DJ DGAP-HV: RIB Software SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019 in FILharmonie Filderstadt, Tübinger Straße 40, 70794 Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: RIB Software SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
RIB Software SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2019
in FILharmonie Filderstadt, Tübinger Straße 40, 70794 Filderstadt mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-04 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
RIB Software SE Stuttgart ISIN DE000A0Z2XN6 / WKN A0Z2XN Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung 2019
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 15. Mai
2019, um 12:00 Uhr im FILharmonie Filderstadt, Tübinger Straße 40,
70794 Filderstadt, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019
der RIB Software SE ein.
*Hinweis:*
*Soweit nachfolgend auf Normen des Aktiengesetzes bzw. des
SE-Ausführungsgesetzes ('SEAG') verwiesen wird, wird auf die Zitierung
der Verweisungsnormen (Art. 9, Art. 53) aus der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) ('SE-VO') aus Gründen der
Übersichtlichkeit verzichtet.*
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses der RIB
Software SE für das Geschäftsjahr 2018, des
zusammengefassten Konzernlageberichts und
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des
Berichts des Verwaltungsrats der RIB Software
SE sowie des erläuternden Berichts des
Verwaltungsrats der RIB Software SE zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
für das Geschäftsjahr 2018
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den
gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen,
weil der Verwaltungsrat der RIB Software SE
den Jahres- und den Konzernabschluss bereits
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen,
die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt
werden, sieht das Gesetz generell lediglich
die Information der Aktionäre durch die
Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
vor.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.031.944,57 wie
folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre EUR 8.624.899,98
durch Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von EUR
0,18
je dividendenberechtigter
Aktie:
Gewinnvortrag: EUR 1.407.044,59
Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die
zum Zeitpunkt der Einberufung von der
Gesellschaft gehaltenen 3.825.299 eigenen
Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind.
Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die
Verwendung des Bilanzgewinns ändern, wird der
Verwaltungsrat der Hauptversammlung einen im
Hinblick auf diese Änderung angepassten
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung
unterbreiten. Dieser wird jedoch unverändert
eine Ausschüttung von EUR 0,18 je
dividendenberechtigter Aktie vorsehen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 20. Mai 2019,
fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrats der RIB
Software SE für das Geschäftsjahr 2018*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Verwaltungsrats der RIB Software SE für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
geschäftsführenden Direktoren der RIB Software
SE für das Geschäftsjahr 2018*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden
geschäftsführenden Direktoren der RIB Software
SE für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und
den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2019*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, gestützt auf
die Empfehlung des Prüfungsausschusses, die BW
PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft
mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019
zu wählen.
6. *Wahl eines Verwaltungsratsmitglieds*
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats
bestimmt sich nach Art. 43 Abs. 2 bis Abs. 4
der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates
vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) i.V.m.
§§ 23, 24 des Gesetzes zur Ausführung der
SE-VO (SEAG), § 21 Abs. 3 des Gesetzes über
die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer SE
(SEBG) sowie § 6 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung
der RIB Software SE.
Nach § 6 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung der RIB
Software SE besteht der Verwaltungsrat aus
acht Mitgliedern, die von der Hauptversammlung
gewählt werden. Herr Steven Swant hat sein Amt
als Mitglied des Verwaltungsrats mit Wirkung
zum 13. August 2018 niedergelegt. Mit
Beschluss vom 23. November 2018 hat das
Amtsgericht Stuttgart Herrn Prof. Dr. Rüdiger
Grube befristet bis zum 15. Mai 2019 als
Mitglied des Verwaltungsrats bestellt. Damit
dem Verwaltungsrat auch nach Ablauf dieser
Frist die gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung
erforderliche Zahl an Mitgliedern angehört,
ist die Wahl eines neuen
Verwaltungsratsmitglieds erforderlich.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an
Wahlvorschläge gebunden. Der Verwaltungsrat
schlägt auf Empfehlung seines Nominierungs-
und Vergütungsausschusses vor,
Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube,
geboren am: 02.08.1951 in Hamburg,
Deutschland,
wohnhaft in Hamburg, Deutschland,
als Verwaltungsratsmitglied in den
Verwaltungsrat zu wählen.
Die Bestellung von Herrn Prof. Dr. Rüdiger
Grube erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2020
beschließt.
In Bezug auf das zur Wahl vorgeschlagene
Verwaltungsratsmitglied werden gemäß §
125 Abs. 1 S. 5 AktG folgende Angaben gemacht:
* Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden inländischen
Aufsichtsräten/Verwaltungsräten:
Hamburger Hafen- und Logistik
Aktiengesellschaft, Hamburg (Vorsitzender
des Aufsichtsrats)
Herrenknecht AG, Schwanau (Mitglied des
Aufsichtsrats)
Deufol SE, Hofheim am Taunus (Mitglied des
Aufsichtsrats)
* Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Lebenslauf und Angaben zu wesentlichen
Tätigkeiten neben dem Verwaltungsratsmandat
gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
7. Februar 2017:
Ausbildung 1986 Promotion in Arbeits-
und Polytechnik an der
Universität Hamburg und
der Universität Kassel
1982 Abschluss Studienrat an
der Gewerbeschule
Hamburg für Fertigungs-
und Flugzeugtechnik
1978 Studium Berufs- und
Wirtschaftspädagogik an
der Universität Hamburg
1978 Examen:
Diplom-Ingenieur
1972 Studium Fahrzeugbau und
Flugzeugtechnik an der
Fachhochschule Hamburg
1969 Gewerblich-technische
Ausbildung zum
Metallflugzeugbauer bei
Messerschmitt-Bölkow-Bl
ohm
Beruflicher 2017 - Chairman, Lazard
Werdegang heute Deutschland, Frankfurt
2017 - Professor an der
heute Technischen Universität
Hamburg, Lehrstuhl
Managementwissenschafte
n sowie Mobilität und
Logistik
2009 - Vorsitzender des
2017 Vorstands der Deutsche
Bahn AG
2007 - Vorstandsmitglied der
2009 Daimler AG
2001 - Vorstandsmitglied der
2007 Daimler-Chrysler AG
2000 - Senior Vice President
2001 Konzernentwicklung der
Daimler-Chrysler AG
1999 - Vorsitzender des
2000 Vorstands der
Häussler-Gruppe
1998 - Senior Vice President
1999 und Leiter der
Konzernstrategie der
Daimler-Chrysler AG
1996 - Senior Vice President
1998 und Leiter der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 04, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
DJ DGAP-HV: RIB Software SE: Bekanntmachung der -2-
Konzernstrategie der
Daimler-Benz AG
1989 - Verschiedene Leitende
1995 Tätigkeiten bei der
Messerschmitt-Bölkow-Bl
ohm GmbH, Deutsche
Airbus GmbH und
Daimler-Benz Aerospace
AG
1986 - Selbständiger
1989 Consultant bei
Messerschmitt-Bölkow-Bl
ohm
7. *Beschlussfassung über die Erhöhung der
Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder*
Der Verwaltungsrat schlägt eine Anpassung der
Höhe der Vergütung der
Verwaltungsratsmitglieder vor. Die Tätigkeit
im Verwaltungsrat der RIB Software SE ist seit
dem Formwechsel anspruchsvoller und komplexer
geworden. Um diesen erhöhten Anforderungen an
die Tätigkeit im Verwaltungsrat sowie den
allgemeinen Entwicklungen bei den
Organvergütungen für Aufsichts- und
Verwaltungsräte Rechnung zu tragen und um
weiterhin qualifizierte Kandidaten für den
Verwaltungsrat gewinnen zu können, soll die
Anpassung vorgenommen werden. Die Höhe der
vorgeschlagenen Vergütungskomponenten ist nach
Einschätzung des Verwaltungsrats gegenüber
vergleichbaren Unternehmen sowohl marktüblich
als auch angemessen.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, zu
beschließen:
§ 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird
wie folgt geändert und neu gefasst:
'Jedes Verwaltungsratsmitglied erhält eine
jährliche Vergütung in Höhe von EUR 22.000,00.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats erhält das
Vierfache und sein Stellvertreter das
Anderthalbfache dieser Vergütung. Die
Mitglieder eines Ausschusses erhalten darüber
hinaus eine jährliche Vergütung in Höhe von
EUR 6.000,00, sofern der Ausschuss zumindest
einmal im Geschäftsjahr getagt hat; sofern ein
Mitglied mehreren Ausschüssen angehört, erhält
es diese Vergütung für jeden Ausschuss. Der
Vorsitz in einem der Ausschüsse wird mit dem
Doppelten des vorstehenden Betrages vergütet.
Verwaltungsratsmitglieder, die nur während
eines Teils des Geschäftsjahres dem
Verwaltungsrat oder einem seiner Ausschüsse
angehören, erhalten die Vergütung insoweit,
als es dem Verhältnis ihrer
Zugehörigkeitsdauer zum gesamten Geschäftsjahr
entspricht. Die Gesellschaft kann für die
Mitglieder des Verwaltungsrats eine
angemessene Organhaftpflichtversicherung
abschließen.'
Weitere Angaben zur Einberufung
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung eingeteilt in 51.741.410 auf den Namen lautende
Aktien mit einem Nennwert von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt in
der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung bestehen daher grundsätzlich
51.741.410 Stimmrechte. In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch die
von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung gehaltenen 3.825.299 eigenen Aktien, aus denen ihr
keine Stimmrechte zustehen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind
und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, das
heißt bis zum 8. Mai 2019 (24:00 Uhr), in Textform in deutscher
oder englischer Sprache unter folgender Adresse zugehen:
*RIB Software SE*
*c/o FAE Management GmbH*
*Oskar-Then-Straße 7*
*63773 Goldbach*
*Telefax: +49 (0) 6021 589735*
*E-Mail: hvstelle@fae-gmbh.de*
Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär in der
Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte
beachten Sie, dass Umschreibungen im Aktienregister aus
abwicklungstechnischen Gründen nur dann vorgenommen werden, wenn sie
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis zum
8. Mai 2019 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft angemeldet wurden.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
gesperrt oder blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung frei verfügen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum
Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein
Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung
oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu
erfragen sind.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres
Stimmrechts in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter muss in Textform
bevollmächtigt und angewiesen werden und hat das Recht, Untervollmacht
zu erteilen. Er ist verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich
gemäß den vom Aktionär erteilten Weisungen auszuüben. Soweit keine
ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt
worden ist, wird sich der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme
enthalten.
Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären nach Anmeldung zur
Hauptversammlung mit der Eintrittskarte übersandt. Das Vollmachts- und
Weisungsformular für den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter steht auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.rib-software.com/group/investor-relations/hauptversammlung/
zur Verfügung.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten und die
Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen für den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auf einem der
nachfolgend genannten Wege übermittelt werden:
*RIB Software SE*
*Vaihinger Straße 151*
*70567 Stuttgart*
*Telefax: +49 (0) 711 7873-311*
*E-Mail: hauptversammlung@rib-software.com*
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sowie die entsprechenden Weisungen
müssen der Gesellschaft, sofern sie nicht während der Hauptversammlung
erteilt werden, bis spätestens zum 14. Mai 2019 (12:00 Uhr) zugehen.
Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu
Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des
Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl
dividendenberechtigter Aktien.
Auch im Fall der Vollmachtserteilung ist eine fristgerechte Anmeldung
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt -
vorbehaltlich der genannten zeitlich beschränkten Möglichkeit der
Erteilung einer Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter - eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung
nicht aus.
*Rechte der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2
SEAG, § 122 Abs. 2, §§ 126 Abs. 1, 127, § 131 Abs. 1 AktG*
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach Art. 56
Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den Nennbetrag von EUR 500.000
erreichen (das entspricht 500.000 Aktien), können gemäß Art. 56
Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, der inhaltlich § 122 Abs. 2
Satz 1 AktG entspricht, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Verwaltungsrat zu richten
und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung
zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind
dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 14.
April 2019 (24:00 Uhr). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden
nicht berücksichtigt.
Ein dreimonatiger Aktienbesitz vor dem Tag der Hauptversammlung im
Sinne des § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit §§ 122 Abs. 1 Satz
3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG wird gemäß § 50 Abs. 2 SEAG nicht für
einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung für eine Hauptversammlung
einer SE vorausgesetzt.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende Adresse zu
übermitteln:
*RIB Software SE*
*Der Verwaltungsrat*
*Vaihinger Straße 151*
*70567 Stuttgart*
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127
AktG
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 04, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge des Verwaltungsrats zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen und Vorschläge zur Wahl
von Verwaltungsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern unterbreiten.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens
14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 30. April
2019 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft eingehen, werden den anderen
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der
Begründung unverzüglich im Internet unter
https://www.rib-software.com/group/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen des Verwaltungsrats werden
ebenfalls dort veröffentlicht.
Gegenanträge werden - anders als Wahlvorschläge - nur dann zugänglich
gemacht, wenn sie mit einer Begründung versehen sind.
Etwaig zugänglich zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschläge sind
ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:
*RIB Software SE*
*z. Hd. Frau Dina Schmid *
*Vaihinger Straße 151*
*70567 Stuttgart*
*Telefax: +49 (0) 711 7873-311*
*E-Mail: hauptversammlung@rib-software.com*
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56
Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2, §§ 126 Abs. 1,
127, § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.rib-software.com/group/investor-relations/hauptversammlung/
zur Verfügung.
*Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG*
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie
weitere Informationen nach § 124a AktG sind alsbald nach der
Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.rib-software.com/group/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus in den
Geschäftsräumen der RIB Software SE, Vaihinger Straße 151, 70567
Stuttgart, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch
die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt.
Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und
Aktionärsvertreter der RIB Software SE
Die RIB Software SE verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von
Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung ('*DSGVO*') personenbezogene
Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung,
Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der
in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und
Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die RIB Software SE wird vertreten
durch ihre geschäftsführende Direktoren Thomas Wolf (CEO), Michael
Sauer (CFO) und Mads Bording Rasmussen (COO). In
Datenschutzangelegenheiten erreichen Sie die RIB Software SE unter
folgenden Kontaktmöglichkeiten:
*RIB Software SE*
*Vaihinger Straße 151*
*70567 Stuttgart*
*Telefon: +49 (0) 711 7873 0*
*Telefax: +49 (0) 711 7873-311*
*E-Mail: datenschutz@rib-software.com*
Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen
der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die
depotführende Bank deren personenbezogenen Daten an die RIB Software
SE. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und
Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung ihrer
Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur
Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DSGVO.
Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten nur so lange,
wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist beziehungsweise
soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt
beziehungsweise verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern.
Für die im Zusammenhang mit den Hauptversammlungen erfassten Daten
beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.
Die Dienstleister der RIB Software SE, welche zum Zwecke der
Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der
RIB Software SE nur solche personenbezogenen Daten, welche für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der RIB Software
SE.
Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie
Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung
gestellt. Insbesondere werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die an
der Hauptversammlung teilnehmen, unter Angabe des Namens, des Wohnorts,
der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2
AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung
eingetragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und
Hauptversammlungsteilnehmern während der Hauptversammlung und von
Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4 AktG
eingesehen werden. Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener
Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen
auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen oder
Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die entsprechenden
Erläuterungen im obigen Abschnitt 'Weitere Angaben zur Einberufung'
verwiesen.
In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die
Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Gesellschaft Auskunft über
ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung
ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DSGVO, Löschung ihrer
personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO, Einschränkung der
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DSGVO und
Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen
von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß
Art. 20 DSGVO verlangen.
Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der
RIB Software SE unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend
machen:
*RIB Software SE*
*Vaihinger Straße 151*
*70567 Stuttgart*
*Telefon: +49 (0) 711 7873 0*
*Telefax: +49 (0) 711 7873-311*
*E-Mail: datenschutz@rib-software.com*
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77
DSGVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder
des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen
Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Baden-Württemberg, in dem
die RIB Software SE ihren Sitz hat, zu.
Beschwerde über den Umgang mit Ihren Daten können Sie zudem bei unserem
betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Herrn Lars Nöcker, unter der
folgenden E-Mail-Adresse einreichen:
*Herrn Lars Nöcker*
*Email: datenschutz@rib-software.com*
Stuttgart, im April 2019
*RIB Software SE*
_Der Verwaltungsrat_
2019-04-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: RIB Software SE
Vaihinger Strasse 151
70567 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 711 78730
Fax: +49 711 7873311
E-Mail: schmid@rib.de
Internet: https://www.rib-software.com/group/investor-relations/hauptversammlung/
ISIN: DE000A0Z2XN6
WKN: A0Z2XN
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April 04, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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