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DGAP-News: STS Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
STS Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
17.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-04-04 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
STS Group AG Hallbergmoos WKN: A1TNU6
ISIN: DE000A1TNU68 Einladung Wir laden hiermit unsere
Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am *Freitag, den
17. Mai 2019, um 11.00 Uhr* (MESZ)
im *Haus der Bayerischen Wirtschaft*
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der STS Group AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des
zusammengefassten Lageberichts für die STS
Group AG und den Konzern sowie des
erläuternden Berichts des Vorstandes zu den
Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1
des Handelsgesetzbuches und des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu
fassen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz
(AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand
die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a.
des festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen
auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat.
Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1
AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung
u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht,
den Bericht des Aufsichtsrats und - bei
börsennotierten Gesellschaften - einen
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie bei einem
Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss,
den Konzernlagebericht und den Bericht des
Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in
der Hauptversammlung näher erläutert. Sie
liegen vom Tag der Einberufung an in den
Geschäftsräumen der STS Group AG,
Zeppelinstraße 4, 85399 Hallbergmoos,
Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus,
sind über die Internetseite der Gesellschaft
unter
https://ir.sts.group
Bereich Hauptversammlung, zugänglich und
werden der Hauptversammlung ebenfalls
zugänglich gemacht.
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
3. *Entlastung der Mitglieder Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC),
München, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu wählen.
5. *Aufsichtsratswahlen*
Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats endet mit Ablauf der für den
17. Mai 2019 einberufenen ordentlichen
Hauptversammlung. Deshalb sind Neuwahlen
erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95
Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. §
10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus
drei Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Robin Laik, Dipl.-Betriebswirt,
Vorstandsvorsitzender der mutares AG,
wohnhaft in München,
b) Herrn Dr. Kristian Schleede,
Dipl.-Ingenieur Maschinenbau, Mitglied
des Vorstands der mutares AG, wohnhaft in
Zürich, Schweiz,
und
c) Herrn Bernd Maierhofer, Dipl.-Ingenieur
Elektrotechnik, Privatier, ehemaliges
Mitglied des Vorstands der MAN Truck and
Bus AG, wohnhaft in München,
mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen
Hauptversammlung für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2023
beschließt, zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Herr Robin Laik ist zum Zeitpunkt der Einladung
Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsgremien und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
mutares Automobilguss AG i. L., München
mutares Holding - 02 AG, Bad Wiessee
mutares Holding - 09 AG i. L., Bad Wiessee
mutares Holding - 10 AG, Bad Wiessee
mutares Holding - 11 AG, Bad Wiessee
mutares Holding - 12 AG, Bad Wiessee
mutares Holding - 13 AG, Bad Wiessee
GeesinkNorba Group AG (vormals: mutares Holding
- 14 AG), Bad Wiessee
mutares Holding - 15 AG, Bad Wiessee
mutares Holding - 18 AG, Bad Wiessee
mutares Holding - 19 AG, Bad Wiessee
mutares Holding - 20 AG, Bad Wiessee
mutares Holding - 21 AG, Bad Wiessee
mutares Holding - 28 AG, Bad Wiessee
Herr Dr. Kristian Schleede ist zum Zeitpunkt
der Einladung Mitglied in folgenden gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsgremien und
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
mutares Holding - 03 AG, Bad Wiessee
mutares Holding - 08 AG i. L., Bad Wiessee
mutares Holding - 11 AG, Bad Wiessee
mutares Holding - 12 AG, Bad Wiessee
mutares Holding - 13 AG, Bad Wiessee
GeesinkNorba Group AG (vormals: mutares Holding
- 14 AG), Bad Wiessee
mutares Holding - 15 AG, Bad Wiessee
mutares Holding - 18 AG, Bad Wiessee
mutares Holding - 20 AG, Bad Wiessee
mutares Holding - 30 AG i. L., Bad Wiessee
* Zanders GmbH, 51465 Bergisch Gladbach
(Mitglied des Aufsichtsrats)
Herr Bernd Maierhofer ist zum Zeitpunkt der
Einladung Mitglied in folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsgremien und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien:
* VOSS Automotive GmbH, 51688 Wipperfürth
(Mitglied des Aufsichtsrats)
Der Aufsichtsrat hat sich bei den
vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass
sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
können.
Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen
Corporate Governance Kodex (in der Fassung
vom 7. Februar 2017) wird erklärt, dass der
Kandidat Herr Bernd Maierhofer nach
Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu
der Gesellschaft oder Konzernunternehmen,
Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär stehen, die ein objektiv urteilender
Aktionär für seine Wahlentscheidung als
maßgebend ansehen würde.
Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1
Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate
Governance Kodex (in der Fassung vom 7.
Februar 2017) werden die nach Einschätzung
des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung
relevanten persönlichen und geschäftlichen
Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten
Herrn Robin Laik sowie Herr Dr.-Ing Kristian
Schleede zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt
offengelegt:
* Herr Robin Laik ist Vorstandsvorsitzender
der mutares AG, die eine
Mehrheitsbeteiligung an der STS Group AG
hält.
* Herr Dr.-Ing Kristian Schleede ist
Mitglied des Vorstandes der mutares AG,
die eine Mehrheitsbeteiligung an der STS
Group AG hält.
Es ist beabsichtigt, gemäß der
Empfehlung des Deutschen Corporate Governance
Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017) in
Ziffer 5.4.3 Satz 1, die Wahl der neuen
Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der
Einzelabstimmung durchzuführen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex (in der Fassung
vom 7. Februar 2017) wird darauf hingewiesen,
dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn
Robin Laik zum Aufsichtsratsvorsitzenden
wieder zu wählen.
Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidaten stehen über die Internetseite der
STS Group AG unter der Adresse
https://ir.sts.group
Bereich Hauptversammlung, zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft
anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut nachweisen. Der
Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, also den 26. April 2019 (0.00 Uhr
MESZ), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis
müssen der Gesellschaft unter der Adresse:
STS Group AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: + 49 (0) 89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
bis spätestens zum Ablauf des 10. Mai 2019 (24.00 Uhr
MESZ) zugehen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigen und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen
Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer
Wahl, ausüben lassen. Erteilung und Widerruf der
Vollmacht bedürfen ebenso wie der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut
noch eine Aktionärsvereinigung noch diesen gemäß §
135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung
mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen,
Institute oder Unternehmen bevollmächtigt werden. Der
Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft
auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf an
STS Group AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
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April 04, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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