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DGAP-News: creditshelf Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
creditshelf Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 14.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-02 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
creditshelf Aktiengesellschaft Frankfurt am Main ISIN:
DE000A2LQUA5
WKN: A2LQUA EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
2019
am 14. Mai 2019
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre
zur ordentlichen Hauptversammlung der creditshelf
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, ein, die
am Dienstag, den 14. Mai 2019, um 10:00 Uhr,
in der Deutschen Nationalbibliothek,
Adickesallee 1,
60322 Frankfurt am Main,
stattfindet.
*I. TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses sowie
des zusammengefassten Lageberichts für die
creditshelf Aktiengesellschaft und den
Konzern zum 31. Dezember 2018 sowie des
Berichts des Aufsichtsrats und des
Corporate-Governance-Berichts zum
Geschäftsjahr 2018*
Die genannten Unterlagen enthalten auch den
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §
289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB. Die nach den
§§ 175 Abs. 2, 176 Absatz 1 AktG zugänglich
zu machenden Unterlagen können unter
www.creditshelf.com
im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik
'Investor Relations' > 'Hauptversammlung'
eingesehen werden. Ferner werden die
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich
sein und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 11. März 2019 gebilligt.
Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt
1 keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das am 31.
Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu
lassen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.
Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden
zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das am 31.
Dezember 2019 endende Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein
Grant Thornton Aktiengesellschaft, Frankfurt
am Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu wählen.
*II. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE*
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
1.331.250,00 und ist eingeteilt in 1.331.250
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00
je Aktie. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen
Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien
der Gesellschaft somit auf 1.331.250 und die Gesamtzahl
der Stimmrechte auf 1.331.250.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 16 Absätze 1 und 2
der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und
der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen. Die Anmeldung zur Teilnahme muss der
Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und
der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen sind. Für
den Nachweis der Berechtigung ist ein in Textform (§
126b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut notwendig, der sich auf den
im AktG und der Satzung hierfür vorgesehenen Zeitpunkt
beziehen muss (Nachweisstichtag). Gemäß § 123 Abs.
4 Satz 2 AktG und § 16 Absatz 2 der Satzung unserer
Gesellschaft hat sich der Nachweis auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den
Beginn des *23. April 2019, 0:00 Uhr (MESZ)* zu
beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der
Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der Adresse
creditshelf Aktiengesellschaft
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax-Nr.: 0 69/1 36 - 2 63 51
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
bis spätestens zum Ablauf des *7. Mai 2019, 24:00 Uhr
(MESZ)* zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung
bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.
h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des
Nachweises des Anteilsbesitzes unter der oben genannten
Adresse werden den teilnahmeberechtigten Aktionären
Eintrittskarten für die Teilnahme an der
Hauptversammlung übersandt. Anders als die Anmeldung
zur Hauptversammlung sind die Eintrittskarten lediglich
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts. Um den rechtzeitigen Erhalt
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei
ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die
erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch
das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die
rechtzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem
depotführenden Institut angefordert haben, brauchen
daher nichts weiter zu veranlassen.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder
eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch
dann ist eine fristgemäße Anmeldung des jeweiligen
Anteilsbesitzes mit dem entsprechenden Nachweis
erforderlich. Vollmachten können jederzeit - auch noch
während der Hauptversammlung - erteilt werden.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8
oder Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die
besonderen Vorschriften des § 135 AktG, die unter
anderem verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar
festzuhalten ist. Hier können daher Ausnahmen von dem
allgemeinen Textformerfordernis gelten. Die
betreffenden Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter
Umständen besondere Regelungen für ihre eigene
Bevollmächtigung fest. Die Aktionäre werden deshalb
gebeten, sich ggf. mit den betreffenden
Vollmachtsempfängern rechtzeitig über die jeweilige
Form und das Verfahren der Bevollmächtigung
abzustimmen.
Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind
jeder Eintrittskarte beigefügt sowie auf der
Internetseite der creditshelf Aktiengesellschaft unter
www.creditshelf.com
im Bereich 'Über uns' unter der Rubrik 'Investor
Relations' > 'Hauptversammlung' zugänglich. Sie werden
zudem auf Verlangen jeder stimmberechtigten Person in
Textform übermittelt. Die Erteilung und der Widerruf
der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber
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April 02, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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