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DGAP-News: RIB Software SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung RIB Software SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in FILharmonie Filderstadt, Tübinger Straße 40, 70794 Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-04 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. RIB Software SE Stuttgart ISIN DE000A0Z2XN6 / WKN A0Z2XN Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 15. Mai 2019, um 12:00 Uhr im FILharmonie Filderstadt, Tübinger Straße 40, 70794 Filderstadt, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 der RIB Software SE ein. *Hinweis:* *Soweit nachfolgend auf Normen des Aktiengesetzes bzw. des SE-Ausführungsgesetzes ('SEAG') verwiesen wird, wird auf die Zitierung der Verweisungsnormen (Art. 9, Art. 53) aus der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ('SE-VO') aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.* *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der RIB Software SE für das Geschäftsjahr 2018, des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Verwaltungsrats der RIB Software SE sowie des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats der RIB Software SE zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2018 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der Verwaltungsrat der RIB Software SE den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.031.944,57 wie folgt zu verwenden: Verteilung an die Aktionäre EUR 8.624.899,98 durch Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Aktie: Gewinnvortrag: EUR 1.407.044,59 Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 3.825.299 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, wird der Verwaltungsrat der Hauptversammlung einen im Hinblick auf diese Änderung angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Aktie vorsehen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 20. Mai 2019, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der RIB Software SE für das Geschäftsjahr 2018* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der RIB Software SE für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der RIB Software SE für das Geschäftsjahr 2018* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden geschäftsführenden Direktoren der RIB Software SE für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019* Der Verwaltungsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, die BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 6. *Wahl eines Verwaltungsratsmitglieds* Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats bestimmt sich nach Art. 43 Abs. 2 bis Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) i.V.m. §§ 23, 24 des Gesetzes zur Ausführung der SE-VO (SEAG), § 21 Abs. 3 des Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer SE (SEBG) sowie § 6 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung der RIB Software SE. Nach § 6 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung der RIB Software SE besteht der Verwaltungsrat aus acht Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Herr Steven Swant hat sein Amt als Mitglied des Verwaltungsrats mit Wirkung zum 13. August 2018 niedergelegt. Mit Beschluss vom 23. November 2018 hat das Amtsgericht Stuttgart Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube befristet bis zum 15. Mai 2019 als Mitglied des Verwaltungsrats bestellt. Damit dem Verwaltungsrat auch nach Ablauf dieser Frist die gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung erforderliche Zahl an Mitgliedern angehört, ist die Wahl eines neuen Verwaltungsratsmitglieds erforderlich. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungs- und Vergütungsausschusses vor, Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube, geboren am: 02.08.1951 in Hamburg, Deutschland, wohnhaft in Hamburg, Deutschland, als Verwaltungsratsmitglied in den Verwaltungsrat zu wählen. Die Bestellung von Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. In Bezug auf das zur Wahl vorgeschlagene Verwaltungsratsmitglied werden gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG folgende Angaben gemacht: * Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten/Verwaltungsräten: Hamburger Hafen- und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Herrenknecht AG, Schwanau (Mitglied des Aufsichtsrats) Deufol SE, Hofheim am Taunus (Mitglied des Aufsichtsrats) * Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Keine Lebenslauf und Angaben zu wesentlichen Tätigkeiten neben dem Verwaltungsratsmandat gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017: Ausbildung 1986 Promotion in Arbeits- und Polytechnik an der Universität Hamburg und der Universität Kassel 1982 Abschluss Studienrat an der Gewerbeschule Hamburg für Fertigungs- und Flugzeugtechnik 1978 Studium Berufs- und Wirtschaftspädagogik an der Universität Hamburg 1978 Examen: Diplom-Ingenieur 1972 Studium Fahrzeugbau und Flugzeugtechnik an der Fachhochschule Hamburg 1969 Gewerblich-technische Ausbildung zum Metallflugzeugbauer bei Messerschmitt-Bölkow-Bl ohm Beruflicher 2017 - Chairman, Lazard Werdegang heute Deutschland, Frankfurt 2017 - Professor an der heute Technischen Universität Hamburg, Lehrstuhl Managementwissenschafte n sowie Mobilität und Logistik 2009 - Vorsitzender des 2017 Vorstands der Deutsche Bahn AG 2007 - Vorstandsmitglied der 2009 Daimler AG 2001 - Vorstandsmitglied der 2007 Daimler-Chrysler AG 2000 - Senior Vice President 2001 Konzernentwicklung der Daimler-Chrysler AG 1999 - Vorsitzender des 2000 Vorstands der Häussler-Gruppe 1998 - Senior Vice President 1999 und Leiter der Konzernstrategie der Daimler-Chrysler AG 1996 - Senior Vice President 1998 und Leiter der
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April 04, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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