Die Bundesregierung will den in Deutschland lebenden Briten und ihren Angehörigen im Fall eines No-Deal-Brexits ausreichend Zeit geben, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Ein Entwurf für eine entsprechende Verordnung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sieht deshalb vor, dass sich für sie in den ersten drei Monaten nach einem möglichen ungeregelten EU-Austritt Großbritanniens faktisch erst einmal nichts ändern soll. In dieser Übergangszeit können sie dann bei der Ausländerbehörde an ihrem Wohnort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Eine Sprecherin des Innenministeriums erklärte auf Anfrage in Berlin, der Entwurf für die Ministerverordnung liege bereits vor und werde rechtzeitig vor einem möglichen Austrittstermin veröffentlicht. Eine Verlängerung der Verordnung für weitere sechs Monate sei mit Zustimmung des Bundesrates möglich.
Die vorübergehende Befreiung von der Pflicht, einen Aufenthaltstitel vorzuweisen, soll nach Angaben des Innenministeriums auch für britische Staatsangehörige gelten, "die erst nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts in das Bundesgebiet einreisen". Auch ihnen soll erlaubt werden, die nach Ende der Übergangsfrist erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland zu beantragen.
Die meisten Nicht-EU-Ausländer müssen ihren Antrag für einen Daueraufenthalt in Deutschland in einer deutschen Auslandsvertretung stellen. Nur die Bürger von Staaten der sogenannten "Best-Friends-Gruppe" - das sind Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland und die USA - können erst einmal einreisen und dann bei der zuständigen Ausländerbehörde vorstellig werden./abc/DP/zb
AXC0046 2019-04-04/05:58