Riester-Verträge dürfen bei der Grundverzinsung keine Negativzinsen aufweisen - die entsprechende Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Kreissparkasse Tübingen hatte auch in zweiter Instanz Erfolg.
Die beklagte Sparkasse verwendet in ihrem Riester Banksparplan "VorsorgePlus" eine auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart rechtswidrige, gegen das Transparenzgebot verstoßende Klausel zur Zinsanpassung. Damit sind die von der Sparkasse in ihrem Preisverzeichnis mitgeteilten negativen Grundverzinsungen für den "VorsorgePlus" Vertrag hinfällig (OLG Stuttgart, (Az 4 U 184718, Urteil vom 27.3.2019, nicht rechtskräftig).
Lesenswert ist, wie das OLG Stuttgart argumentierte: Insbesondere erfülle die beanstandete Klausel nicht die Vorgaben, wonach ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Die beklagte Sparkasse verwendet in ihrem Riester Banksparplan "VorsorgePlus" eine auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart rechtswidrige, gegen das Transparenzgebot verstoßende Klausel zur Zinsanpassung. Damit sind die von der Sparkasse in ihrem Preisverzeichnis mitgeteilten negativen Grundverzinsungen für den "VorsorgePlus" Vertrag hinfällig (OLG Stuttgart, (Az 4 U 184718, Urteil vom 27.3.2019, nicht rechtskräftig).
Lesenswert ist, wie das OLG Stuttgart argumentierte: Insbesondere erfülle die beanstandete Klausel nicht die Vorgaben, wonach ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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