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Dow Jones News
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DGAP-HV: RIB Software SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: RIB Software SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in FILharmonie Filderstadt, Tübinger Straße 40, 70794 Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: RIB Software SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
RIB Software SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 
in FILharmonie Filderstadt, Tübinger Straße 40, 70794 Filderstadt mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-04 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
RIB Software SE Stuttgart ISIN DE000A0Z2XN6 / WKN A0Z2XN Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 2019 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 15. Mai 
2019, um 12:00 Uhr im FILharmonie Filderstadt, Tübinger Straße 40, 
70794 Filderstadt, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 
der RIB Software SE ein. 
 
*Hinweis:* 
 
*Soweit nachfolgend auf Normen des Aktiengesetzes bzw. des 
SE-Ausführungsgesetzes ('SEAG') verwiesen wird, wird auf die Zitierung 
der Verweisungsnormen (Art. 9, Art. 53) aus der Verordnung (EG) Nr. 
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der 
Europäischen Gesellschaft (SE) ('SE-VO') aus Gründen der 
Übersichtlichkeit verzichtet.* 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses der RIB 
   Software SE für das Geschäftsjahr 2018, des 
   zusammengefassten Konzernlageberichts und 
   Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des 
   Berichts des Verwaltungsrats der RIB Software 
   SE sowie des erläuternden Berichts des 
   Verwaltungsrats der RIB Software SE zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
   für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den 
   gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, 
   weil der Verwaltungsrat der RIB Software SE 
   den Jahres- und den Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, 
   die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt 
   werden, sieht das Gesetz generell lediglich 
   die Information der Aktionäre durch die 
   Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.031.944,57 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Verteilung an die Aktionäre EUR 8.624.899,98 
   durch Ausschüttung einer 
   Dividende in Höhe von EUR 
   0,18 
   je dividendenberechtigter 
   Aktie: 
   Gewinnvortrag:              EUR 1.407.044,59 
 
   Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die 
   zum Zeitpunkt der Einberufung von der 
   Gesellschaft gehaltenen 3.825.299 eigenen 
   Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. 
   Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns ändern, wird der 
   Verwaltungsrat der Hauptversammlung einen im 
   Hinblick auf diese Änderung angepassten 
   Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung 
   unterbreiten. Dieser wird jedoch unverändert 
   eine Ausschüttung von EUR 0,18 je 
   dividendenberechtigter Aktie vorsehen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 20. Mai 2019, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrats der RIB 
   Software SE für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Verwaltungsrats der RIB Software SE für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   geschäftsführenden Direktoren der RIB Software 
   SE für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   geschäftsführenden Direktoren der RIB Software 
   SE für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, gestützt auf 
   die Empfehlung des Prüfungsausschusses, die BW 
   PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft 
   mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 
   zu wählen. 
6. *Wahl eines Verwaltungsratsmitglieds* 
 
   Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats 
   bestimmt sich nach Art. 43 Abs. 2 bis Abs. 4 
   der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates 
   vom 8. Oktober 2001 über das Statut der 
   Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) i.V.m. 
   §§ 23, 24 des Gesetzes zur Ausführung der 
   SE-VO (SEAG), § 21 Abs. 3 des Gesetzes über 
   die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer SE 
   (SEBG) sowie § 6 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung 
   der RIB Software SE. 
 
   Nach § 6 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung der RIB 
   Software SE besteht der Verwaltungsrat aus 
   acht Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
   gewählt werden. Herr Steven Swant hat sein Amt 
   als Mitglied des Verwaltungsrats mit Wirkung 
   zum 13. August 2018 niedergelegt. Mit 
   Beschluss vom 23. November 2018 hat das 
   Amtsgericht Stuttgart Herrn Prof. Dr. Rüdiger 
   Grube befristet bis zum 15. Mai 2019 als 
   Mitglied des Verwaltungsrats bestellt. Damit 
   dem Verwaltungsrat auch nach Ablauf dieser 
   Frist die gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung 
   erforderliche Zahl an Mitgliedern angehört, 
   ist die Wahl eines neuen 
   Verwaltungsratsmitglieds erforderlich. 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an 
   Wahlvorschläge gebunden. Der Verwaltungsrat 
   schlägt auf Empfehlung seines Nominierungs- 
   und Vergütungsausschusses vor, 
 
   Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube, 
   geboren am: 02.08.1951 in Hamburg, 
   Deutschland, 
   wohnhaft in Hamburg, Deutschland, 
 
   als Verwaltungsratsmitglied in den 
   Verwaltungsrat zu wählen. 
 
   Die Bestellung von Herrn Prof. Dr. Rüdiger 
   Grube erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 
   beschließt. 
 
   In Bezug auf das zur Wahl vorgeschlagene 
   Verwaltungsratsmitglied werden gemäß § 
   125 Abs. 1 S. 5 AktG folgende Angaben gemacht: 
 
   * Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
     bildenden inländischen 
     Aufsichtsräten/Verwaltungsräten: 
 
     Hamburger Hafen- und Logistik 
     Aktiengesellschaft, Hamburg (Vorsitzender 
     des Aufsichtsrats) 
     Herrenknecht AG, Schwanau (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
     Deufol SE, Hofheim am Taunus (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen: 
 
     Keine 
 
   Lebenslauf und Angaben zu wesentlichen 
   Tätigkeiten neben dem Verwaltungsratsmandat 
   gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 
   7. Februar 2017: 
 
   Ausbildung    1986   Promotion in Arbeits- 
                        und Polytechnik an der 
                        Universität Hamburg und 
                        der Universität Kassel 
                 1982   Abschluss Studienrat an 
                        der Gewerbeschule 
                        Hamburg für Fertigungs- 
                        und Flugzeugtechnik 
                 1978   Studium Berufs- und 
                        Wirtschaftspädagogik an 
                        der Universität Hamburg 
                 1978   Examen: 
                        Diplom-Ingenieur 
                 1972   Studium Fahrzeugbau und 
                        Flugzeugtechnik an der 
                        Fachhochschule Hamburg 
                 1969   Gewerblich-technische 
                        Ausbildung zum 
                        Metallflugzeugbauer bei 
                        Messerschmitt-Bölkow-Bl 
                        ohm 
   Beruflicher   2017 - Chairman, Lazard 
   Werdegang     heute  Deutschland, Frankfurt 
                 2017 - Professor an der 
                 heute  Technischen Universität 
                        Hamburg, Lehrstuhl 
                        Managementwissenschafte 
                        n sowie Mobilität und 
                        Logistik 
                 2009 - Vorsitzender des 
                 2017   Vorstands der Deutsche 
                        Bahn AG 
                 2007 - Vorstandsmitglied der 
                 2009   Daimler AG 
                 2001 - Vorstandsmitglied der 
                 2007   Daimler-Chrysler AG 
                 2000 - Senior Vice President 
                 2001   Konzernentwicklung der 
                        Daimler-Chrysler AG 
                 1999 - Vorsitzender des 
                 2000   Vorstands der 
                        Häussler-Gruppe 
                 1998 - Senior Vice President 
                 1999   und Leiter der 
                        Konzernstrategie der 
                        Daimler-Chrysler AG 
                 1996 - Senior Vice President 
                 1998   und Leiter der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: RIB Software SE: Bekanntmachung der -2-

Konzernstrategie der 
                        Daimler-Benz AG 
                 1989 - Verschiedene Leitende 
                 1995   Tätigkeiten bei der 
                        Messerschmitt-Bölkow-Bl 
                        ohm GmbH, Deutsche 
                        Airbus GmbH und 
                        Daimler-Benz Aerospace 
                        AG 
                 1986 - Selbständiger 
                 1989   Consultant bei 
                        Messerschmitt-Bölkow-Bl 
                        ohm 
7. *Beschlussfassung über die Erhöhung der 
   Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt eine Anpassung der 
   Höhe der Vergütung der 
   Verwaltungsratsmitglieder vor. Die Tätigkeit 
   im Verwaltungsrat der RIB Software SE ist seit 
   dem Formwechsel anspruchsvoller und komplexer 
   geworden. Um diesen erhöhten Anforderungen an 
   die Tätigkeit im Verwaltungsrat sowie den 
   allgemeinen Entwicklungen bei den 
   Organvergütungen für Aufsichts- und 
   Verwaltungsräte Rechnung zu tragen und um 
   weiterhin qualifizierte Kandidaten für den 
   Verwaltungsrat gewinnen zu können, soll die 
   Anpassung vorgenommen werden. Die Höhe der 
   vorgeschlagenen Vergütungskomponenten ist nach 
   Einschätzung des Verwaltungsrats gegenüber 
   vergleichbaren Unternehmen sowohl marktüblich 
   als auch angemessen. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, zu 
   beschließen: 
 
   § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird 
   wie folgt geändert und neu gefasst: 
 
   'Jedes Verwaltungsratsmitglied erhält eine 
   jährliche Vergütung in Höhe von EUR 22.000,00. 
   Der Vorsitzende des Verwaltungsrats erhält das 
   Vierfache und sein Stellvertreter das 
   Anderthalbfache dieser Vergütung. Die 
   Mitglieder eines Ausschusses erhalten darüber 
   hinaus eine jährliche Vergütung in Höhe von 
   EUR 6.000,00, sofern der Ausschuss zumindest 
   einmal im Geschäftsjahr getagt hat; sofern ein 
   Mitglied mehreren Ausschüssen angehört, erhält 
   es diese Vergütung für jeden Ausschuss. Der 
   Vorsitz in einem der Ausschüsse wird mit dem 
   Doppelten des vorstehenden Betrages vergütet. 
   Verwaltungsratsmitglieder, die nur während 
   eines Teils des Geschäftsjahres dem 
   Verwaltungsrat oder einem seiner Ausschüsse 
   angehören, erhalten die Vergütung insoweit, 
   als es dem Verhältnis ihrer 
   Zugehörigkeitsdauer zum gesamten Geschäftsjahr 
   entspricht. Die Gesellschaft kann für die 
   Mitglieder des Verwaltungsrats eine 
   angemessene Organhaftpflichtversicherung 
   abschließen.' 
Weitere Angaben zur Einberufung 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung 
dieser Hauptversammlung eingeteilt in 51.741.410 auf den Namen lautende 
Aktien mit einem Nennwert von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt in 
der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Im Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung bestehen daher grundsätzlich 
51.741.410 Stimmrechte. In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch die 
von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung dieser 
Hauptversammlung gehaltenen 3.825.299 eigenen Aktien, aus denen ihr 
keine Stimmrechte zustehen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind 
und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, das 
heißt bis zum 8. Mai 2019 (24:00 Uhr), in Textform in deutscher 
oder englischer Sprache unter folgender Adresse zugehen: 
 
 *RIB Software SE* 
 *c/o FAE Management GmbH* 
 *Oskar-Then-Straße 7* 
 *63773 Goldbach* 
 *Telefax: +49 (0) 6021 589735* 
 *E-Mail: hvstelle@fae-gmbh.de* 
 
Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär in der 
Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der Eintragungsstand des 
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte 
beachten Sie, dass Umschreibungen im Aktienregister aus 
abwicklungstechnischen Gründen nur dann vorgenommen werden, wenn sie 
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis zum 
8. Mai 2019 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft angemeldet wurden. 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
gesperrt oder blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch 
nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung frei verfügen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum 
Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben 
lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung 
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein 
Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so 
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu 
erfragen sind. 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres 
Stimmrechts in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter muss in Textform 
bevollmächtigt und angewiesen werden und hat das Recht, Untervollmacht 
zu erteilen. Er ist verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich 
gemäß den vom Aktionär erteilten Weisungen auszuüben. Soweit keine 
ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt 
worden ist, wird sich der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme 
enthalten. 
 
Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären nach Anmeldung zur 
Hauptversammlung mit der Eintrittskarte übersandt. Das Vollmachts- und 
Weisungsformular für den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter steht auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
https://www.rib-software.com/group/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zur Verfügung. 
 
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten und die 
Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen für den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auf einem der 
nachfolgend genannten Wege übermittelt werden: 
 
 *RIB Software SE* 
 *Vaihinger Straße 151* 
 *70567 Stuttgart* 
 *Telefax: +49 (0) 711 7873-311* 
 *E-Mail: hauptversammlung@rib-software.com* 
 
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts an den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter sowie die entsprechenden Weisungen 
müssen der Gesellschaft, sofern sie nicht während der Hauptversammlung 
erteilt werden, bis spätestens zum 14. Mai 2019 (12:00 Uhr) zugehen. 
 
Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu 
Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des 
Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des 
Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl 
dividendenberechtigter Aktien. 
 
Auch im Fall der Vollmachtserteilung ist eine fristgerechte Anmeldung 
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt - 
vorbehaltlich der genannten zeitlich beschränkten Möglichkeit der 
Erteilung einer Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter - eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung 
nicht aus. 
 
*Rechte der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 
SEAG, § 122 Abs. 2, §§ 126 Abs. 1, 127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach Art. 56 
Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den Nennbetrag von EUR 500.000 
erreichen (das entspricht 500.000 Aktien), können gemäß Art. 56 
Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, der inhaltlich § 122 Abs. 2 
Satz 1 AktG entspricht, verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Verwaltungsrat zu richten 
und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung 
zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind 
dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 14. 
April 2019 (24:00 Uhr). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden 
nicht berücksichtigt. 
 
Ein dreimonatiger Aktienbesitz vor dem Tag der Hauptversammlung im 
Sinne des § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit §§ 122 Abs. 1 Satz 
3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG wird gemäß § 50 Abs. 2 SEAG nicht für 
einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung für eine Hauptversammlung 
einer SE vorausgesetzt. 
 
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende Adresse zu 
übermitteln: 
 
 *RIB Software SE* 
 *Der Verwaltungsrat* 
 *Vaihinger Straße 151* 
 *70567 Stuttgart* 
 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
AktG 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge des Verwaltungsrats zu 
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen und Vorschläge zur Wahl 
von Verwaltungsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern unterbreiten. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 
14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der 
Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 30. April 
2019 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft eingehen, werden den anderen 
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der 
Begründung unverzüglich im Internet unter 
 
https://www.rib-software.com/group/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen des Verwaltungsrats werden 
ebenfalls dort veröffentlicht. 
 
Gegenanträge werden - anders als Wahlvorschläge - nur dann zugänglich 
gemacht, wenn sie mit einer Begründung versehen sind. 
 
Etwaig zugänglich zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln: 
 
 *RIB Software SE* 
 *z. Hd. Frau Dina Schmid * 
 *Vaihinger Straße 151* 
 *70567 Stuttgart* 
 *Telefax: +49 (0) 711 7873-311* 
 *E-Mail: hauptversammlung@rib-software.com* 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
berücksichtigt. 
 
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen 
sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der 
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
stellen. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 
Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2, §§ 126 Abs. 1, 
127, § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
https://www.rib-software.com/group/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zur Verfügung. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG* 
 
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie 
weitere Informationen nach § 124a AktG sind alsbald nach der 
Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
https://www.rib-software.com/group/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zugänglich. 
 
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus in den 
Geschäftsräumen der RIB Software SE, Vaihinger Straße 151, 70567 
Stuttgart, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch 
die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und 
kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt. 
 
Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und 
Aktionärsvertreter der RIB Software SE 
 
Die RIB Software SE verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von 
Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung ('*DSGVO*') personenbezogene 
Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, 
Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der 
in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und 
Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die RIB Software SE wird vertreten 
durch ihre geschäftsführende Direktoren Thomas Wolf (CEO), Michael 
Sauer (CFO) und Mads Bording Rasmussen (COO). In 
Datenschutzangelegenheiten erreichen Sie die RIB Software SE unter 
folgenden Kontaktmöglichkeiten: 
 
 *RIB Software SE* 
 *Vaihinger Straße 151* 
 *70567 Stuttgart* 
 *Telefon: +49 (0) 711 7873 0* 
 *Telefax: +49 (0) 711 7873-311* 
 *E-Mail: datenschutz@rib-software.com* 
 
Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen 
der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die 
depotführende Bank deren personenbezogenen Daten an die RIB Software 
SE. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und 
Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung ihrer 
Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur 
Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DSGVO. 
Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten nur so lange, 
wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist beziehungsweise 
soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt 
beziehungsweise verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern. 
Für die im Zusammenhang mit den Hauptversammlungen erfassten Daten 
beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. 
 
Die Dienstleister der RIB Software SE, welche zum Zwecke der 
Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der 
RIB Software SE nur solche personenbezogenen Daten, welche für die 
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und 
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der RIB Software 
SE. 
 
Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der 
gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie 
Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung 
gestellt. Insbesondere werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die an 
der Hauptversammlung teilnehmen, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, 
der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 
AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung 
eingetragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und 
Hauptversammlungsteilnehmern während der Hauptversammlung und von 
Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4 AktG 
eingesehen werden. Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener 
Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen 
auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen oder 
Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die entsprechenden 
Erläuterungen im obigen Abschnitt 'Weitere Angaben zur Einberufung' 
verwiesen. 
 
In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die 
Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Gesellschaft Auskunft über 
ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung 
ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DSGVO, Löschung ihrer 
personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO, Einschränkung der 
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DSGVO und 
Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen 
von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß 
Art. 20 DSGVO verlangen. 
 
Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der 
RIB Software SE unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend 
machen: 
 
 *RIB Software SE* 
 *Vaihinger Straße 151* 
 *70567 Stuttgart* 
 *Telefon: +49 (0) 711 7873 0* 
 *Telefax: +49 (0) 711 7873-311* 
 *E-Mail: datenschutz@rib-software.com* 
 
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 
DSGVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder 
des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen 
Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Baden-Württemberg, in dem 
die RIB Software SE ihren Sitz hat, zu. 
 
Beschwerde über den Umgang mit Ihren Daten können Sie zudem bei unserem 
betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Herrn Lars Nöcker, unter der 
folgenden E-Mail-Adresse einreichen: 
 
 *Herrn Lars Nöcker* 
 *Email: datenschutz@rib-software.com* 
 
Stuttgart, im April 2019 
 
*RIB Software SE* 
 
_Der Verwaltungsrat_ 
 
2019-04-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: RIB Software SE 
             Vaihinger Strasse 151 
             70567 Stuttgart 
             Deutschland 
Telefon:     +49 711 78730 
Fax:         +49 711 7873311 
E-Mail:      schmid@rib.de 
Internet:    https://www.rib-software.com/group/investor-relations/hauptversammlung/ 
ISIN:        DE000A0Z2XN6 
WKN:         A0Z2XN 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Xetra 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
796125 2019-04-04 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 04, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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