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DGAP-News: RIB Software SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
RIB Software SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019
in FILharmonie Filderstadt, Tübinger Straße 40, 70794 Filderstadt mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-04 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
RIB Software SE Stuttgart ISIN DE000A0Z2XN6 / WKN A0Z2XN Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung 2019
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 15. Mai
2019, um 12:00 Uhr im FILharmonie Filderstadt, Tübinger Straße 40,
70794 Filderstadt, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019
der RIB Software SE ein.
*Hinweis:*
*Soweit nachfolgend auf Normen des Aktiengesetzes bzw. des
SE-Ausführungsgesetzes ('SEAG') verwiesen wird, wird auf die Zitierung
der Verweisungsnormen (Art. 9, Art. 53) aus der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) ('SE-VO') aus Gründen der
Übersichtlichkeit verzichtet.*
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses der RIB
Software SE für das Geschäftsjahr 2018, des
zusammengefassten Konzernlageberichts und
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des
Berichts des Verwaltungsrats der RIB Software
SE sowie des erläuternden Berichts des
Verwaltungsrats der RIB Software SE zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
für das Geschäftsjahr 2018
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den
gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen,
weil der Verwaltungsrat der RIB Software SE
den Jahres- und den Konzernabschluss bereits
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen,
die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt
werden, sieht das Gesetz generell lediglich
die Information der Aktionäre durch die
Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
vor.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.031.944,57 wie
folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre EUR 8.624.899,98
durch Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von EUR
0,18
je dividendenberechtigter
Aktie:
Gewinnvortrag: EUR 1.407.044,59
Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die
zum Zeitpunkt der Einberufung von der
Gesellschaft gehaltenen 3.825.299 eigenen
Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind.
Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die
Verwendung des Bilanzgewinns ändern, wird der
Verwaltungsrat der Hauptversammlung einen im
Hinblick auf diese Änderung angepassten
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung
unterbreiten. Dieser wird jedoch unverändert
eine Ausschüttung von EUR 0,18 je
dividendenberechtigter Aktie vorsehen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 20. Mai 2019,
fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrats der RIB
Software SE für das Geschäftsjahr 2018*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Verwaltungsrats der RIB Software SE für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
geschäftsführenden Direktoren der RIB Software
SE für das Geschäftsjahr 2018*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden
geschäftsführenden Direktoren der RIB Software
SE für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und
den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2019*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, gestützt auf
die Empfehlung des Prüfungsausschusses, die BW
PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft
mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019
zu wählen.
6. *Wahl eines Verwaltungsratsmitglieds*
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats
bestimmt sich nach Art. 43 Abs. 2 bis Abs. 4
der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates
vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) i.V.m.
§§ 23, 24 des Gesetzes zur Ausführung der
SE-VO (SEAG), § 21 Abs. 3 des Gesetzes über
die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer SE
(SEBG) sowie § 6 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung
der RIB Software SE.
Nach § 6 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung der RIB
Software SE besteht der Verwaltungsrat aus
acht Mitgliedern, die von der Hauptversammlung
gewählt werden. Herr Steven Swant hat sein Amt
als Mitglied des Verwaltungsrats mit Wirkung
zum 13. August 2018 niedergelegt. Mit
Beschluss vom 23. November 2018 hat das
Amtsgericht Stuttgart Herrn Prof. Dr. Rüdiger
Grube befristet bis zum 15. Mai 2019 als
Mitglied des Verwaltungsrats bestellt. Damit
dem Verwaltungsrat auch nach Ablauf dieser
Frist die gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung
erforderliche Zahl an Mitgliedern angehört,
ist die Wahl eines neuen
Verwaltungsratsmitglieds erforderlich.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an
Wahlvorschläge gebunden. Der Verwaltungsrat
schlägt auf Empfehlung seines Nominierungs-
und Vergütungsausschusses vor,
Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube,
geboren am: 02.08.1951 in Hamburg,
Deutschland,
wohnhaft in Hamburg, Deutschland,
als Verwaltungsratsmitglied in den
Verwaltungsrat zu wählen.
Die Bestellung von Herrn Prof. Dr. Rüdiger
Grube erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2020
beschließt.
In Bezug auf das zur Wahl vorgeschlagene
Verwaltungsratsmitglied werden gemäß §
125 Abs. 1 S. 5 AktG folgende Angaben gemacht:
* Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden inländischen
Aufsichtsräten/Verwaltungsräten:
Hamburger Hafen- und Logistik
Aktiengesellschaft, Hamburg (Vorsitzender
des Aufsichtsrats)
Herrenknecht AG, Schwanau (Mitglied des
Aufsichtsrats)
Deufol SE, Hofheim am Taunus (Mitglied des
Aufsichtsrats)
* Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Lebenslauf und Angaben zu wesentlichen
Tätigkeiten neben dem Verwaltungsratsmandat
gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
7. Februar 2017:
Ausbildung 1986 Promotion in Arbeits-
und Polytechnik an der
Universität Hamburg und
der Universität Kassel
1982 Abschluss Studienrat an
der Gewerbeschule
Hamburg für Fertigungs-
und Flugzeugtechnik
1978 Studium Berufs- und
Wirtschaftspädagogik an
der Universität Hamburg
1978 Examen:
Diplom-Ingenieur
1972 Studium Fahrzeugbau und
Flugzeugtechnik an der
Fachhochschule Hamburg
1969 Gewerblich-technische
Ausbildung zum
Metallflugzeugbauer bei
Messerschmitt-Bölkow-Bl
ohm
Beruflicher 2017 - Chairman, Lazard
Werdegang heute Deutschland, Frankfurt
2017 - Professor an der
heute Technischen Universität
Hamburg, Lehrstuhl
Managementwissenschafte
n sowie Mobilität und
Logistik
2009 - Vorsitzender des
2017 Vorstands der Deutsche
Bahn AG
2007 - Vorstandsmitglied der
2009 Daimler AG
2001 - Vorstandsmitglied der
2007 Daimler-Chrysler AG
2000 - Senior Vice President
2001 Konzernentwicklung der
Daimler-Chrysler AG
1999 - Vorsitzender des
2000 Vorstands der
Häussler-Gruppe
1998 - Senior Vice President
1999 und Leiter der
Konzernstrategie der
Daimler-Chrysler AG
1996 - Senior Vice President
1998 und Leiter der
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April 04, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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