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DGAP-News: Voltabox AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Voltabox AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
16.05.2019 in Delbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-04-04 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Voltabox AG Delbrück ISIN DE000A2E4LE9 / WKN A2E4LE
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am *16. Mai 2019 um
10:00 Uhr in der Stadthalle Delbrück, Boker Straße
6, 33129 Delbrück, *stattfindenden *ordentlichen
Hauptversammlung *ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Voltabox AG, des gebilligten
Konzernabschlusses und des zusammengefassten
Lageberichts für die Voltabox AG und den
Konzern, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr
2018*
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
(§§ 172 und 173 AktG) erfolgt zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung,
da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Die Voraussetzungen, unter denen die
Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses zu beschließen hätte,
liegen nicht vor.
Die vorgenannten Unterlagen sind über unsere
Internetseite unter
http://www.voltabox.ag/
unter der Rubrik 'Investor
Relations/Hauptversammlung' zugänglich. Auf
Anfrage wird jedem Aktionär ein Exemplar
zugesandt. Ferner werden sie in der
Hauptversammlung zugänglich sein und dort
auch näher erläutert werden.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Voltabox AG aus dem
Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR
1.494.282,84 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer EUR 474.750,00
Dividende in Höhe von
EUR 0,03 je
dividendenberechtigter
Stückaktie:
b) Vortrag des Restbetrags EUR 1.019.532,84
auf neue Rechnung:
Seit dem 1. Januar 2017 ist der Anspruch der
Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf
den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2
AktG). Die Dividende ist daher am *21. Mai
2019* fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine
etwaige prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
wird zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für eine
etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts für die
ersten sechs Monate des Geschäftsjahrs 2019
gewählt.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf der Textform
(§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung ist durch einen in Textform erstellten
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher
oder englischer Sprache verfasst sein und hat sich auf
den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen, also auf den *25. April
2019, 00:00 Uhr* (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, mithin spätestens bis zum *9. Mai
2019, 24:00 Uhr*, unter folgender Adresse zugehen:
Voltabox AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden am
Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können
Aktionäre über ihre Aktien auch nach dem
Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei
verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag
vollständig oder teilweise veräußern, sind daher -
bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises
des Anteilsbesitzes - gleichwohl zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben demnach keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, können
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch
nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich
insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein
relevantes Datum für eine etwaige
Dividendenberechtigung.
*Stimmrechtsvertretung*
Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung,
eine andere Person oder durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Entsprechende
Vordrucke und weitere Informationen erhalten die
Aktionäre auf ihre ordnungsgemäße Anmeldung.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Der Widerruf der Bevollmächtigung kann auch durch
persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der
Hauptversammlung erfolgen. Aktionäre können für die
Vollmachterteilung den Vollmachtabschnitt auf der
Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der
Anmeldung erhalten, verwenden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft kann auch auf elektronischem Weg per
E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse der Gesellschaft
übermittelt werden:
E-Mail: Vollmacht-HV2019@voltabox.ag
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen
gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i.
V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen,
Institute oder Unternehmen können für ihre eigene
Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Bitte
stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135
Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs.
5 AktG gleichgestellte Institute, Unternehmen oder
Personen bevollmächtigen wollen, mit den Vorgenannten
über die Form der Vollmacht ab.
*Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft*
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der
Voltabox AG als Stimmrechtsvertreter benannte
Mitarbeiter der Gesellschaft bereits vor der
Hauptversammlung für die Ausübung des Stimmrechts zu
bevollmächtigen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu
Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem bekannt
gemachten Beschlussvorschlag erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Soweit eine
ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich
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April 04, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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