dass die Länder nicht in einen unfairen Steuerwettbewerb über die Bewertung von Grundstücken eintreten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Die Grundsteuer ist mit 14 Milliarden Euro im Jahr eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen.
Scholz war nach einem Treffen mit Länderkollegen im März beauftragt worden, einen Gesetzentwurf auf Basis eines wertorientierten Modells auszuarbeiten. Zur Bemessung herangezogen werden sollen vor allem das Alter des Gebäudes, der regionale Bodenrichtwert - also der Wert der Fläche - und durchschnittliche Nettokaltmieten.
Bayern hatte aber grundsätzliche Bedenken gegen das von Scholz und den meisten Ländern favorisierte Modell deutlich gemacht. Bayern will ein Konzept, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert. Ministerpräsident Markus Söder hatte die Möglichkeit für länderspezifische Regelungen ins Spiel gebracht. Bayern blockiere nicht, sondern wolle "das Richtige", sagte der CSU-Chef der dpa.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte Forderungen seines Koalitionspartners CDU nach länderspezifischen Regelungen eine Absage erteilt. Es sei aussichtslos, im Bund dafür die nötige Zweidrittelmehrheit zur Änderung des Grundgesetzes zu bekommen./hoe/DP/fba
AXC0242 2019-04-03/15:40